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Sollten wir auch Machen dann wirds Billiger :-)


14.07.2004 11:50 - Gestartet von aero
Benutzer privat-alex schrieb:
Das sollte wir auch machen dann würden T-Mobile , Vodafone ,E-Plus und o2.
Das auch merken Und hier in Deutschland gibt es ja mehr Mobilfunk-Nutzer als in Italien oder ?


Vorsicht! Dieser öffentliche Aufruf kann in Deutschland schon als geschäftsschädigendes Verhalten zur kostenpflichtigen Abmahnung führen!

Gruß aero
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[1] MartyK antwortet auf aero
14.07.2004 15:10
Benutzer aero schrieb:
Benutzer privat-alex schrieb:
Das sollte wir auch machen dann würden T-Mobile , Vodafone ,E-Plus und o2.
Das auch merken Und hier in Deutschland gibt es ja mehr Mobilfunk-Nutzer als in Italien oder ?


Vorsicht! Dieser öffentliche Aufruf kann in Deutschland schon als geschäftsschädigendes Verhalten zur kostenpflichtigen Abmahnung führen!

Das wäre ein Verbot der Meinungsfreiheit.
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[1.1] aero antwortet auf MartyK
14.07.2004 15:38
Benutzer MartyK schrieb:
´
Vorsicht! Dieser öffentliche Aufruf kann in Deutschland schon als geschäftsschädigendes Verhalten zur kostenpflichtigen Abmahnung führen!

Das wäre ein Verbot der Meinungsfreiheit.

Ein Boykottaufruf ist keine Meinungsäußerung mehr, sondern eine aktive Handlung zum gemeinschaftlichen vorsätzlichen Schädigen eines Unternehmens. Eine Meinungsäußerung ist dagegen ein subjektes Werturteil über Tatsachen oder ein bestimmtes Verhalten.

Der Unwertgedanke liegt bei einem Boykottaufruf in der damit verbundenen Drohung mit einem empfndlichen Übel (Einbruch des Umsatzes und damit des Gewinns). Im Strafrecht wird diese Handlung als Nötigung bezeichnet und findet dort allerdings ein Korrektiv drin, dass der mit dem Mittel angestrebte Zweck verwerflich sein muss, um den Tatbestand zu erfüllen. Im Zivilrecht, welches für Schadensersatzansprüche gilt, sind die Grenzen schon wesentlich enger. Man wird sich in bestimmten Fällen mit der Wahrnehmung berechtigter Interessen verteidigen können, was aber in Bezug auf zu hohe Preise nur im Fall von Wucherpreisen im Sinn des § 138 BGB bei einem bestehenden Monopol geltend gemacht werden könnte und damit nicht bei subjektiv als zu zu hoch bewerteten Mobilfunktarifen.

Du siehst: Besser keine öffentlichen Boykott-Aufrufe starten. Die Folgen hat schon mancher private Homepage-Betreiber zu spüren bekommen, der auf diese Art seinen berechtigten Frust über Schlechtleistungen z.B. von Hausbaufirmen loswerden wollte.

Gruß aero
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[1.1.1] bartd antwortet auf aero
14.07.2004 15:59
Benutzer aero schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:
´
Vorsicht! Dieser öffentliche Aufruf kann in Deutschland schon als geschäftsschädigendes Verhalten zur kostenpflichtigen Abmahnung führen!

Das wäre ein Verbot der Meinungsfreiheit.

Ein Boykottaufruf ist keine Meinungsäußerung mehr, sondern eine aktive Handlung zum gemeinschaftlichen vorsätzlichen Schädigen eines Unternehmens. Eine Meinungsäußerung ist dagegen ein subjektes Werturteil über Tatsachen oder ein bestimmtes Verhalten.

Der Unwertgedanke liegt bei einem Boykottaufruf in der damit verbundenen Drohung mit einem empfndlichen Übel (Einbruch des Umsatzes und damit des Gewinns). Im Strafrecht wird diese Handlung als Nötigung bezeichnet und findet dort allerdings ein Korrektiv drin, dass der mit dem Mittel angestrebte Zweck verwerflich sein muss, um den Tatbestand zu erfüllen. Im Zivilrecht, welches für Schadensersatzansprüche gilt, sind die Grenzen schon wesentlich enger. Man wird sich in bestimmten Fällen mit der Wahrnehmung berechtigter Interessen verteidigen können, was aber in Bezug auf zu hohe Preise nur im Fall von Wucherpreisen im Sinn des § 138 BGB bei einem bestehenden Monopol geltend gemacht werden könnte und damit nicht bei subjektiv als zu zu hoch bewerteten Mobilfunktarifen.

Du siehst: Besser keine öffentlichen Boykott-Aufrufe starten. Die Folgen hat schon mancher private Homepage-Betreiber zu spüren bekommen, der auf diese Art seinen berechtigten Frust über Schlechtleistungen z.B. von Hausbaufirmen loswerden wollte.

Gruß aero

... und wie ist dann ein (general-)streik-aufruf zu werten???

bye bart
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[1.1.1.1] aero antwortet auf bartd
14.07.2004 16:56
Benutzer bartd schrieb:

... und wie ist dann ein (general-)streik-aufruf zu werten???



Streiks sind durch das verfassungsrechtlich geschützte Koanlitionsrecht (Gewerkschaften und(!) Arbeitgeberverbände) unter bestimmten Voraussetzungen mit bestimmten Zielen (keine politischen Ziele!) gerechtfertigt und zulässig. Sog. wilde Streiks sind ebenso wie eine Aufruf zum Generalstreik davon nicht abgedeckt.

