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An alle die Probleme mit Talkline haben


16.10.2002 17:15 - Gestartet von Jacky
Liebe Leute, ich kann euch aus meiner Erfahrung nur eines raten: Laßt euch von den schäbigen Talkline-Methoden nicht beeindrucken/unterkriegen. Ich selbst habe einen sechsmonatigen Kampf hinter mir wg. überhöhter Rechnungen. Trotz zahlreicher Anrufe und Einschreibebriefe wurde meine Bitte um einen Einzelnachweis betreff der überhöhten Rechnungen von Talkline konsequent ignoriert. Statt dessen Mahnungen, Mahnungen, Mahnungen und schließlich Briefe von einem Inkassounternehmen sowie von Rechtsanwälten, die von Talkline eingeschaltet wurden. Unter anderem wurde in den Schreiben ein Rechnungsbetrag eingefordert, den ich bereits vier Monate zuvor überwiesen hatte, und der von der Telekom nachweislich an Talkline weitergeleitet wurde. Talkline jedoch behauptete steif und fest, das Geld nie erhalten zu haben. Nach vielen weiteren Telefonaten wurde mir schließlich doch noch ein Einzelnachweis geschickt, der jedoch nicht nur unvollständig war, sondern auch vollkommen unübersichtlich und unlogisch (z.B. war ich diesem Einzelnachweis zufolge am selben Tag zur selben Uhrzeit gleich mehrmals ins Netz gegangen. Einmal für fünf Minuten, einmal für zehn und einmal für dreißig Minuten, die alle extra berechnet wurden. Jedem dürfte klar sein, daß das nicht möglich ist). Als ich bei Talkline anrief und darum bat, mich mit jemandem zu verbinden, der mir diesen seltasamen Einzelnachweis erklären könnte, gab es offensichtlich niemanden im ganzen Unternehmen, der dazu in der Lage war. Die Antwort lautete schlicht: Nun hätte ich den Nachweis, nun müßte ich auch zahlen. Nach einem weiteren Brief von den Anwälten (der von mir geforderte Betrag war mittlerweile mit Mahnkosten und allem weiteren um ein dreifaches angestiegen), schrieb ich Ihnen zurück, daß sie mich doch bitte vor Gericht schleifen sollen, wenn Sie meinen, mit solchen Methoden durchzukommen. Seit dem habe ich nie wieder etwas von Talkline oder ihren Anwälten gehört!!!
Ich kann euch allen also nur raten, bei ähnlichen Problemen nicht nachzugeben. Die Beiträge im Forum haben mir selbst geholfen und mir gezeigt, daß ich nicht allein dastehe und Talkline einfach eine ganz miese Abzocke versucht. Sie wissen jedoch sehr genau, daß sie rechtlich keine Chance haben, sie versuchen also, einzuschüchtern.
Schreibt ihnen also auf jeden Fall bei Problemen ein oder zwei Einschreibebriefe, damit ihr einen Nachweis habt, daß ihr euch um die Sache gekümmert habt. Wenn Talkline nicht angemessen darauf reagiert, sind sie im Nachteil.
Übrigens: Talkline ging mir gegenüber sogar so weit, monatelang zu behaupten, daß sie keine Einzelnachweise erstellen könnten. Eine glatte Lüge, wie sich herausstellte. Ihr seht also, mit was für Methoden die arbeiten. Ich vermute eher, daß Talkline die Daten der Verbindungen nicht vorschriftsgemäß speichern, wie sie es eigentlich (sechs Monate lang) müssen, und daß sie sich daher weigern, solch einen Nachweis zu erbringen.
So, euch allen viel glück bei etwaigen Problemen; hoffe ich konnte dem ein oder anderen helfen. Jacky
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[1] Realtherion antwortet auf Jacky
23.10.2002 15:24
Benutzer Jacky schrieb:
Liebe Leute, ich kann euch aus meiner Erfahrung nur eines raten: Laßt euch von den schäbigen Talkline-Methoden nicht beeindrucken/unterkriegen. Ich selbst habe einen sechsmonatigen Kampf hinter mir wg. überhöhter Rechnungen. Trotz zahlreicher Anrufe und Einschreibebriefe wurde meine Bitte um einen Einzelnachweis betreff der überhöhten Rechnungen von Talkline konsequent ignoriert. Statt dessen Mahnungen, Mahnungen, Mahnungen und schließlich Briefe von einem Inkassounternehmen sowie von Rechtsanwälten, die von Talkline eingeschaltet wurden. Unter anderem wurde in den Schreiben ein Rechnungsbetrag eingefordert, den ich bereits vier Monate zuvor überwiesen hatte, und der von der Telekom nachweislich an Talkline weitergeleitet wurde. Talkline jedoch behauptete steif und fest, das Geld nie erhalten zu haben. Nach vielen weiteren Telefonaten wurde mir schließlich doch noch ein Einzelnachweis geschickt, der jedoch nicht nur unvollständig war, sondern auch vollkommen unübersichtlich und unlogisch (z.B. war ich diesem Einzelnachweis zufolge am selben Tag zur selben Uhrzeit gleich mehrmals ins Netz gegangen. Einmal für fünf Minuten, einmal für zehn und einmal für dreißig Minuten, die alle extra berechnet wurden. Jedem dürfte klar sein, daß das nicht möglich ist). Als ich bei Talkline anrief und darum bat, mich mit jemandem zu verbinden, der mir diesen seltasamen Einzelnachweis erklären könnte, gab es offensichtlich niemanden im ganzen Unternehmen, der dazu in der Lage war. Die Antwort lautete schlicht: Nun hätte ich den Nachweis, nun müßte ich auch zahlen. Nach einem weiteren Brief von den Anwälten (der von mir geforderte Betrag war mittlerweile mit Mahnkosten und allem weiteren um ein dreifaches angestiegen), schrieb ich Ihnen zurück, daß sie mich doch bitte vor Gericht schleifen sollen, wenn Sie meinen, mit solchen Methoden durchzukommen. Seit dem habe ich nie wieder etwas von Talkline oder ihren Anwälten gehört!!! Ich kann euch allen also nur raten, bei ähnlichen Problemen nicht nachzugeben. Die Beiträge im Forum haben mir selbst geholfen und mir gezeigt, daß ich nicht allein dastehe und Talkline einfach eine ganz miese Abzocke versucht. Sie wissen jedoch sehr genau, daß sie rechtlich keine Chance haben, sie versuchen also, einzuschüchtern. Schreibt ihnen also auf jeden Fall bei Problemen ein oder zwei Einschreibebriefe, damit ihr einen Nachweis habt, daß ihr euch um die Sache gekümmert habt. Wenn Talkline nicht angemessen darauf reagiert, sind sie im Nachteil.
Übrigens: Talkline ging mir gegenüber sogar so weit, monatelang zu behaupten, daß sie keine Einzelnachweise erstellen könnten. Eine glatte Lüge, wie sich herausstellte. Ihr seht also, mit was für Methoden die arbeiten. Ich vermute eher, daß Talkline die Daten der Verbindungen nicht vorschriftsgemäß speichern, wie sie es eigentlich (sechs Monate lang) müssen, und daß sie sich daher weigern, solch einen Nachweis zu erbringen. So, euch allen viel glück bei etwaigen Problemen; hoffe ich konnte dem ein oder anderen helfen. Jacky

