Recht

Unerwünschte Werbeanrufe sind auch bei festen Kunden verboten

Richter des Oberlandesgerichts Köln weiten das Verbot aus
Von dpa / Björn Brodersen

Unternehmen dürfen ihre Kunden ohne deren Einverständnis nicht zu Werbezwecken anrufen. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Köln (Az.: sechs U 155/04) wurde nun rechtskräftig, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig mit. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind Werbeanrufe von Firmen, die vorher keinen Kontakt zu den Verbrauchern hatten, unzulässig. "Dieses Verbot wurde von den Richtern auf die Kunden eines Unternehmens ausgeweitet", erklärt Evelin Voß, zuständig für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

In der Vergangenheit hätten Verbraucher immer wieder über unerwünschte Werbeanrufe der Telekom geklagt, bei denen Mitarbeiter den Umstieg auf einen anderen Tarif empfahlen, berichtet die Verbraucherzentrale. Kunden, die nach weiteren Unterlagen fragten, hätten stattdessen ein Schreiben der Telekom erhalten, die sich für den angeblichen Umstellungsauftrag zu einem neuen Tarif bedankte. Zudem seien die Kosten für die Umstellung in Rechnung gestellt worden. Die Richter untersagten der Telekom diese Werbepraxis. Von ähnlichen Fällen - auch von anderen Telefonanbietern - berichten Leser auch immer wieder der teltarif-Redaktion.

Verbraucher, die sich durch Werbeanrufe belästigt fühlen, sollten am Telefon erklären, dass sie keine weiteren Anrufe wünschen, empfiehlt Voß. Bei hartnäckigen Anrufern rät sie, den Namen, die Firma und die Postadresse zu notieren und die Daten an eine Verbraucherzentrale weiter zu geben. Diese hätten das Recht, bei den Firmen auf Unterlassung zu bestehen und im Zweifelsfall zu klagen. Weitere Informationen zum Umgang mit unerwünschten Werbeanrufen erhalten Sie in einer älteren Meldung.