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Sammelklage???


21.01.2004 16:59 - Gestartet von bastian
Na, da bleibt zu hoffen, dass sich die Kläger einen kompetenten Rechtsbeistand gesucht haben, denn Sammelklagen gibt es in Deutschland bekanntlich nicht ...

Gruß
Bastian
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[1] tcsmoers antwortet auf bastian
21.01.2004 17:29
Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazin Focus Money sollen mittelständische Mobilfunk-Händler den gescheiterten Mobilfunkanbieter Quam auf Schadenersatz verklagt haben.

** Wer denn bitteschön ? Die sollten sich mal Ihre Verträge durchlesen und eine belegbare Schadensbezifferung machen.

Wie uns mitgeteilt wurde, sollen die Klagewerte von 200 000 Euro bis 100 Millionen Euro reichen.

** Wer hat das mitgeteilt ? Die Schaumschläger von Anwälten ? Wollen die die Sammelklage in den USA einreichen ??


Vertreten werden die Geschädigten durch die Berliner Anwaltskanzlei Köhler und Partner, die eine Sammelklage anstreben.

** Diese Aussage zeigt entweder die Unkenntnis des TelTarifMitarbeiters oder der Anwaltskanzlei. Wollen die bekanntwerden ? Spielt Bossi auch mit ??


Der Vorwurf gegen den Mobilfunkanbieter: Quam habe kurz vor dem Rückzug aus dem Markt im Juli 2002 noch langjährige Lieferverträge abgeschlossen und seine Partner danach auf den Kosten sitzen lassen.

** Welche Kosten ? Da bin ich mal auf eine Spezifizierung gespannt !

Im Jahre 2002 zahlte Quam bereits 150 Millionen Euro Ausgleich für das Ende der Geschäftsbeziehungen an E-Plus.

** Auch die Händler und Endkunden, die sich an Quam gewandt haben, wurden grosszügig abgefunden. Wir haben z.B. einen vierstelligen Betrag bekommen.

peso

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[1.1] 12345 antwortet auf tcsmoers
21.01.2004 17:38
Es gibt in der Jurisprudenz Sachen, die kann der Laie nicht wissen, etwa die Rechtsinstitute der c.i.c. oder der pVV - insofern kann man oft erst mal Ansprüche behaupten. Was am Ende entschieden wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt - nämlich dem des Gerichts :)
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[1.1.1] Alexda antwortet auf 12345
21.01.2004 18:00
Benutzer 12345 schrieb:
Es gibt in der Jurisprudenz Sachen, die kann der Laie nicht wissen,

Warum soll ein Laie etwas nicht wissen können?

etwa die Rechtsinstitute der c.i.c. oder der pVV -

Was ist das?
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[1.1.1.1] masterwilliam antwortet auf Alexda
21.01.2004 18:28
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer 12345 schrieb:
Es gibt in der Jurisprudenz Sachen, die kann der Laie nicht wissen,

Warum soll ein Laie etwas nicht wissen können?

etwa die Rechtsinstitute der c.i.c. oder der pVV -

culpa in contrahendo und positive Vertragsverletzung

Was ist das?
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[1.1.1.2] Zulu antwortet auf Alexda
22.01.2004 09:13
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer 12345 schrieb:
Es gibt in der Jurisprudenz Sachen, die kann der Laie nicht wissen,

Warum soll ein Laie etwas nicht wissen können?

Weil sich der nette Mensch hier wohl nur etwas hervortun möchte. Man beachte seine anderen Postings.

etwa die Rechtsinstitute der c.i.c. oder der pVV -

Was ist das?

Das weiß er wohl selber nicht so genau.:-) Ist aber auch wurscht. Hauptsache es sieht gut aus und macht für ihn einen schmalen Fuß .:-)

Zulu

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[1.2] nokill antwortet auf tcsmoers
21.01.2004 18:17
Peso,

einen vierstelligen Betrag bekommen???

Wofür??? Dafür das Du nie einen Quam LZ Vertrag abgeschlossen hast????
Erzähl hier doch keine Lügen !!!!! Es gab niemals eine Abfindung von Quam an Händler!!!
Warum auch.. Der Händler bekommt eine Vermittlungsprovision, welche er entweder voll behalten konnte oder ein Handy damit subventioniert hat. Oder halt eben den sog. WKZ ( WerbeKostenZuschuss ).
Sonst gab es für niemanden Etwas!!!!

Es gibt hier Leser, die wissen sehr genau was bei Quam abgelaufen ist. Sei Dir sicher, das ich es weiß!!!

Also erzähl hier die Wahrheit und keine Lügen.

nokill

Benutzer tcsmoers schrieb:
Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazin Focus Money sollen mittelständische Mobilfunk-Händler den gescheiterten Mobilfunkanbieter Quam auf Schadenersatz verklagt haben.

** Wer denn bitteschön ? Die sollten sich mal Ihre Verträge durchlesen und eine belegbare Schadensbezifferung machen.

Wie uns mitgeteilt wurde, sollen die Klagewerte von 200 000 Euro bis 100 Millionen Euro reichen.

** Wer hat das mitgeteilt ? Die Schaumschläger von Anwälten ? Wollen die die Sammelklage in den USA einreichen ??


Vertreten werden die Geschädigten durch die Berliner Anwaltskanzlei Köhler und Partner, die eine Sammelklage anstreben.

** Diese Aussage zeigt entweder die Unkenntnis des TelTarifMitarbeiters oder der Anwaltskanzlei. Wollen die bekanntwerden ? Spielt Bossi auch mit ??


Der Vorwurf gegen den Mobilfunkanbieter: Quam habe kurz vor dem Rückzug aus dem Markt im Juli 2002 noch langjährige Lieferverträge abgeschlossen und seine Partner danach auf den Kosten sitzen lassen.

** Welche Kosten ? Da bin ich mal auf eine Spezifizierung gespannt !

Im Jahre 2002 zahlte Quam bereits 150 Millionen Euro Ausgleich für das Ende der Geschäftsbeziehungen an E-Plus.

** Auch die Händler und Endkunden, die sich an Quam gewandt haben, wurden grosszügig abgefunden. Wir haben z.B. einen vierstelligen Betrag bekommen.

peso

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[1.2.1] tcsmoers antwortet auf nokill
21.01.2004 18:31
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

einen vierstelligen Betrag bekommen???

Wofür??? Dafür das Du nie einen Quam LZ Vertrag abgeschlossen hast????
Erzähl hier doch keine Lügen !!!!! Es gab niemals eine Abfindung von Quam an Händler!!!
Warum auch.. Der Händler bekommt eine Vermittlungsprovision, welche er entweder voll behalten konnte oder ein Handy damit subventioniert hat. Oder halt eben den sog. WKZ ( WerbeKostenZuschuss ).
Sonst gab es für niemanden Etwas!!!!

Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du ganz still sein. Als Quam dichtgemacht hat, habe ich hier geschrieben, was ich unternommen habe. Es kamen aber nur Äusserungen, dass man erstmal abwarten wolle. Diese Leute warten heute noch und ich habe mein Geld erhalten.

Die Entschädigung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Erstmal gab es eine Vermittlungsprovision, dann gab es eine Airtimebeteiligung und dann gab es noch eine Entschädigung, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Wenn Du dann den Schaden beziffern und nachvollziehbar erläutern konntest, gab es Geld (und nicht zu wenig - die waren nämlich grosszügig). Wenn man natürlich Händler war und nur kurzfristig gedacht hatte bzw. sich nicht an vertragliche Vereinbarungen gehalten hat gab es nichts.

Also, sei ruhig, wenn Du keine Ahnung hast. Lese hier mit und vielleicht begreifst Du es mal, dass es Dinge gibt, die Du nicht verstehst.

peso



Es gibt hier Leser, die wissen sehr genau was bei Quam abgelaufen ist. Sei Dir sicher, das ich es weiß!!!

Also erzähl hier die Wahrheit und keine Lügen.

nokill

Benutzer tcsmoers schrieb:
Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazin Focus Money sollen mittelständische Mobilfunk-Händler den gescheiterten Mobilfunkanbieter Quam auf Schadenersatz verklagt haben.

** Wer denn bitteschön ? Die sollten sich mal Ihre Verträge durchlesen und eine belegbare Schadensbezifferung machen.

Wie uns mitgeteilt wurde, sollen die Klagewerte von 200 000 Euro bis 100 Millionen Euro reichen.

** Wer hat das mitgeteilt ? Die Schaumschläger von Anwälten ?
Wollen die die Sammelklage in den USA einreichen ??


Vertreten werden die Geschädigten durch die Berliner Anwaltskanzlei Köhler und Partner, die eine Sammelklage anstreben.

** Diese Aussage zeigt entweder die Unkenntnis des TelTarifMitarbeiters oder der Anwaltskanzlei. Wollen die bekanntwerden ? Spielt Bossi auch mit ??


Der Vorwurf gegen den Mobilfunkanbieter: Quam habe kurz vor dem Rückzug aus dem Markt im Juli 2002 noch langjährige Lieferverträge abgeschlossen und seine Partner danach auf den
Kosten sitzen lassen.

** Welche Kosten ? Da bin ich mal auf eine Spezifizierung gespannt !

Im Jahre 2002 zahlte Quam bereits 150 Millionen Euro Ausgleich für das Ende der Geschäftsbeziehungen an E-Plus.

** Auch die Händler und Endkunden, die sich an Quam gewandt haben, wurden grosszügig abgefunden. Wir haben z.B. einen vierstelligen Betrag bekommen.

peso

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[1.2.1.1] nokill antwortet auf tcsmoers
21.01.2004 19:17
Peso,

ich bin total begeistert.. Du hast eine Vermittlungsprovision als Entschädigung bekommen !!! Hervoragend! Und auch Airtime Provision . Herzlichen Glückwunsch !!!

Das hat übringens jeder bekommen, der als Händler, und das bist DU ja, einen Quam Vertrag vermittelt hat.

Das ist aber, nur zu Deiner Info, keine Entschädigung gewesen, sondern gilt als Provision in Mobilfunkkreisen, von denen Du anscheinend keine Ahnung hast.

Und welcher Vertrag wurde nicht erfüllt?? Das Du mit Quam nicht telefonieren konntest?? Dafür hast du ja auch keine GG bezahlt. Aber Recht hast du, das es sog. Ausfallentschädigungen für Kunden gab. Aber nie und nimmer in vierstelliger Höhe!!!

Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Nokill


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

einen vierstelligen Betrag bekommen???

Wofür??? Dafür das Du nie einen Quam LZ Vertrag abgeschlossen
hast????
Erzähl hier doch keine Lügen !!!!! Es gab niemals eine Abfindung von Quam an Händler!!!
Warum auch.. Der Händler bekommt eine
Vermittlungsprovision, welche er entweder voll behalten konnte oder ein Handy damit subventioniert hat. Oder halt eben den sog. WKZ ( WerbeKostenZuschuss ).
Sonst gab es für niemanden Etwas!!!!

Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du ganz still sein. Als Quam dichtgemacht hat, habe ich hier geschrieben, was ich unternommen habe. Es kamen aber nur Äusserungen, dass man erstmal abwarten wolle. Diese Leute warten heute noch und ich habe mein Geld erhalten.

Die Entschädigung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Erstmal gab es eine Vermittlungsprovision, dann gab es eine Airtimebeteiligung und dann gab es noch eine Entschädigung, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Wenn Du dann den Schaden beziffern und nachvollziehbar erläutern konntest, gab es Geld (und nicht zu wenig - die waren nämlich grosszügig). Wenn man natürlich Händler war und nur kurzfristig gedacht hatte bzw. sich nicht an vertragliche Vereinbarungen gehalten hat gab es nichts.

Also, sei ruhig, wenn Du keine Ahnung hast. Lese hier mit und vielleicht begreifst Du es mal, dass es Dinge gibt, die Du nicht verstehst.

peso



Es gibt hier Leser, die wissen sehr genau was bei Quam abgelaufen ist. Sei Dir sicher, das ich es weiß!!!

Also erzähl hier die Wahrheit und keine Lügen.

nokill

Benutzer tcsmoers schrieb:
Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazin Focus Money sollen mittelständische Mobilfunk-Händler den gescheiterten Mobilfunkanbieter Quam auf Schadenersatz verklagt haben.

** Wer denn bitteschön ? Die sollten sich mal Ihre Verträge durchlesen und eine belegbare Schadensbezifferung machen.

Wie uns mitgeteilt wurde, sollen die Klagewerte von 200 000 Euro bis 100 Millionen Euro reichen.

