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Hat schon jemand gekündigt?


07.12.2006 17:54 - Gestartet von basti richter
Hallo,

hat aufgrund dessen schon jemand außerordentlich gekündigt?
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[1] Gerko antwortet auf basti richter
07.12.2006 18:29
Benutzer basti richter schrieb:
Hallo,

hat aufgrund dessen schon jemand außerordentlich gekündigt?

Ach, kann man deswegen außerordentlich kündigen?

Nutze Simyo und hatte bisher keine Netzprobleme im Großraum Stuttgart.
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[1.1] basti richter antwortet auf Gerko
07.12.2006 18:38
Wenn permanent Probleme bestehen schon.
Der Anbieter kommt hier seiner vertraglichen Leistungspflicht nicht nach.


Benutzer Gerko schrieb:
Benutzer basti richter schrieb:
Hallo,

hat aufgrund dessen schon jemand außerordentlich gekündigt?

Ach, kann man deswegen außerordentlich kündigen?

Nutze Simyo und hatte bisher keine Netzprobleme im Großraum
Stuttgart.
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[1.1.1] Gerko antwortet auf basti richter
07.12.2006 18:59
Benutzer basti richter schrieb:
Wenn permanent Probleme bestehen schon. Der Anbieter kommt hier seiner vertraglichen Leistungspflicht nicht nach.


Was steht in den AGB? Hast Du eine rechtliche Grundlage? Nur das zählt.
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[1.1.1.1] basti richter antwortet auf Gerko
07.12.2006 19:25
Meine Frage war, ob jemand geklagt hat.
Wollte keine Diskussion auslösen.

Benutzer Gerko schrieb:
Benutzer basti richter schrieb:
Wenn permanent Probleme bestehen schon. Der Anbieter kommt hier seiner vertraglichen Leistungspflicht
nicht nach.


Was steht in den AGB? Hast Du eine rechtliche Grundlage? Nur
das zählt.
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[1.1.1.1.1] Gerko antwortet auf basti richter
07.12.2006 19:40
Benutzer basti richter schrieb:
Meine Frage war, ob jemand geklagt hat.

Du hast gefragt, ob schon jemand gekündigt hat, siehe Betreff.
Kündigen und klagen sind zwei Paar Schuhe.
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[1.1.1.1.1.1] basti richter antwortet auf Gerko
07.12.2006 20:03
stimmt.

Benutzer Gerko schrieb:
Benutzer basti richter schrieb:
Meine Frage war, ob jemand geklagt hat.

Du hast gefragt, ob schon jemand gekündigt hat, siehe Betreff. Kündigen und klagen sind zwei Paar Schuhe.
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[1.1.2] chb antwortet auf basti richter
07.12.2006 19:10
Benutzer basti richter schrieb:
Wenn permanent Probleme bestehen schon. Der Anbieter kommt hier seiner vertraglichen Leistungspflicht nicht nach.

Dann hätten jahrelang D1- und D2-Kunden in Großstädten außerordentlich kündigen können, denn das war lange Zeit normal in den Netzen. Irgendwann kamen die 1800er-Frequenzen dazu und mit ihnen die Entlastung. Kein Mensch konnte deswegen kündigen, weil kein Netzbetreiber im Vertrag 100% Zeit- und Flächenversorgung zusagt!

Benni
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[1.1.2.1] basti richter antwortet auf chb
07.12.2006 19:24
Kein Mensch konnte, oder kein Mensch hat.

Wird eine Leistung dauerhaft nicht bzw. nur schlecht erbracht, so ist das eine Pflichtverletzung aus dem Vetrag.

Benutzer chb schrieb:
Benutzer basti richter schrieb:
Wenn permanent Probleme bestehen schon. Der Anbieter kommt hier seiner vertraglichen Leistungspflicht nicht nach.

Dann hätten jahrelang D1- und D2-Kunden in Großstädten außerordentlich kündigen können, denn das war lange Zeit normal in den Netzen. Irgendwann kamen die 1800er-Frequenzen dazu und mit ihnen die Entlastung. Kein Mensch konnte deswegen kündigen, weil kein Netzbetreiber im Vertrag 100% Zeit- und Flächenversorgung zusagt!

Benni
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[1.1.2.1.1] chb antwortet auf basti richter
07.12.2006 20:43
Benutzer basti richter schrieb:
Kein Mensch konnte, oder kein Mensch hat.

Keiner konnte. Sicher haben es welche versucht, aber da die Netzbetreiber genau sowas bedacht und in ihren (vom Kunden unterschriebenen) AGB definiert haben hat keiner eine Chance, wenn das Netz mal nicht so gut ist.

Wird eine Leistung dauerhaft nicht bzw. nur schlecht erbracht, so ist das eine Pflichtverletzung aus dem Vetrag.

Definiere "dauerhaft", definiere "schlecht". Wenn Du eine eindeutige und mit den AGB konform gehende Definition findest und dem Netzbetreiber dann noch eine Vertragsverletzung nachweisen kannst hättest Du bei einer Klage eventuell Erfolg. Klage deswegen, weil Dich der Netzbetreiber natürlich erstmal nicht aus dem Vertrag rauslässt und Du dagegen juristisch vorgehen müsstest, auf Dein Risiko natürlich.

Benni

P.S.: ToFu ist ziemlich unhöflich in Foren und Mails... (->http://www.afaik.de/usenet/faq/zitieren/)
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[1.1.2.2] afatiger antwortet auf chb
07.12.2006 19:45
Tja und damit scheinst Du Recht zu haben. Im Kleingedruckten steht nun einmal, daß kein 100%iger Zugang zum Netz gewährt werden kann und dauraus kein Kündigungsrecht besteht. Lediglich bei längeren Störungen (Zeitdauer in den AGB´s festgehalten) gibt es eine eventuelle Minderung der Grundgebühr (auf Kulanz). Dies steht allerdings in allen AGB´s jeder deutschen Telefongesellschaft, egal ob Festnetz oder Funk. Und noch eins: sogar im Festnetz ist es bis zum heutigen Zeitpunkt nicht sichergestellt, daß die Telekom 100% ihrer Verbindungen auch durchstellen kann. Immer wieder in Spitzenzeiten (14 Uhr und 21Uhr) ist es nicht einmal der Telekom möglich alle Gespärche zu verbinden!! Es gibt sogar darüber eine Statistik und regelmäßige Untersuchungen. WTja, was wäre Deutschland ohne seine Statistik??