enutzer comnet_GmbH schrieb:
Georg Kraus Geschäftsführer
Comnet Communication & Networking GmbH P.S.: Übrigens: Der Umstand, dass die Deutsche Telekom mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen die Verwendung des Begriffs "Telekom" als Namensbestandteil einer TK-Gesellschaft vorgeht, ist seit Jahren bekannt. Eine Firma, die das nicht beachtet, ist ganz einfach ignorant. Sie hätte wissen können, wie das endet.
Hallo Herr Kraus,
das hat gesessen... ;-)
Sie nennen uns zwar nicht beim Namen, aber da zur Zeit nicht so viele Firmen auf dem Markt unter einer einstweiligen Verfügung der DTAG stehen, dürfen wir uns doch wohl angesprochen fühlen, oder?
Ich poste zwar überhaupt nicht gerne in Foren von Mitbewerbern, aber Ihre freundliche (oder müsste es freudige) Äußerung inspiriert mich doch auf gleicher Bühne zu einer Antwort.
1. Nach Markenrecht sind beschreibende Begriffe nicht schutzfähig. Hier hat das deutsche Patentamt im Jahre 2000 seine Meinung hinsichtlich des Begriffs "Telekom" geändert und diesen als Wortmarke eingetragen.
2. Dennoch genießt auch unsere Wort-Bildmarke "TRANSGLOBE Telekom" aus dem Jahr 1998 einen gewissen Schutz, der allerdings in dem Schnellverfahren vor dem LG Hamburg nicht berücksichtigt wurde, da der Beschluss ohne Anhörung erfolgte und im Antrag der DTAG (incl. Anlagen mehrere hundert Seiten) ein Hinweis auf unseren Markeneintrag aus 1998 nicht aufgeführt wurde.
3. Wenn auch rechtlich unsere Position recht erfolgversprechend ist, so kann sich doch aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus eine andere, sprich nachgebende Sichtweise ergeben. Derzeit haben wir diese aber nicht eingenommen und werden uns per Wiederspruch gegen die Verfügung zur Wehr setzen.
4. Das die DTAG gegen irgend welche Sachen vorgeht reicht Ihrer Meinung nach also bereits um jedes gegengerichtete Handeln als "ignorant" zu betrachten. Bei Interesse könnte ich Sie gerne mit einigen Urteilen Versorgen in denen die DTAG im Rechtsstreit unterlegen ist (z.B.: t-online gegen donline). Nur weil jemand recht haben will, heißt dies ja nicht das er es auch hat, oder das er es auch bekommt.
5. Wo wir schon bei Lektüre sind, empfehle ich Ihnen ein recht junges Urteil des BGH in Sachen Comnet Computer im Netzwerk GmbH, Würselen ./. Compunet im Zusammenhang mit einem Beschluss des Patentamtes in Sachen "Telekom" ./. "T-Com". Vielleicht sollten Sie bei Gelegenheit schon mal einen Ausfallplan für Ihre eigene Marke entwickeln...
Ansonsten wünsche ich Ihnen viel Erfolg mit Ihren Aktivitäten und freue mich ganz besonders darüber, das Ihnen die Idee kostenlose Testkarten online zur Verfügung zu stellen so gut gefallen hat, dass Sie sie von uns übernommen haben. Es ist sicherlich ein richtiger Weg für unsere ganze Branche (Callingcard (übrigens eine eingtragene Bildmarke der DTAG)) bei den Verbrauchern Vertrauen zu schaffen und uns von den doch leider immer wieder erscheinenden unseriösen Anbietern auf dem Markt abzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Brandenburger
TRANSGLOBE Telekommunikations GmbH
P.S.:
Da die DTAG die Wortmarke „Telekom“ auch auf europäischer Ebene eingetragen hat fühlen wir uns gemeinsam mit „Telekom Austria“, „Türk Telekom“, „Telekom Slovenije“, „Telekom Malaysia“ und wenn man die phonetische Gleichheit zwischen „k“ und „c“ hinzuzieht auch noch eine ganze Menge mehr „ignoranter“ Firmen gar nicht so einsam....