** Wer hat das mitgeteilt ? Die Schaumschläger von Anwälten ?
Wollen die die Sammelklage in den USA einreichen ??


Vertreten werden die Geschädigten durch die Berliner Anwaltskanzlei Köhler und Partner, die eine Sammelklage anstreben.

** Diese Aussage zeigt entweder die Unkenntnis des TelTarifMitarbeiters oder der Anwaltskanzlei. Wollen die bekanntwerden ? Spielt Bossi auch mit ??


Der Vorwurf gegen den Mobilfunkanbieter: Quam habe kurz vor dem Rückzug aus dem Markt im Juli 2002 noch langjährige Lieferverträge abgeschlossen und seine Partner danach auf den
Kosten sitzen lassen.

** Welche Kosten ? Da bin ich mal auf eine Spezifizierung gespannt !

Im Jahre 2002 zahlte Quam bereits 150 Millionen Euro Ausgleich für das Ende der Geschäftsbeziehungen an E-Plus.

** Auch die Händler und Endkunden, die sich an Quam gewandt haben, wurden grosszügig abgefunden. Wir haben z.B. einen vierstelligen Betrag bekommen.

peso

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[1.2.1.1.1] tcsmoers antwortet auf nokill
21.01.2004 19:48
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

ich bin total begeistert.. Du hast eine Vermittlungsprovision als Entschädigung bekommen !!! Hervoragend! Und auch Airtime Provision . Herzlichen Glückwunsch !!!

Das hat übringens jeder bekommen, der als Händler, und das bist DU ja, einen Quam Vertrag vermittelt hat.

Nochmal

1. Es gab eine reine Vermittlungsprovision
2. Es gab eine Airtimeprovision. Da die Vertragslaufzeiten nicht erfüllt wurden, konnte man mittels der zurückliegenden Daten den Verlust hochrechnen (Hast Du das verstanden ?).
Das hat man bei unseren Karten gemacht und einen Vergleich angeboten.
3. Der Kunde konnte z.B. die Sonderpreise in Spanien nicht nutzen. Wir hatten Kunden, die Quam nur für den Spanieneinsatz geholt haben. Da Quam die Leistungen eingestellt hat, mussten die Kunden neue Verträge mit höheren Preise einsetzen. Auch hier ist eine Hochrechnung möglich und eine Schadensersatzpflicht vorhanden.
4. Der Kunde hat auch mittelbare Schäden erlitten (Visitenkarten, keine Rufnummernmitnahme etc.)
5. Es gab noch mehrere Faktoren

Und dann war alles nur noch eine Frage der Begründung.

Wenn Du halb so viel rumschreien würdest wäre dies hilfreicher.



Das ist aber, nur zu Deiner Info, keine Entschädigung gewesen, sondern gilt als Provision in Mobilfunkkreisen, von denen Du anscheinend keine Ahnung hast.

Und welcher Vertrag wurde nicht erfüllt?? Das Du mit Quam nicht telefonieren konntest?? Dafür hast du ja auch keine GG bezahlt. Aber Recht hast du, das es sog. Ausfallentschädigungen für Kunden gab. Aber nie und nimmer in vierstelliger Höhe!!!

Wenn Du meinst.


Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Jetzt wird mir vieles klar. Warst Du in leitender Stellung ??

peso

Nokill


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

einen vierstelligen Betrag bekommen???

Wofür??? Dafür das Du nie einen Quam LZ Vertrag abgeschlossen
hast????
Erzähl hier doch keine Lügen !!!!! Es gab niemals eine Abfindung von Quam an Händler!!!
Warum auch.. Der Händler bekommt eine
Vermittlungsprovision, welche er entweder voll behalten konnte oder ein Handy damit subventioniert hat. Oder halt eben den sog. WKZ ( WerbeKostenZuschuss ).
Sonst gab es für niemanden Etwas!!!!

Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du ganz still sein. Als Quam dichtgemacht hat, habe ich hier geschrieben, was ich unternommen habe. Es kamen aber nur Äusserungen, dass man erstmal abwarten wolle. Diese Leute warten heute noch und ich
habe mein Geld erhalten.

Die Entschädigung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen.
Erstmal gab es eine Vermittlungsprovision, dann gab es eine Airtimebeteiligung und dann gab es noch eine Entschädigung, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Wenn Du dann den Schaden beziffern und nachvollziehbar erläutern konntest, gab es Geld (und nicht zu wenig - die waren nämlich grosszügig). Wenn man natürlich Händler war und nur kurzfristig gedacht hatte bzw. sich nicht an vertragliche Vereinbarungen gehalten hat gab es nichts.

Also, sei ruhig, wenn Du keine Ahnung hast. Lese hier mit und vielleicht begreifst Du es mal, dass es Dinge gibt, die Du nicht verstehst.

peso



Es gibt hier Leser, die wissen sehr genau was bei Quam abgelaufen ist. Sei Dir sicher, das ich es weiß!!!

Also erzähl hier die Wahrheit und keine Lügen.

nokill

Benutzer tcsmoers schrieb:
Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazin Focus Money sollen mittelständische Mobilfunk-Händler den gescheiterten Mobilfunkanbieter Quam auf Schadenersatz verklagt haben.

** Wer denn bitteschön ? Die sollten sich mal Ihre Verträge durchlesen und eine belegbare Schadensbezifferung machen.

Wie uns mitgeteilt wurde, sollen die Klagewerte von 200 000 Euro bis 100 Millionen Euro reichen.

** Wer hat das mitgeteilt ? Die Schaumschläger von Anwälten ?
Wollen die die Sammelklage in den USA einreichen ??


Vertreten werden die Geschädigten durch die Berliner Anwaltskanzlei Köhler und Partner, die eine Sammelklage anstreben.

** Diese Aussage zeigt entweder die Unkenntnis des TelTarifMitarbeiters oder der Anwaltskanzlei. Wollen die bekanntwerden ? Spielt Bossi auch mit ??


Der Vorwurf gegen den Mobilfunkanbieter: Quam habe kurz vor dem Rückzug aus dem Markt im Juli 2002 noch langjährige Lieferverträge abgeschlossen und seine Partner danach auf den
Kosten sitzen lassen.

** Welche Kosten ? Da bin ich mal auf eine Spezifizierung gespannt !

Im Jahre 2002 zahlte Quam bereits 150 Millionen Euro Ausgleich für das Ende der Geschäftsbeziehungen an E-Plus.

** Auch die Händler und Endkunden, die sich an Quam gewandt haben, wurden grosszügig abgefunden. Wir haben z.B. einen vierstelligen Betrag bekommen.

peso

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[1.2.1.1.1.1] nokill antwortet auf tcsmoers
21.01.2004 20:35
Leitende Stellung Peso??

JA, sehr korrekt sogar. Deshalb kenn ich auch die Geschichte mit den Karten, die von irgendwelchen LKW oder Speditionsfahrern in Spanien eingesetzt wurden..

Also nochmal... niemand , auch nicht Du, hat einen vierstellugen Betrag als Ausgleichszahlung bekommen. Und nochmal. Airtimeprovision war im Vertrag auf 24 Monate festgesetzt und eine Vermitllungsprovision ist eine Provision.

Auch wenns schwer für Dich zu verstehen ist. Das ist keine Entschädigung. Das hat jeder bekommen, weil es im Händlervertrag schriftlich festgehalten wurde. Nur die Höhe der Aitime in Prozent hat sich je nach Größe des Händlers verändert. Aber Du hast ja eh den vollen Durchblick, warum erzähl ich Dir das....

Da Du ja ein Mobilfunkprofi bist kennst Du ja den Unterschied. Aber ein bischen profilieren tut sicher gut, oder Peso??

nokill

Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

ich bin total begeistert.. Du hast eine
Vermittlungsprovision als Entschädigung bekommen !!! Hervoragend! Und auch Airtime
Provision . Herzlichen Glückwunsch !!!

Das hat übringens jeder bekommen, der als Händler, und das bist
DU ja, einen Quam Vertrag vermittelt hat.

Nochmal

1. Es gab eine reine Vermittlungsprovision 2. Es gab eine Airtimeprovision. Da die Vertragslaufzeiten nicht erfüllt wurden, konnte man mittels der zurückliegenden Daten den Verlust hochrechnen (Hast Du das verstanden ?). Das hat man bei unseren Karten gemacht und einen Vergleich angeboten.
3. Der Kunde konnte z.B. die Sonderpreise in Spanien nicht nutzen. Wir hatten Kunden, die Quam nur für den Spanieneinsatz geholt haben. Da Quam die Leistungen eingestellt hat, mussten die Kunden neue Verträge mit höheren Preise einsetzen. Auch hier ist eine Hochrechnung möglich und eine
Schadensersatzpflicht vorhanden.
4. Der Kunde hat auch mittelbare Schäden erlitten (Visitenkarten, keine Rufnummernmitnahme etc.) 5. Es gab noch mehrere Faktoren

Und dann war alles nur noch eine Frage der Begründung.

Wenn Du halb so viel rumschreien würdest wäre dies hilfreicher.



Das ist aber, nur zu Deiner Info, keine Entschädigung gewesen,
sondern gilt als Provision in Mobilfunkkreisen, von denen Du
anscheinend keine Ahnung hast.

Und welcher Vertrag wurde nicht erfüllt?? Das Du mit Quam nicht telefonieren konntest?? Dafür hast du ja auch keine GG bezahlt.
Aber Recht hast du, das es sog. Ausfallentschädigungen für Kunden gab. Aber nie und nimmer in vierstelliger Höhe!!!

Wenn Du meinst.


Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und
weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Jetzt wird mir vieles klar. Warst Du in leitender Stellung ??

peso

Nokill


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

einen vierstelligen Betrag bekommen???

Wofür??? Dafür das Du nie einen Quam LZ Vertrag abgeschlossen
hast????
Erzähl hier doch keine Lügen !!!!! Es gab niemals eine Abfindung von Quam an Händler!!!
Warum auch.. Der Händler bekommt eine
Vermittlungsprovision, welche er entweder voll behalten konnte oder ein Handy damit subventioniert hat. Oder halt eben den sog. WKZ ( WerbeKostenZuschuss ).
Sonst gab es für niemanden Etwas!!!!

Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du ganz still sein. Als Quam dichtgemacht hat, habe ich hier geschrieben, was ich unternommen habe. Es kamen aber nur Äusserungen, dass man erstmal abwarten wolle. Diese Leute warten heute noch und ich
habe mein Geld erhalten.

Die Entschädigung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen.
Erstmal gab es eine Vermittlungsprovision, dann gab es eine Airtimebeteiligung und dann gab es noch eine Entschädigung, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Wenn Du dann den Schaden beziffern und nachvollziehbar erläutern konntest, gab es Geld (und nicht zu wenig - die waren nämlich grosszügig). Wenn man natürlich Händler war und nur kurzfristig gedacht hatte bzw. sich nicht an vertragliche Vereinbarungen gehalten hat gab es nichts.

Also, sei ruhig, wenn Du keine Ahnung hast. Lese hier mit und vielleicht begreifst Du es mal, dass es Dinge gibt, die Du nicht verstehst.

peso



Es gibt hier Leser, die wissen sehr genau was bei Quam abgelaufen ist. Sei Dir sicher, das ich es weiß!!!

Also erzähl hier die Wahrheit und keine Lügen.

nokill

Benutzer tcsmoers schrieb:
Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazin Focus Money sollen mittelständische Mobilfunk-Händler den gescheiterten Mobilfunkanbieter Quam auf Schadenersatz verklagt haben.

** Wer denn bitteschön ? Die sollten sich mal Ihre Verträge durchlesen und eine belegbare Schadensbezifferung machen.

Wie uns mitgeteilt wurde, sollen die Klagewerte von 200 000 Euro bis 100 Millionen Euro reichen.

** Wer hat das mitgeteilt ? Die Schaumschläger von Anwälten ?
Wollen die die Sammelklage in den USA einreichen ??


Vertreten werden die Geschädigten durch die Berliner Anwaltskanzlei Köhler und Partner, die eine Sammelklage anstreben.

** Diese Aussage zeigt entweder die Unkenntnis des TelTarifMitarbeiters oder der Anwaltskanzlei. Wollen die bekanntwerden ? Spielt Bossi auch mit ??


Der Vorwurf gegen den Mobilfunkanbieter: Quam habe kurz vor dem Rückzug aus dem Markt im Juli 2002 noch langjährige Lieferverträge abgeschlossen und seine Partner danach auf den
Kosten sitzen lassen.

