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Kartensperrung durch O2


07.09.2003 00:42 - Gestartet von i-boj
Hallo zusammen,

ich habe nicht aufgepasst und die Lastschrift wurde mangels Deckung nicht eingelöst. Das führte 3 Tage später zu einer Kartensperrung.
Jetz soll ich die Kosten der Entsperrung (€12,49) und Rücklastschriftgebühren (ca.€7,45)übernehmen.
Ist das eigentlich legal, dass die Kosten so hoch sind und dass nach so kurzer Zeit die Karte gesperrt wird?

Danke für Eure Hilfe.
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[1] Raul antwortet auf i-boj
07.09.2003 00:59
Benutzer i-boj schrieb:
Hallo zusammen,

ich habe nicht aufgepasst und die Lastschrift wurde mangels Deckung nicht eingelöst. Das führte 3 Tage später zu einer Kartensperrung.
Jetz soll ich die Kosten der Entsperrung (€12,49) und Rücklastschriftgebühren (ca.€7,45)übernehmen.
Ist das eigentlich legal, dass die Kosten so hoch sind und dass nach so kurzer Zeit die Karte gesperrt wird?

Danke für Eure Hilfe.

"O2 can do" *lol*
Sorry, keine Ahnung, ob das legal ist, aber den Kommentar konnte ich mir nicht verkneifen :o)
Legal oder nicht, versucht wird in der Mobilfunkbranche ja doch alles...
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[1.1] tcsmoers antwortet auf Raul
07.09.2003 01:11
Benutzer Raul schrieb:
Benutzer i-boj schrieb:
Hallo zusammen,

ich habe nicht aufgepasst und die Lastschrift wurde mangels Deckung nicht eingelöst. Das führte 3 Tage später zu einer Kartensperrung.
Jetz soll ich die Kosten der Entsperrung (€12,49) und Rücklastschriftgebühren (ca.€7,45)übernehmen.
Ist das eigentlich legal, dass die Kosten so hoch sind und dass nach so kurzer Zeit die Karte gesperrt wird?

Danke für Eure Hilfe.

"O2 can do" *lol*
Sorry, keine Ahnung, ob das legal ist, aber den Kommentar konnte ich mir nicht verkneifen :o) Legal oder nicht, versucht wird in der Mobilfunkbranche ja doch alles...

Die Rücklastschriftgebühren sind legal. Sperren darf man nur nach vorheriger Ankündigung ab einem bestimmten Betrag. Lese mal die TKV durch. Es handelt sich hier um einen Vorgang, der Regressansprüche nach sich ziehen kann. Wenn Du aus dem Vertrag raus willst, solltest Du jetzt einen Anwalt befragen.

peso
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[1.1.1] Andreas11 antwortet auf tcsmoers
07.09.2003 10:57
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Raul schrieb:
Benutzer i-boj schrieb:
Hallo zusammen,

ich habe nicht aufgepasst und die Lastschrift wurde mangels Deckung nicht eingelöst. Das führte 3 Tage später zu einer Kartensperrung.
Jetz soll ich die Kosten der Entsperrung (€12,49) und Rücklastschriftgebühren (ca.€7,45)übernehmen.
Ist das eigentlich legal, dass die Kosten so hoch sind und dass nach so kurzer Zeit die Karte gesperrt wird?

Danke für Eure Hilfe.

"O2 can do" *lol*
Sorry, keine Ahnung, ob das legal ist, aber den Kommentar konnte ich mir nicht verkneifen :o) Legal oder nicht, versucht wird in der Mobilfunkbranche ja doch alles...

Die Rücklastschriftgebühren sind legal. Sperren darf man nur nach vorheriger Ankündigung ab einem bestimmten Betrag. Lese mal die TKV durch. Es handelt sich hier um einen Vorgang, der Regressansprüche nach sich ziehen kann. Wenn Du aus dem Vertrag raus willst, solltest Du jetzt einen Anwalt befragen.

...und der nächste Jünger ist an der Angel...

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[1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Andreas11
07.09.2003 11:02
Benutzer Andreas11 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Raul schrieb:
Benutzer i-boj schrieb:
Hallo zusammen,

ich habe nicht aufgepasst und die Lastschrift wurde mangels Deckung nicht eingelöst. Das führte 3 Tage später zu einer Kartensperrung.
Jetz soll ich die Kosten der Entsperrung (€12,49) und Rücklastschriftgebühren (ca.€7,45)übernehmen.
Ist das eigentlich legal, dass die Kosten so hoch sind und dass nach so kurzer Zeit die Karte gesperrt wird?