Gruß aero
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[1.1.2] MartyK antwortet auf aero
14.07.2004 16:19
Benutzer aero schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:
´
Vorsicht! Dieser öffentliche Aufruf kann in Deutschland schon als geschäftsschädigendes Verhalten zur kostenpflichtigen Abmahnung führen!

Das wäre ein Verbot der Meinungsfreiheit.

Ein Boykottaufruf ist keine Meinungsäußerung mehr, sondern eine aktive Handlung zum gemeinschaftlichen vorsätzlichen Schädigen eines Unternehmens. Eine Meinungsäußerung ist dagegen ein subjektes Werturteil über Tatsachen oder ein bestimmtes Verhalten.

Wenn ein Boykott infolge eines Boykottaufrufes eine vorsätzliche Schädigung eines Unternehmens sein soll, dann kann man auch genauso damit argumentieren, dass man einem Unternehmen schadet, indem man seine Produkte nicht kauft.
Mit einem Boykott wird nicht mehr und nicht weniger zum Ausdruck gebracht, dass man - in diesem Fall - mit einem Unternehmen bzw. dessen Preispolitik nicht zufrieden ist. Eine vorsätzliche Schädigung ist hier nicht erkennbar, da schließlich jeder Handy-Benutzer auch von sich aus das Handy auslassen könnte.


Der Unwertgedanke liegt bei einem Boykottaufruf in der damit verbundenen Drohung mit einem empfndlichen Übel (Einbruch des Umsatzes und damit des Gewinns). Im Strafrecht wird diese Handlung als Nötigung bezeichnet und findet dort allerdings ein Korrektiv drin, dass der mit dem Mittel angestrebte Zweck verwerflich sein muss, um den Tatbestand zu erfüllen.

Eben. Bei einem Boykottaufruf ist aber nichts verwerflich, da diese Handlung aus Überzeugung und freiwillig geschieht. Ebenso könnte auch jede Person von sich aus den Kauf eines Produktes bzw. die Inanspruchnahme einer Dienstleistung unterlassen und somit dem entsprechenden Unternehmen "schaden".
Eine Nötigung kann hier gar nicht vorhanden sein, da hier keine Verwerflichkeit vorliegt - wie du ja schon schriebst.


Im Zivilrecht, welches für Schadensersatzansprüche gilt, sind die Grenzen schon wesentlich enger. Man wird sich in bestimmten Fällen mit der Wahrnehmung berechtigter Interessen verteidigen können, was aber in Bezug auf zu hohe Preise nur im Fall von Wucherpreisen im Sinn des § 138 BGB bei einem bestehenden Monopol geltend gemacht werden könnte und damit nicht bei subjektiv als zu zu hoch bewerteten Mobilfunktarifen.

Die Frage ist denn, wie du unterscheiden willst zwischen "zu hohen Preisen" und "subjektiv als zu hoch empfundenen Preisen"?


Du siehst: Besser keine öffentlichen Boykott-Aufrufe starten. Die Folgen hat schon mancher private Homepage-Betreiber zu spüren bekommen, der auf diese Art seinen berechtigten Frust über Schlechtleistungen z.B. von Hausbaufirmen loswerden wollte.

Ich würde mich nicht unbedingt von irgendwelchen Unternehmen einschüchtern lassen. Schau doch mal auf die Umweltorganisation Greenpeace: Die haben 2002 einen Boykottaufruf gegen ESSO gestartet, der besonders in Großbritannien Wirkung zeigte.
Ein Privatmann, der einen Boykottaufruf startet, hat sicherlich schlechte Karten, wenn er einem finanzkräftigen Gegner gegenüber steht - das allein macht die Handlung aber natürlich nicht verwerflich. Was anderes wäre es, wenn von Anfang an Rufmord betrieben würde.

Boykottaufrufe sind wichtig und legitim, um den Boykottierenden zu einer Umkehr seiner Politik zu bewegen. Solange dies friedlich geschieht, ist dagegen auch nichts einzuwenden.

Gruß

Martin
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[1.1.2.1] aero antwortet auf MartyK
14.07.2004 17:29
Benutzer MartyK schrieb:

Wenn ein Boykott infolge eines Boykottaufrufes eine vorsätzliche Schädigung eines Unternehmens sein soll, dann kann man auch genauso damit argumentieren, dass man einem Unternehmen schadet, indem man seine Produkte nicht kauft.

Bitte präzise bleiben! Nicht der Boykott, sondern der öffentliche Boykottaufruf ist die schaddesersatzpflichtige Handlung. Natürlich darf jeder boykottieren, wie er will.

Der Unwertgedanke liegt bei einem Boykottaufruf in der
Eben. Bei einem Boykottaufruf ist aber nichts verwerflich, da diese Handlung aus Überzeugung und freiwillig geschieht. Ebenso könnte auch jede Person von sich aus den Kauf eines Produktes bzw. die Inanspruchnahme einer Dienstleistung unterlassen und somit dem entsprechenden Unternehmen "schaden". Eine Nötigung kann hier gar nicht vorhanden sein, da hier keine Verwerflichkeit vorliegt - wie du ja schon schriebst.

Die Frage der Verwerflichkeit wird von objektiver Warte beurteilt. Da kommt es vor Allem im Zivilrecht nicht auf Motive und Wertungen des Einzelnen an. Anzuwenden sind die vorgegebenen Maßstäbe des BGB - wie ich schon schrieb. Zu den einschlägigen Vorschriften (§ 138 BGB Siteenwidrigkeit, Wucher und § 242 BGB Treu und Glaube) gibt es eine dezidierte Rechtsprechung. Die von dir als überhöht angesehenen Mobilfunktarife fallen mit Sicherheit nicht darunter. Niemand zwingt dich, mobil zu telefonieren. Außerdem gibt es auch keinerlei Recht auf niedrige Handytarife.


