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VICTORVOX macht aus stets zahlenden Kunden 'SCHUFA-Sünder'!


08.11.2007 22:09 - Gestartet von dirk.barthel
Hallo Forum,

VICTORVOX missachtet offensichtlich systematisch das Bundesdatenschutzgesetz!

Die Firma übermittelt an die SCHUFA vermeintliche Schuldner. Dies auch dann, wenn die Forderung offensichtlich nicht begründet ist und beispielsweise auf einem Fehler von VICTORVOX beruht bzw. wenn der Kunde gegen die Forderung offensichtlich nicht unbegründete Einwände vorbringt.

Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf (vom 14.12.2006 AZ I-10 U 69/06)stellt dies einen klaren Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz dar und ist daher unzulässig.

Beispiel: VICTORVOX begeht einen Fehler und sendet dem stets solventen und brav zahlenden Kunden eine unbegründete Rechnung zu. Der Kunde widerspricht mehrfach telefonisch, schriftlich, per eingeschriebenem Brief, eventuell sogar mit Hilfe seines Rechtsbeistandes.
VICTORVOX entschuldigt sich für das Versehen aber gibt dieses "Verfahren" trotzdem (ein erneuter Fehler? erneute Inkompetenz?) an ein Inkassobüro und meldet die "Unregelmäßigkeit" der SCHUFA. Plötzlich bekommt der Kunde Post von seiner Bank, welche ihm beispielsweise Konsequenzen für einen bestehenden Kreditvertrag ankündigt...

So schnell wird man bei VICTORVOX beispielsweise vom solventen Beamten zum Schuldner gemacht. Klasse!

Die Frage ist nur, bei wem macht VICTORVOX den nächsten Fehler? Ich hätte auch nie gedacht, dass es mich erwischt. Jetzt habe ich das Problem, welches ich wegen meines stets vertragsgerechten Verhaltens für unmöglich hielt!


D. Barthel

PS: Der SCHUFA-Eintrag wurde mittlerweile von VICTORVOX widerrufen.
Die Missachtung des BDSG bleibt. Hoffentlich stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit ein!
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[1] myselfme antwortet auf dirk.barthel
08.11.2007 22:45
...vielleicht haben sich die Herren Chef´s ja ein wenig übernommen bei dem Versuch den Konkurrenten freenet zu kaufen ?
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[2] tcsmoers antwortet auf dirk.barthel
09.11.2007 11:03
Benutzer dirk.barthel schrieb:
Hallo Forum,

VICTORVOX missachtet offensichtlich systematisch das Bundesdatenschutzgesetz!

Die Firma übermittelt an die SCHUFA vermeintliche Schuldner. Dies auch dann, wenn die Forderung offensichtlich nicht begründet ist und beispielsweise auf einem Fehler von VICTORVOX beruht bzw. wenn der Kunde gegen die Forderung offensichtlich nicht unbegründete Einwände vorbringt.

Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf (vom 14.12.2006 AZ I-10 U 69/06)stellt dies einen klaren Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz dar und ist daher unzulässig.

Beispiel: VICTORVOX begeht einen Fehler und sendet dem stets solventen und brav zahlenden Kunden eine unbegründete Rechnung zu. Der Kunde widerspricht mehrfach telefonisch, schriftlich, per eingeschriebenem Brief, eventuell sogar mit Hilfe seines Rechtsbeistandes.
VICTORVOX entschuldigt sich für das Versehen aber gibt dieses "Verfahren" trotzdem (ein erneuter Fehler? erneute Inkompetenz?) an ein Inkassobüro und meldet die "Unregelmäßigkeit" der SCHUFA. Plötzlich bekommt der Kunde Post von seiner Bank, welche ihm beispielsweise Konsequenzen für einen bestehenden Kreditvertrag ankündigt...

So schnell wird man bei VICTORVOX beispielsweise vom solventen Beamten zum Schuldner gemacht. Klasse!

