Peso,
zum ersten lass uns eins festhalten. Ich kenn deine Postings bzgl den Nutzern eines Quam/Faircom Angebots und bin absolut Deiner Meinung. Da sind viele viele Unwissende auf einen gwieften Internethändler reingefallen. Selber Schuld.
Aber nun zu Deiner Frage:
Lass es mich so beschreiben. Du bist ein Händler und wir sind im Jahr 2002. Ein neuer Netzbetreiber will auf den Markt und hat ganz tolle Visionen, die Großen an zu greifen.
Du, als Beispiel für den Händler, hast folgendes. Einen Taschrechner, etwas mehr Schmalz in Hirn als ein Toastbrot und gute Beziehungen.
Der Netzbetreiber hat folgendes. 5 verschieden Tarife, jeweils mit unterschiedlichen GG´s und Provisionen für Dich sowie eine Airtimebeteiligung. Außerdem eine Preisliste , wo Du Geräte einkaufen kannst.
1. Du meldest Dich bei dem Netzbetreiber und legst Deine Vision vor. Du schaltest 10.000 Karten in kurzer Zeit, brauchst dafür aber folgendes. 10.000 SIM Karten, 10.000 Geräte, bevorzugt Nokia, 50.000 Euro WKZ für die Bildanzeige und die Internetwerbung. Außerdem willst Du eine höhere Airtimeprovision als 1,5 Prozent und wenn Du es schaffst, eine Zielerreichungprämie von 20.-Euro pro Karte. Wichtig noch: Wenn Du die Nokia Geräte mit den Tarifen verkaufst, kosten die dann nicht mehr 170 Euro, sondern nur noch 140 Euro ( ein sog. Hardware WKZ).
2. Der Netzbetreiber stimmt dem zu, da er unbedingt schnell in den Markt kommen will.
Was passiert nun??? Du bekommst die Sim Karten und Handys geliefert ( jedenfalls immer mal wieder so 1000; es gibt ab und an mal Lieferschwierigkeiten ) und du schaltest deine Bildanzeige und machst es im Internet publik.
SO aber jetzt wirds interressant. Dein Angebot beinhaltet folgendes. 2 Karten für eine Person ( legitim )ein Handy( C45 oder 3310 ) und Du möchtest die GG erstatten.
Wo sind die 3310 oder die c45 her?? Aus Europa legitim eingekauft, zu einem Preis von ca . 75 Euro.
Und das Angebot schlägt ein wie eine Bombe. Was tust Du nun?? Klaro, du schaltest die Karten frei (2 pro Person )und gibst bei Aktivierung die SIM der Nokia 6210 Geräte ein. Ergo kostet das Gerät jetzt nur noch 140 Euro. Und das gleich bei 2 Handys, wobei dein Kunde ja nur ein C45 oder 3310 bekommt.
Kurze Zwischenrechnung:
Soll: 75 Euro Handy, GG Erstattung ( 1 Star 48x4,95 Euro= 237,60 Euro , 280 Euro für 2 nokia Handys ergibt: 592,60 Euro.
Haben: 160 Euro pro Karte Provision ( 320 Euro ) , 2 ins Ausland verkaufte Nokia 6210 für jeweils 165 Euro ( 330 Euro )20 Euro Zielerreichung p. KArte ( 40 Euro ) und eine virtuelle Airtime Provision ( Annahme 5 Euro pro karte pro Monat vertelefoniert jeder Kunde, davon 3 Prozent auf 24 Monate und 10.000 Karten ergibt 36.000 Euro gesamt.
zusammen pro Kunde: 690 Euro ohne Airtime, mit 693,60 Euro.
Macht also pro Kunde ( mit Airtime ) 101 Euro Gewinn x 10000 ergibt: eine schlanke Mio Euro.
Jetzt wird der Netzbetreiber aber hellhörig, merkt, was Du gemacht hast ( IMEI NR. Betrug) und steigt Dir auf die Füße...
Was kann der Netzbetreiber einhalten????? Klaro erstmal alles, was er Dir noch nicht ausgezahlt hat. Er hat aber schon was ausgezahlt, aber das lassen wir jetzt mal weg.
