Benutzer ronfein schrieb:
Toll, also darf man niemand mehr glauben schenken?
Einem Handyverkäufer heutzutage tatsächlich grundsätzlich erst mal nicht. Außer wenn er bereit ist, nicht in den vorgedruckten Standard-Verträgen enthaltene Zusagen schriftlich niederzulegen.
Selbstverständlich ist es etwas blauäugig, sich nur auf mündliche Zusagen zu verlassen - aber selbst Schuld? Derjenige der falsche Versprechungen macht, völlig unschuldig und nur clever? Wohl eher nicht.
Der Verkäufer völlig unschuldig und clever? Nein, das hatte ich auch gar nicht behauptet. Ein ganz kleiner Teil der Verkäufer vielleicht selbst etwas gutgläubig und optimistisch-sorglos, der typische Handyverkäufer jedoch durchtrieben-hinterlistig und nur auf Vertragsabschlüsse (Provision!) um jeden Preis aus, nach dem Motto "Ich erzähl dem Kunden mal irgendwas, egal ob's stimmt oder nicht. Mir kann am Ende eh keiner was, denn ich wär ja schön blöd, dem Kunden was schriftlich zu geben." (Ja, ich habe Klischeevorstellungen über die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen. Und leider bestätigen sie sich tatsächlich auch immer wieder...)
Und wenn man da nicht mit der gebotenen Vorsicht rangeht (d.h. schriftliche Zusagen einfordert oder vom Vertragsschluss Abstand nimmt), dann kann ich eben nur feststellen: Selbst schuld!
Wer garantiert Dir eigentlich, dass das Papier, worauf ein Vertrag steht, den Weg bis nach Hause übersteht oder der gedruckte Text darauf auch noch 1 Jahr danach lesbar ist?
Ist die Frage ernst gemeint? Na gut, ich will sie mal so beantworten: Es gibt natürlich ein allgemeines Lebensrisiko, das man in Kauf nehmen muss. Aber selbst ich, der ich eine schlechte Meinung von Handyverkäufern habe, halte die wenigsten davon für so ausgekocht, dass sie für meinen Vertrag bzw. über den Standard-Vertragsinhalt hinaus gegebene schriftliche Zusagen sich selbst zerstörendes Papier verwenden....
Und beim Raubüberfall auf Deinem Nachhauseweg wird der durchschnittliche Täter doch eher Dein gerade erworbenes Handy mitnehmen als den dazugehörigen Vertrag. Ach ja, und wenn er gleich die ganze Tasche mitnimmt, in der sich Vertrag plus Handy befinden, dann hast Du erstens Pech gehabt und zweitens gar nicht mehr das Problem, um das es hier in dem Forum geht, denn dann besitzt Du eh gar kein Handy mehr, das Du e-plus am Vertragsende (für welchen Preis auch immer) abkaufen willst. ;-)
So, und aus dieser Überlegung heraus noch ein Gedanke: Würde ich darüber nachdenken, statt eines Kaufs einen solchen Handy-Mietvertrag abzuschließen, würde ich (VOR einem eventuellen Vertragsabschluss!) außerdem auch schon gleich klären, wie die Regeln bei Verlust/Diebstahl des Geräts aussehen (denn so was soll ja doch mal vorkommen) und erwarten, das auch schriftlich zu haben.
Im Übrigen hinsichtlich der Bedenken, ob der Vertragstext nach einem Jahr noch in lesbarer Form existiert: Schon mal was von Aktenordnern gehört? Gibt's in 7,5 cm Rückenstärke, Wolkenmarmor, im Sonderangebot oft für gerade mal 99ct. Ich find die Dinger so toll, dass ich sogar mehrere davon besitze, und meine Verträge fühlen sich darin auch nach Jahren und z.T. Jahrzehnten immer noch recht wohl. Ach ja, und lesbar sind sie auch noch! Und bevor jetzt der Einwand kommt, dass es gelegentlich auch Überschwemmungen, Erdbeben etc. gibt: Ja, geschenkt, gibt es. Aber doch eher selten (s.o. Stichwort allgemeines Lebensrisiko). Auf jeden Fall wesentlich seltener als Handyverkäufer, vor denen man sich in acht nehmen muss.