Tja, der letzte Schritt, die Anwälte, steht mir noch bevor. Aus meiner 190 Euro Avisgo Rechnung (oh wunderbare Gebührenerhöhung von 1.2 auf 5 Cent - bekomm ich immer noch graue Haare von) sind mittlerweile 289 Euro geworden. Dann noch die bevorstehenden Anwaltsgebühren. Rechtsschutz hab ich nicht und meine Rechnungsstornierung ist wohl leider doch nicht als korrekter Widerspruch anzusehen. Fakto bleibt noch die urplötzliche (arglistige??) Gebührenerhöhung (welche nach Ron´s Enemy auch in keinem Amtsblatt auftauchte), welche doch hoffentlich unzulässig ist. Allmählich bekomme ich das Nervenflattern und obwohl ausharren scheinbar hilft, hätte ich in schwachen Momenten beinahe die knapp 600 Märker überwiesen. Ein verlorener Prozess würde mich derzeit auf jeden Fall in den zugigen Schuldturm bringen...
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[1.1] mounty antwortet auf Realtherion
23.10.2002 16:17
Nicht unterkriegen lassen; auch mir sind schon etliche graue Haare gewachsen. Ich denke, verlass Dich auf "ron´s enemy" und seinen Beitrag, dass die deftige Gebührenerhöhung von Jan. ff nirgends angekündigt war, somit nicht rechtens ist. Diese miesen Typen rechnen mit der Tatsache, dass 9 von 10 Inkassobedrohten die Flatter kriegen und zahlen: Siehe da, das Geschäft ist gemacht! Es ist davon auszugehen, dass es wohl keinen Richter gibt, der ohne EVN und ohne angekündigte Preiserhöhung diesen Burschen Recht gibt.
Gruß mounty
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[1.2] Mail genügt
hannodies antwortet auf Realtherion
24.10.2002 12:44
Briefe per Einschreiben sind nicht erforderlich. Es genügt völlig, wenn man fristgemäß per Mail widersprochen hat und auf diese Mail sofort die automatische Empfangsbestätigung bekommt. Die sollte man natürlich komplett ausdrucken, mit allem Werbequatsch, und auch gespeichert behalten!
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[1.2.1] Realtherion antwortet auf hannodies
24.10.2002 13:24
Benutzer hannodies schrieb:
Briefe per Einschreiben sind nicht erforderlich. Es genügt völlig, wenn man fristgemäß per Mail widersprochen hat und auf diese Mail sofort die automatische Empfangsbestätigung bekommt. Die sollte man natürlich komplett ausdrucken, mit allem Werbequatsch, und auch gespeichert behalten!

