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Agentur will Eigentumsrecht am Buchstaben "T" klären lassen

Deutsche Telekom beansprucht das "T" für sich allein
Von dpa / Karin Müller

Um den Buchstaben "T" im Firmennamen hat vor dem Landgericht Köln ein Musterprozess begonnen. Die Erlanger High-Tech-Agentur t3 medien wolle dabei klären lassen, ob sie oder die Deutsche Telekom AG die Eigentumsrechte an der Bezeichnung innehabe, teilte die Agentur am Donnerstag mit. Die Deutsche Telekom AG halte das "T" am Anfang einer Geschäftsbezeichnung oder einer Marke für ihr markenrechtliches Eigentum. Die Agentur sei deshalb von der Telekom aufgefordert worden, ihren Namen aus dem Warenverzeichnis löschen zu lassen. Nach dem Scheitern eines t3-Angebots zur gütlichen Einigung habe die Agentur Ende vergangenen Jahres Klage gegen den Telekommunikationsriesen erhoben.

"Die Telekom will ihre Monopolstellung ausnutzen und gleichzeitig verstärken", kritisierte t3-Geschäftsführerin Cornelia Mockwitz. Ihr derzeit rund 40 Mitarbeiter zählendes Unternehmen sei bereits seit 1988 auf dem Markt präsent und seit 1991 im Handelsregister registriert. Damit verfüge die Agentur über das prioritätsältere Zeichen, argumentierte Mockwitz mit den Bestimmungen des Markenrechts. Sie habe deshalb keine Angst, sich dem Kampf "Davids gegen Goliath" zu stellen.

Die Telekom besteht nach Aussage der t3-Chefin hingegen auf ihren Wettbewerbsrechten. Bezeichnungen wie T-Mobil, T-Online und T-ISDN gehörten zu einer Telekom-Markenfamilie. Wegen des hohen Bekanntheitsgrades dieser Marke könnten andere mit T beginnende Zeichen irrtümlich der Telekom zugerechnet werden.

Ein Telekom-Sprecher widersprach dieser Darstellung am Donnerstag nicht. Während eines laufenden Verfahrens gebe man jedoch keinerlei Kommentare ab. Der letzte Verhandlungstag ist für den 28. August angesetzt.