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schlechter Beitrag von Teltarif


09.04.2003 23:39 - Gestartet von Loriott
Also, so toll es auch ist, dass Teltarif hier ein Informationsforum zu dem Faircom-Coup schafft, und dazu sogar noch recherchiert, indem man zum Beispiel Verbraucherzentralen befragt und deren Ansichten hier veröffentlicht, muss ich hinsichtlich des letzten Beitrages doch sagen, dass ich es bedenklich finde, wieviel Raum den Statements der "Rechtsabteilung" von faircom zugestanden wird (hat eigentlich mal jemand überprüft, ob dieser Herr Hallatsch überhaupt Jurist ist?), und dass man Kunden mit schwachem Nervenkostüm zur Zahlung rät - zwar unter Vorbehalt, aber immerhin. Faircom ist nur eine Partei, der etliche andere als Kunden gegenüberstehen, und die Verbraucherzentralen haben als objektive Stimmen meiner Meinung nach ein besonderes Gewicht. Durch die Form der journalistischen Aufbereitung des Teltarif-Beitrages bekommt die wackelige Argumentation der Fa. Faircom dagegen ein viel zu großes Gewicht, und ich befürchte, dass nun einige Faircom-Kunden aufgrund dieses Beitrages aus Unsicherheit zahlen.
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[1] lupuli antwortet auf Loriott
09.04.2003 23:56
GENAU!

Kann ich nur unterstreichen und wollte eben dasselbe schreiben. Ich finde das wirklich sehr bedenklich und mich lässt das schon über einen Interessenkonflikt seitens Teltarif nachdenken (Werbung und so). Denn notwendig ist das sicher nicht. Andere Firmen bekommen hier sicher nicht die möglichkeit die Kunden weiter unter Druck zu setzen.

Schwaches Bild!

Lupuli
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[1.1] bant antwortet auf lupuli
10.04.2003 00:28
...

Mal ganz davon abgesehen, dass es in dem Artikel von Rechtschreib- und Tippfehlern nur so wimmelt. Auch wirkt der Artikel von einigen Formulierungen her recht unprofessionell.

Werden die Artikel eigentlich überhaupt nicht gegengelesen, bevor sie online gehen?

Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen. Das ganze wirft nicht gerade ein positives Licht auf teltarif...
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[2] Abakus antwortet auf Loriott
10.04.2003 00:28
(hat eigentlich mal jemand überprüft, ob dieser Herr Hallatsch überhaupt Jurist
ist

www.anwaltsverein.de

Zumindestens hat er keine deutsche Zulassung als RA. Kann natürlich sein, dass er die nicht braucht (als Anwalt eines Unternehmens) oder dass er eine Zulassung in einem anderen EU-Land hat. Dann könnte er auch hier als RA aktiv werden. IMHO hat er aber nie behauptet, RA oder Jurist zu sein. Er ist nur Chef der Rechtsabteilung (und er ist Vertriebsdirektor)...
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[3] Borusse66 antwortet auf Loriott
10.04.2003 09:33
Benutzer Loriott schrieb:
Also, so toll es auch ist, dass Teltarif hier ein Informationsforum zu dem Faircom-Coup schafft, und dazu sogar noch recherchiert, indem man zum Beispiel Verbraucherzentralen befragt und deren Ansichten hier veröffentlicht, muss ich hinsichtlich des letzten Beitrages doch sagen, dass ich es bedenklich finde, wieviel Raum den Statements der "Rechtsabteilung" von faircom zugestanden wird (hat eigentlich mal jemand überprüft, ob dieser Herr Hallatsch überhaupt Jurist ist?), und dass man Kunden mit schwachem Nervenkostüm zur Zahlung rät - zwar unter Vorbehalt, aber immerhin. Faircom ist nur eine Partei, der etliche andere als Kunden gegenüberstehen, und die Verbraucherzentralen haben als objektive Stimmen meiner Meinung nach ein besonderes Gewicht. Durch die Form der journalistischen Aufbereitung des Teltarif-Beitrages bekommt die wackelige Argumentation der Fa. Faircom dagegen ein viel zu großes Gewicht, und ich befürchte, dass nun einige Faircom-Kunden aufgrund dieses Beitrages aus Unsicherheit zahlen.


