... der Vater negative Feststellungsklage eingereicht hat, weil die Klingeltonanbieter gehen selten vor Gericht da sie genau wissen, daß ihr Geschäftsmodel auf sehr wackligen Füßen steht. Sie wollen ihr Geschäftsmodel möglichst nicht vor Gericht überprüfen lassen.
Das sollte im Artikel auch erwähnt werden.
http://www.heise.de/newsticker/Minderjaehrige-muss-fuer-Jamba-Abo-nicht-bezahlen--/meldung/113855