Tja, wenn ich die Mail noch hätte (Rechner geplättet)... Aber waaaas solls - der Tarif war ja eh ungültig *amstrohhalmklammer*
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[1.2.2] e01621 antwortet auf hannodies
24.10.2002 19:58
Benutzer hannodies schrieb:
Briefe per Einschreiben sind nicht erforderlich. Es genügt völlig, wenn man fristgemäß per Mail widersprochen hat und auf diese Mail sofort die automatische Empfangsbestätigung bekommt. Die sollte man natürlich komplett ausdrucken, mit allem Werbequatsch, und auch gespeichert behalten!

Die Empfangsbestätigung hat keine Beweiskraft. E-Mails sind dann und nur dann beweiskräftig, wenn der Mailverkehr über eine öffentlich zugelassene Zertifizierungsstelle im Sinne des Signaturgesetzes gelaufen ist, weil nur dieses Verfahren die Mails fälschungssicher macht.
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[1.2.2.1] RE: Mail genügt / Beweiskraft
hannodies antwortet auf e01621
24.10.2002 22:46
Also der ganze Zirkus reicht mir jetzt. Ich habe fristgemäß widersprochen (per Mail, bestätigt) und gefaxt (ohne Reaktion). Schriftlicher Einwand heißt per Briefpost, Fax oder MAIL. Ohne irgendwelchen extra Aufwand, den man Kunden nicht zumuten kann! Keine juristischen Spitzfindigkeiten.

Es geht um einen Betrag von ca. 25 Euro, den DIE von mir haben wollen. Also müssen DIE ihren Anspruch begründen können. DIE müßten mich verklagen. Das werden sie höchstwahrscheinlich nicht tun, weil es dickere Fische gibt UND weil sie dabei schlechte Karten hätten. Punkt.
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[2] adlerauge antwortet auf Jacky
27.10.2002 19:59
Hallo,

mich würde interessieren ob es in Deiner Angelegenheit etwas neues gibt ???
Habe auch massive Probleme mit Talkline (CbC-Erhöhung im Januar).
Am 13.8. bekam ich dann von die Zahlungsaufforderung von Intrum.
Habe mal wieder ausführlich argumentiert und auch widersprochen. Seitdem warte ich auf irgend eine Nachricht !!.
Ist das normal ???