Die Frage ist nur, bei wem macht VICTORVOX den nächsten Fehler? Ich hätte auch nie gedacht, dass es mich erwischt. Jetzt habe ich das Problem, welches ich wegen meines stets vertragsgerechten Verhaltens für unmöglich hielt!


D. Barthel

PS: Der SCHUFA-Eintrag wurde mittlerweile von VICTORVOX widerrufen. Die Missachtung des BDSG bleibt. Hoffentlich stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit ein!

Kann es sein, dass Du nur die Hälfte erzählst ?

Grundsätzlich sind nur rechtskräftige Dinge eintragungsfähig. Wenn diese Typen etwas ohne Grundlage eingetragen haben, ist an sich ein Straftatbestand erfüllt.

Leider kannich aus eigener Erfahrung sagen, dass die Staatsanwaltschaft es einstellen wird. Man sieht kein öffentliches Interesse.

peso
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[2.1] dirk.barthel antwortet auf tcsmoers
09.11.2007 12:43
Nein, ich erzählte den gesamten Vorgang. VICTORVOX hat ja reagiert und die Meldung bei der SCHUFA widerrufen.

Dass sie die Daten übermittelt haben, ist eine Unverschämtheit!

Aber:
Dass nur "rechtskräftige" Dinge eingetragen werden dürfen, ist nicht richtig. Jedoch ist ein automatisiertes Verfahren ("zahlt nicht, also Eintragung") nicht rechtens.

Hier ist der Einzelfall zu prüfen und eine Interessensabwägung zu treffen. Bei offensichtlich nicht unbegründeten Einwänden des vermeindlichen "Schuldners" ist die Eintragung auf jeden Fall vorerst zu unterlassen.

Die erfolgte Datenübermittlung erfüllt daher einen Straftatbestand.

Das Verfahren wird jedoch vermutlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Die Begründung ist vorhersehbar: Es ist leider nicht ermittelbar wer (also welche Person bei VICTORVOX) die Daten rechtswidrig an die SCHUFA weitergeleitet hat.

Jedoch könnte bei mehrfachen Meldungen der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen für frischen Wind sorgen...

D. Barthel

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[2.1.1] tcsmoers antwortet auf dirk.barthel
09.11.2007 14:24
Benutzer dirk.barthel schrieb:
Nein, ich erzählte den gesamten Vorgang. VICTORVOX hat ja reagiert und die Meldung bei der SCHUFA widerrufen.

Dass sie die Daten übermittelt haben, ist eine Unverschämtheit!

Aber:
Dass nur "rechtskräftige" Dinge eingetragen werden dürfen, ist nicht richtig.

DAS ist nicht richtig. Es dürfen nur rechtkräftige Entscheidungen eingetragen werden. Ansonsten würde diese Bande jeden Mahnbescheid eintragen lassen.


Jedoch ist ein automatisiertes
Verfahren ("zahlt nicht, also Eintragung") nicht rechtens.

Was denn nun ??


Hier ist der Einzelfall zu prüfen und eine Interessensabwägung zu treffen. Bei offensichtlich nicht unbegründeten Einwänden des vermeindlichen "Schuldners" ist die Eintragung auf jeden Fall vorerst zu unterlassen.

Kannst Du diese Aussage irgendwie belegen. Ich meine ja. Schau einfach mal unter www.schufa.de nach.



Die erfolgte Datenübermittlung erfüllt daher einen Straftatbestand.

Welchen ??



Das Verfahren wird jedoch vermutlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Die Begründung ist vorhersehbar: Es ist leider nicht ermittelbar wer (also welche Person bei VICTORVOX) die Daten rechtswidrig an die SCHUFA weitergeleitet hat.

Ganz so einfach ist das nicht. Ich habe es, incl. Dienstaufsichtsbeschwerde hinter mir. Die StA Baden-Baden betrachtet es einfach als geringfügung und den Schaden kann man ja auch nicht beziffern.



Jedoch könnte bei mehrfachen Meldungen der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen für frischen Wind sorgen...

Der Datenschutzbeauftragte dürfte damit wenig zu tun haben. Es ist an sich ein Straftatbestand.