Danke für Eure Hilfe.

"O2 can do" *lol*
Sorry, keine Ahnung, ob das legal ist, aber den Kommentar konnte ich mir nicht verkneifen :o) Legal oder nicht, versucht wird in der Mobilfunkbranche ja doch alles...

Die Rücklastschriftgebühren sind legal. Sperren darf man nur nach vorheriger Ankündigung ab einem bestimmten Betrag. Lese mal die TKV durch. Es handelt sich hier um einen Vorgang, der Regressansprüche nach sich ziehen kann. Wenn Du aus dem Vertrag raus willst, solltest Du jetzt einen Anwalt befragen.

...und der nächste Jünger ist an der Angel...

Früher war VW mal ne grosse Glaubensgemeinschaft. Heute ist es wohl O 2. Man glaubt an einen unfehlbaren Anbieter.

Durch Herabqualifizierung anderer Meinungen steigt nicht der Wahrheitsgehalt der eigenen Aussage. Oder, wie mir per Mail mitgeteilt wurde, haben O 2 Mitarbeiter offensichtlich genug Zeit hier mitzulesen und zu kommentieren. Vielleicht liegt daran der schlechte Kundendienst. Man ist beschäftigt Negativmeinungen zu isolieren und die Schreiber der Lächerlichkeit preiszugeben.

peso

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[1.1.1.1.1] jambo antwortet auf tcsmoers
07.09.2003 11:53

Früher war VW mal ne grosse Glaubensgemeinschaft. Heute ist es wohl O 2. Man glaubt an einen unfehlbaren Anbieter.

Durch Herabqualifizierung anderer Meinungen steigt nicht der Wahrheitsgehalt der eigenen Aussage. Oder, wie mir per Mail mitgeteilt wurde, haben O 2 Mitarbeiter offensichtlich genug Zeit hier mitzulesen und zu kommentieren. Vielleicht liegt daran der schlechte Kundendienst. Man ist beschäftigt Negativmeinungen zu isolieren und die Schreiber der Lächerlichkeit preiszugeben.

peso

Über die tollen Machenschaften und "Kundenfreundlichkeit" von O2 kann man in der neuen C't was interessantes lesen. O2 will gar nicht kundenfreudlich sein -> 2Abzocke und fertig" scheint die Maxime zu sein.

jambo
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[1.1.1.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf jambo
07.09.2003 12:30
Benutzer jambo schrieb:
Über die tollen Machenschaften und "Kundenfreundlichkeit" von O2 kann man in der neuen C't was interessantes lesen. O2 will gar nicht kundenfreudlich sein -> 2Abzocke und fertig" scheint die Maxime zu sein.

Ich liebe Verallgemeinerungen.
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[1.1.1.1.2] Raul antwortet auf tcsmoers
07.09.2003 13:56
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Andreas11 schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Raul schrieb:
Benutzer i-boj schrieb:
Hallo zusammen,

ich habe nicht aufgepasst und die Lastschrift wurde mangels Deckung nicht eingelöst. Das führte 3 Tage später zu einer Kartensperrung.
Jetz soll ich die Kosten der Entsperrung (€12,49) und Rücklastschriftgebühren (ca.€7,45)übernehmen.
Ist das eigentlich legal, dass die Kosten so hoch sind und dass nach so kurzer Zeit die Karte gesperrt wird?

Danke für Eure Hilfe.

"O2 can do" *lol*
Sorry, keine Ahnung, ob das legal ist, aber den Kommentar konnte ich mir nicht verkneifen :o) Legal oder nicht, versucht wird in der Mobilfunkbranche ja doch alles...

Die Rücklastschriftgebühren sind legal. Sperren darf man nur nach vorheriger Ankündigung ab einem bestimmten Betrag. Lese mal die TKV durch. Es handelt sich hier um einen Vorgang, der Regressansprüche nach sich ziehen kann. Wenn Du aus dem Vertrag raus willst, solltest Du jetzt einen Anwalt befragen.

...und der nächste Jünger ist an der Angel...

Früher war VW mal ne grosse Glaubensgemeinschaft. Heute ist es wohl O 2. Man glaubt an einen unfehlbaren Anbieter.