** Welche Kosten ? Da bin ich mal auf eine Spezifizierung gespannt !

Im Jahre 2002 zahlte Quam bereits 150 Millionen Euro Ausgleich für das Ende der Geschäftsbeziehungen an E-Plus.

** Auch die Händler und Endkunden, die sich an Quam gewandt haben, wurden grosszügig abgefunden. Wir haben z.B. einen vierstelligen Betrag bekommen.

peso

Menü
[1.2.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf nokill
21.01.2004 22:02
Benutzer nokill schrieb:
Leitende Stellung Peso??

JA, sehr korrekt sogar. Deshalb kenn ich auch die Geschichte mit den Karten, die von irgendwelchen LKW oder Speditionsfahrern in Spanien eingesetzt wurden..

Also nochmal... niemand , auch nicht Du, hat einen vierstellugen Betrag als Ausgleichszahlung bekommen. Und nochmal. Airtimeprovision war im Vertrag auf 24 Monate festgesetzt und eine Vermitllungsprovision ist eine Provision.

Auch wenns schwer für Dich zu verstehen ist. Das ist keine Entschädigung. Das hat jeder bekommen, weil es im Händlervertrag schriftlich festgehalten wurde. Nur die Höhe der Aitime in Prozent hat sich je nach Größe des Händlers verändert. Aber Du hast ja eh den vollen Durchblick, warum erzähl ich Dir das....

Da Du ja ein Mobilfunkprofi bist kennst Du ja den Unterschied. Aber ein bischen profilieren tut sicher gut, oder Peso??

nokill

Rückzugsgefecht ??

peso



Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

ich bin total begeistert.. Du hast eine
Vermittlungsprovision als Entschädigung bekommen !!! Hervoragend! Und auch Airtime
Provision . Herzlichen Glückwunsch !!!

Das hat übringens jeder bekommen, der als Händler, und das bist DU ja, einen Quam Vertrag vermittelt hat.

Nochmal

1. Es gab eine reine Vermittlungsprovision 2. Es gab eine Airtimeprovision. Da die Vertragslaufzeiten nicht erfüllt wurden, konnte man mittels der zurückliegenden Daten den Verlust hochrechnen (Hast Du das verstanden ?). Das hat man bei unseren Karten gemacht und einen Vergleich angeboten.
3. Der Kunde konnte z.B. die Sonderpreise in Spanien nicht nutzen. Wir hatten Kunden, die Quam nur für den Spanieneinsatz geholt haben. Da Quam die Leistungen eingestellt hat, mussten die Kunden neue Verträge mit höheren Preise einsetzen. Auch hier ist eine Hochrechnung möglich und eine Schadensersatzpflicht vorhanden.
4. Der Kunde hat auch mittelbare Schäden erlitten (Visitenkarten, keine Rufnummernmitnahme etc.) 5. Es gab noch mehrere Faktoren

Und dann war alles nur noch eine Frage der Begründung.

Wenn Du halb so viel rumschreien würdest wäre dies hilfreicher.



Das ist aber, nur zu Deiner Info, keine Entschädigung gewesen,
sondern gilt als Provision in Mobilfunkkreisen, von denen Du
anscheinend keine Ahnung hast.

Und welcher Vertrag wurde nicht erfüllt?? Das Du mit Quam nicht telefonieren konntest?? Dafür hast du ja auch keine GG bezahlt.
Aber Recht hast du, das es sog. Ausfallentschädigungen für Kunden gab. Aber nie und nimmer in vierstelliger Höhe!!!

Wenn Du meinst.


Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und
weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Jetzt wird mir vieles klar. Warst Du in leitender Stellung ??

peso

Nokill


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

einen vierstelligen Betrag bekommen???

Wofür??? Dafür das Du nie einen Quam LZ Vertrag abgeschlossen
hast????
Erzähl hier doch keine Lügen !!!!! Es gab niemals eine Abfindung von Quam an Händler!!!
Warum auch.. Der Händler bekommt eine
Vermittlungsprovision, welche er entweder voll behalten konnte oder ein Handy damit subventioniert hat. Oder halt eben den sog. WKZ ( WerbeKostenZuschuss ).
Sonst gab es für niemanden Etwas!!!!

Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du ganz still sein. Als Quam dichtgemacht hat, habe ich hier geschrieben, was ich unternommen habe. Es kamen aber nur Äusserungen, dass man erstmal abwarten wolle. Diese Leute warten heute noch und ich
habe mein Geld erhalten.

Die Entschädigung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen.
Erstmal gab es eine Vermittlungsprovision, dann gab es eine Airtimebeteiligung und dann gab es noch eine Entschädigung, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Wenn Du dann den Schaden beziffern und nachvollziehbar erläutern konntest, gab es Geld (und nicht zu wenig - die waren nämlich grosszügig). Wenn man natürlich Händler war und nur kurzfristig gedacht hatte bzw. sich nicht an vertragliche Vereinbarungen gehalten hat gab es nichts.

Also, sei ruhig, wenn Du keine Ahnung hast. Lese hier mit und vielleicht begreifst Du es mal, dass es Dinge gibt, die Du nicht verstehst.

peso



Es gibt hier Leser, die wissen sehr genau was bei Quam abgelaufen ist. Sei Dir sicher, das ich es weiß!!!

Also erzähl hier die Wahrheit und keine Lügen.

nokill

Benutzer tcsmoers schrieb:
Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazin Focus Money sollen mittelständische Mobilfunk-Händler den gescheiterten Mobilfunkanbieter Quam auf Schadenersatz verklagt haben.

** Wer denn bitteschön ? Die sollten sich mal Ihre Verträge durchlesen und eine belegbare Schadensbezifferung machen.

Wie uns mitgeteilt wurde, sollen die Klagewerte von 200 000 Euro bis 100 Millionen Euro reichen.

** Wer hat das mitgeteilt ? Die Schaumschläger von Anwälten ?
Wollen die die Sammelklage in den USA einreichen ??


Vertreten werden die Geschädigten durch die Berliner Anwaltskanzlei Köhler und Partner, die eine Sammelklage anstreben.

** Diese Aussage zeigt entweder die Unkenntnis des TelTarifMitarbeiters oder der Anwaltskanzlei. Wollen die bekanntwerden ? Spielt Bossi auch mit ??


Der Vorwurf gegen den Mobilfunkanbieter: Quam habe kurz vor dem Rückzug aus dem Markt im Juli 2002 noch langjährige Lieferverträge abgeschlossen und seine Partner danach auf den
Kosten sitzen lassen.

** Welche Kosten ? Da bin ich mal auf eine Spezifizierung gespannt !

Im Jahre 2002 zahlte Quam bereits 150 Millionen Euro Ausgleich für das Ende der Geschäftsbeziehungen an E-Plus.

** Auch die Händler und Endkunden, die sich an Quam gewandt haben, wurden grosszügig abgefunden. Wir haben z.B. einen vierstelligen Betrag bekommen.

peso

Menü
[1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
21.01.2004 22:05
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Leitende Stellung Peso??

JA, sehr korrekt sogar. Deshalb kenn ich auch die Geschichte mit den Karten, die von irgendwelchen LKW oder Speditionsfahrern in Spanien eingesetzt wurden..

Also nochmal... niemand , auch nicht Du, hat einen vierstellugen Betrag als Ausgleichszahlung bekommen. Und nochmal. Airtimeprovision war im Vertrag auf 24 Monate festgesetzt und eine Vermitllungsprovision ist eine Provision.

Auch wenns schwer für Dich zu verstehen ist. Das ist keine Entschädigung. Das hat jeder bekommen, weil es im Händlervertrag schriftlich festgehalten wurde. Nur die Höhe der Aitime in Prozent hat sich je nach Größe des Händlers verändert. Aber Du hast ja eh den vollen Durchblick, warum erzähl ich Dir das....

Dann ist also das Geld an Faircom gezahlt worden ? Es war ja im Händlervertrag festgehalten worden ?


Da Du ja ein Mobilfunkprofi bist kennst Du ja den Unterschied.
Aber ein bischen profilieren tut sicher gut, oder Peso??

nokill

Rückzugsgefecht ??

peso



Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

ich bin total begeistert.. Du hast eine
Vermittlungsprovision als Entschädigung bekommen !!! Hervoragend! Und auch Airtime
Provision . Herzlichen Glückwunsch !!!

Das hat übringens jeder bekommen, der als Händler, und das bist DU ja, einen Quam Vertrag vermittelt hat.

Nochmal

1. Es gab eine reine Vermittlungsprovision 2. Es gab eine Airtimeprovision. Da die Vertragslaufzeiten nicht erfüllt wurden, konnte man mittels der zurückliegenden Daten den Verlust hochrechnen (Hast Du das verstanden ?). Das hat man bei unseren Karten gemacht und einen Vergleich angeboten.
3. Der Kunde konnte z.B. die Sonderpreise in Spanien nicht nutzen. Wir hatten Kunden, die Quam nur für den Spanieneinsatz geholt haben. Da Quam die Leistungen eingestellt hat, mussten die Kunden neue Verträge mit höheren Preise einsetzen. Auch hier ist eine Hochrechnung möglich und eine Schadensersatzpflicht vorhanden.
4. Der Kunde hat auch mittelbare Schäden erlitten (Visitenkarten, keine Rufnummernmitnahme etc.) 5. Es gab noch mehrere Faktoren

Und dann war alles nur noch eine Frage der Begründung.

Wenn Du halb so viel rumschreien würdest wäre dies hilfreicher.



Das ist aber, nur zu Deiner Info, keine Entschädigung gewesen,
sondern gilt als Provision in Mobilfunkkreisen, von denen Du
anscheinend keine Ahnung hast.

Und welcher Vertrag wurde nicht erfüllt?? Das Du mit Quam nicht telefonieren konntest?? Dafür hast du ja auch keine GG bezahlt.
Aber Recht hast du, das es sog. Ausfallentschädigungen für Kunden gab. Aber nie und nimmer in vierstelliger Höhe!!!

Wenn Du meinst.


Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und
weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Jetzt wird mir vieles klar. Warst Du in leitender Stellung ??

peso

Nokill


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

einen vierstelligen Betrag bekommen???

Wofür??? Dafür das Du nie einen Quam LZ Vertrag abgeschlossen
hast????
Erzähl hier doch keine Lügen !!!!! Es gab niemals eine Abfindung von Quam an Händler!!!
Warum auch.. Der Händler bekommt eine Vermittlungsprovision, welche er entweder voll behalten konnte oder ein Handy damit subventioniert hat. Oder halt eben den sog. WKZ ( WerbeKostenZuschuss ).
Sonst gab es für niemanden Etwas!!!!

Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du ganz still sein. Als Quam dichtgemacht hat, habe ich hier geschrieben, was ich unternommen habe. Es kamen aber nur Äusserungen, dass man erstmal abwarten wolle. Diese Leute warten heute noch und ich
habe mein Geld erhalten.

Die Entschädigung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen.
Erstmal gab es eine Vermittlungsprovision, dann gab es eine Airtimebeteiligung und dann gab es noch eine Entschädigung, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Wenn Du dann den Schaden beziffern und nachvollziehbar erläutern konntest, gab es Geld (und nicht zu wenig - die waren nämlich grosszügig). Wenn man natürlich Händler war und nur kurzfristig gedacht hatte bzw. sich nicht an vertragliche Vereinbarungen gehalten hat gab es nichts.

Also, sei ruhig, wenn Du keine Ahnung hast. Lese hier mit und vielleicht begreifst Du es mal, dass es Dinge gibt, die Du nicht verstehst.

peso



Es gibt hier Leser, die wissen sehr genau was bei Quam abgelaufen ist. Sei Dir sicher, das ich es weiß!!!

Also erzähl hier die Wahrheit und keine Lügen.

nokill

Benutzer tcsmoers schrieb:
Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazin Focus Money sollen mittelständische Mobilfunk-Händler den gescheiterten Mobilfunkanbieter Quam auf Schadenersatz verklagt haben.

** Wer denn bitteschön ? Die sollten sich mal Ihre Verträge durchlesen und eine belegbare Schadensbezifferung machen.

Wie uns mitgeteilt wurde, sollen die Klagewerte von 200 000 Euro bis 100 Millionen Euro reichen.

** Wer hat das mitgeteilt ? Die Schaumschläger von Anwälten ?
Wollen die die Sammelklage in den USA einreichen ??


Vertreten werden die Geschädigten durch die Berliner Anwaltskanzlei Köhler und Partner, die eine Sammelklage anstreben.

