Benutzer basti richter schrieb:
Kein Mensch konnte, oder kein Mensch hat.
Keiner konnte. Sicher haben es welche versucht, aber da die Netzbetreiber genau sowas bedacht und in ihren (vom Kunden unterschriebenen) AGB definiert haben hat keiner eine Chance, wenn das Netz mal nicht so gut ist.
Wird eine Leistung dauerhaft nicht bzw. nur schlecht erbracht, so ist das eine Pflichtverletzung aus dem Vetrag.
Definiere "dauerhaft", definiere "schlecht". Wenn Du eine eindeutige und mit den AGB konform gehende Definition findest und dem Netzbetreiber dann noch eine Vertragsverletzung nachweisen kannst hättest Du bei einer Klage eventuell Erfolg. Klage deswegen, weil Dich der Netzbetreiber natürlich erstmal nicht aus dem Vertrag rauslässt und Du dagegen juristisch vorgehen müsstest, auf Dein Risiko natürlich.
Benni
P.S.: ToFu ist ziemlich unhöflich in Foren und Mails... (->http://
www.afaik.de/usenet/faq/zitieren/)