Rechtlich gesehen muss er folgendes zahlen und das ohne Wenn und Aber:
Vermittlungsprovision ( Du hast ja die Karten vermittelt )
Airtime ( im Vertrag steht Nutzung=Airtime Provision und die Kunden nutzen die Karten ja)
Zielerreichungsprämie ( im Vertrag steht 10.000 Karten vermitteln gleich 20 Euro Zuschuß pro Karte )
Und den werbezuschuß, da Du die Bildanzeige usw belegen kannst.
Was ist streitig: Der HardwareWKZ, denn da hast Du ja ein wenig geschummelt, denn die Kunden haben ja garkein Nokia bekommen, aber Du hast bei jedem Vertrag schön die IMEI eines Nokias des Netzbetreibers eingetragen. Das bekommst Du nicht durch und hast im Soll jetzt 60 Euro mehr.
Schmälert also deinen Gewinn auf 51 Euro Gewinn pro Karte und bei 10.000 Karten auf eine halbe Mio Euro. Wohlgemerkt bei 10.000 Karten. Bei 50.000 hast Du.... ja selbst einen Taschenrechner.
Soweit die Lektion für Mobilfunkamateure.
Noch mal deine Frage: Hat die Fa. das Geld bekommen weil es im Händlervertrag festgeschrieben war????
Das ist , wenn Du richtig liest doch klar, oder???
Bevor ich was vergesse. Da so ein wenig Geld noch auf Deinem konto ist ( Du zahlst ja immer nur monatlich die GG an Deine Kunden aus) gibts noch ein wenig Zinsen. War mir leider zu schwer aus zu rechnen am frühen morgen, ergibt aber immer noch ein wenig Haben auf Deinem Konto !!!!
nokill
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Leitende Stellung Peso??
JA, sehr korrekt sogar. Deshalb kenn ich auch die Geschichte mit den Karten, die von irgendwelchen LKW oder Speditionsfahrern in Spanien eingesetzt wurden..
Also nochmal... niemand , auch nicht Du, hat einen vierstellugen Betrag als Ausgleichszahlung bekommen. Und nochmal. Airtimeprovision war im Vertrag auf 24 Monate festgesetzt und eine Vermitllungsprovision ist eine Provision.
Auch wenns schwer für Dich zu verstehen ist. Das ist keine Entschädigung. Das hat jeder bekommen, weil es im Händlervertrag schriftlich festgehalten wurde. Nur die Höhe der Aitime in Prozent hat sich je nach Größe des Händlers verändert. Aber Du hast ja eh den vollen Durchblick, warum erzähl ich Dir das....
Dann ist also das Geld an Faircom gezahlt worden ? Es war ja im
Händlervertrag festgehalten worden ?
Da Du ja ein Mobilfunkprofi bist kennst Du ja den Unterschied.
Aber ein bischen profilieren tut sicher gut, oder Peso??
nokill
Rückzugsgefecht ??
peso
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,
ich bin total begeistert.. Du hast eine Vermittlungsprovision als Entschädigung bekommen !!! Hervoragend! Und auch Airtime
Provision . Herzlichen Glückwunsch !!!
Das hat übringens jeder bekommen, der als Händler, und das bist DU ja, einen Quam Vertrag vermittelt hat.
Nochmal
1. Es gab eine reine Vermittlungsprovision 2. Es gab eine Airtimeprovision. Da die Vertragslaufzeiten nicht erfüllt wurden, konnte man mittels der zurückliegenden Daten den Verlust hochrechnen (Hast Du das verstanden ?). Das hat man bei unseren Karten gemacht und einen Vergleich angeboten.
3. Der Kunde konnte z.B. die Sonderpreise in Spanien nicht nutzen. Wir hatten Kunden, die Quam nur für den Spanieneinsatz geholt haben. Da Quam die Leistungen eingestellt hat, mussten die Kunden neue Verträge mit höheren Preise einsetzen. Auch hier ist eine Hochrechnung möglich und eine Schadensersatzpflicht vorhanden.
4. Der Kunde hat auch mittelbare Schäden erlitten (Visitenkarten, keine Rufnummernmitnahme etc.) 5. Es gab noch mehrere Faktoren
Und dann war alles nur noch eine Frage der Begründung.