Die Frage ist denn, wie du unterscheiden willst zwischen "zu hohen Preisen" und "subjektiv als zu hoch empfundenen Preisen"?


Wie oben beschrieben ist der Maßsatb den von der Rechtsprechung zu § 138 BGB entwickelten Grundsätzen zu entnehmen. Und danach lägen wir selbst bei 1,00 EUR/Min. noch weit weg. Ein Mobiltelefon ist ein großer Luxus, auf dessen Benutzung keinerlei Anspruch besteht.

Ich würde mich nicht unbedingt von irgendwelchen Unternehmen einschüchtern lassen. Schau doch mal auf die Umweltorganisation Greenpeace: Die haben 2002 einen Boykottaufruf gegen ESSO gestartet, der besonders in Großbritannien Wirkung zeigte. Ein Privatmann, der einen Boykottaufruf startet, hat sicherlich schlechte Karten, wenn er einem finanzkräftigen Gegner gegenüber steht - das allein macht die Handlung aber natürlich nicht verwerflich. Was anderes wäre es, wenn von Anfang an Rufmord betrieben würde.

Boykottaufrufe sind wichtig und legitim, um den Boykottierenden zu einer Umkehr seiner Politik zu bewegen. Solange dies friedlich geschieht, ist dagegen auch nichts einzuwenden.

Du lebst in einer recht eigenartigen Welt (Handymanie?), wenn du die altruistischen Bemühungen von Greenpeace im Kampf gegen Umweltzerstörung mit deinen privaten Wünschen nach niedrigen Tarifen vergleichst, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Ohne dir zu nahe treten zu wollen halte ich diesen Vergleich für völlig abwegig, irgendwie sind da die Maßstäbe völlig verrückt.

Um es klarzustellen: Ich finde die Mobilfunkpreise definitiv zu hoch in Deutschland. Ich meine auch, dass eine sinkende Nutzung zu sinkenden Preisen führen würde. Ich halte Letzteres aber in Deutschland für unrealistisch, weil es den meisten Deutschen egal ist. Sie telefonieren ihr persönliches Budget ab und sind stolz, dass sie bei dem besten Anbieter Kunde sind (Mein Netz ist viel besser als deins.) und das neueste BuntiClickiHandy haben, obwohl sie nicht einmal 10 Prozent der Funktionen beherrschen oder nutzen (wollen).

Boykottaufrufe, wie von italienischen Verbraucherverbänden, wird es von deutschen Verbraucherschützern wegen des deutschen Rechts, wie von mir dargestellt, nicht geben können, das weiß man dort auch. Private Boykottufrufe würden bei entsprechendem Widerhall in der Öffentlichkeit von den Konzernjuristen mit allen Mitteln verfolgt. Darauf wollte ich hinweisen.

Gruß aero
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[1.1.2.1.1] MartyK antwortet auf aero
14.07.2004 18:15
Benutzer aero schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:

Wenn ein Boykott infolge eines Boykottaufrufes eine vorsätzliche Schädigung eines Unternehmens sein soll, dann kann man auch genauso damit argumentieren, dass man einem Unternehmen schadet, indem man seine Produkte nicht kauft.

Bitte präzise bleiben! Nicht der Boykott, sondern der öffentliche Boykottaufruf ist die schaddesersatzpflichtige Handlung. Natürlich darf jeder boykottieren, wie er will.

Mir ist sehr wohl bewusst, dass es sich bei unserer Diskussion um einen BoykottAUFRUF handelt. Dennoch handelt es sich aber auch bei einem BoykottAUFRUF um keine vorsätzliche Schädigung eines Unternehmens, da ja gar nicht vorhersehbar ist, ob ein solcher Aufruf überhaupt einen nennenswerten Schaden hervorruft. Anders wäre dies bei einem Rufmord, bei dem unwahre Behauptungen verbreitet werden - hier kann man eindeutig von einer *vorsätzlichen* Schädigung sprechen.


Die Frage der Verwerflichkeit wird von objektiver Warte beurteilt. Da kommt es vor Allem im Zivilrecht nicht auf Motive und Wertungen des Einzelnen an. Anzuwenden sind die vorgegebenen Maßstäbe des BGB - wie ich schon schrieb. Zu den einschlägigen Vorschriften (§ 138 BGB Siteenwidrigkeit, Wucher und § 242 BGB Treu und Glaube) gibt es eine dezidierte Rechtsprechung. Die von dir als überhöht angesehenen Mobilfunktarife fallen mit Sicherheit nicht darunter. Niemand zwingt dich, mobil zu telefonieren. Außerdem gibt es auch keinerlei Recht auf niedrige Handytarife.

Es wäre ja noch schöner, dass jemand zu etwas gezwungen würde. Nur vergisst man hierbei allzu oft, dass ein Unternehmen von seinen Kunden lebt. Bleiben diese aus, dann muss das Unternehmen seine Pforten schließen. Es besteht also eine gegenseitige Abhängigkeit: Der Kunde will ein Produkt - der Anbieter will dieses Produkt verkaufen.
Im rechtlichen Sinn ist "Verwerflichkeit" eine Handlung, die sozial unerträglich und wegen ihres grob anstößigen Charakters sozialethisch in besonders hohem Maße zu missbilligen ist. Und da ein Boykottaufruf nicht rechtswidrig ist, kann er auch nicht verwerflich sein - was du ja auch nicht bestritten hast.


Die Frage ist denn, wie du unterscheiden willst zwischen "zu hohen Preisen" und "subjektiv als zu hoch empfundenen Preisen"?


