Wenn ich GMX wäre (die ja auch so eine Adresse anbieten), würde ich das mal juristisch prüfen lassen, ob so eine Bevorzugung seitens eBay zulässig ist.
Na, da könnte allenfalls das Kartellamt etwas gegen haben - zumindest wenn die Post eBay kaufen will (oder umgekehrt). Ansonsten kann in unserem Land immer noch jeder selbst bestimmen mit wem und unter welchen Bedingungen er mit einem Anderen Geschäfte machen will.
Sonst könnte man(n) sich ja auch in jede Disco klagen, egal wieviel Ekelpickel der Türsteher dabei bekommt...
Oder Frauen dürften in die Herbertstrasse - willst Du das wirklich ?
Ob es allerdings clever ist die Eintrittsschwellen für sein Angebot immer höher zu legen, dies wird der Kunde zeigen...