D. Barthel

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[2.1.1.1] dirk.barthel antwortet auf tcsmoers
09.11.2007 18:11

Aber:
Dass nur "rechtskräftige" Dinge eingetragen werden
dürfen, ist nicht richtig.

DAS ist nicht richtig. Es dürfen nur rechtkräftige Entscheidungen eingetragen werden. Ansonsten würde diese Bande jeden Mahnbescheid eintragen lassen.

Du irrst. Leider! (Auch wenn ich mich mit dem Wort "Bande" nicht so recht anfreunden kann...)
Bei der SCHUFA melden die Vertragspartner selbstverständlich Unregelmäßigkeiten bei Vertragsverhältnissen. Dazu bedarf es keinesfalls eines (vollstreckbaren) Titels. Das ist derzeitige Praxis! Man spricht dann von sogenannten "weichen Negativmerkmalen".

Beispielsweise gab das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az.: 8 UH 323/05-99) einer Bank Recht, welche allein die Erwirkung eines Mahnbescheides gegen eine Kundin zum Anlass nahm, die Daten an die SCHUFA zu melden.

Interessant ist jedoch ein Urteil des OLG Düsseldorf.
Das Gericht merkte in der Entscheidung vom 14.12.2006 (AZ I-10 U 69/06) an, dass eine Einzelfallprüfung mit Interessensabwägung vorzunehmen ist. Das Gericht führte weiterhin aus, dass es bedenklich sei, Daten an die SCHUFA zu melden, bevor die Rechtmäßigkeit der Forderung gerichtlich überprüft wurde.

Diesen Bedenken (die ich übrigens teile) wurde aber meines Wissens bisher noch nicht grundsätzlich durch ein Gericht nachgegangen.

So führt das Gericht weiter aus, dass zumindest (!) zwischen den Interessen des Schutzes des Kreditverkehrs und den negativen Folgen eines SCHUFA-Eintrages abzuwägen sei. Dabei ist davon auszugehen, dass wenn der Kunde offensichtlich nicht unbegründete Einwände gegen die Forderung vorbringt, die Abwägung regelmäßig zu Gunsten des Kunden ausfällt.

Es sei bemerkt, dass man von einer seriös arbeitenden Firma erwarten kann, dass sie die Bedenken des Urteils teilt und dementsprechend umsichtig mit Meldungen an die SCHUFA umgeht.

Jedoch ist ein automatisiertes
Verfahren ("zahlt nicht, also Eintragung") nicht rechtens.

Was denn nun ??


Zu unterscheiden ist zwischen "automatisiertem Verfahren" und Einzelfallprüfung mit Interessensabwägung.



Kannst Du diese Aussage irgendwie belegen. Ich meine ja. Schau einfach mal unter www.schufa.de nach.

Moment mal! Die SCHUFA ist -einfach ausgedrückt- eine Firma. Die kann natürlich ihre Richtlinien festlegen wie sie will (sofern sie sich im gesetzlichen Rahmen bewegen). Welche Daten beispielsweise VICTORVOX tatsächlich (!) meldet, steht auf einem anderen Blatt.




Jedoch könnte bei mehrfachen Meldungen der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen für frischen Wind sorgen...

Der Datenschutzbeauftragte dürfte damit wenig zu tun haben. Es ist an sich ein Straftatbestand.

Du irrst. Die unrechtmäßige Übermittlung der Daten ist ein Verstoß gegen das BDSG. Weshalb soll das den Bundesdatenschutzbeauftragten (besser: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) nicht interessieren?
Der Bundesdatenschutzbeauftragte wird sich den Fall von VICTORVOX zunächst schriftlich erklären lassen.

Im Übrigen stellt eine durch das BDSG nicht legitimierte Übermittlung personenbezogener Daten eine klare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.

D. Barthel
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[2.2] rudiradler antwortet auf tcsmoers
24.01.2009 13:25
Benutzer tcsmoers schrieb:
Kann es sein, dass Du nur die Hälfte erzählst ?

