Benutzer marbri schrieb:
Benutzer 1und1surfer schrieb:
Benutzer Lysvik schrieb:
Oder eben immer noch das gute alte Festnetz! So warte ich bis abends, um in Ruhe zu telefonieren.
Naja, Festnetz ist ja schön und gut, aber das ist doch eh ein sterbender Schwan. VoIP ist gerade voll im Kommen (auch seitens der Kabelnetzbetreiber und NGN wird demnächst sogar bei der T-Com selbst eingeführt), und andererseits eben Mobilfunk.
Und bei VoIP haben wir auch schon die ellenlangen Diskussionen wegen der angeblich ach so schlechten Sprachqualität gehabt,
und dennoch steigen die VoIP-Umsätze, weil die Preise sinken.
Das gleiche gilt auch im Mobilfunk. Tchibo hat nochmal an der Preisschraube gedreht (wobei man BASE bei obocom.de auch schon für nur 12,50 Euro pro Monat bekommt) und damit sind die kaum teurer als VoIP-Flats (ca € 9,99) und sogar billiger als Preselectionsflats (€ 15), die man aber alle nur von daheim nutzen kann.
Bei www.talkgreener.de gibts seit kurzem ne Preselectionflat ins FN für 9,95 €, das ist m.W. die z.Zt. günstigste FN-Flat!
Bei der T-Com zahlt man dafür das Doppelte!
AGBS wie bei Tele 2!
Die können einseitig die Preise jederzeit ändern! Du kannst wiedersprechen und dann schicken die dir die KÜ!
Auszug:2. Änderungen
2.1. Änderungen dieser Bedingungen, der Leistungsbeschreibungen bzw. des Leistungsumfangs sowie der Preislisten sind unumgänglich, um eine Anpassung an sich ständig ändernde Verhältnisse im Telekommunikationsbereich zu gewährleisten.
2.2. Talk Greener ist deswegen berechtigt, diese Bedingungen, die Leistungsbeschreibungen bzw. den Leistungsumfang sowie die Preislisten zu ändern.
2.3. Änderungen zu Lasten des Kunden werden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung der Änderung schriftlich, so gilt die Änderung als genehmigt. Auf dieses Widerspruchsrecht wird Talk Greener in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs besteht der Vertrag zu unveränderten Bedingungen fort.
2.4. Erklärt jedoch Talk Greener auf den Widerspruch des Kunden innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsschreibens, dass die Fortsetzung zu unveränderten Bedingungen nicht möglich ist, so kann der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugangs dieser Mitteilung den Vertrag kündigen. Erfolgt dies nicht, so gilt die Änderung als genehmigt. Auch hierauf wird Talk Greener in seiner Mitteilung auf den Widerspruch gesondert hinweisen.
2.5. Bei Änderungen der Umsatzsteuer darf Talk Greener die jeweilige Preisliste der Kostenänderung entsprechend anpassen, ohne dass ein Widerspruchsrecht des Kunden besteht.
2.6. Die Leistungsbeschreibungen bzw. Leistungsumfang wird Talk Greener nur ändern, wenn dies für den Kunden zumutbar und für Talk Greener notwendig ist.
2.7. Talk Greener ist berechtigt, eine Vorwahl bzw. eine Preselection (Voreinstellung auf einen bestimmten Netzbetreiber) vor die dem Kunden zugeordnete Rufnummer zu schalten oder eine solche zu ändern. Talk Greener schuldet nicht die Erbringung über einen bestimmten Netzbetreiber. Bei Änderungen in diesem Zusammenhang muß Talk Greener den Kunden hierüber solange nicht in Kenntnis setzen, solange dies keine Auswirkung auf Technik, Kundenservice und Abrechnung des Kunden hat. Auch ein Widerspruchsrecht des Kunden besteht dann nicht. Ansonsten verbleibt es bei den vorstehenden Ziffern.
Wenn es Störungen im Talkgreener-Netz gibt verlangen sie eine angemessene Anlaufzeit!
Auszug:3. Einschränkungen der Leistungspflicht
3.1. Talk Greener erbringt Leistungen nur im Rahmen des technisch Möglichen.
3.2. Wenn Talk Greener an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die Talk Greener oder deren Zulieferer betreffen, zeitweilig gehindert oder beschränkt wird, so verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt nur, wenn Talk Greener das Leistungshindernis nicht zu vertreten hat. Unvorhergesehene Ereignisse sind insbesondere höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, wesentliche Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten sowie behördliche Maßnahmen. Dauert das Leistungshindernis länger als 7 Werktage, so ist jede Vertragspartei zur fristlosen Kündigung berechtigt.
3.3. Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Leistungen Dritter (insbesondere Übertragungswege, Hardware- oder Softwareerweiterungen) benötigt, so gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von Talk Greener gilt gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung dieser Vorleistungen, soweit Talk Greener mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige und rechtzeitige Leistung nicht auf einem Verschulden von Talk Greener beruht. Talk Greener wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit seiner Leistung informieren und bereits gezahlte Entgelte für nicht verfügbare Leistungen unverzüglich erstatten.
Und da wieder das Kreuz wenn man nicht die T-Home Flat ins T-Home Netz wählt, man hat keine Garantie gekickt zu werden! Ein wenig schwammig formuliert ists schon!
Auszug: 4. Privatkundentarife
4.1. Privatkundentarife sind Tarife, die nicht zur gewerblichen oder geschäftsmäßigen Nutzung berechtigen. Der Kunde verpflichtet sich, bei einem solchen Tarif die von Talk Greener zu erbringenden Leistungen nur im Rahmen der üblichen Nutzung eines Privatkunden als Privat- und Endkunde zu verwenden.
4.2. Eine Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die privatübliche Überlassung zur Nutzung an Personen, die mit dem Kunden unter der von ihm genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben.
4.3. Die Privatkundentarife sind insbesondere auf die übliche Nutzung des durchschnittlichen Privatkunden konditioniert. Handelt es sich bei dem Tarif um einen Privatkundentarif, der für eine bestimmte Verbindungsart keine Kosten vorsieht (z.B. „Festnetz Privatkunden Tarif - Festnetz zu Festnetz deutschlandweit“), so gilt dies nur für den Umfang einer üblichen Privatkundennutzung.
.... Wers mag...
cu ChrisX