Eckpunkte

Wirtschaftsministerium empfiehlt weniger Regulierung

VATM sieht Gefahr für den Telekommunikationsmarkt
Von Christopher Paun

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat ein Eckpunktepapier [Link entfernt] für die künftige Telekommunikations- und Postpolitik formuliert und damit einen erneuten Streit über die Regulierung entfacht. Während das Ministerium das Papier als Grundlage für eine Diskussion vorstellt, vermutet der VATM, der Verband der Telekom-Konkurrenten, dass der Bund als Haupteigentümer der Deutschen Telekom diese besserstellen möchte.

Entgegen der Auffassung der Monopolkommission kommt das Ministerium in dem Eckpunktepapier zu dem Schluss, dass seit der vollständigen Öffnung des Telekommunikationsmarktes Anfang 1998 sich der Wettbewerb in Deutschland sehr positiv entwickelt hat. Durch die zunehmende Wettbewerbsintensität würden existierende marktbeherrschende Positionen schrittweise abgebaut werden und demzufolge sei in wichtigen Teilbereichen der Telekommunikation mit einer Reduzierung der Regulierungsintensität zu rechnen.

Allerdings stimmt das Ministerium der Einschätzung der Monopolkommission zu, dass die Wettbewerbsintensität auf den Märkten für Ortsgespräche und Teilnehmernetzanschlüsse bisher gering ist. Die alternativen Anschlusstechnologien tragen im Zusammenspiel mit der gestiegenen Nachfrage nach breitbandigeren Netzzugängen sowie der Möglichkeit des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung der Deutschen Telekom das Potenzial in sich, für eine deutliche Wettbewerbsintensivierung zu sorgen. Dies setzt allerdings auch weiterhin Regulierungsmaßnahmen voraus.

Auch der Einschätzung der Monopolkommission, dass der Markt für Fern- und Auslandsgespräche durch eine deutlich höhere - weitgehend regulierungsbedingte - Wettbewerbsintensität gekennzeichnet ist, stimmt das Ministerium zu. Anders als die Monopolkommission sieht das Ministerium jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Wettbewerb auf bestimmten Märkten bereits funktionsfähig ist. Für diese Fälle stelle das Telekommunikationsgesetz, das Regulierungsmaßnahmen in der Regel an das Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung knüpft, automatisch den Abbau von Regulierung sicher.

Das Ministerium schließt sich der Auffassung der Monopolkommission an, dass eine Regulierung im Vorhinein so lange geboten ist, wie alternative Carrier zwingend auf die Netzinfrastrukturen und andere wesentliche Leistungen der Deutschen Telekom angewiesen sind. Das Ministerium spricht sich jedoch dafür aus, dass eine Verpflichtung zur Zusammenschaltung auf mittlere Sicht, einhergehend mit einer entsprechenden Änderung des Telekommunikationsgesetzes, nur noch für marktbeherrschende Unternehmen bestehen soll, um Überregulierungen zu vermeiden. Daneben seien allerdings besondere Regelungen für Teilnehmernetzbetreiber (Festnetz und Mobilfunk) erforderlich.

Das Ministerium ist - weitergehend als Monopolkommission und RegTP - der Auffassung, dass die Vorausregulierung der Endkundenpreise, zumindest hinsichtlich Geschäftskunden, mittelfristig entfallen und auf eine nachträgliche Missbrauchsaufsicht durch die RegTP reduziert werden kann.

Von heute an bis zum 12. Mai 2000 können Marktteilnehmer, Verbände, Gewerkschaften und Wissenschaft zu den Eckpunkten Stellung nehmen und ihre Positionen an das Ministerium senden [Link entfernt] .