Thread
Menü

Unfreiwillig @home - wo ist das Problem?


22.06.2006 08:45 - Gestartet von tom.stein
Wenn der Kunde eine Leistung erhält, die er nicht bestellt hat, so muss er dafür weder zahlen noch diese kündigen - rechtlich handelt es sich um ein einseitiges Geschenk des Mobilfunkunternehmens!

Bei Privatkunden gibt es auch kein "wer schweigt, ist einverstanden".

Wer daher die Abbuchung der zuviel erhobenen Gebühr storniert und dann sofort nur den unstrittigen Teil überweist, dürfte im Recht sein (ich bin kein Rechtsanwalt und darf keine Rechtsauskünfte geben) und darf entsprechend keine Nachteile erhalten, andernfalls ist das Mobilfunkunternehmen ggf. gar Schadensersatzpflichtig. Da durch so eine Abbuchungs-Stornierung erhebliche Kosten beim Mobilfunkunternehmen entstehen, halte ich dies für eine gute Maßnahme, um dieses zur Einhaltung deutschen Rechts zu bewegen.

Tom