Gericht

Call-Center-Betreiber wegen Betrugs mit 0190er-Nummern verurteilt

Opfer wurden mit Werbeschreiben geködert
Von dpa / Björn Brodersen

Wegen Betrugs mit 0190-Rufnummern hat eine große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg am Mittwoch zwei Männer aus dem Kreis Cloppenburg zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt. Die Angeklagten müssen außerdem eine Buße von je 3 000 Euro zahlen. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden 33 Jahre alten geständigen Angeklagten im Jahr 2000 ein Call-Center eingerichtet, mit dem sie auf gesetzwidrige Art Geld verdienen wollten. Ziel der "Betrugsfirma" sei von vornherein gewesen, "auf Dauer andere Leute zu bescheißen," sagte der Vorsitzende der Strafkammer in der Urteilsbegründung.

Es sei darum gegangen, Anrufer mit Versprechungen zu ködern und sie dann in möglichst lange Telefongespräche zu verwickeln. Dabei hätten die Betrüger ausgenutzt, dass viele Menschen von Möglichkeiten der Marktforschung per Telefon wissen. In einem Monat hätten die Angeklagten mit der Masche einen Schaden von rund 50 000 Euro angerichtet.

Laut Geständnis boten die Angeklagten in Werbeschreiben die Mitwirkung an einer Zuschauerbefragung im Auftrag von Fernsehsendern an. Als Entschädigung sollten Anrufer Geldbeträge sowie einen wertvollen Flachbildschirm erhalten. Wer deswegen Kontakt mit den Veranstaltern aufnahm, wurde jedoch lediglich am Telefon hingehalten. Derweil tickte der Gebührenzähler zum teuren 0190-Tarif. Das betrügerische Manöver war aufgeflogen, nachdem sich eine misstrauische Rentnerin an die Polizei gewandt hatte.

Über den aktuellen Stand der Gesetzeslage bei 0190-Rufnummern haben wir ausführlich berichtet.