Benutzer o2store schrieb:
Ich sagte nicht : Wir verkaufen diese Geräte , sondern wies darauf hin, wenn welche in o2 Shops oder Partnershops angeboten würden, dann sind dies keine neuen Geräte von o2. Das war ein Hinweis, nicht das Gegenteil, zu dem Du es gemacht hast :-))
Hatte es auch als Hinweis verstanden.
Meine unverbindliche Meinung:
Ich denke aber trotzdem, o2
sollte auch im eigenen Interesse darauf hinwirken, dass in o2-Shops und -Partnershops keine alten Handys in Verbindung mit
o2-Mobilfunkverträgen "verkauft" werden. Denn nach deiner Aussage haben diese Handys entweder alte Software (die mangelhaft und sogar eventuell gesundheitsschädlich ist) oder sind von den
Händlern mit Siemens-Software (ohne "Freigabe" von o2) "selbständig" mit einem Update versehen worden.
Bei einem berechtigten Rücktritt von Handykauf darf der Kunde auch vom Mobilfunkvertrag zurücktreten. Ähnliches könnte auch bei einer Anfechtung des Handyvertrages der Fall sein. Ein direkte Haftung des Lieferanten aus Delikt (Unterlassen?) erscheint mir auch möglich.
Zudem könnte eventuell der Verkäufer bei Mägeln der Handys auch seinem Lieferanten in Rückgriff nehmen, wenn der Verkäufer gegenüber
seinem Kunden (Verbraucher?) haften muss.
Daher halte ich einen "Hinweis" in einem Online-Forum für zwar
gut, aber nicht ausreichend.
Mit bestem Gruß
pistazienfresser