** Diese Aussage zeigt entweder die Unkenntnis des TelTarifMitarbeiters oder der Anwaltskanzlei. Wollen die bekanntwerden ? Spielt Bossi auch mit ??


Der Vorwurf gegen den Mobilfunkanbieter: Quam habe kurz vor dem Rückzug aus dem Markt im Juli 2002 noch langjährige Lieferverträge abgeschlossen und seine Partner danach auf den
Kosten sitzen lassen.

** Welche Kosten ? Da bin ich mal auf eine Spezifizierung gespannt !

Im Jahre 2002 zahlte Quam bereits 150 Millionen Euro Ausgleich für das Ende der Geschäftsbeziehungen an E-Plus.

** Auch die Händler und Endkunden, die sich an Quam gewandt haben, wurden grosszügig abgefunden. Wir haben z.B. einen vierstelligen Betrag bekommen.

peso

Menü
[1.2.1.1.1.1.1.1.1] nokill antwortet auf tcsmoers
22.01.2004 10:07
Peso,

zum ersten lass uns eins festhalten. Ich kenn deine Postings bzgl den Nutzern eines Quam/Faircom Angebots und bin absolut Deiner Meinung. Da sind viele viele Unwissende auf einen gwieften Internethändler reingefallen. Selber Schuld.

Aber nun zu Deiner Frage:
Lass es mich so beschreiben. Du bist ein Händler und wir sind im Jahr 2002. Ein neuer Netzbetreiber will auf den Markt und hat ganz tolle Visionen, die Großen an zu greifen.
Du, als Beispiel für den Händler, hast folgendes. Einen Taschrechner, etwas mehr Schmalz in Hirn als ein Toastbrot und gute Beziehungen.
Der Netzbetreiber hat folgendes. 5 verschieden Tarife, jeweils mit unterschiedlichen GG´s und Provisionen für Dich sowie eine Airtimebeteiligung. Außerdem eine Preisliste , wo Du Geräte einkaufen kannst.
1. Du meldest Dich bei dem Netzbetreiber und legst Deine Vision vor. Du schaltest 10.000 Karten in kurzer Zeit, brauchst dafür aber folgendes. 10.000 SIM Karten, 10.000 Geräte, bevorzugt Nokia, 50.000 Euro WKZ für die Bildanzeige und die Internetwerbung. Außerdem willst Du eine höhere Airtimeprovision als 1,5 Prozent und wenn Du es schaffst, eine Zielerreichungprämie von 20.-Euro pro Karte. Wichtig noch: Wenn Du die Nokia Geräte mit den Tarifen verkaufst, kosten die dann nicht mehr 170 Euro, sondern nur noch 140 Euro ( ein sog. Hardware WKZ).

2. Der Netzbetreiber stimmt dem zu, da er unbedingt schnell in den Markt kommen will.

Was passiert nun??? Du bekommst die Sim Karten und Handys geliefert ( jedenfalls immer mal wieder so 1000; es gibt ab und an mal Lieferschwierigkeiten ) und du schaltest deine Bildanzeige und machst es im Internet publik.

SO aber jetzt wirds interressant. Dein Angebot beinhaltet folgendes. 2 Karten für eine Person ( legitim )ein Handy( C45 oder 3310 ) und Du möchtest die GG erstatten.
Wo sind die 3310 oder die c45 her?? Aus Europa legitim eingekauft, zu einem Preis von ca . 75 Euro.
Und das Angebot schlägt ein wie eine Bombe. Was tust Du nun?? Klaro, du schaltest die Karten frei (2 pro Person )und gibst bei Aktivierung die SIM der Nokia 6210 Geräte ein. Ergo kostet das Gerät jetzt nur noch 140 Euro. Und das gleich bei 2 Handys, wobei dein Kunde ja nur ein C45 oder 3310 bekommt.

Kurze Zwischenrechnung:
Soll: 75 Euro Handy, GG Erstattung ( 1 Star 48x4,95 Euro= 237,60 Euro , 280 Euro für 2 nokia Handys ergibt: 592,60 Euro.

Haben: 160 Euro pro Karte Provision ( 320 Euro ) , 2 ins Ausland verkaufte Nokia 6210 für jeweils 165 Euro ( 330 Euro )20 Euro Zielerreichung p. KArte ( 40 Euro ) und eine virtuelle Airtime Provision ( Annahme 5 Euro pro karte pro Monat vertelefoniert jeder Kunde, davon 3 Prozent auf 24 Monate und 10.000 Karten ergibt 36.000 Euro gesamt.
zusammen pro Kunde: 690 Euro ohne Airtime, mit 693,60 Euro.

Macht also pro Kunde ( mit Airtime ) 101 Euro Gewinn x 10000 ergibt: eine schlanke Mio Euro.

Jetzt wird der Netzbetreiber aber hellhörig, merkt, was Du gemacht hast ( IMEI NR. Betrug) und steigt Dir auf die Füße...

Was kann der Netzbetreiber einhalten????? Klaro erstmal alles, was er Dir noch nicht ausgezahlt hat. Er hat aber schon was ausgezahlt, aber das lassen wir jetzt mal weg.

Rechtlich gesehen muss er folgendes zahlen und das ohne Wenn und Aber:

Vermittlungsprovision ( Du hast ja die Karten vermittelt )
Airtime ( im Vertrag steht Nutzung=Airtime Provision und die Kunden nutzen die Karten ja)
Zielerreichungsprämie ( im Vertrag steht 10.000 Karten vermitteln gleich 20 Euro Zuschuß pro Karte )
Und den werbezuschuß, da Du die Bildanzeige usw belegen kannst.

Was ist streitig: Der HardwareWKZ, denn da hast Du ja ein wenig geschummelt, denn die Kunden haben ja garkein Nokia bekommen, aber Du hast bei jedem Vertrag schön die IMEI eines Nokias des Netzbetreibers eingetragen. Das bekommst Du nicht durch und hast im Soll jetzt 60 Euro mehr.
Schmälert also deinen Gewinn auf 51 Euro Gewinn pro Karte und bei 10.000 Karten auf eine halbe Mio Euro. Wohlgemerkt bei 10.000 Karten. Bei 50.000 hast Du.... ja selbst einen Taschenrechner.

Soweit die Lektion für Mobilfunkamateure.

Noch mal deine Frage: Hat die Fa. das Geld bekommen weil es im Händlervertrag festgeschrieben war????

Das ist , wenn Du richtig liest doch klar, oder???

Bevor ich was vergesse. Da so ein wenig Geld noch auf Deinem konto ist ( Du zahlst ja immer nur monatlich die GG an Deine Kunden aus) gibts noch ein wenig Zinsen. War mir leider zu schwer aus zu rechnen am frühen morgen, ergibt aber immer noch ein wenig Haben auf Deinem Konto !!!!

nokill


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Leitende Stellung Peso??

JA, sehr korrekt sogar. Deshalb kenn ich auch die Geschichte mit den Karten, die von irgendwelchen LKW oder Speditionsfahrern in Spanien eingesetzt wurden..

Also nochmal... niemand , auch nicht Du, hat einen vierstellugen Betrag als Ausgleichszahlung bekommen. Und nochmal. Airtimeprovision war im Vertrag auf 24 Monate festgesetzt und eine Vermitllungsprovision ist eine Provision.

Auch wenns schwer für Dich zu verstehen ist. Das ist keine Entschädigung. Das hat jeder bekommen, weil es im Händlervertrag schriftlich festgehalten wurde. Nur die Höhe der Aitime in Prozent hat sich je nach Größe des Händlers verändert. Aber Du hast ja eh den vollen Durchblick, warum erzähl ich Dir das....

Dann ist also das Geld an Faircom gezahlt worden ? Es war ja im
Händlervertrag festgehalten worden ?


Da Du ja ein Mobilfunkprofi bist kennst Du ja den Unterschied.
Aber ein bischen profilieren tut sicher gut, oder Peso??

nokill

Rückzugsgefecht ??

peso



Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

ich bin total begeistert.. Du hast eine Vermittlungsprovision als Entschädigung bekommen !!! Hervoragend! Und auch Airtime
Provision . Herzlichen Glückwunsch !!!

Das hat übringens jeder bekommen, der als Händler, und das bist DU ja, einen Quam Vertrag vermittelt hat.

Nochmal

1. Es gab eine reine Vermittlungsprovision 2. Es gab eine Airtimeprovision. Da die Vertragslaufzeiten nicht erfüllt wurden, konnte man mittels der zurückliegenden Daten den Verlust hochrechnen (Hast Du das verstanden ?). Das hat man bei unseren Karten gemacht und einen Vergleich angeboten.
3. Der Kunde konnte z.B. die Sonderpreise in Spanien nicht nutzen. Wir hatten Kunden, die Quam nur für den Spanieneinsatz geholt haben. Da Quam die Leistungen eingestellt hat, mussten die Kunden neue Verträge mit höheren Preise einsetzen. Auch hier ist eine Hochrechnung möglich und eine Schadensersatzpflicht vorhanden.
4. Der Kunde hat auch mittelbare Schäden erlitten (Visitenkarten, keine Rufnummernmitnahme etc.) 5. Es gab noch mehrere Faktoren

Und dann war alles nur noch eine Frage der Begründung.

Wenn Du halb so viel rumschreien würdest wäre dies hilfreicher.



Das ist aber, nur zu Deiner Info, keine Entschädigung gewesen,
sondern gilt als Provision in Mobilfunkkreisen, von denen Du
anscheinend keine Ahnung hast.

Und welcher Vertrag wurde nicht erfüllt?? Das Du mit Quam nicht telefonieren konntest?? Dafür hast du ja auch keine GG bezahlt.
Aber Recht hast du, das es sog. Ausfallentschädigungen für Kunden gab. Aber nie und nimmer in vierstelliger Höhe!!!

Wenn Du meinst.


Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und
weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Jetzt wird mir vieles klar. Warst Du in leitender Stellung ??

peso

Nokill


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

einen vierstelligen Betrag bekommen???

Wofür??? Dafür das Du nie einen Quam LZ Vertrag abgeschlossen
hast????
Erzähl hier doch keine Lügen !!!!! Es gab niemals eine Abfindung von Quam an Händler!!!
Warum auch.. Der Händler bekommt eine Vermittlungsprovision, welche er entweder voll behalten konnte oder ein Handy damit subventioniert hat. Oder halt eben den sog. WKZ ( WerbeKostenZuschuss ).
Sonst gab es für niemanden Etwas!!!!

Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du ganz still sein. Als Quam dichtgemacht hat, habe ich hier geschrieben, was ich unternommen habe. Es kamen aber nur Äusserungen, dass man erstmal abwarten wolle. Diese Leute warten heute noch und ich
habe mein Geld erhalten.

Die Entschädigung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen.
Erstmal gab es eine Vermittlungsprovision, dann gab es eine Airtimebeteiligung und dann gab es noch eine Entschädigung, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Wenn Du dann den Schaden beziffern und nachvollziehbar erläutern konntest, gab es Geld (und nicht zu wenig - die waren nämlich grosszügig). Wenn man natürlich Händler war und nur kurzfristig gedacht hatte bzw. sich nicht an vertragliche Vereinbarungen gehalten hat gab es nichts.

Also, sei ruhig, wenn Du keine Ahnung hast. Lese hier mit und vielleicht begreifst Du es mal, dass es Dinge gibt, die Du nicht verstehst.

peso



Es gibt hier Leser, die wissen sehr genau was bei Quam abgelaufen ist. Sei Dir sicher, das ich es weiß!!!

Also erzähl hier die Wahrheit und keine Lügen.

nokill

Benutzer tcsmoers schrieb:
Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazin Focus Money sollen mittelständische Mobilfunk-Händler den gescheiterten Mobilfunkanbieter Quam auf Schadenersatz verklagt haben.

** Wer denn bitteschön ? Die sollten sich mal Ihre Verträge durchlesen und eine belegbare Schadensbezifferung machen.

Wie uns mitgeteilt wurde, sollen die Klagewerte von 200 000 Euro bis 100 Millionen Euro reichen.

** Wer hat das mitgeteilt ? Die Schaumschläger von Anwälten ?
Wollen die die Sammelklage in den USA einreichen ??


Vertreten werden die Geschädigten durch die Berliner Anwaltskanzlei Köhler und Partner, die eine Sammelklage
anstreben.

** Diese Aussage zeigt entweder die Unkenntnis des TelTarifMitarbeiters oder der Anwaltskanzlei. Wollen die bekanntwerden ? Spielt Bossi auch mit ??