Gruß
adlerauge


Benutzer Jacky schrieb:
Liebe Leute, ich kann euch aus meiner Erfahrung nur eines raten: Laßt euch von den schäbigen Talkline-Methoden nicht beeindrucken/unterkriegen. Ich selbst habe einen sechsmonatigen Kampf hinter mir wg. überhöhter Rechnungen. Trotz zahlreicher Anrufe und Einschreibebriefe wurde meine Bitte um einen Einzelnachweis betreff der überhöhten Rechnungen von Talkline konsequent ignoriert. Statt dessen Mahnungen, Mahnungen, Mahnungen und schließlich Briefe von einem Inkassounternehmen sowie von Rechtsanwälten, die von Talkline eingeschaltet wurden. Unter anderem wurde in den Schreiben ein Rechnungsbetrag eingefordert, den ich bereits vier Monate zuvor überwiesen hatte, und der von der Telekom nachweislich an Talkline weitergeleitet wurde. Talkline jedoch behauptete steif und fest, das Geld nie erhalten zu haben. Nach vielen weiteren Telefonaten wurde mir schließlich doch noch ein Einzelnachweis geschickt, der jedoch nicht nur unvollständig war, sondern auch vollkommen unübersichtlich und unlogisch (z.B. war ich diesem Einzelnachweis zufolge am selben Tag zur selben Uhrzeit gleich mehrmals ins Netz gegangen. Einmal für fünf Minuten, einmal für zehn und einmal für dreißig Minuten, die alle extra berechnet wurden. Jedem dürfte klar sein, daß das nicht möglich ist). Als ich bei Talkline anrief und darum bat, mich mit jemandem zu verbinden, der mir diesen seltasamen Einzelnachweis erklären könnte, gab es offensichtlich niemanden im ganzen Unternehmen, der dazu in der Lage war. Die Antwort lautete schlicht: Nun hätte ich den Nachweis, nun müßte ich auch zahlen. Nach einem weiteren Brief von den Anwälten (der von mir geforderte Betrag war mittlerweile mit Mahnkosten und allem weiteren um ein dreifaches angestiegen), schrieb ich Ihnen zurück, daß sie mich doch bitte vor Gericht schleifen sollen, wenn Sie meinen, mit solchen Methoden durchzukommen. Seit dem habe ich nie wieder etwas von Talkline oder ihren Anwälten gehört!!! Ich kann euch allen also nur raten, bei ähnlichen Problemen nicht nachzugeben. Die Beiträge im Forum haben mir selbst geholfen und mir gezeigt, daß ich nicht allein dastehe und Talkline einfach eine ganz miese Abzocke versucht. Sie wissen jedoch sehr genau, daß sie rechtlich keine Chance haben, sie versuchen also, einzuschüchtern. Schreibt ihnen also auf jeden Fall bei Problemen ein oder zwei Einschreibebriefe, damit ihr einen Nachweis habt, daß ihr euch um die Sache gekümmert habt. Wenn Talkline nicht angemessen darauf reagiert, sind sie im Nachteil.
Übrigens: Talkline ging mir gegenüber sogar so weit, monatelang zu behaupten, daß sie keine Einzelnachweise erstellen könnten. Eine glatte Lüge, wie sich herausstellte. Ihr seht also, mit was für Methoden die arbeiten. Ich vermute eher, daß Talkline die Daten der Verbindungen nicht vorschriftsgemäß speichern, wie sie es eigentlich (sechs Monate lang) müssen, und daß sie sich daher weigern, solch einen Nachweis zu erbringen. So, euch allen viel glück bei etwaigen Problemen; hoffe ich
konnte dem ein oder anderen helfen. Jacky
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[2.1] tamaschi antwortet auf adlerauge
27.10.2002 22:41
Seit dem Inkasso-Schreiben und einem Fax meinerseits an die, daß ich die Forderungen von TL in ihrer Höhe bestreite, ist auch bei mir Ruhe. Seit dem kam nichts mehr, und mein Fax ist jetzt auch schon einige Zeit her.


Benutzer adlerauge schrieb:
Hallo,

mich würde interessieren ob es in Deiner Angelegenheit etwas neues gibt ???
Habe auch massive Probleme mit Talkline (CbC-Erhöhung im Januar).
Am 13.8. bekam ich dann von die Zahlungsaufforderung von Intrum. Habe mal wieder ausführlich argumentiert und auch widersprochen. Seitdem warte ich auf irgend eine Nachricht !!. Ist das normal ???

