Urteil

Mobilfunkanbieter bekommen rund 10 Millionen Euro zurück

Erhobene Gebühren standen in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand
Von dpa /

Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation muss den Mobilfunkanbietern Mannesmann Mobilfunk - heute Vodafone D2 - und o2 jeweils rund fünf Millionen Euro Gebühren zurück zahlen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Laut Urteil standen die erhobenen Gebühren für die Erteilung von Rufnummern in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. Damit blieb die Revision der Behörde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ohne Erfolg. (Az.: BVerwG 6 C 4.02)

In den vorliegenden Fällen war die Gebühr 4 444-fach so hoch wie der tatsächliche Verwaltungsaufwand für die Behörde. Nach Auffassung der Leipziger Gerichte war damit eine Grenze erreicht, die verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar ist. Laut Urteil darf die Regulierungsbehörde zwar eine Gebühr verlangen, die auch den wirtschaftlichen Wert der Rufnummern berücksichtigt. Dabei dürften sich die Kosten aber nicht völlig von dem Verwaltungsaufwand lösen, entschied der zuständige 6. Senat. Dies war nach Auffassung der Leipziger Richter im Fall von Vodafone D2 und o2 der Fall.

Damit siegten die Hauptkläger in dem Verfahren. Parallel zu dem Streit um die Gebühren für den Mobilfunk klagen o2 und die Düsseldorfer ISIS Multimedia Net GmbH gegen Gebühren für Nummern aus den Festnetz. Hierbei geht es um Gebühren in Höhe von insgesamt rund 1,1 Millionen Euro. Eine Entscheidung hierzu will das Bundesgericht in den nächsten Tagen schriftlich treffen.