Mindestumsatz

E-Plus berechnet jetzt Mindestumsatz bei Prepaid

Auch callmobile, klarmobil und simply erheben Nichtnutzungsgebühr
Von Björn Brodersen

Ab heute berechnet der Mobilfunkbetreiber E-Plus Kunden in den Prepaid-Tarifen Free&Easy, Zehnsation Prepaid und Time&More Prepaid einen Mindestumsatz, wenn die SIM-Karte zwei Monate lang hintereinander nicht für Handy-Telefonate oder den SMS-Versand genutzt wurde (wir berichteten). E-Plus ist damit zurzeit der einzige Mobilfunknetzbetreiber, der einen solchen Mindestumsatz in seinen Prepaid-Tarifen erhebt. Bei T-Mobile, Vodafone und o2 finden Prepaid-Kunden eine solche Vertragsbestimmung nicht.

Auch Kunden der Mobilfunk-Discounter im Netz von E-Plus, wie etwa Blau, Medion Mobile (Aldi Talk) oder simyo zahlen weiterhin nur für wirklich genutzte Dienste. Allerdings gibt es etliche andere Mobilfunkanbieter, die in Prepaid- bzw. Quasi-Prepaid-Tarifen einen Mindestumsatz verlangen - auch außerhalb des Mobilfunknetzes von E-Plus. Wir erklären Ihnen, wie die neue Regelung bei E-Plus aussieht, und bei welchen anderen Mobilfunkprovidern die Kunden ebenfalls einen Mindestumsatz befürchten müssen, wenn sie ihren Mobilfunkanschluss über längere Zeit nicht für eigene Anrufe, den Versand von Kurzmitteilungen oder etwa mobile Datendienste nutzen.

1 Euro Mindestumsatz nach zwei Monaten Nichtnutzung

E-Plus-Straße
Foto: E-Plus
Unternimmt der Prepaid-Kunde von E-Plus jetzt zwei Monate lang hintereinander keinen eigenen Anruf oder versendet keine SMS-Nachricht mit dem Handy, berechnet E-Plus den jeweiligen Kunden im dritten Monat rückwirkend für diesen Zeitraum einen Betrag in Höhe von 1 Euro. Sobald der Kunde wieder einen Anruf von seinem Prepaid-Anschluss von E-Plus startet oder von dort aus eine Kurzmitteilung verschickt, entfällt der drohende Mindestumsatz im darauf folgenden Monat.

Der Mindestumsatz wird allerdings nur dann vom Guthabenkonto des inaktiven Prepaid-Kunden von E-Plus abgebucht, wenn dort ausreichendes Telefon-Guthaben vorhanden ist. Wer kein Guthaben mehr auf seinem Konto hat und sein Handy über einen längeren Zeitraum nicht nutzt, muss laut E-Plus nicht mit einer automatischen Kündigung durch den Mobilfunkprovider rechnen.

Betroffen von der neuen Regelung, die E-Plus bislang weder auf seinen Tarifseiten auf der Website noch in den dort zum Download bereitstehenden AGB-Dokumenten veröffentlicht hat, sind Kunden in den Prepaid-Tarifen Free&Easy, Time&More Prepaid und dem für Neukunden noch verfügbaren Angebot Zehnsation Prepaid. Bestandskunden in den entsprechenden Prepaid-Tarifen können laut E-Plus noch bis zum 10. September Gebrauch von ihrem aufgrund der einseitigen Vertragsänderung entstandenen außerordentlichen Kündigungsrecht machen. In diesem Fall müssen sie den Vertrag mit E-Plus schriftlich kündigen. Andernfalls sieht E-Plus die Vertragsänderung als angenommen an.

Stille Mobilfunkanschlüsse verursachen dem Betreiber Kosten

E-Plus rechtfertigt den Mindestumsatz damit, dass dem Mobilfunkbetreiber auch dann Kosten für die Bereitstellung des Anschlusses entstünden, wenn der Kunde sein Handy nicht nutzt. Ein allgemeiner Vorteil von Prepaid-Karten ist es beispielsweise, dass der Kunde unterwegs telefonisch erreichbar sein kann, ohne dass ihm dafür eigene Kosten entstehen - dies ist in den Prepaid-Tarifen von E-Plus nun nicht mehr möglich. Kunden, die ihr Handy kaum nutzen und keine Kosten verursachen, sind natürlich bei den Mobilfunkanbietern nicht gern gesehen.

Auch bei anderen Anbietern sich solche Regelungen in den AGB für Prepaid- oder Vertragstarife mit kurzer Mindestvertragslaufzeit, die wahlweise als "Mindestumsatz", "Administrationsgebühr" oder "Kontoerhaltungsgebühr" bezeichnet werden. Im vergangenen Jahr verbot beispielsweise wie von uns berichtet ein Gericht dem Mobilfunk-Discounter callmobile, für seine Tarife clever3 und clever9 allein mit der Werbeaussage "keine Grundgebühr" zu werben. Die Begründung: Liegt der gesamte Rechnungsbetrag eines Kunden von callmobile für die vorangegangenen drei Monate bei unter 6 Euro, stellt callmobile ihm in diesen Tarifangeboten rückwirkend 1 Euro in Rechnung.

Auf der folgenden Seite lesen Sie, welche anderen Mobilfunkanbieter einen solchen Mindestumsatz bei längerer Nichtnutzung in ihren Handy-Tarifen erheben.