Durch Herabqualifizierung anderer Meinungen steigt nicht der Wahrheitsgehalt der eigenen Aussage. Oder, wie mir per Mail mitgeteilt wurde, haben O 2 Mitarbeiter offensichtlich genug Zeit hier mitzulesen und zu kommentieren. Vielleicht liegt daran der schlechte Kundendienst. Man ist beschäftigt Negativmeinungen zu isolieren und die Schreiber der Lächerlichkeit preiszugeben.

peso

peso

Der Versuch die Aussagen der unzufriedenen Kunden, die O2 wohl als Minderheit sieht, herunterzuspielen und mehr oder weniger als Unwahrheiten darzustellen, basiert im Grunde auf das Kernstück der Evolution: Der Selbstschutz. Wie jedes Tier seinen Stamm verteidigt und gegen Gleichrassige eines anderen Stammes kämpft, so scheint es mir auch bei O2 der Fall zu sein: Eigenbehauptung durch Unterbindung negativer Aussagen bzw. dem Versuch deren Wahrheitsgehalt zu untergraben...
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[] tcsmoers antwortet auf
07.09.2003 10:23
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Sperren darf man nur nach vorheriger Ankündigung ab einem bestimmten Betrag. Lese

Lies, wenn schon.

mal die TKV durch.

§ 19 TKV gilt im Mobilfunk nicht, weil Mobilfunk nicht als 'Sprachtelefondienst' angesehen wird.

Interessant. Widerspricht aber einer Aussage der RegTP. Werde noch mal nachfragen.

peso


Monopoly
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[1] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
07.09.2003 10:36
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Sperren darf man nur nach vorheriger Ankündigung ab einem bestimmten Betrag. Lese

Lies, wenn schon.

mal die TKV durch.

§ 19 TKV gilt im Mobilfunk nicht, weil Mobilfunk nicht als 'Sprachtelefondienst' angesehen wird.

Interessant. Widerspricht aber einer Aussage der RegTP. Werde noch mal nachfragen.

Nach den Begriffsbestimmungen kann ich das nicht nachvollziehen.

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[1.1] fibrozyt antwortet auf tcsmoers
07.09.2003 10:55
Mal unabhängig vond er Paragraphenreiterei hier. Wenn das Konto ausreichend gedeckt gewesen wäre, hätte man sich die Sache sparen können. Dann schaut man eben, daß man flüssig ist. Wenn man ein Konto besitzt gibt es ja immer noch den Dispo. Falls man keinen Dispo hat, ist man entweder Kleinstverdiener, oder selbst schuld, weil man sich keinen eingerichtet hat. Daher habe ich kein großes Mitleid mit Leuten, denen das passiert.
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[1.1.1] tcsmoers antwortet auf fibrozyt
07.09.2003 11:05
Benutzer fibrozyt schrieb:
Mal unabhängig vond er Paragraphenreiterei hier. Wenn das Konto ausreichend gedeckt gewesen wäre, hätte man sich die Sache sparen können. Dann schaut man eben, daß man flüssig ist. Wenn man ein Konto besitzt gibt es ja immer noch den Dispo. Falls man keinen Dispo hat, ist man entweder Kleinstverdiener, oder selbst schuld, weil man sich keinen eingerichtet hat. Daher habe ich kein großes Mitleid mit Leuten, denen das passiert.

Grundsätzlich muss ich Dir Recht geben. Aber im Einzelfall kann dies auch ohne "Verschulden" entstehen. Denke nur an unberechtigte Kontopfändungen.

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[1.1.1.1] fibrozyt antwortet auf tcsmoers
07.09.2003 11:12
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:
Mal unabhängig vond er Paragraphenreiterei hier. Wenn das Konto ausreichend gedeckt gewesen wäre, hätte man sich die Sache sparen können. Dann schaut man eben, daß man flüssig ist. Wenn man ein Konto besitzt gibt es ja immer noch den Dispo. Falls man keinen Dispo hat, ist man entweder Kleinstverdiener, oder selbst schuld, weil man sich keinen eingerichtet hat. Daher habe ich kein großes Mitleid mit Leuten, denen das passiert.