Wie oben beschrieben ist der Maßsatb den von der Rechtsprechung zu § 138 BGB entwickelten Grundsätzen zu entnehmen. Und danach lägen wir selbst bei 1,00 EUR/Min. noch weit weg. Ein Mobiltelefon ist ein großer Luxus, auf dessen Benutzung keinerlei Anspruch besteht.

Auch s. o. Ein Unternehmen hat ebenso wenig Anspruch auf das Geld seiner Kunden. Und wenn dann noch ein Monopol bzw. ein Oligopol besteht, ist es nur rechtens, dass ein Boykottaufrufe gestartet wird, der lediglich eine Form der Meinungsäußerung ist.
Der von dir beschriebene Paragraph besagt lediglich, dass ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, nichtig ist - wie du auch selber schriebst. Nur verstößt das Mobilfunkgeschäft nicht gegen die guten Sitten, so dass ich mich frage, auf welcher Grundlage du diesen Paragraphen angeführt hast.


Ich würde mich nicht unbedingt von irgendwelchen Unternehmen einschüchtern lassen. Schau doch mal auf die Umweltorganisation Greenpeace: Die haben 2002 einen Boykottaufruf gegen ESSO gestartet, der besonders in Großbritannien Wirkung zeigte. Ein Privatmann, der einen Boykottaufruf startet, hat sicherlich schlechte Karten, wenn er einem finanzkräftigen Gegner gegenüber steht - das allein macht die Handlung aber natürlich nicht verwerflich. Was anderes wäre es, wenn von Anfang an Rufmord betrieben würde.

Boykottaufrufe sind wichtig und legitim, um den Boykottierenden zu einer Umkehr seiner Politik zu bewegen. Solange dies friedlich geschieht, ist dagegen auch nichts einzuwenden.

Du lebst in einer recht eigenartigen Welt (Handymanie?), wenn du die altruistischen Bemühungen von Greenpeace im Kampf gegen Umweltzerstörung mit deinen privaten Wünschen nach niedrigen Tarifen vergleichst, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Das hast du in der Tat: Du vergleichst Äpfel mit Birnen... Mir ging es um die Legitimität eines Boykottaufrufs und nicht um einen direkten Vergleich zwischen eigenen Interessen und übergeordneten Interessen einer Organisation zum Allgemeinwohl.


Ohne dir zu nahe treten zu wollen halte ich diesen Vergleich für völlig abwegig, irgendwie sind da die Maßstäbe völlig verrückt.

Nein, du hast lediglich den Zusammenhang nicht verstanden.


Um es klarzustellen: Ich finde die Mobilfunkpreise definitiv zu hoch in Deutschland. Ich meine auch, dass eine sinkende Nutzung zu sinkenden Preisen führen würde. Ich halte Letzteres aber in Deutschland für unrealistisch, weil es den meisten Deutschen egal ist. Sie telefonieren ihr persönliches Budget ab und sind stolz, dass sie bei dem besten Anbieter Kunde sind (Mein Netz ist viel besser als deins.) und das neueste BuntiClickiHandy haben, obwohl sie nicht einmal 10 Prozent der Funktionen beherrschen oder nutzen (wollen).

Wenn es dir auch zu teuer ist, dann dürftest du auch nichts gegen einen Boykottaufruf haben, den es damals übrigens auch hin und wieder gab, als die Telekom (jetzt ja T-Com) noch das Zepter fest in der Hand hielt. Genützt haben die Aufrufe mangels Solidarisierung nichts - und selbst, wenn alle mitgemacht hätten, hätte das dem schwerfälligen Rosa Riesen allenfalls ein müdes Lächeln abgerungen. Gehandelt wird meistens halt nur unter Druck - und der ist da, wenn Konkurrenz besteht.
Den Leuten ist es zum Teil wahrscheinlich wirklich egal, weil sie entweder nicht so viel telefonieren oder aber gut genug verdienen, um sich nicht über die Preise zu beschweren. Der andere Teil verlässt sich dann einfach darauf, dass etwas passiert.


Boykottaufrufe, wie von italienischen Verbraucherverbänden, wird es von deutschen Verbraucherschützern wegen des deutschen Rechts, wie von mir dargestellt, nicht geben können, das weiß man dort auch. Private Boykottufrufe würden bei entsprechendem Widerhall in der Öffentlichkeit von den Konzernjuristen mit allen Mitteln verfolgt. Darauf wollte ich hinweisen.

Es gibt kein deutsches Recht, das einen Boykottaufruf verbietet. Private Boykottaufrufe *können* sicherlich verfolgt werden - das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass sie nicht legitim wären. Dass du darauf hinweisen wolltest, ist mir schon klar.
Ich habe übrigens damals selber mit jemandem zum Boykott der T-Com auf einer Homepage aufgerufen - berichtet wurde darüber auch in einem Online-Magazin. Natürlich war der Aufruf erfolglos, weil die breite Masse hierzulande für solche Aktionen offensichtlich kein genügend großes Interesse hat.
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[1.1.3] GKr antwortet auf aero
14.07.2004 17:21
Benutzer aero schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:
´
Vorsicht! Dieser öffentliche Aufruf kann in Deutschland schon als geschäftsschädigendes Verhalten zur kostenpflichtigen Abmahnung führen!

Das wäre ein Verbot der Meinungsfreiheit.

Ein Boykottaufruf ist keine Meinungsäußerung mehr, sondern eine aktive Handlung zum gemeinschaftlichen vorsätzlichen Schädigen eines Unternehmens. Eine Meinungsäußerung ist dagegen ein subjektes Werturteil über Tatsachen oder ein bestimmtes Verhalten.

