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Talkline Service

Digitale Signatur für Geschäftskunden
Von Gordon Hölsken

Mit der neu eingeführten digitalen Signatur werden auch online verschickte Handy-Rechnungen vom Finanzamt als vorsteuerabzugsfähig anerkannt.

"Mit der neuen digitalen Signatur können auch die Geschäftskunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, nach Paragraf 15 des Umsatzsteuergesetzes die Vorzüge der Online-Rechnung nutzen", erläutert Sören Lindgaard, Geschäftsbereichsleiter Produkt-Management bei Talkline. "Denn Online-Rechnungen, die mit einer digitalen Signatur versehen sind, werden vom Finanzamt nach dem Signaturgesetz als entsprechende Belege anerkannt." Dies ist umso wichtiger, als die Online-Rechnung aufgrund ihrer erheblichen Vorteile immer weitere Verbreitung findet:

- Sie ermöglicht den Datenimport in gängige Buchführungsprogramme und Office-Anwendungen. - Die papierlose Archivierung senkt die Archivierungskosten. - Die Online-Rechnung ermöglicht eine einfachere Überprüfung durch das Finanzamt und verkürzt damit die Zeitdauer einer Betriebsprüfung, wodurch wiederum Kosten gesenkt werden. - Eine Online-Rechnung bietet vielfältige Analysemöglichkeiten.

Eine digitale Signatur wird durch mathematische Verfahren mit Hilfe eines privaten kryptografischen Schlüssels erzeugt. Mittels des dazugehörigen öffentlichen Schlüssels kann die Signatur jederzeit überprüft und so Talkline als Absender und die Unverfälschtheit der Talkline Online-Rechnung festgestellt werden. Der Talkline Kunde erhält eine Online-Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, so dass die Vorgaben des Signaturgesetzes i.V.m. dem Umsatzsteuergesetz erfüllt sind.