Benutzer Loriott schrieb:
Also, so toll es auch ist, dass Teltarif hier ein Informationsforum zu dem Faircom-Coup schafft, und dazu sogar noch recherchiert, indem man zum Beispiel Verbraucherzentralen befragt und deren Ansichten hier veröffentlicht, muss ich hinsichtlich des letzten Beitrages doch sagen, dass ich es bedenklich finde, wieviel Raum den Statements der "Rechtsabteilung" von faircom zugestanden wird (hat eigentlich mal jemand überprüft, ob dieser Herr Hallatsch überhaupt Jurist ist?), und dass man Kunden mit schwachem Nervenkostüm zur Zahlung rät - zwar unter Vorbehalt, aber immerhin. Faircom ist nur eine Partei, der etliche andere als Kunden gegenüberstehen, und die Verbraucherzentralen haben als objektive Stimmen meiner Meinung nach ein besonderes Gewicht. Durch die Form der journalistischen Aufbereitung des Teltarif-Beitrages bekommt die wackelige Argumentation der Fa. Faircom dagegen ein viel zu großes Gewicht, und ich befürchte, dass nun einige Faircom-Kunden aufgrund dieses Beitrages aus Unsicherheit zahlen.
Dem kann ich teilweise nur beipflichten außerdem schreibt die Autorin im letzten Absatz:
"Umgekehrt ist es schließlich auch so, dass die Kunden das Risiko tragen, dass die monatliche Erstattung der Grundgebühr ausbleibt, wenn der Händler zahlungsunfähig wird. Sie haben ihren Vertrag ja bei einem Provider oder Netzbetreiber abgeschlossen, die Erstattung der Grundgebühren ist in vielen Fällen eine Sondervereinbarung mit dem jeweiligen Händler. Zahlt der Händler nicht, müssen die Kunden ihre Vertrag mit dem Provider oder Netzbetreiber auch erfüllen und die anfallenden Gebühren zahlen."
Hier hatte ich vor ca. zwei Jahren einen solchen Fall, daß ein Vermittler plötzlich nicht mehr gezahlt hat. Daraufhin habe ich Kontakt mit der Rechtabteilung der Verbraucherzentrale NRW in Leverkusen gehabt. Diese waren der Auffassung, daß der Netzbetreiber (in diesem Falle VIAG) eigentlich keinen direkten Vertrag mit mir abgeschlossen habe. Er müßte somit seine Ansprüche an den Vermittler (damals Studentische Initiative 21) stellen.
Ich muß dazu sagen, daß ich damals (wie auch bei allen Anträgen danach bei anderen Händlern) explizit auf den Antrag vermerkt habe, daß der Vertrag nur gilt, wenn der Händler seinen Verpflichtungen auch nach kommt.
Eine interessante Tatsache habe ich letzte Woche erfahren. Ich habe bei Faircom das Premiere Angebot wahrgenommen. Letzte Woche bekam ich von Premiere Begrüßungspost, in der sie mir aber die flaschen Kanäle bestätigten. Darauf habe ich bei Premiere angerufen und wollte mich beschweren. Die haben natürlich alle Schuld von sich gewiesen und gesagt, daß Faircom ihnen wohl etwas falsches übermittelt habe. Auf meine Nachfrage, ob sie denn nicht meine original Antragsunterlagen vorliegen hätten, wurde mir gesat, daß diese bei Faircom bleiben würden. Sie bekämen nur meine Daten mitgeteilt. Außerdem müßte ich mich mit meinem Problem direkt an Faircom wenden.
Für mein Rechtsverständnis bedeutet das, daß die Ansprüche (hier von Premiere) dann auch nur indirekt und zwar über Faircom an mich gestellt werden können. Also wäre die oben zitierte Aussage von teltarif nicht richtig.