Grundsätzlich sind nur rechtskräftige Dinge eintragungsfähig. Wenn diese Typen etwas ohne Grundlage eingetragen haben, ist an sich ein Straftatbestand erfüllt.

Leider kannich aus eigener Erfahrung sagen, dass die Staatsanwaltschaft es einstellen wird. Man sieht kein öffentliches Interesse.

peso

Sehr Traurig! Ich verstehe überhaupt nicht, warum da kein öffentliches Interesse bestehen soll, wenn systematisch zahlreichen korrekten Bürgern durch Fehlern bei Telefonfirmen potentiell irreparable Vermögensschäden zugefügt werden, stellt Euch mal vor, die Bank kündigt Euch eine lebenswichtige Finanzierung oder einen Kreditrahmen, vielleicht Eure Eigenheimfinanzierung, bloß weil ein schlampiger Provider leichtfertig und widerrechtlich Eure Bonität versaut.....

Gruß Rudi

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[3] Terrorist antwortet auf dirk.barthel
03.04.2008 23:45
Benutzer dirk.barthel schrieb:
...
Beispiel: VICTORVOX begeht einen Fehler und sendet dem stets solventen und brav zahlenden Kunden eine unbegründete Rechnung zu. Der Kunde widerspricht mehrfach telefonisch, schriftlich, per eingeschriebenem Brief, eventuell sogar mit Hilfe seines Rechtsbeistandes.
VICTORVOX entschuldigt sich für das Versehen aber gibt dieses "Verfahren" trotzdem (ein erneuter Fehler? erneute Inkompetenz?) an ein Inkassobüro und meldet die "Unregelmäßigkeit" der SCHUFA. Plötzlich bekommt der Kunde Post von seiner Bank, welche ihm beispielsweise Konsequenzen für einen bestehenden Kreditvertrag ankündigt...

Fast wort wörtlich das ist bei mir jetzt passiert!
Vorgewarnt durch diesen Thread habe ich aber schon vor Monaten
mehrfach (und auch per Einschreiben) wiedersprochen,
und Victorvox schlussendlich auch mitgeteilt, dass wenn Sie die
Dreistigkeit besitzen trotz meines Wiederspruchs gegen die Rechnung eine Schufa Meldung zu machen, ich sie direkt und ohne
weitere Vorwarnung vor Gericht zerren werden.

Heute kam das schreiben von meiner Bank die mein Haus finanziert,
mit allen möglichen Forderungen an mich wegen einem
Schufaeintrag, von wem wohl?

So schnell wird man bei VICTORVOX beispielsweise vom solventen Beamten zum Schuldner gemacht. Klasse!

Die Frage ist nur, bei wem macht VICTORVOX den nächsten Fehler?
Bei mir. An einen Fehler glaube ich nicht, nach mehreren
Einschreiben und der Klarstellungen, auch gegenüber deren
Rechtsanwaltskanzlei (die mir Ihrerseitsein Brief mit 'letzte außergerichtliche Möglichkeit' geschickt hatt) , dass man der
Rechnung Wiedersprochen hat und vorsorglicher Androhung dass eine
Schufa Meldung Gerichtsverfahren nach sich zieht, bleibt nur noch
Vorsatz übrig.

Ich hätte auch nie gedacht, dass es mich erwischt.
Ich habe es erwartet dass es mich erwischt, ich war ja
vorgewarnt. Danke!

Jetzt habe ich das Problem, welches ich wegen meines stets vertragsgerechten Verhaltens für unmöglich hielt!
Ein echtes Problem ist es nicht, aber es kostet eben
wieder Zeit das hin zu biegen. Und mein Anwalt ist
nicht begeistert weil die Schadenssumme so klein ist
dass er kaum dran verdient. Und Victorvox wird es nicht
weh tun, ausser ich schaffe es das in die Presse zu bekommen.


