Benutzer grafkrolock schrieb:
Von "jederzetig", also fristlos, hab ich da nichts gelesen... Aber, ja, Klarmobil kann grundsätzlich kündigen. Aber dann bitte auf ordentlichem Wege, d.h. SCHRIFTLICH, und schriftlich heißt: Per Brief mit ordentlicher Kündigungsfrist.
Nicht E-Mail, SMS oder sonst was.
AGB-Zitat:
"4.2. Verträge ohne feste Laufzeit
Verträge, bei denen in der Leistungs- und Produktbeschreibung keine feste Laufzeit angegeben ist, können jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Vertrag endet dann mit der letzten Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen."
Also: jederzeit, ohne Angabe von Gründen - eine Deaktivierung der SIM ist aber keine Kündigung, sondern eine Vertragsverletzung. Das Kündigungsrecht mit entsprechenden Formvorschriften ist in D nach wie vor im BGB geregelt. Glücklicherweise.
Wenn Klarmobil die Kunden einfach abschaltet, kündigt es damit nicht den Vertrag, sondern bricht ihn. Wenn jemandem nachweislich wirtschaftlicher Schaden dadurch entsteht, kann das für den Betreiber übel ins Auge gehen.
Richtig. Aber: welcher private Verbraucher läßt sich auf einen möglichen Rechtsstreit ein? In der Regel ist der Schaden für den Einzelnen sehr gering, die Rechtsstreitkosten wären unverhältnismäßig hoch, die Bundesnetzagentur wird sich für solche faulen Eier nicht interessieren, bleibt im günstigsten Fall die Verbraucherzentrale.
Verärgert
Juergen