Der Vorwurf gegen den Mobilfunkanbieter: Quam habe kurz
vor dem Rückzug aus dem Markt im Juli 2002 noch langjährige Lieferverträge abgeschlossen und seine Partner danach auf
den
Kosten sitzen lassen.

** Welche Kosten ? Da bin ich mal auf eine
Spezifizierung
gespannt !

Im Jahre 2002 zahlte Quam bereits 150 Millionen Euro Ausgleich für das Ende der Geschäftsbeziehungen an E-Plus.

** Auch die Händler und Endkunden, die sich an Quam gewandt haben, wurden grosszügig abgefunden. Wir haben z.B.
einen
vierstelligen Betrag bekommen.

peso

Menü
[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf nokill
22.01.2004 11:19
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

zum ersten lass uns eins festhalten. Ich kenn deine Postings bzgl den Nutzern eines Quam/Faircom Angebots und bin absolut Deiner Meinung. Da sind viele viele Unwissende auf einen gwieften Internethändler reingefallen. Selber Schuld.

Aber nun zu Deiner Frage:
Lass es mich so beschreiben. Du bist ein Händler und wir sind im Jahr 2002. Ein neuer Netzbetreiber will auf den Markt und hat ganz tolle Visionen, die Großen an zu greifen. Du, als Beispiel für den Händler, hast folgendes. Einen Taschrechner, etwas mehr Schmalz in Hirn als ein Toastbrot und gute Beziehungen.
Der Netzbetreiber hat folgendes. 5 verschieden Tarife, jeweils mit unterschiedlichen GG´s und Provisionen für Dich sowie eine Airtimebeteiligung. Außerdem eine Preisliste , wo Du Geräte einkaufen kannst. 1. Du meldest Dich bei dem Netzbetreiber und legst Deine Vision vor. Du schaltest 10.000 Karten in kurzer Zeit, brauchst dafür aber folgendes. 10.000 SIM Karten, 10.000 Geräte, bevorzugt Nokia, 50.000 Euro WKZ für die Bildanzeige und die Internetwerbung. Außerdem willst Du eine höhere Airtimeprovision als 1,5 Prozent und wenn Du es schaffst, eine Zielerreichungprämie von 20.-Euro pro Karte. Wichtig noch: Wenn Du die Nokia Geräte mit den Tarifen verkaufst, kosten die dann nicht mehr 170 Euro, sondern nur noch 140 Euro ( ein sog.
Hardware WKZ).

2. Der Netzbetreiber stimmt dem zu, da er unbedingt schnell in den Markt kommen will.

Was passiert nun??? Du bekommst die Sim Karten und Handys geliefert ( jedenfalls immer mal wieder so 1000; es gibt ab und an mal Lieferschwierigkeiten ) und du schaltest deine Bildanzeige und machst es im Internet publik.

SO aber jetzt wirds interressant. Dein Angebot beinhaltet folgendes. 2 Karten für eine Person ( legitim )ein Handy( C45 oder 3310 ) und Du möchtest die GG erstatten. Wo sind die 3310 oder die c45 her?? Aus Europa legitim eingekauft, zu einem Preis von ca . 75 Euro.
Und das Angebot schlägt ein wie eine Bombe. Was tust Du nun?? Klaro, du schaltest die Karten frei (2 pro Person )und gibst bei Aktivierung die SIM der Nokia 6210 Geräte ein. Ergo kostet das Gerät jetzt nur noch 140 Euro. Und das gleich bei 2 Handys, wobei dein Kunde ja nur ein C45 oder 3310 bekommt.

Kurze Zwischenrechnung:
Soll: 75 Euro Handy, GG Erstattung ( 1 Star 48x4,95 Euro= 237,60 Euro , 280 Euro für 2 nokia Handys ergibt: 592,60 Euro.

Haben: 160 Euro pro Karte Provision ( 320 Euro ) , 2 ins Ausland verkaufte Nokia 6210 für jeweils 165 Euro ( 330 Euro )20 Euro Zielerreichung p. KArte ( 40 Euro ) und eine virtuelle Airtime Provision ( Annahme 5 Euro pro karte pro Monat vertelefoniert jeder Kunde, davon 3 Prozent auf 24 Monate und 10.000 Karten ergibt 36.000 Euro gesamt.
zusammen pro Kunde: 690 Euro ohne Airtime, mit 693,60 Euro.

Macht also pro Kunde ( mit Airtime ) 101 Euro Gewinn x 10000
ergibt: eine schlanke Mio Euro.

Jetzt wird der Netzbetreiber aber hellhörig, merkt, was Du gemacht hast ( IMEI NR. Betrug) und steigt Dir auf die Füße...

Was kann der Netzbetreiber einhalten????? Klaro erstmal alles, was er Dir noch nicht ausgezahlt hat. Er hat aber schon was ausgezahlt, aber das lassen wir jetzt mal weg.

Rechtlich gesehen muss er folgendes zahlen und das ohne Wenn und Aber:

Vermittlungsprovision ( Du hast ja die Karten vermittelt ) Airtime ( im Vertrag steht Nutzung=Airtime Provision und die Kunden nutzen die Karten ja) Zielerreichungsprämie ( im Vertrag steht 10.000 Karten vermitteln gleich 20 Euro Zuschuß pro Karte ) Und den werbezuschuß, da Du die Bildanzeige usw belegen kannst.

Was ist streitig: Der HardwareWKZ, denn da hast Du ja ein wenig geschummelt, denn die Kunden haben ja garkein Nokia bekommen, aber Du hast bei jedem Vertrag schön die IMEI eines Nokias des Netzbetreibers eingetragen. Das bekommst Du nicht durch und hast im Soll jetzt 60 Euro mehr.
Schmälert also deinen Gewinn auf 51 Euro Gewinn pro Karte und bei 10.000 Karten auf eine halbe Mio Euro. Wohlgemerkt bei 10.000 Karten. Bei 50.000 hast Du.... ja selbst einen
Taschenrechner.

Soweit die Lektion für Mobilfunkamateure.

Noch mal deine Frage: Hat die Fa. das Geld bekommen weil es im Händlervertrag festgeschrieben war????

Das ist , wenn Du richtig liest doch klar, oder???

Bevor ich was vergesse. Da so ein wenig Geld noch auf Deinem konto ist ( Du zahlst ja immer nur monatlich die GG an Deine Kunden aus) gibts noch ein wenig Zinsen. War mir leider zu schwer aus zu rechnen am frühen morgen, ergibt aber immer noch ein wenig Haben auf Deinem Konto !!!!

nokill


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Leitende Stellung Peso??

JA, sehr korrekt sogar. Deshalb kenn ich auch die Geschichte mit den Karten, die von irgendwelchen LKW oder Speditionsfahrern in Spanien eingesetzt wurden..

Also nochmal... niemand , auch nicht Du, hat einen vierstellugen Betrag als Ausgleichszahlung bekommen. Und nochmal. Airtimeprovision war im Vertrag auf 24 Monate festgesetzt und eine Vermitllungsprovision ist eine Provision.

Auch wenns schwer für Dich zu verstehen ist. Das ist keine Entschädigung. Das hat jeder bekommen, weil es im Händlervertrag schriftlich festgehalten wurde. Nur die Höhe der Aitime in Prozent hat sich je nach Größe des Händlers verändert. Aber Du hast ja eh den vollen Durchblick, warum erzähl ich Dir das....

Dann ist also das Geld an Faircom gezahlt worden ? Es war ja im
Händlervertrag festgehalten worden ?


Da Du ja ein Mobilfunkprofi bist kennst Du ja den Unterschied.
Aber ein bischen profilieren tut sicher gut, oder Peso??

nokill

Rückzugsgefecht ??

peso



Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

ich bin total begeistert.. Du hast eine Vermittlungsprovision als Entschädigung bekommen !!! Hervoragend! Und auch Airtime Provision . Herzlichen Glückwunsch !!!

Das hat übringens jeder bekommen, der als Händler, und das bist DU ja, einen Quam Vertrag vermittelt hat.

Nochmal

1. Es gab eine reine Vermittlungsprovision 2. Es gab eine Airtimeprovision. Da die Vertragslaufzeiten nicht erfüllt wurden, konnte man mittels der zurückliegenden Daten den Verlust hochrechnen (Hast Du das verstanden ?). Das hat man bei unseren Karten gemacht und einen Vergleich angeboten.
3. Der Kunde konnte z.B. die Sonderpreise in Spanien nicht nutzen. Wir hatten Kunden, die Quam nur für den Spanieneinsatz geholt haben. Da Quam die Leistungen eingestellt hat, mussten die Kunden neue Verträge mit höheren Preise einsetzen. Auch hier ist eine Hochrechnung möglich und eine Schadensersatzpflicht vorhanden.
4. Der Kunde hat auch mittelbare Schäden erlitten (Visitenkarten, keine Rufnummernmitnahme etc.) 5. Es gab noch mehrere Faktoren

Und dann war alles nur noch eine Frage der Begründung.

Wenn Du halb so viel rumschreien würdest wäre dies hilfreicher.



Das ist aber, nur zu Deiner Info, keine Entschädigung gewesen,
sondern gilt als Provision in Mobilfunkkreisen, von denen Du
anscheinend keine Ahnung hast.

Und welcher Vertrag wurde nicht erfüllt?? Das Du mit Quam nicht telefonieren konntest?? Dafür hast du ja auch keine GG bezahlt.
Aber Recht hast du, das es sog. Ausfallentschädigungen für Kunden gab. Aber nie und nimmer in vierstelliger Höhe!!!

Wenn Du meinst.


Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und
weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Jetzt wird mir vieles klar. Warst Du in leitender Stellung ??

peso

Nokill


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

einen vierstelligen Betrag bekommen???

Wofür??? Dafür das Du nie einen Quam LZ Vertrag abgeschlossen
hast????
Erzähl hier doch keine Lügen !!!!! Es gab niemals eine Abfindung von Quam an Händler!!!
Warum auch.. Der Händler bekommt eine Vermittlungsprovision, welche er entweder voll behalten konnte oder ein Handy damit subventioniert hat. Oder halt eben den sog. WKZ ( WerbeKostenZuschuss ).
Sonst gab es für niemanden Etwas!!!!

Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du ganz still sein. Als Quam dichtgemacht hat, habe ich hier geschrieben, was ich unternommen habe. Es kamen aber nur Äusserungen, dass man erstmal abwarten wolle. Diese Leute warten heute noch und ich
habe mein Geld erhalten.

Die Entschädigung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen.
Erstmal gab es eine Vermittlungsprovision, dann gab es eine Airtimebeteiligung und dann gab es noch eine Entschädigung, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Wenn Du dann den Schaden beziffern und nachvollziehbar erläutern konntest, gab es Geld (und nicht zu wenig - die waren nämlich grosszügig). Wenn man natürlich Händler war und nur kurzfristig gedacht hatte bzw. sich nicht an vertragliche Vereinbarungen gehalten hat gab es nichts.

Also, sei ruhig, wenn Du keine Ahnung hast. Lese hier mit und vielleicht begreifst Du es mal, dass es Dinge gibt, die Du nicht verstehst.

peso



Es gibt hier Leser, die wissen sehr genau was bei Quam abgelaufen ist. Sei Dir sicher, das ich es weiß!!!

Also erzähl hier die Wahrheit und keine Lügen.

nokill

Benutzer tcsmoers schrieb:
Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazin Focus Money
sollen mittelständische Mobilfunk-Händler den gescheiterten Mobilfunkanbieter Quam auf Schadenersatz verklagt haben.

** Wer denn bitteschön ? Die sollten sich mal Ihre
Verträge durchlesen und eine belegbare Schadensbezifferung machen.

Wie uns mitgeteilt wurde, sollen die Klagewerte von
200 000 Euro bis 100 Millionen Euro reichen.

** Wer hat das mitgeteilt ? Die Schaumschläger von
Anwälten ?
Wollen die die Sammelklage in den USA einreichen ??


Vertreten werden die Geschädigten durch die Berliner Anwaltskanzlei Köhler und Partner, die eine Sammelklage
anstreben.

** Diese Aussage zeigt entweder die Unkenntnis des TelTarifMitarbeiters oder der Anwaltskanzlei.
Wollen
die bekanntwerden ? Spielt Bossi auch mit ??


Der Vorwurf gegen den Mobilfunkanbieter: Quam habe
kurz
vor dem Rückzug aus dem Markt im Juli 2002 noch langjährige Lieferverträge abgeschlossen und seine Partner danach
auf
den
Kosten sitzen lassen.