Dem kann ich teilweise nur beipflichten außerdem schreibt die Autorin im letzten Absatz:

"Umgekehrt ist es schließlich auch so, dass die Kunden das Risiko tragen, dass die monatliche Erstattung der Grundgebühr ausbleibt, wenn der Händler zahlungsunfähig wird. Sie haben ihren Vertrag ja bei einem Provider oder Netzbetreiber abgeschlossen, die Erstattung der Grundgebühren ist in vielen Fällen eine Sondervereinbarung mit dem jeweiligen Händler. Zahlt der Händler nicht, müssen die Kunden ihre Vertrag mit dem Provider oder Netzbetreiber auch erfüllen und die anfallenden Gebühren zahlen."

Hier hatte ich vor ca. zwei Jahren einen solchen Fall, daß ein Vermittler plötzlich nicht mehr gezahlt hat. Daraufhin habe ich Kontakt mit der Rechtabteilung der Verbraucherzentrale NRW in Leverkusen gehabt. Diese waren der Auffassung, daß der Netzbetreiber (in diesem Falle VIAG) eigentlich keinen direkten Vertrag mit mir abgeschlossen habe. Er müßte somit seine Ansprüche an den Vermittler (damals Studentische Initiative 21) stellen.

Ich muß dazu sagen, daß ich damals (wie auch bei allen Anträgen danach bei anderen Händlern) explizit auf den Antrag vermerkt habe, daß der Vertrag nur gilt, wenn der Händler seinen Verpflichtungen auch nach kommt.

Eine interessante Tatsache habe ich letzte Woche erfahren. Ich habe bei Faircom das Premiere Angebot wahrgenommen. Letzte Woche bekam ich von Premiere Begrüßungspost, in der sie mir aber die flaschen Kanäle bestätigten. Darauf habe ich bei Premiere angerufen und wollte mich beschweren. Die haben natürlich alle Schuld von sich gewiesen und gesagt, daß Faircom ihnen wohl etwas falsches übermittelt habe. Auf meine Nachfrage, ob sie denn nicht meine original Antragsunterlagen vorliegen hätten, wurde mir gesat, daß diese bei Faircom bleiben würden. Sie bekämen nur meine Daten mitgeteilt. Außerdem müßte ich mich mit meinem Problem direkt an Faircom wenden.

Für mein Rechtsverständnis bedeutet das, daß die Ansprüche (hier von Premiere) dann auch nur indirekt und zwar über Faircom an mich gestellt werden können. Also wäre die oben zitierte Aussage von teltarif nicht richtig.
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[3.1] Unterlagen bleiben bei Faircom?!
Alexda antwortet auf Borusse66
10.04.2003 09:55
Benutzer Borusse66 schrieb:
Die haben natürlich alle Schuld von sich gewiesen und gesagt, daß Faircom ihnen wohl etwas falsches übermittelt habe. Auf meine Nachfrage, ob sie denn nicht meine original Antragsunterlagen vorliegen hätten, wurde mir gesat, daß diese bei Faircom bleiben würden. Sie bekämen nur meine Daten mitgeteilt.

Das ist doch irgendwie unvorstellbar. Damit würde Premiere doch sehr von Faircom abhängig. Premiere könnte gar nicht beweisen, dass du einen Vertrag mit ihnen hast.

Ich denke eher, dass Faircom die Anträge quasi im Auftrag von Premiere elektronisch erfasst und die Antragsformulare in Papierform irgendwann kartonweise zwecks Archivierung an Premiere liefert. Zumindest aber sind die Formulare Eigentum von Premiere, auch wenn sie bei Faircom lagern.

Egal wie, sollte man immer eine Kopie des Antrags haben. Diese könntest du direkt an Premiere faxen mit der Bitte um Korrektur der elektronischen Daten.

Für mein Rechtsverständnis bedeutet das, daß die Ansprüche (hier von Premiere) dann auch nur indirekt und zwar über Faircom an mich gestellt werden können. Also wäre die oben zitierte Aussage von teltarif nicht richtig.
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[4] JFK antwortet auf Loriott
10.04.2003 12:41
Offensichtlich wird hier faircom eine Plattform gegeben, um unsägliche Schreiben zu verbreiten. Kritische Beiträge von teltarif-Lesern werden schnell gelöscht....
Die „Neutralität“ von teltarif scheint zweifelhaft! Der Hinweis zur Zahlung unter Vorbehalt
bestätigt diesen Eindruck noch!
Selbst totale Widersprüche bei der Argumentation von faircom (z.B. Thema: Mahnschreiben nicht notwendig...jetzt nun doch?...) werden negiert .
Kommentare hinsichtlich vieler Diskussionsthemen wie monatelanger Lieferverzögerungen , geplatzter Schecks etc.....sucht man vergebens....
Auch in meinen Augen ein ganz schwacher Auftritt!