Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer e01621 schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
Am allerwenigstens mit Wucher, auch wenn e605 hier anderer Meinung sein mag.
P. (E605) ist ein stark giftiges Insektizid, Phosphorsäureester (Pflanzenschutzmittel); Kontakt-, Fraß- und Atemgift, farblose bis gelbliche Flüssigkeit von lauchartigem Geruch; als Spritzmittel besonders gegen saugende Insekten und Spinnmilben eingesetzt (für alle Tierarten schädlich, reduziert Nützlinge, bienengefährlich), im Wein- und Obstbau als Kombination von P.-Ethyl und Demeton-S-methylsulfoxid verwendet.
Ist mir bekannt :-) Sorry, mir ist die Zahl 01621 nicht eingefallen, deshalb 605. Wie wär's mit e01900? Das wäre einfacher zu merken ;-)
Benutzer e01621 schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
1. Spart euch die Strafanzeigen gegen Talkline, ohne triftige Begründung werden die nämlich allesamt wieder eingestellt und belasten unnötig die Staatskasse.
Franke schildert aber in seinem Schreiben, sein Computer sei von Dritten so verändert worden, daß eine teuere Einwahl ohne sein Wissen stattfinden konnte. Ist meiner Meinung nach eine Tatsachenschilderung, die eine strafbare Datenveränderung (§303a StGB) zumindest als möglich erscheinen läßt. Daher nach meiner Auffassung Anfangsverdacht gegen Unbekannt iSd § 160 I StPO. Für mich durchaus Anlaß, eine Vernehmung von ihm als Zeugen durchzuführen und ihn zu bitten, seine Festplatte für eine kriminaltechnische Untersuchung zur Verfügung zu stellen.
Dann finde mal einen StA, der deiner Ansicht folgt.
Theoretisch muss eine Anzeige nichts Juristisches enthalten, das muss dann der StA rausfinden. Bei dermaßen vagen Anhaltspunkten wird sich aber kein StA die Arbeit machen, das gebe ich dir schriftlich.
Naja, das hängt sicher vom StA und dessen Meinung dazu ab. Ich halte es aber grundsätzlich nicht für richtig, von einer Anzeige abzuraten. Wenn nix dran ist, dann wird halt eingestellt. Zugegeben - es ist vage, was er schreibt. Er müßte den genauen Hergang schildern.
Wie gesagt, ihr könnt es gerne versuchen. Weiter hinten im Forum stehen ein paar deprimierende Beiträge von Nutzern, die es schon mal versucht haben.
Das kann schon deprimieren, wenn man wirklich von einer Straftat gleich welcher Art betroffen ist und erlebt, daß nix passiert.
Der Tatbestand der Datenveränderung trifft, wenn überhaupt (habe jetzt keine Lust das zu überprüfen), allenfalls den Webseiten-Autor oder Dialer-Programmierer, nicht Talkline. Talkline ist lediglich Vertragspartner bezüglich der TK-Dienstleistung (mehrfach bestätigt vom BGH, siehe dort auch Verantwortlichkeit des TK-Dienstleisters laut TDG).
Trifft sicher nur den, der die Veränderung vornimmt, also den Autodownload veranlaßt. Den Dialer-Programmierer trifft es wahrscheinlich nicht. Der veranlaßt den Download ja nicht; ehr den Webmaster der betroffenen Site, der die Page mit dem Downloadcode erstellt hat.
2. Wetten, dass dein Fall eingestellt wird? Liest sich aber sehr amüsant...
Vorsicht: Die Schilderungen von Anzeigeerstattern müssen keinesfalls ein juristisch aufgearbeiteter Sachverhalt sein. Es muß sich nur um eine Tatsachenschilderung handeln, aus der sich die bloße Möglichkeit einer Straftat ergibt. Allerdings hat der Staatsanwalt hier Beurteilungsspielraum.
s.o.
3. Die von dir angestrebten Sammelklagen gibt es, auch wenn es mir niemand glaubt, a) im Ausland nur im Zivilbereich und nicht im Strafbereich und b) in Deutschland überhaupt nicht.
Popularklagen gibt es nicht...es gibt aber die Möglichkeit der Verbindung von Strafsachen, so daß sie letztlich doch an einem Ort verhandelt werden könnten.
Zur zivilrechtlichen Frage, ob bei 0190 Dialern überhaupt ein Vertrag zustandekommt, empfehle ich folgendes Urteil zu studieren: AG Freiburg i. Br. Az.: 11 C 4381/01 v. 11.6.2002
Hat nichts zu sagen, weil es
1. ein AG ist und
2. das LG Mannheim in einem anscheinend noch nicht veröffentlichten Urteil erst kürzlich das Gegenteil entschieden hat, wenn ich mich recht erinnere.
Klar - die Dialergeschichten sind heiß umstritten.
Darüber, dass bei Dialern, die sich ohne Wissen und Wollen des Nutzers einwählen, kein wirksamer Vertrag zustande kommt, brauchen wir nicht zu diskutieren. Aber das will ja erst mal nachgewiesen werden.
Der Nachweis wurde hier über die Zeugenaussage der Ehefrau des Beklagten geführt. Außerdem hat die klagende Telefongesellschaft die aktuelle Website des Anbieters 'Videobabe.com' im Termin vorgelegt.
Und noch was: Es gibt Gefährlicheres wie e605...