** Welche Kosten ? Da bin ich mal auf eine
Spezifizierung
gespannt !

Im Jahre 2002 zahlte Quam bereits 150 Millionen Euro
Ausgleich für das Ende der Geschäftsbeziehungen an E-Plus.

** Auch die Händler und Endkunden, die sich an Quam
gewandt haben, wurden grosszügig abgefunden. Wir haben z.B.
einen
vierstelligen Betrag bekommen.

peso



Hallo Nokill,

schön, dass wir jetzt auf sachlicher Ebene weiterdiskutieren.

Deine obige Darstellung trifft für uns nicht zu. Wir haben derartige Geschäfte niemals gemacht.

Unsere Anspruch belief sich auf:

1. reine Vermittlungsprovision
2. Airtimebeteiligung bis zum vertraglichen Ende
3. Schadensersatzpflicht wegen Einstellung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen.

Während Punkt 1 niemals ein Problem war, mussten wir 2 und 3 begründen.

Wir haben unseren Schaden glaubhaft dargelegt und um einen Vorschlag gebeten. Quam hat uns ein Vergleichsangebot gegeben, dass haben wir angenommen. Es war zwar nicht das, was wir haben wollten, hat aber gereicht. Auch war uns das Prozessrisiko bekannt.

Wir haben mit Quam absolut seriöse Geschäfte getätigt und können uns über die Verhaltensweise unseres Vertragspartners nicht beschweren.

Wenn deren Marketingabteilung nicht aus derartigen Dilletanten bestanden hätte, wären die heute noch gut im Markt :-(

peso
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] nokill antwortet auf tcsmoers
22.01.2004 12:19
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

zum ersten lass uns eins festhalten. Ich kenn deine Postings bzgl den Nutzern eines Quam/Faircom Angebots und bin absolut Deiner Meinung. Da sind viele viele Unwissende auf einen gwieften Internethändler reingefallen. Selber Schuld.

Aber nun zu Deiner Frage:
Lass es mich so beschreiben. Du bist ein Händler und wir sind im Jahr 2002. Ein neuer Netzbetreiber will auf den Markt und hat ganz tolle Visionen, die Großen an zu greifen. Du, als Beispiel für den Händler, hast folgendes. Einen Taschrechner, etwas mehr Schmalz in Hirn als ein Toastbrot und
gute Beziehungen.
Der Netzbetreiber hat folgendes. 5 verschieden Tarife, jeweils mit unterschiedlichen GG´s und Provisionen für Dich sowie eine Airtimebeteiligung. Außerdem eine Preisliste , wo Du Geräte einkaufen kannst. 1. Du meldest Dich bei dem Netzbetreiber und legst Deine Vision vor. Du schaltest 10.000 Karten in kurzer Zeit, brauchst dafür aber folgendes. 10.000 SIM Karten, 10.000 Geräte, bevorzugt Nokia, 50.000 Euro WKZ für die Bildanzeige und die Internetwerbung. Außerdem willst Du eine höhere Airtimeprovision als 1,5 Prozent und wenn Du es schaffst, eine Zielerreichungprämie von 20.-Euro pro Karte. Wichtig noch:
Wenn Du die Nokia Geräte mit den Tarifen verkaufst, kosten die dann nicht mehr 170 Euro, sondern nur noch 140 Euro ( ein sog.
Hardware WKZ).

2. Der Netzbetreiber stimmt dem zu, da er unbedingt schnell in
den Markt kommen will.

Was passiert nun??? Du bekommst die Sim Karten und Handys geliefert ( jedenfalls immer mal wieder so 1000; es gibt ab und an mal Lieferschwierigkeiten ) und du schaltest deine Bildanzeige und machst es im Internet publik.

SO aber jetzt wirds interressant. Dein Angebot beinhaltet folgendes. 2 Karten für eine Person ( legitim )ein Handy( C45 oder 3310 ) und Du möchtest die GG erstatten. Wo sind die 3310 oder die c45 her?? Aus Europa legitim eingekauft, zu einem Preis von ca . 75 Euro. Und das Angebot schlägt ein wie eine Bombe. Was tust Du nun??
Klaro, du schaltest die Karten frei (2 pro Person )und gibst bei Aktivierung die SIM der Nokia 6210 Geräte ein. Ergo kostet das Gerät jetzt nur noch 140 Euro. Und das gleich bei 2
Handys,
wobei dein Kunde ja nur ein C45 oder 3310 bekommt.

Kurze Zwischenrechnung:
Soll: 75 Euro Handy, GG Erstattung ( 1 Star 48x4,95 Euro= 237,60 Euro , 280 Euro für 2 nokia Handys ergibt: 592,60 Euro.

Haben: 160 Euro pro Karte Provision ( 320 Euro ) , 2 ins Ausland verkaufte Nokia 6210 für jeweils 165 Euro ( 330 Euro )20 Euro Zielerreichung p. KArte ( 40 Euro ) und eine virtuelle Airtime Provision ( Annahme 5 Euro pro karte pro Monat vertelefoniert jeder Kunde, davon 3 Prozent auf 24 Monate und
10.000 Karten ergibt 36.000 Euro gesamt.
zusammen pro Kunde: 690 Euro ohne Airtime, mit 693,60 Euro.

Macht also pro Kunde ( mit Airtime ) 101 Euro Gewinn x
10000
ergibt: eine schlanke Mio Euro.

Jetzt wird der Netzbetreiber aber hellhörig, merkt, was Du gemacht hast ( IMEI NR. Betrug) und steigt Dir auf die Füße...

Was kann der Netzbetreiber einhalten????? Klaro erstmal alles,
was er Dir noch nicht ausgezahlt hat. Er hat aber schon was ausgezahlt, aber das lassen wir jetzt mal weg.

Rechtlich gesehen muss er folgendes zahlen und das ohne Wenn
und Aber:

Vermittlungsprovision ( Du hast ja die Karten vermittelt ) Airtime ( im Vertrag steht Nutzung=Airtime Provision und die
Kunden nutzen die Karten ja) Zielerreichungsprämie ( im Vertrag steht 10.000 Karten vermitteln gleich 20 Euro Zuschuß pro Karte ) Und den werbezuschuß, da Du die Bildanzeige usw belegen kannst.

Was ist streitig: Der HardwareWKZ, denn da hast Du ja ein wenig geschummelt, denn die Kunden haben ja garkein Nokia bekommen,
aber Du hast bei jedem Vertrag schön die IMEI eines Nokias des Netzbetreibers eingetragen. Das bekommst Du nicht durch und hast im Soll jetzt 60 Euro mehr.
Schmälert also deinen Gewinn auf 51 Euro Gewinn pro Karte und bei 10.000 Karten auf eine halbe Mio Euro. Wohlgemerkt bei 10.000 Karten. Bei 50.000 hast Du.... ja selbst einen
Taschenrechner.

Soweit die Lektion für Mobilfunkamateure.

Noch mal deine Frage: Hat die Fa. das Geld bekommen weil es im
Händlervertrag festgeschrieben war????

Das ist , wenn Du richtig liest doch klar, oder???

Bevor ich was vergesse. Da so ein wenig Geld noch auf Deinem konto ist ( Du zahlst ja immer nur monatlich die GG an
Deine Kunden aus) gibts noch ein wenig Zinsen. War mir leider zu schwer aus zu rechnen am frühen morgen, ergibt aber immer noch
ein wenig Haben auf Deinem Konto !!!!

nokill


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Leitende Stellung Peso??

JA, sehr korrekt sogar. Deshalb kenn ich auch die Geschichte mit den Karten, die von irgendwelchen LKW oder Speditionsfahrern in Spanien eingesetzt wurden..

Also nochmal... niemand , auch nicht Du, hat einen vierstellugen Betrag als Ausgleichszahlung bekommen. Und nochmal. Airtimeprovision war im Vertrag auf 24 Monate festgesetzt und eine Vermitllungsprovision ist eine Provision.

Auch wenns schwer für Dich zu verstehen ist. Das ist keine Entschädigung. Das hat jeder bekommen, weil es im Händlervertrag schriftlich festgehalten wurde. Nur die Höhe der Aitime in Prozent hat sich je nach Größe des Händlers verändert. Aber Du hast ja eh den vollen Durchblick, warum erzähl ich Dir das....

Dann ist also das Geld an Faircom gezahlt worden ? Es war ja im
Händlervertrag festgehalten worden ?


Da Du ja ein Mobilfunkprofi bist kennst Du ja den Unterschied.
Aber ein bischen profilieren tut sicher gut, oder Peso??

nokill

Rückzugsgefecht ??

peso



Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

ich bin total begeistert.. Du hast eine Vermittlungsprovision als Entschädigung bekommen !!! Hervoragend! Und auch Airtime Provision . Herzlichen Glückwunsch !!!

Das hat übringens jeder bekommen, der als Händler, und das bist DU ja, einen Quam Vertrag vermittelt hat.

Nochmal

1. Es gab eine reine Vermittlungsprovision 2. Es gab eine Airtimeprovision. Da die Vertragslaufzeiten nicht erfüllt wurden, konnte man mittels der zurückliegenden Daten den Verlust hochrechnen (Hast Du das verstanden ?). Das hat man bei unseren Karten gemacht und einen Vergleich angeboten.
3. Der Kunde konnte z.B. die Sonderpreise in Spanien nicht nutzen. Wir hatten Kunden, die Quam nur für den Spanieneinsatz geholt haben. Da Quam die Leistungen eingestellt hat, mussten die Kunden neue Verträge mit höheren Preise einsetzen. Auch hier ist eine Hochrechnung möglich und eine Schadensersatzpflicht vorhanden.
4. Der Kunde hat auch mittelbare Schäden erlitten (Visitenkarten, keine Rufnummernmitnahme etc.) 5. Es gab noch mehrere Faktoren

Und dann war alles nur noch eine Frage der Begründung.

Wenn Du halb so viel rumschreien würdest wäre dies hilfreicher.



Das ist aber, nur zu Deiner Info, keine Entschädigung gewesen,
sondern gilt als Provision in Mobilfunkkreisen, von denen Du
anscheinend keine Ahnung hast.

Und welcher Vertrag wurde nicht erfüllt?? Das Du mit Quam nicht telefonieren konntest?? Dafür hast du ja auch keine GG bezahlt.
Aber Recht hast du, das es sog. Ausfallentschädigungen für Kunden gab. Aber nie und nimmer in vierstelliger Höhe!!!

Wenn Du meinst.


Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und
weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Jetzt wird mir vieles klar. Warst Du in leitender Stellung ??

peso

Nokill


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

einen vierstelligen Betrag bekommen???

Wofür??? Dafür das Du nie einen Quam LZ Vertrag abgeschlossen
hast????
Erzähl hier doch keine Lügen !!!!! Es gab
niemals eine
Abfindung von Quam an Händler!!!
Warum auch.. Der Händler bekommt eine Vermittlungsprovision, welche er entweder voll behalten konnte oder ein Handy
damit subventioniert hat. Oder halt eben den sog. WKZ ( WerbeKostenZuschuss ).
Sonst gab es für niemanden Etwas!!!!

Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du ganz still sein. Als
Quam dichtgemacht hat, habe ich hier geschrieben, was ich unternommen habe. Es kamen aber nur Äusserungen, dass man erstmal abwarten wolle. Diese Leute warten heute noch und
ich
habe mein Geld erhalten.

Die Entschädigung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen.
Erstmal gab es eine Vermittlungsprovision, dann gab es eine Airtimebeteiligung und dann gab es noch eine Entschädigung, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Wenn Du dann den Schaden beziffern und nachvollziehbar erläutern konntest, gab es Geld (und nicht zu wenig - die
waren nämlich grosszügig). Wenn man natürlich Händler war und nur kurzfristig gedacht hatte bzw. sich nicht an vertragliche Vereinbarungen gehalten hat gab es nichts.

Also, sei ruhig, wenn Du keine Ahnung hast. Lese hier mit
und vielleicht begreifst Du es mal, dass es Dinge gibt, die Du
nicht verstehst.

peso



Es gibt hier Leser, die wissen sehr genau was bei Quam abgelaufen ist. Sei Dir sicher, das ich es weiß!!!

Also erzähl hier die Wahrheit und keine Lügen.

nokill

Benutzer tcsmoers schrieb:
Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazin Focus
Money
sollen mittelständische Mobilfunk-Händler den gescheiterten Mobilfunkanbieter Quam auf Schadenersatz verklagt
haben.