Wenn Du halb so viel rumschreien würdest wäre dies hilfreicher.
Das ist aber, nur zu Deiner Info, keine Entschädigung gewesen,
sondern gilt als Provision in Mobilfunkkreisen, von denen Du
anscheinend keine Ahnung hast.
Und welcher Vertrag wurde nicht erfüllt?? Das Du mit Quam nicht telefonieren konntest?? Dafür hast du ja auch keine GG bezahlt.
Aber Recht hast du, das es sog. Ausfallentschädigungen für Kunden gab. Aber nie und nimmer in vierstelliger Höhe!!!
Wenn Du meinst.
Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und
weiß es wesentlich besser als Du !!!!
Jetzt wird mir vieles klar. Warst Du in leitender Stellung ??
peso
Nokill
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,
einen vierstelligen Betrag bekommen???
Wofür??? Dafür das Du nie einen Quam LZ Vertrag abgeschlossen
hast????
Erzähl hier doch keine Lügen !!!!! Es gab niemals eine Abfindung von Quam an Händler!!!
Warum auch.. Der Händler bekommt eine Vermittlungsprovision, welche er entweder voll behalten konnte oder ein Handy damit subventioniert hat. Oder halt eben den sog. WKZ ( WerbeKostenZuschuss ).
Sonst gab es für niemanden Etwas!!!!
Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du ganz still sein. Als Quam dichtgemacht hat, habe ich hier geschrieben, was ich unternommen habe. Es kamen aber nur Äusserungen, dass man erstmal abwarten wolle. Diese Leute warten heute noch und ich
habe mein Geld erhalten.
Die Entschädigung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen.
Erstmal gab es eine Vermittlungsprovision, dann gab es eine Airtimebeteiligung und dann gab es noch eine Entschädigung, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.
Wenn Du dann den Schaden beziffern und nachvollziehbar erläutern konntest, gab es Geld (und nicht zu wenig - die waren nämlich grosszügig). Wenn man natürlich Händler war und nur kurzfristig gedacht hatte bzw. sich nicht an vertragliche Vereinbarungen gehalten hat gab es nichts.
Also, sei ruhig, wenn Du keine Ahnung hast. Lese hier mit und vielleicht begreifst Du es mal, dass es Dinge gibt, die Du nicht verstehst.
peso
Es gibt hier Leser, die wissen sehr genau was bei Quam abgelaufen ist. Sei Dir sicher, das ich es weiß!!!
Also erzähl hier die Wahrheit und keine Lügen.
nokill
Benutzer tcsmoers schrieb:
Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazin Focus Money sollen mittelständische Mobilfunk-Händler den gescheiterten Mobilfunkanbieter Quam auf Schadenersatz verklagt haben.
** Wer denn bitteschön ? Die sollten sich mal Ihre Verträge durchlesen und eine belegbare Schadensbezifferung machen.
Wie uns mitgeteilt wurde, sollen die Klagewerte von 200 000 Euro bis 100 Millionen Euro reichen.
** Wer hat das mitgeteilt ? Die Schaumschläger von Anwälten ?
Wollen die die Sammelklage in den USA einreichen ??
Vertreten werden die Geschädigten durch die Berliner Anwaltskanzlei Köhler und Partner, die eine Sammelklage
anstreben.
** Diese Aussage zeigt entweder die Unkenntnis des TelTarifMitarbeiters oder der Anwaltskanzlei. Wollen die bekanntwerden ? Spielt Bossi auch mit ??
Der Vorwurf gegen den Mobilfunkanbieter: Quam habe kurz
vor dem Rückzug aus dem Markt im Juli 2002 noch langjährige Lieferverträge abgeschlossen und seine Partner danach auf
den
Kosten sitzen lassen.
** Welche Kosten ? Da bin ich mal auf eine
Spezifizierung
gespannt !
Im Jahre 2002 zahlte Quam bereits 150 Millionen Euro Ausgleich für das Ende der Geschäftsbeziehungen an E-Plus.
** Auch die Händler und Endkunden, die sich an Quam gewandt haben, wurden grosszügig abgefunden. Wir haben z.B.
einen
vierstelligen Betrag bekommen.
peso