Der Unwertgedanke liegt bei einem Boykottaufruf in der damit verbundenen Drohung mit einem empfndlichen Übel (Einbruch des Umsatzes und damit des Gewinns). Im Strafrecht wird diese Handlung als Nötigung bezeichnet und findet dort allerdings ein Korrektiv drin, dass der mit dem Mittel angestrebte Zweck verwerflich sein muss, um den Tatbestand zu erfüllen. Im Zivilrecht, welches für Schadensersatzansprüche gilt, sind die Grenzen schon wesentlich enger. Man wird sich in bestimmten Fällen mit der Wahrnehmung berechtigter Interessen verteidigen können, was aber in Bezug auf zu hohe Preise nur im Fall von Wucherpreisen im Sinn des § 138 BGB bei einem bestehenden Monopol geltend gemacht werden könnte und damit nicht bei subjektiv als zu zu hoch bewerteten Mobilfunktarifen.

Du siehst: Besser keine öffentlichen Boykott-Aufrufe starten. Die Folgen hat schon mancher private Homepage-Betreiber zu spüren bekommen, der auf diese Art seinen berechtigten Frust über Schlechtleistungen z.B. von Hausbaufirmen loswerden wollte.

Gruß aero

Hallo,
pure Neugier-Frage (ich interessiere mich für deutsche Geschichte):
Wie sieht das mit einem Generalstreik aus? Dem doch letzten und sehr wirkungsvollen Schutz vor z.B. einem Umsturz-Versuch. Gibt's nicht? Gab's aber schon.
Ist aus Deiner Betrachtungweise heraus das Mittel des Generalstreikes, der die gesamte Wirtschaft eines Staates lahmlegt, dann auch ungesetzlich in dem von Dir beschriebenen Sinn?
Oder wäre das "höhere Gewalt"? Oder.. grübel.. schlicht egal? Weil dann sowieso alle Gesetze aus dem Ruder gelaufen sind und die Gewaltenteilung nicht mehr gilt und greift?

GKr
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[1.1.4] b-a antwortet auf aero
14.07.2004 19:14
Benutzer aero schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:

Vorsicht! Dieser öffentliche Aufruf kann in Deutschland schon als geschäftsschädigendes Verhalten zur kostenpflichtigen Abmahnung führen!

Das wäre ein Verbot der Meinungsfreiheit.

Ein Boykottaufruf ist keine Meinungsäußerung mehr, sondern eine aktive Handlung zum gemeinschaftlichen vorsätzlichen Schädigen eines Unternehmens. Eine Meinungsäußerung ist dagegen ein subjektes Werturteil über Tatsachen oder ein bestimmtes Verhalten.

Der Unwertgedanke liegt bei einem Boykottaufruf in der damit verbundenen Drohung mit einem empfndlichen Übel (Einbruch des Umsatzes und damit des Gewinns). Im Strafrecht wird diese Handlung als Nötigung bezeichnet und findet dort allerdings ein Korrektiv drin, dass der mit dem Mittel angestrebte Zweck verwerflich sein muss, um den Tatbestand zu erfüllen. Im Zivilrecht, welches für Schadensersatzansprüche gilt, sind die Grenzen schon wesentlich enger. Man wird sich in bestimmten Fällen mit der Wahrnehmung berechtigter Interessen verteidigen können, was aber in Bezug auf zu hohe Preise nur im Fall von Wucherpreisen im Sinn des § 138 BGB bei einem bestehenden Monopol geltend gemacht werden könnte und damit nicht bei subjektiv als zu zu hoch bewerteten Mobilfunktarifen.

Du siehst: Besser keine öffentlichen Boykott-Aufrufe starten. Die Folgen hat schon mancher private Homepage-Betreiber zu spüren bekommen, der auf diese Art seinen berechtigten Frust über Schlechtleistungen z.B. von Hausbaufirmen loswerden wollte.


Ich finde dieses Juristengelabere zum Kotzen. Und ich glaube auch nicht, dass das deutsche Grundgesetz diese Abmahnerei deckt.

Wenn ich auf meiner privaten Homepage aus persönlichem Frust einen Einzelfall ausschlachte, ist das was anderes. Aber es wird ja wohl noch erlaubt sein, eine Bürgerinitiative zu starten.

Die beste Möglichkeit dafür dürfte das Usenet sein, das lässt sich ja auch nicht so leicht abmahnen ...

Abgesehen davon handelt es sich ja aber in Italien sowieso um Wucher. Auf dem von Teltarif angegebenen Link kann man auch ohne Italienisch-Kenntnisse entziffern, dass insbesondere die SMS-Preise angeprangert werden. Dort steht, dass eine SMS die Netzbetreiber 0,1 Cent kostet, aber die User 15 Cent bezahlen.

Kommt mir irgendwie bekannt vor ...
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[1.1.4.1] GKr antwortet auf b-a
14.07.2004 19:56
Benutzer b-a schrieb:
Benutzer aero schrieb:
Benutzer MartyK schrieb:

Vorsicht! Dieser öffentliche Aufruf kann in Deutschland schon als geschäftsschädigendes Verhalten zur kostenpflichtigen Abmahnung führen!

Das wäre ein Verbot der Meinungsfreiheit.

Ein Boykottaufruf ist keine Meinungsäußerung mehr, sondern eine aktive Handlung zum gemeinschaftlichen vorsätzlichen Schädigen eines Unternehmens. Eine Meinungsäußerung ist dagegen ein subjektes Werturteil über Tatsachen oder ein bestimmtes Verhalten.

