Teure Töne

GEMA fordert Urheberrechtsabgabe auf UMTS-Handys

Weil per UMTS-Handy Musikstücke gehört werden können, müssen für sie auch GEMA-Gebühren abgeführt werden
Von Marie-Anne Winter

Mit der Einführung von UMTS kommen auf die Handybesitzer jede Menge Belastungen zu: Ausgaben für neue Geräte, Online-Gebühren und eine Vielzahl kostenpflichtiger Dienste. Doch damit nicht genug: Nach der Vorstellung der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) sollen entweder die Gerätehersteller oder die Anbieter von multimedialen Inhalten eine Urheberrechtsabgabe zahlen. Das sagte GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer gegenüber Spiegel-Online.

Die Höhe der Gebühren ist noch völlig unklar. Schließlich ist noch nicht abzusehen, wie häufig und in welchem Umfang über UMTS urheberrechtlichtlich geschütze Musikstücke gehört werden. Bereits jetzt ist für jede auf einem Mobiltelefon gespeicherte Melodie, die von noch lebenden oder noch geschützten Komponisten stammt, eine Abgabe von 5 Pfennig fällig. Werden Handys beispielsweise mit 20 urheberrechtlich geschützten Klingelmelodien ausgeliefert, verdient die GEMA eine Mark pro Gerät. Bei geschätzten 40 Millionen Handynutzern in Deutschland macht die GEMA damit ein gutes Geschäft.

Auch für Musik-Dateien, die über das Internet aufs Handy geladen werden können, müssen Gebühren abgeführt werden. Bei jedem Abruf einer urheberrechtlich geschützten Melodie gehen 12 Prozent des Netto-Endverbraucherpreises an die GEMA.