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Die 410 Euro-Grenze ist seit 1.1.2008 Geschichte


14.05.2009 10:08 - Gestartet von GJM
Die bis Ende 2007 gültige Grenze der erlaubten Komplettabschreibung eines "abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens" wurde zum 1.1.2008 von netto 410 Euro (= brutto: 487,90 Euro) um fast zwei Drittel auf netto 150 Euro (= brutto: 178,50 Euro) gesenkt.
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[1] Marc Kessler antwortet auf GJM
14.05.2009 10:15
Das stimmt so nicht, denn die Senkung betrifft nicht alle:

"Erstaunlicherweise gilt die Herabsetzung der GWG-Grenze und der Wegfall des Wahlrechts nur für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft. Dagegen bleibt es bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie nichtselbstständiger Arbeit bei der bisherigen gesetzlichen Regelung."

(Quelle: www.steuertipps.de)


Viele Grüße

Marc Kessler
(teltarif.de)


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[1.1] GJM antwortet auf Marc Kessler
14.05.2009 14:05
Ich stimme Ihnen zu. Absetzungen für Abnutzung werden unterschiedlich behandelt. Sind es Werbungskosten, dann kann man sie sofort absetzen, wenn Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 Euro betragen (EStG § 9 Abs. 1 Nummer 7). Sind es Betriebsausgaben, dann dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten höchstenst 150 Euro betragen, um sie sofort absetzen zu können (EStG § 6 Abs. 1 und 2).