Der Unwertgedanke liegt bei einem Boykottaufruf in der damit verbundenen Drohung mit einem empfndlichen Übel (Einbruch des Umsatzes und damit des Gewinns). Im Strafrecht wird diese Handlung als Nötigung bezeichnet und findet dort allerdings ein Korrektiv drin, dass der mit dem Mittel angestrebte Zweck verwerflich sein muss, um den Tatbestand zu erfüllen. Im Zivilrecht, welches für Schadensersatzansprüche gilt, sind die Grenzen schon wesentlich enger. Man wird sich in bestimmten Fällen mit der Wahrnehmung berechtigter Interessen verteidigen können, was aber in Bezug auf zu hohe Preise nur im Fall von Wucherpreisen im Sinn des § 138 BGB bei einem bestehenden Monopol geltend gemacht werden könnte und damit nicht bei subjektiv als zu zu hoch bewerteten Mobilfunktarifen.

Du siehst: Besser keine öffentlichen Boykott-Aufrufe starten.
Die Folgen hat schon mancher private Homepage-Betreiber zu spüren bekommen, der auf diese Art seinen berechtigten Frust über Schlechtleistungen z.B. von Hausbaufirmen loswerden wollte.


Ich finde dieses Juristengelabere zum Kotzen. Und ich glaube auch nicht, dass das deutsche Grundgesetz diese Abmahnerei deckt.

Wenn ich auf meiner privaten Homepage aus persönlichem Frust einen Einzelfall ausschlachte, ist das was anderes. Aber es wird ja wohl noch erlaubt sein, eine Bürgerinitiative zu starten.

Die beste Möglichkeit dafür dürfte das Usenet sein, das lässt sich ja auch nicht so leicht abmahnen ...

Abgesehen davon handelt es sich ja aber in Italien sowieso um Wucher. Auf dem von Teltarif angegebenen Link kann man auch ohne Italienisch-Kenntnisse entziffern, dass insbesondere die SMS-Preise angeprangert werden. Dort steht, dass eine SMS die Netzbetreiber 0,1 Cent kostet, aber die User 15 Cent bezahlen.

Kommt mir irgendwie bekannt vor ...

In Zeiten der Apartheid gabe es einmal Aufrufe, keine Produkte aus Südafrika zu kaufen. War so etwas auch ein unrechtmäßiger Aufruf zum Boykott?

Immer wieder wird zum Boykott von durch Kinderarbeit hergestellte Teppiche aufgerufen. Dabei wurden Kaufhäuser genannt, in denen solche Teppiche im Sortiment wären.

Globalisierungsgegner rufen zum Boykott von Marken-Kleidung auf und begründen das mit der Ausnutzung der Arbeiter in Billig-Lohn-Ländern.

Oder zum Boykott vom Kauf von Gartenmöbeln aus Tropenholz.
Dabei wurden sogar konkret Ladenketten genannt, in denen diese Gartenmöbel angeboten wurden.

In Düsseldorf wurde in 15 Jahren zum Boykott einer Bäckerei-Kette aufgerufen, dessen Eigentümer Partei-Mitglied der Republikaner war.

Alle diese Aufrufe kamen von ganz normalen, engagierten Bürgern, nicht von irgendwelchen Parteien oder grossen Organisationen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das verboten sein kann.
Dann wären wir ja nur noch umsatz-produzierendes Stimmvieh von Parteien, die wiederum von Lobbyisten gesteuert werden.
Das kann ich nicht glauben.

Wenn all dies wirklich verboten wäre, wie wollen wir dann unsere Kinder zu mündigen und kritischen Staatsbürgern erziehen?

GKr
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[1.1.4.1.1] aero antwortet auf GKr
15.07.2004 11:32
Benutzer GKr schrieb:

In Zeiten der Apartheid gabe es einmal Aufrufe, keine Produkte aus Südafrika zu kaufen. War so etwas auch ein unrechtmäßiger Aufruf zum Boykott?

Immer wieder wird zum Boykott von durch Kinderarbeit hergestellte Teppiche aufgerufen. Dabei wurden Kaufhäuser genannt, in denen solche Teppiche im Sortiment wären.

Globalisierungsgegner rufen zum Boykott von Marken-Kleidung auf und begründen das mit der Ausnutzung der Arbeiter in Billig-Lohn-Ländern.

Oder zum Boykott vom Kauf von Gartenmöbeln aus Tropenholz. Dabei wurden sogar konkret Ladenketten genannt, in denen diese Gartenmöbel angeboten wurden.

In Düsseldorf wurde in 15 Jahren zum Boykott einer Bäckerei-Kette aufgerufen, dessen Eigentümer Partei-Mitglied der Republikaner war.

Alle diese Aufrufe kamen von ganz normalen, engagierten Bürgern, nicht von irgendwelchen Parteien oder grossen Organisationen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das verboten sein kann. Dann wären wir ja nur noch umsatz-produzierendes Stimmvieh von Parteien, die wiederum von Lobbyisten gesteuert werden.
Das kann ich nicht glauben.

Wenn all dies wirklich verboten wäre, wie wollen wir dann unsere Kinder zu mündigen und kritischen Staatsbürgern erziehen?

GKr

Leute, Leute, wo liegen eure Maßstäbe!? Alle diese Boykottaufrufe dienen altruistischen und ideellen Zielen. Sie prangern echtes Unrecht und Verstöße gegen Menschenrechte an und dienen damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen, sofern sich die Vorwürfe als zutreffend herausstellen.

Wollt ihr das wirklich mit eurem Gehechel nach billigen Handytarifen in eine Reihe stellen? Billiger Mobilfunk als Grund- oder Menschenrecht?

