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Verbraucher vor sich selbst schützen?


20.10.2009 18:25 - Gestartet von CGa
Aha TT nennt sowas Verbraucherschutz? Sollte man es nicht Verbraucher vor sich selbst schützen? Was soll das? Diese Werbeeinwilligungen sind doch jetzt in fast allen Verträgen des Lebens.

Es ist auch immernoch so, das wer dort mitspielt, Erwachsen und voll geschäftsfähig sein muss. Warum setzt das TT nicht einfach vorraus und vermutet mal das die Leute die da mitmachen, das auch lesen was sie bestätigen? Oder ist das zuviel verlangt? Es ist für mich inaktzeptabel was viele machen erst einen Vertrag abschließen oder eine Einwilligung geben, und sich hinter drüber beschweren, was da drin steht, aber was sie aktzeptiert haben.

cu ChrisX
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[1] Telly antwortet auf CGa
21.10.2009 09:17
Benutzer CGa schrieb:
Aha TT nennt sowas Verbraucherschutz? Sollte man es nicht Verbraucher vor sich selbst schützen? Was soll das? Diese Werbeeinwilligungen sind doch jetzt in fast allen Verträgen des Lebens.

Es ist auch immernoch so, das wer dort mitspielt, Erwachsen und voll geschäftsfähig sein muss. Warum setzt das TT nicht einfach vorraus und vermutet mal das die Leute die da mitmachen, das auch lesen was sie bestätigen? Oder ist das zuviel verlangt? Es ist für mich inaktzeptabel was viele machen erst einen Vertrag abschließen oder eine Einwilligung geben, und sich hinter drüber beschweren, was da drin steht, aber was sie aktzeptiert haben.

cu ChrisX

Grundsätzlich gebe ich Dir in allem Recht. Zumindest mit unserem derzeitig geltenden Recht.

Doch gerade dieses finde ich sehr verbesserungswürdig. Es ist einfach grausam, dass man für jede auch noch so kleine Bestellung im Internet stets die AGB durchlesen und akzeptieren muss. Wenn es sich hierbei um ein paar Zeilen handeln würde ... aber es sind ja immer extrem viele Seiten!

Da erwarte ich vom Gesetzgeber schon, dass viel mehr einfach gesetzlich und damit einheitlich geregelt ist. Doch das scheint der ja selbst nicht zu wollen. Wer möchte schon zustimmen, das seine Daten für Werbezwecke genutzt werden können?

Dieses ist für den Abschluss des Vertrages in keinster Weise erforderlich. Daher gehört es auch meiner Meinung nach nicht in die AGB. Diese sollten nur regeln, was in der konkreten Geschäftsverbindung geklärt werden muss. Dazu kann dann von mir aus auch noch gehören, dass man die Daten für Werbezwecke im eigenen Unternehmen verwendet. Jedoch schon bei Tochtergesellschaften oder gar Verkauf der Daten muss Schluss sein. Ich würde mich im Internet wesentlich mehr engagieren, wenn ich nicht immer diese blöden Haken setzen müsste.

Telly
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[1.1] garfield antwortet auf Telly
21.10.2009 10:29
Benutzer Telly schrieb:
Da erwarte ich vom Gesetzgeber schon, dass viel mehr einfach gesetzlich und damit einheitlich geregelt ist. Doch das scheint der ja selbst nicht zu wollen. Wer möchte schon zustimmen, das seine Daten für Werbezwecke genutzt werden können?
Ja, und vor allem finde ich folgende Masche noch "lustiger": Um den Vertrag abschließen zu können, muss der Werbeeinwilligungshaken gesetzt sein (gern auch oft als "Kombinationshaken" mit der Akzeptanz der AGB verkoppelt).
Und wie zum Hohn steht dann drunter der Satz, man könne seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Nur dass man die gleich von vornherein verweigern möchte, das hat man wohl "vergessen".

Wieder ein klarer Fall, wo der Gesetzgeber einschreiten müßte: Keine Koppelung des Einverständnisses mit der Akzeptanz der AGB, kein defaultmäßiges Setzen der Haken (Opt-In), kein Einfluss auf die Abschlussmöglichkeit des Vertrages, beim Widerrufs-Hinweis eine direkte Angabe der Adresse für den Widerruf.

Aber vielleicht hat der Gesetzgeber das auch nur "übersehen".