Herr Talkline fürchtet nichts.
Ich dachte immer ích ´habs mit dem Chef von Axmann zu tun...
Benutzer e01621 schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer network schrieb:
Für mich war es nur wiedermal interessant - habe noch nie einen Dialer (oder kostenlose Chat/Sex/Hackersoftware)gesehen bzw. nachvollzogen, wo nicht irgendwo der Preis und eine Einwilligung genannt/gefordert wird.
Ich kenn's auch nur aus der Presse, anscheinend gibt es diese Dialer aber.
Ich kenns aus der Praxis. Ein Click auf einen falschen Link, wo sie dir irgendwas (kostenlose Mitgliedschaften etc) abieten, reicht, und es lädt sich ein 'Plugin' herunter.
Sicherheitseinstellungen überprüfen und Updates aufspielen, wenn man sich schon auf diesen Puff-Seiten aufhält - dann bleibt's künftig bei der Theorie.
Haha, der Rechner war gepachet. Mittlerweile mit Firewall nachgerüstet. Kostete fast nix. Ich finde es halt nur unverschämt, wenn die Festplatte zum Selbstbedienungsladen einiger Geschäftemacher wird.
Trotzdem bin ich nach wie vor der Ansicht, dass viele Kunden auch ihrerseits betrügerische Absichten hegen, indem sie den Preis wohlweislich ignorieren, um die Schuld später auf den bösen Dialer zu schieben.
Betrügerische Kunden werden kaum Erfolg haben; bei Gericht werden sie krachend unterliegen, denn wenn alles richtig gelaufen ist, dann kann der betrügerische Kunde den Betrug nicht nachweisen.
In der Tat, deswegen finde ich es auch wichtig, nicht nur betrügenden Anbietern, sondern auch betrügenden Kunden den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Fest steht: Wird der Preis angezeigt und klickt der Kunde freiwillig auf 'Verbinden', kann er sich später praktisch nicht mehr herausreden, auch bei horrenden Verbindungspreisen nicht.
Vorsicht: Meistens clickt man nicht freiwillig auf 'Verbinden'.
War doch nur ein Beispiel.
Meist lädt sich der Dialer herunter, startet die Anwahl automatisch,
Moment, wenn die Einwahl unerwünscht erfolgt, ist das kein wirksamer Vertrag (was ich natürlich nicht meinte). Andererseits ist auch ein bisschen selbst schuld, wer den Download a) überhaupt erst starten lässt,
Naja, wenn die es bös meinen, dann merkst du von dem Download gar nix. Meist wird aber irgendwas angezeigt (Plugin laden oder ähnlicher Käse)
b) die Sicherheitsabfrage wegklickt oder ausgeschaltet hat
Frag mal den Nomalbenutzer, was ne Sicherheitsabfrage ist oder wie man den Browser konfiguriert. Was ich da schon an DAUs erlebt habe...und die werden halt dann etwas geleimt.
und c) den
Download nicht vor Beendigung abbricht. Dabei bleibe ich auch, auch wenn das unpopulär ist.
Der Download dauert aber nicht lange. Die Sache mit www.eingang69.de hab ich auch mal nachgestellt. Abgesehen davon, daß die Site offensichtlich ehrlich ist, der Autodownload dauert bei einer Verbindungsgeschwindigkeit von 56kbps keine Sekunde (Größe des Dialers: 20k). Der Alarm der Firewall kam schon, da waren gerade die AGBs erschienen. Ein betrügerischer Dialer hätte bei einem ungeschützten PC schon jetzt die Verbindung gekappt und die Anwahl begonnen. Der Dialer auf www.eingang69.de hat zunächst auf eine weitere Site verbunden, auf der nochmal was zu bestätigen gewesen wäre.
Besonders das Nicht-Abbrechen des Downloads finde ich verdächtig, denn so klein sind diese Dialer-Downloads vermutlich nicht, und mit einem langsamen ISDN- oder Modem-Anschluss dauert der Download mit Sicherheit einige Sekunden, die man zum Abbruch nutzen kann.
s.o.! So lange dauert es leider nicht!
Warum schaut der
Nutzer hier tatenlos zu? Weil er wie vom Donner gerührt ist ist und unter Schock steht?
Allerdings hat man die Möglichkeit, wenn man das Modem nicht stumm geschalten hat, díe Anwahl zu hören und das Modem abzuschalten. Aber im Forum habe ich schon gelesen, daß manche das nicht wissen.
Iü vertritt das AG Wiesbaden die Auffassung, daß der Kunde den Computer wasserdicht konfigurieren muß.
und man muß binnen der kurzen Anwahlzeit von ca ein bis zwei Minuten auf 'Trennen' drücken (wenn es überhaupt eine Möglichkeit gibt, die Verbindung softwaremäßig zu unterbrechen).
Wenn Download und Anwahl freiwillig erfolgen, dann ist gegen den Dialer nichts einzuwenden. Es muß auch der richtige Preis genannt werden, und nicht etwa der Preis im Minutentakt angegeben werden, wenn hinterher in einem ungünstigeren Takt abgrechnet wird.
In der Tat. Hier bin ich der Meinung, dass allzu frecher Abrechnungstakt (z.B. 30 Min.) überraschend ist und daher auf Grund des § 305c BGB nicht wirksam wird. Wo dort die Grenzen liegen, wird die Rechtsprechung zeigen.
Ron's enemy