Benutzer spl schrieb:
Benutzer Leene schrieb:
Das ist so nicht korrekt. Lt. gesetzgeber ist es so das du es zurückschicken musst da es unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde. Sprich erst wenn du es gezahlt hast ist es deins.
Kreativ gedacht, aber in dreifacher Hinsicht falsch:
1. Da kein Vertrag vorliegt, kann auch kein Eigentumsvorbehalt vereinbart worden sein.
2. Selbst wenn aus unerklärlichen Gründen doch einer vereinbart worden wäre, würde § 241a BGB trotzdem durchschlagen. Denn auch im Fall des § 241a BGB wird der Kunde niemals Eigentümer. Trotzdem darf er kraft eines Besitzrechts (siehe Kommentierungen) mit der Sache nach Belieben verfahren. Die Eigentumslage ist also egal. Das leuchtet auch ein, weil andernfalls jeder § 241a BGB umgehen, indem er einfach einen Zettel beilegt "Lieferung unter Eigentumsvorbehalt".
3. Selbst, wenn ein EV bestünde und § 241a nicht durchschlagen würde, was wäre denn dann? Eine Rückgabe kann der Verkäufer nach § 449 Abs. 2 BGB nur im Fall eines Rücktritts verlangen. Aus welchem Rücktrittsgrund denn? Da sich der Käufer niemals zur Zahlung verpflichtet hat, ist seine Nichtzahlung kein vertragswidriges Verhalten, das den Anbieter zum Rücktritt berechtigen würde.
Bei Firmenkunden ist im Handelsgesetzbuch unbestellt gelieferte Waren zu verwahren bis der Eigentümer sie zurückverlangt.
Selbst, wenn das stimmen würde, wäre es egal, da der Fragesteller anzunehmenderweise kein "Firmenkunde" (wahrscheinlich meinst du "Unternehmer") ist und das HGB somit nicht gilt.
Kurz gesagt wenn du es nicht zurückschickst und auch nicht bezahlst wird es über Inkasso und Anwälte eingetrieben und du zahlst noch die Anwälte.
Ok, die Kosten übernehme ich dann nach entsprechendem Urteil. Kann ich dem Betroffenen gern auch schriftlich zusichern.
5min. Weg zur Post ist billiger!!!
Wer schreit, hat Unrecht.
spl
Er hat aber dem Vertrag widersprochen, somit muss er alle Leistungen zurückgeben (dem Router)!
Ich denke hätte er dem Vertrag nicht widersprochen, hätte die T-Home beweisen müssen das er ihn wollte!
Und nochwas, ich bin zwar kein Jurist, nur kann es meines Wissens nicht sein das ich als Besitzer einfach so eine Ware verkaufen kann! Ich muss dem Eigentümer dann Schadensersatz leisten! Ich kann ja rechmäßig keine Ware verkaufen deren Eigentümer ich nicht bin!
cu ChrisX