Gruß
adlerauge


Benutzer Jacky schrieb:
Liebe Leute, ich kann euch aus meiner Erfahrung nur eines raten: Laßt euch von den schäbigen Talkline-Methoden nicht beeindrucken/unterkriegen. Ich selbst habe einen sechsmonatigen Kampf hinter mir wg. überhöhter Rechnungen. Trotz zahlreicher Anrufe und Einschreibebriefe wurde meine Bitte um einen Einzelnachweis betreff der überhöhten Rechnungen von Talkline konsequent ignoriert. Statt dessen Mahnungen, Mahnungen, Mahnungen und schließlich Briefe von einem Inkassounternehmen sowie von Rechtsanwälten, die von Talkline eingeschaltet wurden. Unter anderem wurde in den Schreiben ein Rechnungsbetrag eingefordert, den ich bereits vier Monate zuvor überwiesen hatte, und der von der Telekom nachweislich an Talkline weitergeleitet wurde. Talkline jedoch behauptete steif und fest, das Geld nie erhalten zu haben. Nach vielen weiteren Telefonaten wurde mir schließlich doch noch ein Einzelnachweis geschickt, der jedoch nicht nur unvollständig war, sondern auch vollkommen unübersichtlich und unlogisch (z.B. war ich diesem Einzelnachweis zufolge am selben Tag zur selben Uhrzeit gleich mehrmals ins Netz gegangen. Einmal für fünf Minuten, einmal für
zehn und einmal für dreißig Minuten, die alle extra berechnet wurden. Jedem dürfte klar sein, daß das nicht möglich ist).
Als ich bei Talkline anrief und darum bat, mich mit jemandem zu verbinden, der mir diesen seltasamen Einzelnachweis erklären könnte, gab es offensichtlich niemanden im ganzen Unternehmen, der dazu in der Lage war. Die Antwort lautete schlicht: Nun hätte ich den Nachweis, nun müßte ich auch zahlen. Nach einem weiteren Brief von den Anwälten (der von mir geforderte Betrag war mittlerweile mit Mahnkosten und allem weiteren um ein dreifaches angestiegen), schrieb ich Ihnen zurück, daß sie mich doch bitte vor Gericht schleifen sollen, wenn Sie meinen, mit solchen Methoden durchzukommen. Seit dem habe ich nie wieder etwas von Talkline oder ihren Anwälten gehört!!! Ich kann euch allen also nur raten, bei ähnlichen Problemen nicht nachzugeben. Die Beiträge im Forum haben mir selbst geholfen und mir gezeigt, daß ich nicht allein dastehe und Talkline einfach eine ganz miese Abzocke versucht. Sie wissen jedoch sehr genau, daß sie rechtlich keine Chance haben, sie versuchen also, einzuschüchtern. Schreibt ihnen also auf jeden Fall bei Problemen ein oder zwei Einschreibebriefe, damit ihr einen Nachweis habt, daß ihr euch um die Sache gekümmert habt. Wenn Talkline nicht angemessen darauf reagiert, sind sie im Nachteil.
Übrigens: Talkline ging mir gegenüber sogar so weit, monatelang zu behaupten, daß sie keine Einzelnachweise erstellen könnten.
Eine glatte Lüge, wie sich herausstellte. Ihr seht also, mit was für Methoden die arbeiten. Ich vermute eher, daß Talkline die Daten der Verbindungen nicht vorschriftsgemäß speichern, wie sie es eigentlich (sechs Monate lang) müssen, und daß sie sich daher weigern, solch einen Nachweis zu erbringen. So, euch allen viel glück bei etwaigen Problemen; hoffe ich
konnte dem ein oder anderen helfen. Jacky
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[2.2] Jacky antwortet auf adlerauge
28.10.2002 11:41
Hallo Adlerauge,
nein, ich habe seit dem (ca. 2 Monate) nicht mehr von Talkline, Intrum oder Anwälte gehört. Ich bin selbst gespannt, ob da noch mal was kommt, kann es mir aber kaum vorstellen. Immerhin hat Talkline mir mit falschen Ausreden sechs Monate lang einen Einzelnachweis verweigert und als ich diesen schließlich doch bekam, konnte mir niemand die Beträge darauf erklären.
Wie lange liegen deine fehlerhaften Rechnungen zurück? Talkline muß die Einwahldaten sechs Monate lang aufbewahren, d.h. wenn möglich fordere auf jeden Fall schriftlich per Einschreiben (!!!) einen Nachweis. Dazu bist du berechtigt, egal, was sie dir erzählen. Schließlich kann niemand von dir verlangen, daß du etwas zahlst, was für dich nicht überschaubar ist. Wenn sie dir diesen Nachweis nicht erbringen, bist du im Vorteil.
Ich bin wohlgemerkt kein Anwalt, doch es entspringt der allg. Logik und vorallem auch der allg. Rechtslage, daß man bei Zweifeln über die Rechnungshöhung eine Aufstellung der entstandenen Kosten verlangen darf. Die Telekom erbringt so einen Nachweis ohne zu murren, warum also die Talkline nicht???
Auf jedenfall auf diesen Nachweis bzw. Kostenerläuterung bestehen, das ist dein Recht!! Wenn du noch Fragen hast, ich stehe gerne zur Verfügung und Verbraucherschutzzentrale kann dir übrigens auch Auskunft geben. Einfach im Telefonbuch nachschlagen.
Grüße&viel Glück, Jacky
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[3] ForBi antwortet auf Jacky
06.11.2002 14:56
Hi, möchte mich hier auch kurz als TL-Geneppter verewigen!
Bei mir sind 2 x 80 Euro im Juni angefallen und habe inzwischen einigen Schriftverkehr mit TL & Inkasso (Darmstadt) geführt. Die fachliche Unkenntnis fand ich zuerst erschreckend; inzwischen gehe ich nur noch von einer ganz linken Nummer aus!
Einwahl übrigens auch über Freenet by Call (wirklich Zufall???).
Habe erstmal alle Schotten (DSL-Einwahl, 190-Rufnummernsperre, kein ISDN, Firewall etc) dicht gemacht und Beweise gesichert!!

Über den Einzelverbindungsnachweis MIT kompletter Nummer bin ich dann auf Dänemark und www.eingang69.de gestossen.
Und habe nun MIT DSL den Ablauf (mit Hardcopy's protokolliert) nachgestellt.
Gestern habe ich, trotz Einspruch UND HERGANGS-BESCHREIBUNG, noch Post von einer sicher gut verdienenden Anwaltskanzlei bekommen!

