Verbraucherschutz

Verbraucherzentralen mahnen Mobilfunk-Anbieter ab

Nachteilige Klauseln in Handy-Verträgen
Von dpa / Anja Zimmermann

Wegen unzulässiger Klauseln in Handyverträgen haben Verbraucherschützer 19 Mobilfunkanbieter abgemahnt. Immer noch würden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreiche bedenkliche Regelungen verwendet, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv [Link entfernt] ) heute in Berlin mit. Die Verbraucherschützer untersuchten demnach vor allem Kündigungsklauseln sowie Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte und Haftungsregeln. In allen geprüften Verträgen seien unzulässige Klauseln entdeckt worden, die die Verbraucher benachteiligten. In einem Fall seien sogar fast zwei Dutzend bedenkliche Regelungen beanstandet worden.

Konkret behielten sich die Anbieter häufig das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können, kritisierte der vzbv. Aber: "Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unwirksam", erklärte der Verband. Es könne nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzweit zwängen, "sich selbst jedoch jedes Törchen offen halten wollen", bemängelte der vzbv-Rechtsexperte Thomas Bradler.