Urteil

T-Mobil darf nicht mehr mit "TÜV-Messung" werben

Werbung "mit bester Netzqualität" ist unlauterer Wettbewerb
Von Volker Schäfer

Der D1-Netzbetreiber T-Mobil darf nicht mehr mit dem Slogan werben: "Das neutrale Urteil des TÜV: T-D1 hat die beste Netzqualität". Dies geht aus einem am 27. März veröffentlichten Urteil einer Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln hervor (Az: 84 O 83/99).

Die Werbung sei irreführend und deshalb unlauterer Wettbewerb, urteilten die Richter. Es werde damit der falsche Eindruck erweckt, dass die Prüfung der Netzqualität nach allgemein gültigen objektiven Kriterien erfolgt sei. Dies sei jedoch nicht der Fall. Die Prüfung der Netzqualität basiere auf eigenen Versuchen der Firma T-Mobil. Die Ergebnisse seien anschließend vom TÜV lediglich auf ihre Schlüssigkeit überprüft worden, hieß es in der Urteilsbegründung. Eine solche Prüfung könne man kaum als "neutrale Untersuchung" verstehen.

Kläger in dem Prozess war das Düsseldorfer Konkurrenzunternehmen E-Plus Mobilfunk. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 500.000 Mark festgelegt. Durch ihr Urteil bestätigten die Richter eine bereits im November 1999 ergangene einstweilige Verfügung.