3D

Echte 3D-Effekte per SIM-Karte auf Handys darstellbar

Vertrag zwischen 3D-Anbieter und SIM-Karten-Hersteller ist geschlossen
Von Steffen Prey / Thorsten Neuhetzki

Der amerikanische 3D-Anbieter DDD [Link entfernt] wird einem von DDD nicht genannten SIM-Karten-Hersteller künftig 3D-Inhalte für Mobiltelefone liefern. Aus einem Vertrag zwischen den beiden Unternehmen geht hervor, dass sich der Kartenproduzent die Nutzungsrechte an sechs Bildern, fünf MMS-Vorlagen und fünf kurzen 3D-Videoclips von DDD gesichert hat. Um welche Inhalte es sich handelt, ist indes nicht bekannt. 3D auf dem Handy sind ansich nichts neues: Schon seit mehreren Jahren gibt es 3D-Spiele auf einigen Handys. Im Unterschied hierzu braucht man bei der nun vorgestellten Entwicklung eine 3D-Brille, damit die Effekte zur Geltung kommen. Dann jedoch ist der 3D-Effekt viel deutlicher, als bei bisherigen 3D-Handyinhalten der Fall ist.

Die dreidimensionalen Bilderwelten benötigen jedoch sehr viel mehr Speicherplatz als herkömmliche Bilder. Damit also Handynutzer ohne zusätzliche Speicherkarten in den Genuss der 3D-Angebote für mobile Endgeräte kommen, soll nach Angaben von DDD "eine neue Generation von SIM-Karten" zum Einsatz kommen. Diese Karten sollen über "eine erhebliche Menge" eingebautem Speicher verfügen und in der Regel mit den derzeitigen Mobiltelefonen kompatibel sein. Solche SIM-Karten mit eingebautem Speicher sind jedoch keine Neuentwicklung. So berichtete teltarif vor fast genau zwei Jahren über eine Entwicklung der amerikanischen Firma M-Systems [Link entfernt] , die eine SIM mit 256 MB Speicher vorgestellt hat. Ob es sich allerdings bei der DDD-Vorstellung um die M-Systems-Karte, oder die eines anderen Herstellers handelt, teilte DDD nicht mit.

Der erste US-Netzbetreiber will noch in diesem Jahr ungefähr 6 000 SIM-Karten in Umlauf bringen. Das ist angesichts von zwei Milliarden Mobilfunknutzern weltweit verschwindend gering. Pro SIM-Karte erhält DDD einen Anteil für die 3D-Inhalte in Höhe von sechs US-Dollar. Vier US-Dollar davon behält DDD, zwei US-Dollar gehen an die Rechteinhaber des 3D-Materials. Ob sich ein derartiges Angebot hierzulande durchsetzen wird, ist hingegen offen.