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'rechnerisch kostenlos'


03.04.2008 09:57 - Gestartet von voltaire
Bei der Tankstelle meines Vertrauens gibt es Benzin jetzt auch rechnerisch kostenlos... Ich zahle 20 Euro und bekomme Benzin im Wert von 20 Euro. Genau so mein Supermarkt: ohne Eintrittsgebühren zu nehmen, darf ich dort für 5 Euro Lebensmittel zum Verkaufspreis von 5 Euro erwerben.

Liebe teltarif-Redaktion: bitte vermeiden Sie solch missverständliche Begrifflichkeiten wie 'rechnerisch kostenlos', denn Kosten entstehen, solange etwas gezahlt werden muss, alles andere ist Augenwischerei.
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[1] lagoon antwortet auf voltaire
03.04.2008 10:14

2x geändert, zuletzt am 03.04.2008 10:15
Das sehe ich aber anders!
Die Bereitstellung beispielsweise eines Mobilfunkanschlusses für einen speziellen Kunden mit individueller Rufnummer und die Herstellung der entsprechenden SIM-Karte sind Leistungen, die Aufwand und Kosten verursachen. Und das ist auch etwas anderes, als allgemeine Angebote zu machen (wie das beispielswiese die Tankstelle und der Supermarkt tut). Insofern ist es durchaus berechtigt, explizit darauf hinzuweisen, dass die Bereitstellung des Anschlusses für den Kunden im speziellen Fall kostenlos ist, weil der gesamte Kostenaufwand als Guthaben für Leistungen zur Verfügung steht. Ob die Formulierung "rechnerisch kostenos" dafür am besten geeigent ist - darüber läßt sich allerdings streiten ...
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[1.1] voltaire antwortet auf lagoon
03.04.2008 11:02
Benutzer lagoon schrieb:

Die Bereitstellung beispielsweise eines Mobilfunkanschlusses (...) und die
Herstellung der entsprechenden SIM-Karte sind Leistungen, die Aufwand und Kosten verursachen. Und das ist auch etwas anderes, als allgemeine Angebote zu machen (wie das beispielswiese die Tankstelle und der Supermarkt tut).

Ist schon richtig, aber auch das Beheizen, Reinigen, Einräumen eines Supermarkts verursacht Kosten. So wie sich der Supermarkt über die verkauften Produkte refinanziert, so machen es die 'rechnerisch kostenlosen' Mobilfunkbetreiber halt über die verkauften Gesprächsminuten (und die eingehenden Anrufe). Das ist vollkommen legitim so und tatsächlich kundenfreundlich, wenn keine zusätzlichen Eintrittsgebühren ins Netz genommen werden. Nur mit 'kostenlos' hats eben nichts zu tun.
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[1.1.1] Jochen_O2 antwortet auf voltaire
03.04.2008 11:30
Benutzer voltaire schrieb:
Benutzer lagoon schrieb:

Die Bereitstellung beispielsweise eines Mobilfunkanschlusses (...) und die
Herstellung der entsprechenden SIM-Karte sind Leistungen, die Aufwand und Kosten verursachen. Und das ist auch etwas anderes, als allgemeine Angebote zu machen (wie das beispielswiese die Tankstelle und der Supermarkt tut).

Ist schon richtig, aber auch das Beheizen, Reinigen, Einräumen eines Supermarkts verursacht Kosten. So wie sich der Supermarkt über die verkauften Produkte refinanziert, so machen es die 'rechnerisch kostenlosen' Mobilfunkbetreiber halt über die verkauften Gesprächsminuten (und die eingehenden Anrufe). Das ist vollkommen legitim so und tatsächlich kundenfreundlich, wenn keine zusätzlichen Eintrittsgebühren ins Netz genommen werden. Nur mit 'kostenlos' hats eben nichts zu tun.


Naja, viele Anbieter verlangen eine Anschluss- und/oder Bereitstellungsgebühr, das ist die übliche Praxis.

Selbst bei Blau.de fällt diese normalerweise an.
Wenn es nun spezielle Aktionen gibt, bei denen man das Geld komplett als Gesprächsguthaben bekommt, dann ist die Karte rechnerisch kostenlos. Die Karte ist rechnerisch kostenlos. Die Simkarte ist rechnerisch kostenlos. Sie kostet Dich nichts. Du musst weder für den Versand noch für die Herstellung was zahlen, auch Verwaltungsgebühren oder ähnliches fallen nicht an.

Außerdem kannst Du (im Gegensatz zum Benzin) Dir bei Kündigung das komplette Guthaben wieder auszahlen lassen, d.h. Du könntest die Karte ein Jahr lang für eingehende Anrufe nutzen, und später wieder kündigen, und machst damit keinen Verlust...

Von daher finde ich die Formulierung "rechnerisch kostenlos" durchaus berechtigt, insbesondere wenn da steht "die Karte ist rechnerisch kostenlos".
Denn jede andere Simkarte kostet was, und die Kosten hierfür werden in der Regel über Anschlusspreise etc. gedeckt.








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[1.1.1.1] lagoon antwortet auf Jochen_O2
03.04.2008 12:28
Genau so ist es, Jochen!

Und was die Kosten für Heizung etc. an der Tankstelle oder im Supermarkt betrifft: es ist halt nur nicht üblich, da einen Eintrittspries o.ä. zu verlangen ;-) Solange es aber üblich ist, für SIM-Karten eine Bereitstellungs-, Aktivierungs- oder sonstwie-Gebühr zu nehmen, ist es berechtigt explizit herauszustellen, wenn das nicht passiert!
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[1.1.1.2] basti007 antwortet auf Jochen_O2
08.04.2008 14:21
Benutzer Jochen_O2 schrieb:
rechnerisch kostenlos. Die Karte ist rechnerisch kostenlos. Die Simkarte ist rechnerisch kostenlos. Sie kostet Dich nichts. Du musst weder für den Versand noch für die Herstellung was zahlen, auch Verwaltungsgebühren oder ähnliches fallen nicht an.

Ich finde das auch in Ordnung so.

Teltarif schreibt dazu: "Damit ist für den Neukunden der EINSTIEG beim E-Plus-Discounter rechnerisch kostenlos."

Rechnerisch bedeutet für mich hier: Ich kaufe nicht die SIM-Karte des Anbieters sondern sinngemäß das Gesprächsguthaben. Da unterm Strich keine weiteren Kosten mehr anfallen, ist der Einstieg/die SIM-Karte damit gratis - will halt heißen: Es fallen keine Aktivierungsgebühren o.ä. mehr an.

Finde es relativ verständlich so. Natürlich könnte man argumentieren, ob man das Wort "kostenlos" überhaupt benutzen sollte, wenn man de facto Gesprächsguthaben dazu kaufen MUSS - aber durch die Einschränkung auf die SIM-Karte/den Einstieg und die relativierung durch "rechnerisch" find ich das ziemlich i.O. so.

Basti
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[2] Igels antwortet auf voltaire
08.04.2008 15:05
Habt Ihr eigentlich keine Arbeit oder nichts zu tun, wenn Ihr für so einen Thread Zeit verschwendet? Was das alles an an Zeit kostet!