** Wer denn bitteschön ? Die sollten sich mal
Ihre
Verträge
durchlesen und eine belegbare
Schadensbezifferung
machen.

Wie uns mitgeteilt wurde, sollen die Klagewerte
von
200 000 Euro bis 100 Millionen Euro reichen.

** Wer hat das mitgeteilt ? Die
Schaumschläger
von
Anwälten ?
Wollen die die Sammelklage in den USA einreichen
??


Vertreten werden die Geschädigten durch die Berliner Anwaltskanzlei Köhler und Partner, die eine Sammelklage
anstreben.

** Diese Aussage zeigt entweder die Unkenntnis
des
TelTarifMitarbeiters oder der
Anwaltskanzlei.
Wollen
die bekanntwerden ? Spielt Bossi auch mit ??


Der Vorwurf gegen den Mobilfunkanbieter:
Quam
habe
kurz
vor dem Rückzug aus dem Markt im Juli 2002 noch langjährige Lieferverträge abgeschlossen und seine Partner
danach
auf
den
Kosten sitzen lassen.

** Welche Kosten ? Da bin ich mal auf eine
Spezifizierung
gespannt !

Im Jahre 2002 zahlte Quam bereits 150 Millionen
Euro
Ausgleich für das Ende der Geschäftsbeziehungen an E-Plus.

** Auch die Händler und Endkunden, die sich an
Quam
gewandt haben, wurden grosszügig abgefunden. Wir haben
z.B.
einen
vierstelligen Betrag bekommen.

peso



Hallo Nokill,

schön, dass wir jetzt auf sachlicher Ebene weiterdiskutieren.

Deine obige Darstellung trifft für uns nicht zu. Wir haben derartige Geschäfte niemals gemacht.

Unsere Anspruch belief sich auf:

1. reine Vermittlungsprovision 2. Airtimebeteiligung bis zum vertraglichen Ende 3. Schadensersatzpflicht wegen Einstellung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen.

Während Punkt 1 niemals ein Problem war, mussten wir 2 und 3 begründen.

Wir haben unseren Schaden glaubhaft dargelegt und um einen Vorschlag gebeten. Quam hat uns ein Vergleichsangebot gegeben, dass haben wir angenommen. Es war zwar nicht das, was wir haben wollten, hat aber gereicht. Auch war uns das Prozessrisiko bekannt.

Wir haben mit Quam absolut seriöse Geschäfte getätigt und können uns über die Verhaltensweise unseres Vertragspartners nicht beschweren.

Wenn deren Marketingabteilung nicht aus derartigen Dilletanten bestanden hätte, wären die heute noch gut im Markt :-(

peso

Habe ich nie bezweifelt das Ihr seriöse Geschäfte gemacht habt. Das oben geschriebene war nur die Antwort auf Deine Frage!

Nicht nur die Marketingabteilung bestand aus Dilletanten. Da gabs einige, die meinten, Sie kennen das Mobilfunkbusiness. Leider haben diese Leute aber garnichts verstanden.!!

nokill
Menü
[1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf nokill
22.01.2004 12:36
Benutzer nokill schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

zum ersten lass uns eins festhalten. Ich kenn deine Postings bzgl den Nutzern eines Quam/Faircom Angebots und bin absolut Deiner Meinung. Da sind viele viele Unwissende auf einen gwieften Internethändler reingefallen. Selber Schuld.

Aber nun zu Deiner Frage:
Lass es mich so beschreiben. Du bist ein Händler und wir sind im Jahr 2002. Ein neuer Netzbetreiber will auf den Markt und hat ganz tolle Visionen, die Großen an zu greifen. Du, als Beispiel für den Händler, hast folgendes. Einen Taschrechner, etwas mehr Schmalz in Hirn als ein Toastbrot und
gute Beziehungen.
Der Netzbetreiber hat folgendes. 5 verschieden Tarife, jeweils mit unterschiedlichen GG´s und Provisionen für Dich sowie eine Airtimebeteiligung. Außerdem eine Preisliste , wo Du Geräte einkaufen kannst. 1. Du meldest Dich bei dem Netzbetreiber und legst Deine Vision vor. Du schaltest 10.000 Karten in kurzer Zeit, brauchst dafür aber folgendes. 10.000 SIM Karten, 10.000 Geräte, bevorzugt Nokia, 50.000 Euro WKZ für die Bildanzeige und die Internetwerbung. Außerdem willst Du eine höhere Airtimeprovision als 1,5 Prozent und wenn Du es schaffst, eine Zielerreichungprämie von 20.-Euro pro Karte. Wichtig noch:
Wenn Du die Nokia Geräte mit den Tarifen verkaufst, kosten die dann nicht mehr 170 Euro, sondern nur noch 140 Euro ( ein sog.
Hardware WKZ).

2. Der Netzbetreiber stimmt dem zu, da er unbedingt schnell in
den Markt kommen will.

Was passiert nun??? Du bekommst die Sim Karten und Handys geliefert ( jedenfalls immer mal wieder so 1000; es gibt ab und an mal Lieferschwierigkeiten ) und du schaltest deine Bildanzeige und machst es im Internet publik.

SO aber jetzt wirds interressant. Dein Angebot beinhaltet folgendes. 2 Karten für eine Person ( legitim )ein Handy( C45 oder 3310 ) und Du möchtest die GG erstatten. Wo sind die 3310 oder die c45 her?? Aus Europa legitim eingekauft, zu einem Preis von ca . 75 Euro. Und das Angebot schlägt ein wie eine Bombe. Was tust Du nun??
Klaro, du schaltest die Karten frei (2 pro Person )und gibst bei Aktivierung die SIM der Nokia 6210 Geräte ein. Ergo kostet das Gerät jetzt nur noch 140 Euro. Und das gleich bei 2
Handys,
wobei dein Kunde ja nur ein C45 oder 3310 bekommt.

Kurze Zwischenrechnung:
Soll: 75 Euro Handy, GG Erstattung ( 1 Star 48x4,95 Euro= 237,60 Euro , 280 Euro für 2 nokia Handys ergibt: 592,60 Euro.

Haben: 160 Euro pro Karte Provision ( 320 Euro ) , 2 ins Ausland verkaufte Nokia 6210 für jeweils 165 Euro ( 330 Euro )20 Euro Zielerreichung p. KArte ( 40 Euro ) und eine virtuelle Airtime Provision ( Annahme 5 Euro pro karte pro Monat vertelefoniert jeder Kunde, davon 3 Prozent auf 24 Monate und
10.000 Karten ergibt 36.000 Euro gesamt.
zusammen pro Kunde: 690 Euro ohne Airtime, mit 693,60 Euro.

Macht also pro Kunde ( mit Airtime ) 101 Euro Gewinn x
10000
ergibt: eine schlanke Mio Euro.

Jetzt wird der Netzbetreiber aber hellhörig, merkt, was Du gemacht hast ( IMEI NR. Betrug) und steigt Dir auf die Füße...

Was kann der Netzbetreiber einhalten????? Klaro erstmal alles,
was er Dir noch nicht ausgezahlt hat. Er hat aber schon was ausgezahlt, aber das lassen wir jetzt mal weg.

Rechtlich gesehen muss er folgendes zahlen und das ohne Wenn
und Aber:

Vermittlungsprovision ( Du hast ja die Karten vermittelt ) Airtime ( im Vertrag steht Nutzung=Airtime Provision und die
Kunden nutzen die Karten ja) Zielerreichungsprämie ( im Vertrag steht 10.000 Karten vermitteln gleich 20 Euro Zuschuß pro Karte ) Und den werbezuschuß, da Du die Bildanzeige usw belegen kannst.

Was ist streitig: Der HardwareWKZ, denn da hast Du ja ein wenig geschummelt, denn die Kunden haben ja garkein Nokia bekommen,
aber Du hast bei jedem Vertrag schön die IMEI eines Nokias des Netzbetreibers eingetragen. Das bekommst Du nicht durch und hast im Soll jetzt 60 Euro mehr.
Schmälert also deinen Gewinn auf 51 Euro Gewinn pro Karte und bei 10.000 Karten auf eine halbe Mio Euro. Wohlgemerkt bei 10.000 Karten. Bei 50.000 hast Du.... ja selbst einen
Taschenrechner.

Soweit die Lektion für Mobilfunkamateure.

Noch mal deine Frage: Hat die Fa. das Geld bekommen weil es im
Händlervertrag festgeschrieben war????

Das ist , wenn Du richtig liest doch klar, oder???

Bevor ich was vergesse. Da so ein wenig Geld noch auf Deinem konto ist ( Du zahlst ja immer nur monatlich die GG an
Deine Kunden aus) gibts noch ein wenig Zinsen. War mir leider zu schwer aus zu rechnen am frühen morgen, ergibt aber immer noch
ein wenig Haben auf Deinem Konto !!!!

nokill


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Leitende Stellung Peso??

JA, sehr korrekt sogar. Deshalb kenn ich auch die Geschichte mit den Karten, die von irgendwelchen LKW oder Speditionsfahrern in Spanien eingesetzt wurden..

Also nochmal... niemand , auch nicht Du, hat einen vierstellugen Betrag als Ausgleichszahlung bekommen. Und nochmal. Airtimeprovision war im Vertrag auf 24 Monate festgesetzt und eine Vermitllungsprovision ist eine Provision.

Auch wenns schwer für Dich zu verstehen ist. Das ist keine Entschädigung. Das hat jeder bekommen, weil es im Händlervertrag schriftlich festgehalten wurde. Nur die Höhe der Aitime in Prozent hat sich je nach Größe des Händlers verändert. Aber Du hast ja eh den vollen Durchblick, warum erzähl ich Dir das....

Dann ist also das Geld an Faircom gezahlt worden ? Es war ja im
Händlervertrag festgehalten worden ?


Da Du ja ein Mobilfunkprofi bist kennst Du ja den Unterschied.
Aber ein bischen profilieren tut sicher gut, oder Peso??

nokill

Rückzugsgefecht ??

peso



Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

ich bin total begeistert.. Du hast eine Vermittlungsprovision als Entschädigung bekommen !!! Hervoragend! Und auch Airtime Provision . Herzlichen Glückwunsch !!!

Das hat übringens jeder bekommen, der als Händler, und das
bist DU ja, einen Quam Vertrag vermittelt hat.

Nochmal

1. Es gab eine reine Vermittlungsprovision 2. Es gab eine Airtimeprovision. Da die Vertragslaufzeiten nicht erfüllt wurden, konnte man mittels der zurückliegenden Daten den Verlust hochrechnen (Hast Du das verstanden ?). Das hat man bei unseren Karten gemacht und einen Vergleich angeboten.
3. Der Kunde konnte z.B. die Sonderpreise in Spanien nicht nutzen. Wir hatten Kunden, die Quam nur für den Spanieneinsatz geholt haben. Da Quam die Leistungen eingestellt hat, mussten die Kunden neue Verträge mit höheren Preise einsetzen. Auch hier ist eine Hochrechnung möglich und eine Schadensersatzpflicht vorhanden.
4. Der Kunde hat auch mittelbare Schäden erlitten (Visitenkarten, keine Rufnummernmitnahme etc.) 5. Es gab noch mehrere Faktoren

Und dann war alles nur noch eine Frage der Begründung.

Wenn Du halb so viel rumschreien würdest wäre dies hilfreicher.



Das ist aber, nur zu Deiner Info, keine Entschädigung gewesen,
sondern gilt als Provision in Mobilfunkkreisen, von denen
Du
anscheinend keine Ahnung hast.

Und welcher Vertrag wurde nicht erfüllt?? Das Du mit Quam
nicht telefonieren konntest?? Dafür hast du ja auch keine GG bezahlt.
Aber Recht hast du, das es sog.
Ausfallentschädigungen für Kunden gab. Aber nie und nimmer in vierstelliger Höhe!!!

Wenn Du meinst.


Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und
weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Jetzt wird mir vieles klar. Warst Du in leitender Stellung ??

peso

Nokill


Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Peso,

einen vierstelligen Betrag bekommen???

Wofür??? Dafür das Du nie einen Quam LZ
Vertrag
abgeschlossen
hast????
Erzähl hier doch keine Lügen !!!!! Es gab
niemals eine
Abfindung von Quam an Händler!!!
Warum auch.. Der Händler bekommt eine Vermittlungsprovision, welche er entweder voll behalten konnte oder ein
Handy
damit subventioniert hat. Oder halt eben den sog.
WKZ (
WerbeKostenZuschuss ).
Sonst gab es für niemanden Etwas!!!!

Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du ganz still sein. Als
Quam dichtgemacht hat, habe ich hier geschrieben, was
ich unternommen habe. Es kamen aber nur Äusserungen, dass
man erstmal abwarten wolle. Diese Leute warten heute noch
und
ich
habe mein Geld erhalten.

Die Entschädigung setzt sich aus mehreren Faktoren
zusammen.
Erstmal gab es eine Vermittlungsprovision, dann gab
es eine Airtimebeteiligung und dann gab es noch eine Entschädigung, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Wenn Du dann den Schaden beziffern und nachvollziehbar erläutern konntest, gab es Geld (und nicht zu wenig -
die
waren nämlich grosszügig). Wenn man natürlich Händler war
und nur kurzfristig gedacht hatte bzw. sich nicht an vertragliche Vereinbarungen gehalten hat gab es nichts.

Also, sei ruhig, wenn Du keine Ahnung hast. Lese hier
mit
und vielleicht begreifst Du es mal, dass es Dinge gibt,
die Du
nicht verstehst.

peso



Es gibt hier Leser, die wissen sehr genau was
bei Quam abgelaufen ist. Sei Dir sicher, das ich es weiß!!!

Also erzähl hier die Wahrheit und keine Lügen.

nokill

Benutzer tcsmoers schrieb:
Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazin
Focus
Money
sollen mittelständische Mobilfunk-Händler den gescheiterten
Mobilfunkanbieter Quam auf
Schadenersatz
verklagt
haben.

** Wer denn bitteschön ? Die sollten sich
mal
Ihre
Verträge
durchlesen und eine belegbare
Schadensbezifferung
machen.

Wie uns mitgeteilt wurde, sollen die Klagewerte
von
200 000 Euro bis 100 Millionen Euro reichen.

** Wer hat das mitgeteilt ? Die
Schaumschläger
von
Anwälten ?
Wollen die die Sammelklage in den USA einreichen
??


Vertreten werden die Geschädigten
durch die
Berliner Anwaltskanzlei Köhler und Partner, die eine
Sammelklage
anstreben.

** Diese Aussage zeigt entweder die Unkenntnis
des
TelTarifMitarbeiters oder der
Anwaltskanzlei.
Wollen
die bekanntwerden ? Spielt Bossi auch mit ??


Der Vorwurf gegen den
Mobilfunkanbieter:
Quam
habe
kurz
vor dem Rückzug aus dem Markt im Juli 2002 noch langjährige Lieferverträge abgeschlossen und seine Partner
danach
auf
den
Kosten sitzen lassen.

** Welche Kosten ? Da bin ich mal auf
eine
Spezifizierung
gespannt !

Im Jahre 2002 zahlte Quam bereits 150 Millionen
Euro
Ausgleich für das Ende der Geschäftsbeziehungen an
E-Plus.

** Auch die Händler und Endkunden, die sich
an
Quam
gewandt haben, wurden grosszügig abgefunden.
Wir
haben
z.B.
einen
vierstelligen Betrag bekommen.

peso



Hallo Nokill,

schön, dass wir jetzt auf sachlicher Ebene
weiterdiskutieren.

Deine obige Darstellung trifft für uns nicht zu. Wir haben derartige Geschäfte niemals gemacht.

Unsere Anspruch belief sich auf:

1. reine Vermittlungsprovision 2. Airtimebeteiligung bis zum vertraglichen Ende 3. Schadensersatzpflicht wegen Einstellung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen.

Während Punkt 1 niemals ein Problem war, mussten wir 2 und 3
begründen.

Wir haben unseren Schaden glaubhaft dargelegt und um einen Vorschlag gebeten. Quam hat uns ein Vergleichsangebot gegeben,
dass haben wir angenommen. Es war zwar nicht das, was wir haben wollten, hat aber gereicht. Auch war uns das Prozessrisiko bekannt.

Wir haben mit Quam absolut seriöse Geschäfte getätigt und können uns über die Verhaltensweise unseres Vertragspartners
nicht beschweren.

Wenn deren Marketingabteilung nicht aus derartigen Dilletanten bestanden hätte, wären die heute noch gut im Markt :-(

peso

Habe ich nie bezweifelt das Ihr seriöse Geschäfte gemacht habt. Das oben geschriebene war nur die Antwort auf Deine Frage!

Nicht nur die Marketingabteilung bestand aus Dilletanten. Da gabs einige, die meinten, Sie kennen das Mobilfunkbusiness. Leider haben diese Leute aber garnichts verstanden.!!

nokill

Wir sind uns einig :-)

Das Schlimme ist, dass diese Leute immer noch rumprutschen.

peso
Menü
[1.2.1.1.1.2] Zulu antwortet auf tcsmoers
22.01.2004 09:08
Benutzer tcsmoers schrieb:

Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und
weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Jetzt wird mir vieles klar. Warst Du in leitender Stellung ??

Glaube ich nicht.
Denn dann wüßte er, daß plenken oder multible Satzzeichen seine Texte lächerlich erscheinen lassen.
Aber auc das weiß er wohl auch wiederum besser.:-)

Scnr :-)

Zulu

Menü
[1.2.1.1.1.2.1] nokill antwortet auf Zulu
22.01.2004 10:10
Zulu,

ich fand die ganze Sache übrigens absolut lächerlich, wie das damals abgelaufen ist und deshalb hab ich auch die mul.. mult... ;ach ich kann Latein ; Zeichen benutzt, falls es Dich beruhigt......

nokill


Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und
weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Jetzt wird mir vieles klar. Warst Du in leitender Stellung ??

Glaube ich nicht. Denn dann wüßte er, daß plenken oder multible Satzzeichen seine Texte lächerlich erscheinen lassen.
Aber auc das weiß er wohl auch wiederum besser.:-)

Scnr :-)

Zulu

Menü
[1.2.1.1.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf nokill
22.01.2004 11:11
Benutzer nokill schrieb:
Zulu,

ich fand die ganze Sache übrigens absolut lächerlich, wie das damals abgelaufen ist und deshalb hab ich auch die mul.. mult... ;ach ich kann Latein ; Zeichen benutzt, falls es Dich beruhigt......

nokill

Was fandest Du lächerlich ? Das Quam vertragliche Pflichten erfüllt hat ?

Ich fand die ganze Verhaltensweise von Quam lächerlich und von Anbeginn an wenig erfolgversprechend. Selbst als der Ausstieg schon feststand, hätte man noch einiges machen können (z.B. Verwendung als Betriebsfunk etc.

peso




Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und
weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Jetzt wird mir vieles klar. Warst Du in leitender Stellung ??

Glaube ich nicht. Denn dann wüßte er, daß plenken oder multible Satzzeichen seine
Texte lächerlich erscheinen lassen.
Aber auc das weiß er wohl auch wiederum besser.:-)

Scnr :-)

Zulu

Menü
[1.2.1.1.1.2.1.1.1] nokill antwortet auf tcsmoers
22.01.2004 12:25
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Zulu,

ich fand die ganze Sache übrigens absolut lächerlich, wie das damals abgelaufen ist und deshalb hab ich auch die mul.. mult... ;ach ich kann Latein ; Zeichen benutzt, falls es Dich
beruhigt......

nokill

Was fandest Du lächerlich ? Das Quam vertragliche Pflichten erfüllt hat ?

Ich fand die ganze Verhaltensweise von Quam lächerlich und von Anbeginn an wenig erfolgversprechend. Selbst als der Ausstieg schon feststand, hätte man noch einiges machen können (z.B.
Verwendung als Betriebsfunk etc.

peso


Ich bin hier absolut deiner Ansicht. Also doch Dilletanten.!! Viele wußten, das es von Anfang an zum Scheitern verurteilt war.
Auf die, die es von Anfang an gesagt haben, wurde nicht gehört.

Dann hatte man den Salat.

nokill


Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und
weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Jetzt wird mir vieles klar. Warst Du in leitender Stellung ??

Glaube ich nicht. Denn dann wüßte er, daß plenken oder multible Satzzeichen seine
Texte lächerlich erscheinen lassen.
Aber auc das weiß er wohl auch wiederum besser.:-)

Scnr :-)

Zulu

Menü
[1.2.1.1.1.2.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf nokill
22.01.2004 12:37
Benutzer nokill schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer nokill schrieb:
Zulu,

ich fand die ganze Sache übrigens absolut lächerlich, wie das damals abgelaufen ist und deshalb hab ich auch die mul.. mult... ;ach ich kann Latein ; Zeichen benutzt, falls es Dich
beruhigt......

nokill

Was fandest Du lächerlich ? Das Quam vertragliche Pflichten erfüllt hat ?

Ich fand die ganze Verhaltensweise von Quam lächerlich und von Anbeginn an wenig erfolgversprechend. Selbst als der Ausstieg schon feststand, hätte man noch einiges machen können (z.B.
Verwendung als Betriebsfunk etc.

peso


Ich bin hier absolut deiner Ansicht. Also doch Dilletanten.!! Viele wußten, das es von Anfang an zum Scheitern verurteilt war. Auf die, die es von Anfang an gesagt haben, wurde nicht gehört.

Dann hatte man den Salat.

Es ist nett mir Dir auf sachlicher Ebene zu plaudern ;-)

peso



nokill


Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und
weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Jetzt wird mir vieles klar. Warst Du in leitender Stellung ??

Glaube ich nicht. Denn dann wüßte er, daß plenken oder multible Satzzeichen seine
Texte lächerlich erscheinen lassen.
Aber auc das weiß er wohl auch wiederum besser.:-)

Scnr :-)

Zulu

Menü
[1.2.1.1.2] O.T. Quam - juhuu!
handytim antwortet auf nokill
21.01.2004 20:10
Benutzer nokill schrieb:

Noch was mein Bester... Vielleicht war ich ja mal bei Quam!und weiß es wesentlich besser als Du !!!!

Cool. Also, wie war das damals wirklich mit den Anträgen von Faircom und Handyberater? Lagen die wirklich unbearbeitet in Kartons rum, wie die damalige "Quam-Story" verlauten ließ?

Soll jetzt nicht böse sein, aber würde gerne mal von nem Insider hören, was damals so lief.

Ciao
Tim
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[2] Keks antwortet auf bastian
21.01.2004 18:11
Benutzer bastian schrieb:
Na, da bleibt zu hoffen, dass sich die Kläger einen kompetenten Rechtsbeistand gesucht haben, denn Sammelklagen gibt es in Deutschland bekanntlich nicht ...

§ 60 Zivilprozessordnung:
"Mehrere Personen können auch dann als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn gleichartige und auf einem im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche oder Verpflichtungen den Gegenstand des Rechtsstreits bilden."

Siehe auch:
https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/1988-...

Liebe Grüße, Keks.
www.blitztarif.de
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[2.1] tcsmoers antwortet auf Keks
21.01.2004 18:33
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer bastian schrieb:
Na, da bleibt zu hoffen, dass sich die Kläger einen kompetenten Rechtsbeistand gesucht haben, denn Sammelklagen gibt es in Deutschland bekanntlich nicht ...

§ 60 Zivilprozessordnung:
"Mehrere Personen können auch dann als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn gleichartige und auf einem im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche oder Verpflichtungen den Gegenstand des Rechtsstreits bilden."

Siehe auch:
https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/1988-...

Liebe Grüße, Keks.
www.blitztarif.de

Leider in diesem Zusammenhang uninteressant. Man lese mal die Kommentare oder befrage Monopoly.

peso
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[3] niknuk antwortet auf bastian
21.01.2004 20:10
Benutzer bastian schrieb:
Na, da bleibt zu hoffen, dass sich die Kläger einen kompetenten Rechtsbeistand gesucht haben, denn Sammelklagen gibt es in Deutschland bekanntlich nicht ...

Wer sagt denn, dass die Klage in Deutschland erhoben wird? Quam war ein finnisch-spanisches Unternehmen. Vielleicht wird also ein finnisches oder spanisches Gericht angerufen, und in diesen Ländern gibt es möglicherweise so etwas wie Sammelklagen.

Gruß

niknuk
Menü
[3.1] bastian antwortet auf niknuk
22.01.2004 17:54
Klar, und die deutsche Anwaltskanzlei, die im Beitrag genannt worden ist, lernt entweder für teures Geld Spanisch oder Finnisch (noch schwieriger zu erlernen) und lässt sich dann noch beim entsprechenden Gericht im Ausland als Rechtsbeistand registrieren oder beauftragt (auch für teures Geld) ein dortige Partner-Anwaltskanzlei. Übrigens ist Quam eine GmbH nach deutschem Recht (gewesen). Der Gerichtsstand ist also in Deutschland.

Gruß
Bastian