Erkenntnis:
Wo (Page) SICHER drauf steht, ist nicht SICHER drin;
und
Wer (Inkasso) von Fair Play spricht, will Dich nur besch...!

WER HAT ÄHNLICHES FESTGESTELLT ????

Lassen wir uns also nicht unterkriegen!
ciao
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[3.1] network antwortet auf ForBi
06.11.2002 22:51
Schrein mal, was Dir Deine Nachstellung genutzt hat. Hab mal alle Türen (Java, Axtive-x, Firewall) geöffnet. BEVOR sich der Dialer, zugegeben ohne weitere Nachfrage, installiert, liest man auf jeden Fall:

"Bei Benutzung unserer Software werden € 25 pro Einwahl und danach € 2,50 pro Min. für diesen Service berechnet."

sowie u.a.

"Die Software, die beim Anklicken des Download-Buttons heruntergeladen wird, bricht (wenn sie heruntergeladen und aktiviert ist) die normale Internetverbindung ab und ruft den Service-Server an. Sie ermöglicht damit Zugang zu den frechen Seiten von diesem Service. Wenn der Benutzer Informationen von außerhalb dieses Services holen möchte, muss er die Verbindung abbrechen und den normalen Internetzugang zu seinem Internet-Provider benutzen.
Diese Seite wird von Tele Team Work Gydevang 39 DK-3450 Allerod Denmark zur Verfügung gestellt."

Preise, Anbieter - alles wird genannt. Dies für die, die noch danach forschen.

Benutzer ForBi schrieb:
Über den Einzelverbindungsnachweis MIT kompletter Nummer bin ich dann auf Dänemark und www.eingang69.de gestossen. Und habe nun MIT DSL den Ablauf (mit Hardcopy's protokolliert) nachgestellt.
Gestern habe ich, trotz Einspruch UND HERGANGS-BESCHREIBUNG, noch Post von einer sicher gut verdienenden Anwaltskanzlei bekommen!
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[3.1.1] ForBi antwortet auf network
07.11.2002 09:44
Hi Network,
zunächst einmal wurde die Seite unaufgefordert präsentiert.

Dann klick doch mal auf 'Gratis Sex Video' !
Es wird dir eine Sicherheitswarnung 'Installieren und Ausführen von 'Browser plugin', signiert am 26.06.02 signiert und herausgegeben von: Tele Team Work ApS' OHNE Info über Dialerfunktion sowie Preis angezeigt.
Für mich ganz klar arglistige Täuschung!

Was interessiert es mich, ob irgendwoanders auf der Page
gebührenpflichtige Links sind. Die sind nicht angeklickt worden!
Ciao
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[4] nostromo12 antwortet auf Jacky
06.11.2002 21:29
Vielen Dank meinen Vorgängern. Mir geht das auch so wie vielen:
->Horrende Summen auf der Telefonrechnung->Am Anfang zähneknirschend gezahlt (leider wie sich herausstellte denn Die Summen waren aus den Fingern gesogen).
->Die Summen werden trotz Zahlungen immer höher und unverschämter
->Anrufe bei der Hotline´die eigentlich Beschwerdestelle heissen sollte. Die genervte Mitarbeiterinnen konnte neben Floskeln der Richtigkeit der Beträge gerade mal den Tag der Ersteinwahl nennen. Dieses Datum war dann auch die Standardantwort auf ALLE Fragen. Toll was?->Weitere Anrufe folgten.
->Das konnte Ihr Euch also eigentlich sparen da die effektiv Null Auskunft oder Information geben (bla bla bla). Hochstens eine Adresse wird herausgegeben an die man dann schreiben darf wenn da was nicht stimmen sollte (!****!)
->Ein Freund ist Jurist und hat mich erstmal zum Verbraucherschutz geschickt da die Routine mit sowas haben. Ganz richtig! Talkline ist ein alter Bekannter über den Dialer und ähnlich uneriöse `Dinstleistungen` abgerechnet werden. Das soll soger soweit gehen das es aussieht als würden die mit dem Finger im Telefonbuch stochern und den Leuten mal ein paar Rechnungen schicken (nach Aussage der Anwälte beim Verbraucherschutz). Die Rechtsberatung kostet da nur ein paar Euro (6-8 oder so). Hingehen! Man hat mir hier einen Anwalt in Aussicht gestellt der sich nur mit diesem Anbieter beschäftigt. Brauchte ich nich da mein Kumpel mal in die Tasten gehaun hat.

