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AGB- und Servicepreisänderung bei VV zum 01.09: Sonderkündigungsrecht?


30.09.2004 10:11 - Gestartet von onkel_hotte
besteht wegen der änderung der agb und erhöhung oder einführung von servicepreisen (rücksendepfand etc.) ein sonderkündigungsrecht für bestehende verträge?

im übrigen unverschämt, dass vv die änderung zum monatsende mitteilt, obwohl die preisänderungen bereits zum 01.09 in kraft getreten sind.

OH
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[1] Kommt auf die für Dich geltenden AGB an
comjunkie antwortet auf onkel_hotte
03.10.2004 16:56
Hier gibt´s die aktuellen AGB von Victorvox:
http://victorvox.de/index.php?page=agbMobil&group=Unternehmen:agb

Unter I.3. steht folgendes:
"Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt."

Vor den Änderungen hieß es:
"Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag zu den bisherigen Geschäftsbedingungen fortgesetzt."

In diesem Punkt sind die AGB also sogar kundenfreundlicher geworden, weil man sich praktisch die Rosinen rauspicken kann - sofern man den Überblick behält.

Ich weiß allerdings nicht, wann die bisherigen AGB in Kraft getreten sind. Mir liegen hier nämlich noch AGB von März 2001 vor, die fogende Klausel enthalten:
"Sofern VICTORVOX die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert, kann dieser das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der jeweiligen Änderung schriftlich kündigen."

In meinem Fall könnte das von Bedeutung sein, da ich meinen Vertrag Anfang des Jahres verlängert habe - damit aber wahrscheinlich auch den aktuell geltenden AGB zugestimmt habe.

Weiß jemand, wie die AGB diesbezüglich im Februar lauteten?

Gruß,
comjunkie
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[1.1] Sonderkündigung Victorvox
comjunkie antwortet auf comjunkie
03.10.2004 17:10
Mir fiel soeben ein, dass es ja die wunderbare wyback-machine von archive.org gibt. Hier kann man zur gewünschten Website die Entwicklung seit 1998 zurückverfolgen.

Dort hab ich auch folgenden Link gefunden, der zu einem PDF der AGB mit Stand November 2002 führt:
http://web.archive.org/web/20041003080107/http://www.victorvox.de/download/tarife/mobilfunk_agb.pdf

Hier steht leider auch schon, dass der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt wird.

Widerspruch bringt also kein Sonderkündigungsrecht mehr, ist meiner Meinung nach aber trotzdem empfehlenswert, da allein schon der Strafbetrag bei fehlender Rückgabe der Mobilfunkkarte in den neuen AGB eine ziemliche Frechheit ist.

Gruß, comjunkie
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[1.1.1] Butchi antwortet auf comjunkie
13.10.2004 16:20
Hallo zusammen!

Für meinen Vertrag gelten noch die AGB, die ein Sonderkündigungsrecht bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden enthalten (Stand: Jan. 2002). Allerdinges enthalten diese noch nicht den Passus bezüglich der Weiterführung der bisherigen AGB falls VV etwas ändert.

VV weigert sich aber den Vertrag aufgrund des von mir ausgesprochenen Widerspruches aufzulösen - sie bestehen auf eine Weiterführung zu den alten AGB.

Hat jemand Ahnung davon, ob die das dürfen?
Sie vertossen ja damit gegen Ihre eigenen AGB - denn eine Weiterführung zu den bisherigen Bedingungen ist in den für meinen Vertrag gültigen Version nicht vorgesehen.

Ich möchte den Vertrag schon länger loswerden und frage mich nun ob sich der Weg zum Anwalt lohnt...

Butchi
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[1.1.1.1] comjunkie antwortet auf Butchi
13.10.2004 17:21
Wenn Du nach Ablauf der ersten zwei Jahre keine Vertragserlängerung mit neuem Handy gemacht hast, sondern Dein Vertrag einfach so weitergelaufen ist, müssen die alten AGB noch gültig sein.
Victorvox muss Dich also kündigen lassen.