Kopfschüttelnd aero
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[1.1.4.1.1.1] gartencastro antwortet auf aero
15.07.2004 11:40
Also, wie kommen wir denn nun in Deutschland oder überhaupt zu billigeren Handytarifen?
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[1.1.4.1.1.1.1] bartd antwortet auf gartencastro
15.07.2004 11:52
Benutzer gartencastro schrieb:
Also, wie kommen wir denn nun in Deutschland oder überhaupt zu billigeren Handytarifen?

ganz "einfach":
1) weniger mobil telefonieren
2a) bei folgender preis-erhöhung noch weniger telefonieren
2b) bei folgender preis-senkung etwas mehr telefonieren
3) etwas warten, dann das ganze von vorn ...

(wäre eine schöne studie, ob der lern-effekt funktioniert)

bye bart
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[1.1.4.1.1.2] GKr antwortet auf aero
15.07.2004 11:45
Benutzer aero schrieb:
Leute, Leute, wo liegen eure Maßstäbe!? Alle diese Boykottaufrufe dienen altruistischen und ideellen Zielen. Sie prangern echtes Unrecht und Verstöße gegen Menschenrechte an und dienen damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen, sofern sich die Vorwürfe als zutreffend herausstellen.

Wollt ihr das wirklich mit eurem Gehechel nach billigen Handytarifen in eine Reihe stellen? Billiger Mobilfunk als Grund- oder Menschenrecht?

Kopfschüttelnd aero

Ja, gut, das ist doch einmal eine klare Erklärung, die ich verstehe. Solche Boykott-Aufrufe sind also dann in Ordnung, wenn sie "altruistischen und ideellen Zielen" dienen.

Wenn es dagegen um den schnöden Mammon geht und ich letztendlich ja auch ohne grosse Probleme auf einen Dienst verzichten kann, der mir zu teuer erscheint, dann sind das eben keine "altruistischen und ideellen Ziele" und ich darf nicht zu einem Boykott aufrufen.

Gut. Verstanden - danke.

GKr
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[1.1.4.1.1.2.1] aero antwortet auf GKr
15.07.2004 13:57
Benutzer GKr schrieb:

Ja, gut, das ist doch einmal eine klare Erklärung, die ich verstehe. Solche Boykott-Aufrufe sind also dann in Ordnung, wenn sie 'altruistischen und ideellen Zielen' dienen.

Wenn es dagegen um den schnöden Mammon geht und ich letztendlich ja auch ohne grosse Probleme auf einen Dienst verzichten kann, der mir zu teuer erscheint, dann sind das eben keine 'altruistischen und ideellen Ziele' und ich darf nicht zu einem Boykott aufrufen.

Gut. Verstanden - danke.

Prima zusammengefassst, genauso habe ich es gemeint.

Entweder zahlen oder weniger, noch besser gar nicht mobil telefonieren und sich ggf. ein anderes 'Hobby' suchen.

Vielleicht bei greenpeace, amnesty oder dem Kinderschutzbund? :-)
Wer unbedingt viel spielen muss, kann doch auch seinen gameboy oder den PC nehmen! Ansonsten gibt's doch auch die Freundin, Frau Kinder etc., die sicher in vielen Fällen über die intensive Beschäftigung des Partners mit 'so eienm unwichtigen Blödsinn' im besten Fall nur schmunzeln.

Sicherlich ist Mobilfunk für die Allermeisten so unwichtig, dass ihnen die Tarife egal sind. Das ist vielleicht auch gut so, denn wer ist schon gern Sklave eines kleinen Plastikkästchens?

Gruß aero
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[1.1.4.1.1.2.1.1] handyfunky antwortet auf aero
15.07.2004 20:43
Benutzer aero schrieb:
Benutzer GKr schrieb:

Ja, gut, das ist doch einmal eine klare Erklärung, die ich verstehe. Solche Boykott-Aufrufe sind also dann in Ordnung, wenn sie 'altruistischen und ideellen Zielen' dienen.

Wenn es dagegen um den schnöden Mammon geht und ich letztendlich ja auch ohne grosse Probleme auf einen Dienst verzichten kann, der mir zu teuer erscheint, dann sind das eben keine 'altruistischen und ideellen Ziele' und ich darf nicht zu
einem Boykott aufrufen.

Gut. Verstanden - danke.

Prima zusammengefassst, genauso habe ich es gemeint.

Entweder zahlen oder weniger, noch besser gar nicht mobil telefonieren und sich ggf. ein anderes 'Hobby' suchen.

Vielleicht bei greenpeace, amnesty oder dem Kinderschutzbund?
:-)
Wer unbedingt viel spielen muss, kann doch auch seinen gameboy oder den PC nehmen! Ansonsten gibt's doch auch die Freundin, Frau Kinder etc., die sicher in vielen Fällen über die intensive Beschäftigung des Partners mit 'so eienm unwichtigen Blödsinn' im besten Fall nur schmunzeln.

Sicherlich ist Mobilfunk für die Allermeisten so unwichtig, dass ihnen die Tarife egal sind. Das ist vielleicht auch gut so, denn wer ist schon gern Sklave eines kleinen Plastikkästchens?

Würde mal sagen,jeder dritte.

Gruß aero
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[1.1.4.1.1.3] MartyK antwortet auf aero
15.07.2004 14:04
Benutzer aero schrieb:

Leute, Leute, wo liegen eure Maßstäbe!? Alle diese Boykottaufrufe dienen altruistischen und ideellen Zielen. Sie prangern echtes Unrecht und Verstöße gegen Menschenrechte an und dienen damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen, sofern sich die Vorwürfe als zutreffend herausstellen.

Wollt ihr das wirklich mit eurem Gehechel nach billigen Handytarifen in eine Reihe stellen? Billiger Mobilfunk als Grund- oder Menschenrecht?