-> Die Rechtslage ist da klar. Die müssen die Berechtigung der Forderung nachweisen. Aber dazu später...
->Dann geht das mit dem Widerspruch und Einschreiben mit Rückschein los. Ihr müsst die Frist von 14 Tagen dabei unbedingt einhalten. Werde ich später alles veröffentlichen...
->Inkasso. -Gibbet in unsereem Rechtsystem nicht und dadurch wird die Berechtigung der Forderung auch nicht richtiger. Wer fair spielt will in diesem Fall besch....(alles Formbriefe!)
Die bekommen von mir nur einen Brief da die nur private Menschen sind gegen Kohle bei mir Geld beitreiben sollen. Für diesen Fall gibbet in Deutschland nur den Weg zum Gericht wenn ich was von jemanden berechtigter Weise zu haben bekomme. Sonst keien!
-> Die Herren Anwälte melden sich mit dem Hinweis gegen mich von Ihrem Auftraggeber (nun Talkline) beauftragt worden sind gegen mich vorzugehen (also auch ein Formschreiben).
->Den Herren erstmal wieder per Einschreiben und so die Lage erklärt (ganz kurz) ,mit dem Hinweis des fristgerechten Widerspruchs und das eine Zahlung zum gehenwärtigen Zeitpunkt nicht in Frage kommt. Da ich einen Nachweis beweiskräftigen Nachweis verlange.
->Und aufeinmal geht es doch! Der Einzelverbindungsnachweis ist da! Und so sieht der bei mir aus:
Datum Zeit Dauer Zielrufnummer Betrag Währung
17.03 10:27:52 28:13:00 019256xxx 82.6067 Euro
28.03 07:26:43 5:28:00 01925xxx 7.0407 Euro

Die Zahlen stehen genauso da! Und weil es so schon ist noch die Einleitung des Schreibens:
Sehr geehrter Kunde,
Sie haben uns um die Zusendung eines Einzelverbindungsnachweises für Verbindungen mit Talkline gebeten. Diesen Wunsch möchten wir Ihnen gerne Erfüllen.

...bla bla bla Die Richtigkeit ist sicher und wir haben zertifizierte Technik die das nach Paragraf 5 TKV beweist. bla bla ...wenden Sie sich an die Telekom bla bla gerne helfen wir Ihnen weiter....

So, dann bin ich aber gespannt denn auch Ich hatte in o.g. Zeitraum ca. 1x 70 und 1x 20 Euro gezahltz die nie irgendwo auftauchen (auch nicht in der Rechnung). Ich kann diese Zahlungen belegen. Das ist schonmal sehr merkwürdig. Dann hatte ich deren Zugang ab dem 20.3 nie wieder benutzt und ausschliesslich Freenet genutzt. Hier waren die Abrechnungen immer korrekt.
Ich werde noch, wenn es sein muss, Kosten verursachen damit die Im Falle eines Prozesses alles zahlen. Mir geht es nicht nur um den offensichtlichen Betrug sondern auch ums Prinzip. Bis zu einem gewissen Grad geht das bei mir gut. Jetzt bin ich Ehrgeizig. Ich halte Euch auf dem Laufenden und lasst Euch nicht von denen ver...
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[4.1] zecke antwortet auf nostromo12
07.11.2002 08:12
Hi Nostromo,

hab auch ein Problem mit Talkline. Vielleicht kannst Du mir weiterhelfen.

Benutzer nostromo12 schrieb:
Vielen Dank meinen Vorgängern. Mir geht das auch so wie vielen: ->Horrende Summen auf der Telefonrechnung->Am Anfang zähneknirschend gezahlt (leider wie sich herausstellte denn Die Summen waren aus den Fingern gesogen).
->Die Summen werden trotz Zahlungen immer höher und unverschämter ->Anrufe bei der Hotline´die eigentlich Beschwerdestelle heissen sollte. Die genervte Mitarbeiterinnen konnte neben Floskeln der Richtigkeit der Beträge gerade mal den Tag der Ersteinwahl nennen. Dieses Datum war dann auch die Standardantwort auf ALLE Fragen. Toll was?->Weitere Anrufe folgten.
->Das konnte Ihr Euch also eigentlich sparen da die effektiv Null Auskunft oder Information geben (bla bla bla). Hochstens eine Adresse wird herausgegeben an die man dann schreiben darf wenn da was nicht stimmen sollte (!****!)
->Ein Freund ist Jurist und hat mich erstmal zum Verbraucherschutz geschickt da die Routine mit sowas haben. Ganz richtig! Talkline ist ein alter Bekannter über den Dialer und ähnlich uneriöse `Dinstleistungen` abgerechnet werden. Das soll soger soweit gehen das es aussieht als würden die mit dem Finger im Telefonbuch stochern und den Leuten mal ein paar Rechnungen schicken (nach Aussage der Anwälte beim Verbraucherschutz). Die Rechtsberatung kostet da nur ein paar Euro (6-8 oder so). Hingehen! Man hat mir hier einen Anwalt in Aussicht gestellt der sich nur mit diesem Anbieter beschäftigt. Brauchte ich nich da mein Kumpel mal in die Tasten gehaun hat.