D. Barthel

PS: Der SCHUFA-Eintrag wurde mittlerweile von VICTORVOX widerrufen.
Die Missachtung des BDSG bleibt. Hoffentlich stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit ein!
Ok, die Sorge mit Einstellung der Verfahrens habe ich auch.
Neben zivilrechtlich über Anwalt ist strafrechtlich
bei mir aber Paragraph 187 Strafgesetzbuch relevant:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__187.html
weil ja 'Kredit zu gefährden geeignet ist' erfüllt ist,
mein Bank hat ja schon reklamiert.
Aber mein Anwalt erwartet die Staatsanwaltschaft ist überlastet und wird wie üblich einstellen unter dem Vorwand weil die Person die das Schreiben an die Schufa geschrieben hat sei nicht zu
ermitteln. Bananenrepublik oder Rechtsstaat? (Verzeihung an alle
Bananen produzierenden Länder).

Danke und Gruss nochmals an D. Barthel für die Vorwarnung!
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[3.1] dirk.barthel antwortet auf Terrorist
04.04.2008 00:11
Benutzer Terrorist schrieb:
Benutzer dirk.barthel schrieb: ...
Beispiel: VICTORVOX begeht einen Fehler und sendet dem stets solventen und brav zahlenden Kunden eine unbegründete Rechnung zu. Der Kunde widerspricht mehrfach telefonisch, schriftlich, per eingeschriebenem Brief, eventuell sogar mit Hilfe seines Rechtsbeistandes.
VICTORVOX entschuldigt sich für das Versehen aber gibt dieses "Verfahren" trotzdem (ein erneuter Fehler? erneute Inkompetenz?) an ein Inkassobüro und meldet die "Unregelmäßigkeit" der SCHUFA. Plötzlich bekommt der Kunde Post von seiner Bank, welche ihm beispielsweise Konsequenzen für einen bestehenden Kreditvertrag ankündigt...

Fast wort wörtlich das ist bei mir jetzt passiert! Vorgewarnt durch diesen Thread habe ich aber schon vor Monaten mehrfach (und auch per Einschreiben) wiedersprochen, und Victorvox schlussendlich auch mitgeteilt, dass wenn Sie die Dreistigkeit besitzen trotz meines Wiederspruchs gegen die Rechnung eine Schufa Meldung zu machen, ich sie direkt und ohne weitere Vorwarnung vor Gericht zerren werden.

Das wird nur mit viel Glück gelingen. Einstellung des Verfahrens wegen Nichtermittlung des direkt Verantwortlichen... :-(


Heute kam das schreiben von meiner Bank die mein Haus finanziert, mit allen möglichen Forderungen an mich wegen einem Schufaeintrag, von wem wohl?

Ich habe die Sache dem Bundesdatenschutzbeauftragen vorgelegt. Dieser hat von VICTORVOX eine Stellungnahme eingefordert. VICTORVOX schreibt darin:

dass
-ich den Eintrag bei der SCHUFA zu Recht reklamierte,
-der Eintrag also fehlerhaft war und deshalb gelöscht wurde,
-SIE SICH AUSDRÜCKLICH FÜR DEN FEHLER ENTSCHULDIGEN,
-aber (im Normalfall) keine automatische Datenübermittlung an die SCHUFA erfolge

Der Bundesdatenschutzbeauftragte teilte mir mit, dass er nun davon ausgeht, dass es sich um einen individuellen Arbeitsfehler von VICTORVOX handelt und dass er VICTORVOX nochmals auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bearbeitung hinweist.

Ich kann Ihnen nur dringend raten, den Vorfall dem Bundesdatenschutzbeauftragem zu melden! Nur wenn sich dort die Hinweise/Vorfälle/Beschwerden häufen, kann dieser gegen VICTORVOX vorgehen. Ansonsten versteckt sich VICTORVOX hinter der Ausrede "fehlerhafter Einzelfall"!

Nachdem VICTORVOX nun den "Fehler" schriftlich eingeräumt hat,
werde ich von VICTORVOX eine Pauschale für die von mir verfassten Schriftsätze sowie Porti fordern. Mal sehen, wie sie auf den sicherlich notwendigen Mahnbescheid reagieren...

D. Barthel

@Terrorist
Schreiben Sie mir doch mal eine email.