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VoIP eine freiwillige Tiscali-Leistung?


17.02.2006 12:27 - Gestartet von klaussc

Besteht nach diesen Tiscali-AGB überhaupt ein Anspruch auf Leistung einer VoIP-Flat, wenn der geammte $10 eine freiwillige Zusatzleistung ist?

Wo stehen denn die Bedingungen für die VoIP-Flat, gibt es eine "Mindestsprachqualität" wenn sich ein Kunde 24 Monate bindet und dafür immerhin 240 Eur zahlt?

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§ 10 Internet-Nutzung/E-Mail/SMS/Telefonie (VoIP)

(1) Tiscali bietet den Nutzern den Zugang zum Internet an, und zwar entweder ohne vorherige Registrierung über das sog. offene Call-by-Call Verfahren oder nach vorheriger Registrierung, wobei der Internetzugang je nach gewähltem Produkt und Tarif per Modem, ISDN, DSL oder Satellit erfolgen kann. Der Internet-Zugang wird nur in Deutschland zur Verfügung gestellt.

...gekürzt...und weiter:


(10) Der Service Tiscali 10.0 stellt eine freiwillige Zusatzleistung dar und ist keine vertragliche Leistungspflicht.
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