hallo koelli,
die so genannte zwangstrennung gilt grundsaetzlich fuer
ALLE 0190 / 0900 - verbindungen, allerdings muss der anbieter
die trennung nur durchfuehren, wenn der tarif zeitabhaengig
abgerechnet wird. wenn du bei 0190 0 (so gen. offline-tarifierte
dienste) einen blocktarif hast, muss keine trennung erfolgen.
ausserdem kann die zwangstrennung unterbleiben, wenn sich der
kunde (also du) gegenueber dem anbieter "in geeigneter weise"
legitimiert. also z.b. indem du ein bestimmtest passwort nach
aufbau der verbindung uebermittelst. was genau eine geeignete
legitimation ist, bleibt wohl ein geheimnis der regtp.
naeheres dazu findest du im "gesetz zur bekaempfung des missbrauch von 0190/0900 rufnummern" paragraph 43b abs. 3.
hope this helps.
Benutzer koelli schrieb:
Werden also auch Call-by-Call-Gespräche über 01900-Nummern nach
einer Stunde ohne Vorwarnung gekappt?