Benutzer chrira schrieb:
Hm, die Anmeldung für "nur Ortsgespräche" wird zwar evtl. funktionieren. Aber ich habe gerade gesehen, dass für den Privat Tarif von 01058 ja kein Inkasse der T-Com angeboten wird. Das hieße ich hab die Easyfone-Verbindungen und die T-Com GG auf der T-Com Rechnung und die Ortsgesräche auf der von 01058. Dann wähl ich im Ortsbereich doch lieber die 01081 vor und hab alles übersichtlich auf der T-Com Rechnung.
Oder gibt es eine Anbieter-Konstellation mit "2 Preselection-Verträgen", die beide diese Konditionen haben und über T-Com Inkasso abrechnen?
Nichts desto trotz habe ich mal ein Umstellungs-Fax an die 01058 geschickt bzgl. Easyfone -> QualiTEL. Auch wenn es wahrscheinlich nix bringen wird...
Gruß
Was technisch und organisatorisch machbar ist, kann auch seine Tücken haben, wenn man den Willen eines Vertragspartners umgeht.
Ein Anbieter, der ausdrücklich nur eine vollständige Dauerhafte Voreinstellung (Preselection) anbietet, scheint offenbar nicht zu wollen, dass die Kunden sich selektiv nur für Ortsgespräche oder nur für Ferngespräche anmelden.
Wenn Du das nun umgehst, indem Du Dich zunächst bei einem dieser "Alles-oder-nichts" Anbieter anmeldest und nach der Umstellungsbestätigung dann selektiv z.B. Deine Ferngespräche bei einem zweiten Anbieter preselecten lässt, der eine solche Trennung anbietet - dann unterläufst Du im Sinne des ersten Preselection-Vertrages doch dessen Sinn.
Ob Du dabei "erwischt" werden kannst oder nicht, spielt keine Rolle. Ob das "unter Strafe" gestellt ist oder nicht, spielt im Sinne des Vertrauens, das man beim Abschluss egal welchen Vertrages, zu seinem Vertragspartner haben will, auch keine Rolle.
Hier in diesen Foren wird sich oft (auch zu Recht) darüber beklagt, dass Anbieter in der Praxis anders handeln, als sie zuvor ankündigen. Und es wird sich lang und breit darüber ausgelassen, wie man sich davor schützen kann und wie man im Falle eines vermeintlichen Missbrauchs durch den Anbieter reagieren kann. Viele Anbieter, die solche "Fallstricke" auslegen, bauen dann irgend ein Kleingedrucktes in ihre Verträge ein. Das wird hier oft angeprangert. Wie ich meine, zu Recht. Das, was Du hier ansprichst, empfinde ich aber in gleicher Weise.
Warum suchst Du Dir nicht zwei Anbieter, die bewusst die getrennte Dauerhafte Voreinstellung anbieten? Lässt Dich bei dem einen für Orts- und bei dem anderen für Ferngespräche preselecten?
Ach übrigens: Was machst Du denn, wenn der Anbieter, bei dem Du Dich im ersten Schritt komplett auf Preselection umstellen lässt und dessen Bedingung dann unterläufst, indem Du später Deine Ferngespräche über einen zweiten Anbieter preselecten lässt, Deine komplette Preselection ein paar Wochen später online einfach noch einmal zur Dauerhaften Voreinstellung an die DTAG gibt? Einen Auftrag von Dir hat er ja vorliegen. Den kann er bei der DTAG einreichen, so oft er will. Dann wirst Du wieder komplett auf ihn umgestellt - was Du ja nicht willst. Beschwerst Du Dich bei der DTAG und fragen die nach, zeigt er der DTAG Deinen Auftrag.
Ist nur so eine Überlegung. Mag heutzutage kleinlich erscheinen, korrektes Verhalten gut zu heißen.
Aber mir ist es lieber so. Kannst Du natürlich machen, wie Du das für richtig hältst.
Schönen Sonntag.
GKr