Trennung

Brüderle: Notfalls Telekom-Netzbetrieb abspalten

Aber auch Entlastungen bei Vorleistungen geplant
Von dpa / ddp / Thorsten Neuhetzki

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) will die Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur gegenüber der Deutschen Telekom stärken. Künftig soll die Regulierungsbehörde notfalls auch die Abspaltung des Netzbetriebs eines Unternehmens anordnen können. Möglich soll ein solcher Eingriff sein, wenn wichtige, andauernde Wettbewerbsprobleme oder ein Versagen des Marktes festgestellt werden. Das geht aus einem heute in Berlin vorgelegten Eckpunktepapier [Link entfernt] zur geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes hervor.

Mit der Möglichkeit einer sogenannten funktionellen Trennung soll die Bundesnetzagentur Unternehmen mit großer Marktmacht besser regulieren können. Dafür sollen sehr enge Grenzen gelten. Die Deutsche Telekom AG wird in dem Papier nicht namentlich genannt. Das Netz des Ex-Monopolisten nutzen aber auch Konkurrenten für ihre Kunden. Wettbewerber werfen dem Konzern vor, seine marktbeherrschende Stellung im Netz auszunutzen.

Geplant sind dem Eckpunktepapier zufolge aber auch Entlastungen für die Telekom. So solle die Regulierungsbehörde bei der Preiskalkulation für von Wettbewerbern angemietete Leitungen künftig das Investitionsrisiko mitberücksichtigen. Anbieter schneller Internetzugänge müssten dann mehr Geld für den Transport ihrer Daten, etwa über die neuen Glasfasernetze der Telekom, zahlen.

Mit dem Gesetz würden "unter anderem die Voraussetzungen für den wettbewerbskonformen Breitbandausbau und für Investitionen in hochleistungsfähige Netze der nächsten Generation verbessert", sagte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). Wegen der immer noch andauernden Wirtschaftskrise müssten zügig die entsprechenden investitionsstimulierenden und wettbewerbsfördernden Impulse gesetzt werden. Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes sollen die Vorgaben des europäischen Richtlinienpakets zur elektronischen Kommunikation, das im Dezember 2009 in Kraft getreten ist, in nationales Recht umgesetzt werden.