Benutzer btx schrieb:
Dann sollte fahrlässige Körperverletzung auch gelten ;-)) :
- bei Fahrt ohne Gurt
- zu lauter Musik
- Gespräch mit Beifahrer (wie in den Bussen)
- Rauchen
- Fahrlässige Körperverletzung bei Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ab 5 KM/Std.
- Befördern von Kindern unter 5 Jahren mit PKWs ganz verbieten (zu laut - Ablenkung vorprogrammiert)
- Hunde ebenfalls
- Cabriofahrten ohne Helm o.ä. Kopfabsicherung
- Zeitungslesen an den Ampeln
- Frauen mit hohen Absätzen oder unbequemen Schuhen !!
- In der Nase popeln
- Wenn die Else mir wieder während der Fahrt in den Schritt langt.
Für mich Ablenkung genug.:-)
Zulu