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Fingierte Erklärung?


20.09.2008 22:48 - Gestartet von rednaxela
Ich dachte, dass das BGH am 15. November 2007 mit einem Urteil zu "fingierten Erklärungen" diesem Treiben ein Ende bereitet hätte.

Das Vorgehen von mobilcom - trotz allen Widerspruchsmöglichkeiten - ist ein klarer "opt-out"-Ansatz und fällt nach meinem (laienhaft juristischen) Verständnis klar unter diese Rechtsprechung.

Einer der Juristen, die teltarif lesen, mit einer klaren Aussage hierzu?
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[1] rudiradler antwortet auf rednaxela
26.09.2008 12:47
Mobilcom begeht hier meiner Meinung nach glatten Vertragsbruch!!!!!

Mit Onlinerechnung hätte ich dort nie einen Vertrag abgeschlossen.

Seit wann arbeite ich ehrenamtlich und entgeltfrei für Mobilcom, indem ich Rechnungen ausdrucke und mir selbst zustelle?

Mit welcher Dreistigkeit verlangen die profitgierigen Manager, daß der Telefonkunde sich jetzt zusätzlich noch auf eigene Kosten einen Internetanschluß anschafft, um sich Rechnungen auszudrucken?

Die korrekte und kostenlose Zusendung einer Papierrechnung ist fester Bestandteil meines Mobilfunkvertrages, daran gibt es nichts zu rütteln!

Ich zahle jeden Monat viel Geld an Mobilcom, dafür erwarte ich aber auch viel Service und top Mobilfunkdienstleistungen.

Werde sofort Widerspruch einlegen und - weil mit Vertragsverlängerung alle Papierrechnungen automatisch kostenpflichtig werden - meinen Vertrag kündigen.

Ratet mal, warum "Mobilcom" bei vielen Leuten auch "Mogel-com" genannt wird!