Benutzer K2107 schrieb:
Nach den Durchsuchungen etc. müsste der Kripo doch klar sein, wieviele Fälle es tatsächlich waren, oder? Immerhin sollten entsprechende Dokumente (Kontoauszüge / Payoutübersichten der Carrier usw.) doch genügend Aufschluß darüber geben ...
Wenn das Material gesichtet wurde, dann wissen die sicherlich viel mehr...
Und wenn es wirklich <300 Kunden bzw. ~40.000? waren, dann wurde dafür aber ein ziemlich grosser Aufwand betrieben ...
viel Aufwand für einen eher kleinen Fisch!
Das sehe ich aber ganz anders.
Wenn nur Schwerverbrecher bestraft würden, dann würde es ja geradezu verlockend sein, leichte Verbrechen zu begehen.
Mit anderen Worten, wenn man einen Ladendieb (kleiner Fisch) nicht für seine Taten bestraft, da man nur Schwerverbrecher (dicke Fische) bestraft, dann würden
für Ladenbesitzer schwere Zeiten anbrechen, da dann keine Abschreckung durch Strafe mehr da sein würde, und es damit quasi legal sein würde, zu stehlen.
Daher bin ich sehr dafür, daß jeder, der eine Vorsatzstraftat (ja, so etwas macht man nicht einfach fahrlässig, sondern ganz bewußt mit dem Vorsatz, sich zu bereichern!) begeht, auch dafür bestraft wird.
Dann ist auch die abschreckende Wirkung da, die andere davon abhält, die Tat nachzuahmen.
Deshalb ist es egal, ob die Verfahrenskosten über dem Schadenswert des angezeigten Falles liegen; der Vorteil der Abschreckung und somit die dadurch verhinderten Schadensfälle dürften sicherlich die Verfahrenskosten überwiegen.
Somit sehe ich durchaus einen Nutzen darin, auch Kleinkriminelle strafrechtlich
zu belangen.