Grundsätzlich muss ich Dir Recht geben. Aber im Einzelfall kann dies auch ohne "Verschulden" entstehen. Denke nur an unberechtigte Kontopfändungen.

peso

Korrekt, aber mit welcher Wahrscheinlichkeit ist es eine Kontopfändung. Viel wahrscheinlicher ist ein Jugendlicher ohne Einkommen, der sich ein bisschen übernommen hat. Oder was meinst du?
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[1.1.1.1.1] Handyhasser antwortet auf fibrozyt
07.09.2003 11:21
Jetzt mal abgesehen vom Mobilfunkunternehmen und gestzlichen Sachen : sollte nicht jeder mündige Kontobesitzer einigermaßen über seinen eigenen Kontostand bescheid wisssen ? (online-banking,Kontoauszugsdrucker) Und vielleicht sollte er mal bei seiner Bank nachfragen, warum die nicht mal bescheid geben, das etwas wegen Minusstand zurück buchen.
Ferne wird sich jeder, der Geld bekommt, auch nach Anruf dazu bereit erklären, etwas Aufschub zu gewähren
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[1.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf fibrozyt
07.09.2003 12:00
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:
Mal unabhängig vond er Paragraphenreiterei hier. Wenn das Konto ausreichend gedeckt gewesen wäre, hätte man sich die Sache sparen können. Dann schaut man eben, daß man flüssig ist. Wenn man ein Konto besitzt gibt es ja immer noch den Dispo. Falls man keinen Dispo hat, ist man entweder Kleinstverdiener, oder selbst schuld, weil man sich keinen eingerichtet hat. Daher habe ich kein großes Mitleid mit Leuten, denen das passiert.

Grundsätzlich muss ich Dir Recht geben. Aber im Einzelfall kann dies auch ohne "Verschulden" entstehen. Denke nur an unberechtigte Kontopfändungen.

peso

Korrekt, aber mit welcher Wahrscheinlichkeit ist es eine Kontopfändung. Viel wahrscheinlicher ist ein Jugendlicher ohne Einkommen, der sich ein bisschen übernommen hat. Oder was meinst du?

Das dürfte der "Regelfall" sein. Bevor eine Bank etwas zurückgibt, versucht man im Regelfall auch den Kunden zu erreichen. Irgendwie kommt mir das auch zeitlich etwas seltsam vor. Die Karte wird gesperrt wegen Rücklastschrift. Diese Beträge tauchen an sich erst bei der nächsten Rechnung auf. M.E. müsste er nur den "normalen" Rechnungsbetrag zahlen.

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[1.2] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
07.09.2003 10:57
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Sperren darf man nur nach vorheriger Ankündigung ab einem bestimmten Betrag. Lese

Lies, wenn schon.

mal die TKV durch.

§ 19 TKV gilt im Mobilfunk nicht, weil Mobilfunk nicht als 'Sprachtelefondienst' angesehen wird.

Interessant. Widerspricht aber einer Aussage der RegTP. Werde noch mal nachfragen.

Nach den Begriffsbestimmungen kann ich das nicht nachvollziehen.

Ich habe das gefunden:

„Sperren von Anschlüssen"

Nach § 19 TKV sind Anbieter allgemeiner Zugänge zu festen öffentlichen Telekommunikationsnetzen **und** Anbieter von Sprachtelefondienst berechtigt, die Inanspruchnahme dieser Leistungen ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde

1. mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder
2. ein Grund zur Sperre nach Absatz 2 besteht.

(2) Sperren dürfen frühestens zwei Wochen nach schriftlicher Androhung und unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, durchgeführt werden. Die Androhung der Sperre kann mit der Mahnung verbunden werden. Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist ist nur zulässig, wenn

1. der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
2. eine Gefährdung der Einrichtungen des Anbieters, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder
3. das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und, geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

(3) Sperren sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen Dienst zu beschränken und unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind. Eine Vollsperrung des allgemeinen Netzzugangs darf erst nach Durchführung einer mindestens einwöchigen Abgangssperre erfolgen.

(4) Die Sperre nach Absatz 1 Nr. 1 unterbleibt, wenn gegen die Rechnung begründete Einwendungen erhoben wurden und der Durchschnittsbetrag nach § 17 bezahlt oder eine Stundungsvereinbarung getroffen ist.

**Das soll nicht für den Mobilfunk gelten.**

Da hast Du wohl Recht. Ich habe aber trotzdem mal bei der RegTP nachgefragt.

Alos regelt sich das nach den AGB. Wie sieht es aus, wenn dies nicht dort geregelt ist ?

peso