Benutzer tjacobs schrieb:
Interessantes Scenario:
Man stelle dich vor, das HLR des Netzbetreibers fällt aus, so dass nicht mehr überprüft werden kann, ob im Telefon "eine betriebsbereite Mobilfunkkarte eingelegt ist".
Ich gahe mal davon aus, dass durch eine Anfrage beim HLR genau dieses überprüft wird. Im Falle eines Ausfalls, sind also keine Notrufe mehr möglich. Also wäre im Falles des T-Mobile Ausfalls vor drei Wochen keine Notrife von T-Mobile Nutzern mehr möglich gewesen. Haben das wohl die Verfasser dieser Idee berücksichtigt?
-tjacobs.
Dazu steht doch was im Bericht:
"Es muss aber dennoch möglich sein, dass Teilnehmer anderer Netze, die mit dem vor Ort verfügbaren Netz kein Roaming-Abkommen haben oder Teilnehmer mit Prepaid-Karten, deren Guthaben schon auf "Null" gefallen ist, einen Notruf absetzen können.
Dazu schlägt die Bundesnetzagentur vor, in diesem Falle "eine Referenznummer des Anrufers ... zu übermitteln. Diese Referenznummer wird aus dem aktuellen Datum ... und der Uhrzeit gebildet und einer Dezimalnummer, aus der die teilnehmernächste Vermittlungstelle eindeutig ableitbar ist."
Fällt die Indentifizierung über das HLR des eigenen NB aus, kannst du für Notrufe wahrscheinlich roamen. Es war bisher ja auch so, das wenn du dein eigenes Netz nicht zur Verfügung hattest du trotzdem Notrufe für ein Fallback über ein fremdes verfügbares Netz absetzen konntest, obwohl dein NB mit dem anderen Netz, das du idR beim Notruf garnicht angezeigt bekommst gar kein Roamingabkommen hat.
cu ChrisX