Mobilfunkmast

Gemeinde scheitert mit Widerspruch gegen Mobilfunkmast

Gericht begründet Urteil mit zu erwartender Verbesserung der Versorgung
Von dpa / Ralf Trautmann

Im Kampf gegen die Aufstellung eines 33 Meter hohen Mobilfunkmastes ist die bayerische Gemeinde Neuburg am Inn vor Gericht gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof begründete seine Entscheidung mit der zu erwartenden Verbesserung der Mobilfunk-Versorgung und wies daher die Beschwerde der Gemeinde in einem heute veröffentlichten Beschluss ab. Der Mobilfunkbetreiber hatte sich die Errichtung des Mastes im Juni 2005 von der Bauaufsichtsbehörde genehmigen lassen. Die Gemeinde erhob dagegen Widerspruch vor Gericht. Im vergangenen Jahr war in Bayern bereits ein Volksbegehren gegen Mobilfunkmasten mangels Unterstützungsunterschriften gescheitert.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs dient das Bauvorhaben der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen. Nach Angaben des Mobilfunkbetreibers liege diese derzeit bei weniger als 75 Prozent. Der nächstgelegene Versorgungsmast stehe erst in Passau. Daher wird die angestrebte Verbesserung der Netzabdeckung nach Ansicht der Richter durch den neuen Mast deutlich sein. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.