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0190-CbC


01.07.2004 21:14 - Gestartet von koelli
Werden also auch Call-by-Call-Gespräche über 01900-Nummern nach einer Stunde ohne Vorwarnung gekappt?
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[1] da_vinci antwortet auf koelli
02.07.2004 09:14
hallo koelli,

die so genannte zwangstrennung gilt grundsaetzlich fuer
ALLE 0190 / 0900 - verbindungen, allerdings muss der anbieter
die trennung nur durchfuehren, wenn der tarif zeitabhaengig
abgerechnet wird. wenn du bei 0190 0 (so gen. offline-tarifierte
dienste) einen blocktarif hast, muss keine trennung erfolgen.

ausserdem kann die zwangstrennung unterbleiben, wenn sich der
kunde (also du) gegenueber dem anbieter "in geeigneter weise"
legitimiert. also z.b. indem du ein bestimmtest passwort nach
aufbau der verbindung uebermittelst. was genau eine geeignete
legitimation ist, bleibt wohl ein geheimnis der regtp.

naeheres dazu findest du im "gesetz zur bekaempfung des missbrauch von 0190/0900 rufnummern" paragraph 43b abs. 3.

hope this helps.


Benutzer koelli schrieb:
Werden also auch Call-by-Call-Gespräche über 01900-Nummern nach
einer Stunde ohne Vorwarnung gekappt?
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[1.1] koelli antwortet auf da_vinci
02.07.2004 17:52
Benutzer da_vinci schrieb:

die so genannte zwangstrennung gilt grundsaetzlich fuer ALLE 0190 / 0900 - verbindungen, allerdings muss der anbieter die trennung nur durchfuehren, wenn der tarif zeitabhaengig abgerechnet wird.

Nun, bei Call-by-Call über 01900-Nummern wird ja zeitabhängig pro Minute abgerechnet. Demnach findet auch dort eine Zwangstrennung statt, obwohl nach einer Stunde z.B. gerade mal 1,20 Euro angefallen sind (bei 2 Ct/Min.) Hoffentlich kommt wenigstens eine Warnansage, bevor die Leitung gekappt wird.
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[1.1.1] GKr antwortet auf koelli
02.07.2004 18:20
Benutzer koelli schrieb:
Benutzer da_vinci schrieb:

die so genannte zwangstrennung gilt grundsaetzlich fuer ALLE 0190 / 0900 - verbindungen, allerdings muss der anbieter die trennung nur durchfuehren, wenn der tarif zeitabhaengig abgerechnet wird.

Nun, bei Call-by-Call über 01900-Nummern wird ja zeitabhängig pro Minute abgerechnet. Demnach findet auch dort eine Zwangstrennung statt, obwohl nach einer Stunde z.B. gerade mal 1,20 Euro angefallen sind (bei 2 Ct/Min.) Hoffentlich kommt wenigstens eine Warnansage, bevor die Leitung gekappt wird.

Das erledigt sich doch sowieso von selbst, da die 0190er für CbC verboten wurden. Sobald die Einsprüche abgehandelt sind, ist's damit eh vorbei..
GKr
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[1.1.2] helltwin antwortet auf koelli
03.07.2004 14:04
Benutzer koelli schrieb:
Benutzer da_vinci schrieb:

die so genannte zwangstrennung gilt grundsaetzlich fuer ALLE 0190 / 0900 - verbindungen, allerdings muss der anbieter die trennung nur durchfuehren, wenn der tarif zeitabhaengig abgerechnet wird.

Nun, bei Call-by-Call über 01900-Nummern wird ja zeitabhängig pro Minute abgerechnet. Demnach findet auch dort eine Zwangstrennung statt, obwohl nach einer Stunde z.B. gerade mal 1,20 Euro angefallen sind (bei 2 Ct/Min.) Hoffentlich kommt wenigstens eine Warnansage, bevor die Leitung gekappt wird.


Mal unabhängig von Gesetzestexten und rein aus der Praxis: Ich habe bei fast allen CbC-Verbindungen (010x und 01900x - auch 01051 (Preselection)) eine Zwangstrennung nach einer Stunde (+/- fünf Minuten). So ist das halt, wenn man gern länger telefoniert... :-)

Gruß, Carsten