Kopfschüttelnd aero

Das ist ja richtig, dass es sich in diesem Fall um altruistische Ziele handelt, aber wieso bitteschön soll es denn verboten sein, Boykottaufrufe zu starten, die eigenen Interessen dienen?
Man kann natürlich auch den Kopf in den Sand stecken und darauf warten, dass sich etwas ändert...
Es geht nicht um *billige* Handytarife, sondern um *preiswerte*! Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Auch wiederhole ich an dieser Stelle, dass ein Unternehmen ohne seine Kunden nichts wäre. Wieso also muss erst ein Grund- oder Menschenrecht bestehen, um die eigene Handlung zu legitimisieren?

*im Takt kopfschüttelnd*

Martin
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[1.1.4.1.1.4] b-a antwortet auf aero
15.07.2004 15:01
Benutzer aero schrieb:
Benutzer GKr schrieb:

In Zeiten der Apartheid gabe es einmal Aufrufe, keine Produkte aus Südafrika zu kaufen. War so etwas auch ein unrechtmäßiger Aufruf zum Boykott?


Leute, Leute, wo liegen eure Maßstäbe!? Alle diese Boykottaufrufe dienen altruistischen und ideellen Zielen. Sie prangern echtes Unrecht und Verstöße gegen Menschenrechte an und dienen damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen, sofern sich die Vorwürfe als zutreffend herausstellen.

Wollt ihr das wirklich mit eurem Gehechel nach billigen Handytarifen in eine Reihe stellen? Billiger Mobilfunk als Grund- oder Menschenrecht?

Langsam drängt sich die Frage auf, wo oder für wen du eigentlich arbeitest. Natürlich nur als rhetorische Frage, denn dass manche Firmen ihre Leute hier ins Teltarif-Forum entsenden, sind wir ja gewöhnt.
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[1.1.4.1.1.4.1] aero antwortet auf b-a
15.07.2004 15:07
Benutzer b-a schrieb:

Langsam drängt sich die Frage auf, wo oder für wen du eigentlich arbeitest. Natürlich nur als rhetorische Frage, denn dass manche Firmen ihre Leute hier ins Teltarif-Forum entsenden, sind wir ja gewöhnt.

Aha, Verschwörungstheoretiker, wa?

Diffamieren statt argumentieren, sehr beliebt....

Aber ich sag's die gern: Im Himmel und für den Papst natürlich, sieht man doch am Nick!? :-b
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[] handyfunky antwortet auf
14.07.2004 13:19
Benutzer privat-alex schrieb:
Das sollte wir auch machen dann würden T-Mobile , Vodafone ,E-Plus und o2.
Das auch merken Und hier in Deutschland gibt es ja mehr Mobilfunk-Nutzer als in Italien oder ?

Alleine die platzhirsche T-Mobile&Vodafone haben über 40 Millionen Kunden
E-Plus und o2 zusammen ca. 17 Millionen
und die wollen in der Regel die neusten Handys und legen kaum Wert auf guenstige Tarife schätz ich mal.Viele lassen sich übers Ohr hauen mit "super Optionen"die sie nicht brauchen und dabei drauf zahlen.

Und die Preise für Telefonate sind wohl hier am höchsten oder? Und genung zun die Netzbetreiber auch verdienen !

MfG.:
Alexander ;-)
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[1] tcsmoers antwortet auf handyfunky
14.07.2004 14:54
Benutzer handyfunky schrieb:
Benutzer privat-alex schrieb:
Das sollte wir auch machen dann würden T-Mobile , Vodafone ,E-Plus und o2.
Das auch merken Und hier in Deutschland gibt es ja mehr Mobilfunk-Nutzer als in Italien oder ?

Alleine die platzhirsche T-Mobile&Vodafone haben über 40
Millionen Kunden
E-Plus und o2 zusammen ca. 17 Millionen


und die wollen in der Regel die neusten Handys und legen kaum Wert auf guenstige Tarife schätz ich mal.

Genau das ist es. Die Leute telefonieren einfach zu wenig. Aber anstatt das Airtimeaufkommen durch niedrige Preise anzukurbeln, versucht man durch Tarifretuschen den Leuten etwas vorzugaukeln.
Und keiner will der Erste sein, der etwas wirklich Neues bringt.

Dabei wäre es so einfach.

Entweder neues Gerät oder eine Rabattierung der Airtime. Und genau davor haben die Schiss. E+ beispielsweise hat in Rahmenverträgen einen 9% Airtimerabatt eingearbeitet. Daran sieht man, dass es geht.

peso



Viele lassen sich
übers Ohr hauen mit "super Optionen"die sie nicht brauchen und dabei drauf zahlen.

Und die Preise für Telefonate sind wohl hier am höchsten oder?
Und genung zun die Netzbetreiber auch verdienen !

MfG.:
Alexander ;-)
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[1.1] andy 200 antwortet auf tcsmoers
14.07.2004 19:46


Genau das ist es. Die Leute telefonieren einfach zu wenig.
Die Leute telefonieren genug - aber mit dem Festnetz das ist für lange Gespräche einfach günstiger und vor allem man ist auch günstig erreichbar (+Internet + ISDN...)
Aber
anstatt das Airtimeaufkommen durch niedrige Preise anzukurbeln, versucht man durch Tarifretuschen den Leuten etwas vorzugaukeln. Und keiner will der Erste sein, der etwas wirklich Neues bringt.

Dabei wäre es so einfach.

Entweder neues Gerät oder eine Rabattierung der Airtime. Und genau davor haben die Schiss. E+ beispielsweise hat in Rahmenverträgen einen 9% Airtimerabatt eingearbeitet. Daran sieht man, dass es geht.
Bei Geschäftskunden! Doch die nutzen das Handy doch sowieso mehr.