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Domainverkauf


20.02.2009 16:42 - Gestartet von bholmer
Ich persönlich sehe das anders als der BGH.
Wenn eine Firma schon xxxParking oder ähnlich heisst und alle möglichen Domains einschließlich der üblichen Tippfehler bekannter Adressen registriert und da überall nur eine Standardlinkseite hinterlegt ist, kann ja wohl von einer ernsthaften Nutzung der Domain nicht ausgegangen werden
(Außer die Domain verkaufen zu wollen, was ja meist auch irgendwo auf der Seite steht).
Aber offenbar haben diese Domaingrabber die besseren Anwälte. Recht haben und Recht kriegen sind hierzulande leider nicht immer das Gleiche.
Bert
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[1] netwriter antwortet auf bholmer
20.02.2009 17:06
Mann kann hier aber nicht von Domaingrabbing sprechen. Die Domain ist bereits fünf Jahre vor Gründung der ahd-weißichwas registiert worden. Der Domaininhaber zahlt für die Nutzung. Was er mit der Domain macht, ist dann erstmal seine Sache, soweit er keine Rechte Dritter verletzt. Wenn er sie nur registiriert aber nicht effektiv nutzt, ist das sein Bier. Man erwirbt zwar das Recht aber nicht die Pflicht zur Nutzung.

Selbst im Markenrecht gibt es für solche Fälle einen einfachen Schiedsspruch, der das BGH-Urteil stützt: "Ist eine Domain bereits vor Eintragung einer Marke von einem anderen registriert worden, hat der Markeninhaber keinen Anspruch auf diese Domain." Allerdings darf diese Domain natürlich nicht die Markenrechte verletzen. Immerhin steht es ja mittlerweile jedem frei sich für relativ kleines Geld und auch recht unkompliziert eine Marke zu registrieren.

Genauso wie vieles andere können auch Domains ein Handelsgut sein. Sie können sogar Teil des Anlagevermögens einer Firma sein, stellen also einen effektiven Wert dar und können deshalb veräußert werden. Dazu kommt auch noch, das der Domainhandel von Portalen wie bspw. sedo unterstützt wird. Also scheint hier doch ein Markt zu sein... Es ist daher legitim, wenn Domains auch entsprechenden Firmeninhabern zum Kauf angeboten werden.
Manchmal sind diese dafür sogar dankbar.

Nicht legitim ist es, wenn Firmen plötzlich meinen, sie könnten nach Gründung oder Eintragung einer Marke alle Rechte in dieser Richtung für sich beanspruchen und kommen dann mit Anwälten um die Löschung einer schon seit langer Zeit registrierten Domain zu beantragen, die "zufällig" die Buchstabenkombination der neuen Firma trägt. Nach fünf Jahren Zeitdifferenz wird man dem Registrant wohl kaum Arglist unterstellen können.

Gruß vom

Netwriter
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[1.1] bholmer antwortet auf netwriter
20.02.2009 17:47
Da bin ich falsch verstanden worden.
Ich meine eher nicht speziell den Fall, dass eine Firma sich eine Buchstabenkombination ausdenkt und diese dann beansprucht. Ich meine damit die Firmen, die die einfache Registrierung eines Namens als Handelsgut betrachten. Etwas, was man beim Denic quasi kostenlos bekommt, wenn noch nicht registriert.
Nur dadurch, dass man den Namen irgendwo parkt und drauf wartet, dass jemand den gerne haben will, dadurch wird kein echter Mehrwert produziert, sondern nur abkassiert. Dieses "Geschäftsmodell" möchte ich in Frage stellen, mehr nicht.
Bert
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[1.1.1] zenga2k antwortet auf bholmer
20.02.2009 23:01
Benutzer bholmer schrieb:

eines Namens als Handelsgut betrachten. Etwas, was man beim Denic quasi kostenlos bekommt, wenn noch nicht registriert.

Seit wann gibts denn bei der Denic kostenlos Domains? de-Domains gehören zwar sicher zu den weltweit billigsten Domains (aber nicht direkt bei der Denic), aber umsonst gibts die definitiv nicht.
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[1.1.1.1] bholmer antwortet auf zenga2k
23.02.2009 08:52
Benutzer zenga2k schrieb:
Benutzer bholmer schrieb:

eines Namens als Handelsgut betrachten. Etwas, was man beim Denic quasi kostenlos bekommt, wenn noch nicht registriert.

Seit wann gibts denn bei der Denic kostenlos Domains? de-Domains gehören zwar sicher zu den weltweit billigsten Domains (aber nicht direkt bei der Denic), aber umsonst gibts die definitiv nicht.

Die Domains gibt es natürlich nicht "kostenlos". Aber man bezahlt beim DENIC nicht für den Namen selbst sondern, in der Regel über den Provider, wo die Domain connectiert wird, die administrativen Gebühren. Diese würde man aber auch bezahlen, wenn man für die Domain erst beim Domaingrabber, der sie benutzt indem er eine stereotype Linkseite hinterlegt hat, Lösegeld zahlen muss. Um dieses Geld geht es mir. Diese Ab**cke (das Wort darf man hier ja nicht schreiben) halte ich nicht für ein seriöses Geschäftsmodell.