-> Die Rechtslage ist da klar. Die müssen die Berechtigung der Forderung nachweisen. Aber dazu später...
->Dann geht das mit dem Widerspruch und Einschreiben mit Rückschein los. Ihr müsst die Frist von 14 Tagen dabei unbedingt einhalten. Werde ich später alles veröffentlichen...

Ist das wirklich so? Ich hab innerhalb von 3 Wochen Einwendung erhoben und nur mittels einfachem Brief. Ich dachte die 80 Tage reichen aus. Woher soll bekannt sein, dass Talkline andere Fristen hat, wenn man die AGBs nicht kennt oder zumindest nicht akzeptiert hat, weil man keine Verbindung bewusst eingegangen ist. Ron schrieb mir, das sei noch OK.

->Inkasso. -Gibbet in unsereem Rechtsystem nicht und dadurch wird die Berechtigung der Forderung auch nicht richtiger. Wer fair spielt will in diesem Fall besch....(alles Formbriefe!) Die bekommen von mir nur einen Brief da die nur private Menschen sind gegen Kohle bei mir Geld beitreiben sollen. Für diesen Fall gibbet in Deutschland nur den Weg zum Gericht wenn ich was von jemanden berechtigter Weise zu haben bekomme. Sonst keien!
-> Die Herren Anwälte melden sich mit dem Hinweis gegen mich von Ihrem Auftraggeber (nun Talkline) beauftragt worden sind gegen mich vorzugehen (also auch ein Formschreiben). ->Den Herren erstmal wieder per Einschreiben und so die Lage erklärt (ganz kurz) ,mit dem Hinweis des fristgerechten Widerspruchs und das eine Zahlung zum gehenwärtigen Zeitpunkt nicht in Frage kommt. Da ich einen Nachweis beweiskräftigen Nachweis verlange.
->Und aufeinmal geht es doch! Der Einzelverbindungsnachweis ist da! Und so sieht der bei mir aus:
Datum Zeit Dauer Zielrufnummer Betrag Währung 17.03 10:27:52 28:13:00 019256xxx 82.6067 Euro 28.03 07:26:43 5:28:00 01925xxx 7.0407 Euro

Die Zahlen stehen genauso da! Und weil es so schon ist noch die Einleitung des Schreibens:
Sehr geehrter Kunde,
Sie haben uns um die Zusendung eines Einzelverbindungsnachweises für Verbindungen mit Talkline gebeten. Diesen Wunsch möchten wir Ihnen gerne Erfüllen.

...bla bla bla Die Richtigkeit ist sicher und wir haben zertifizierte Technik die das nach Paragraf 5 TKV beweist. bla bla ...wenden Sie sich an die Telekom bla bla gerne helfen wir Ihnen weiter....

So, dann bin ich aber gespannt denn auch Ich hatte in o.g. Zeitraum ca. 1x 70 und 1x 20 Euro gezahltz die nie irgendwo auftauchen (auch nicht in der Rechnung). Ich kann diese Zahlungen belegen. Das ist schonmal sehr merkwürdig. Dann hatte ich deren Zugang ab dem 20.3 nie wieder benutzt und ausschliesslich Freenet genutzt. Hier waren die Abrechnungen immer korrekt.
Ich werde noch, wenn es sein muss, Kosten verursachen damit die Im Falle eines Prozesses alles zahlen. Mir geht es nicht nur um den offensichtlichen Betrug sondern auch ums Prinzip. Bis zu einem gewissen Grad geht das bei mir gut. Jetzt bin ich Ehrgeizig. Ich halte Euch auf dem Laufenden und lasst Euch nicht von denen ver...

Hast Du die Rechnungen denn nun bezahlt?

Gruß
Zecke
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[4.2] informiert antwortet auf nostromo12
07.11.2002 22:40
hi, haben die dir auch geschrieben, dass sie dir leider nichts gutschreiben können? Was machst du nun?
Gruß,
informiert
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[4.2.1] Petideluxe antwortet auf informiert
08.11.2002 18:09
Hi an alle Talkline-Hardliner,

das mit den Nicht gutschreiben kann so nicht stimmen,habe soeben eine schriftliche Bestätigung für eine Gutschrift von Talkline bekommen!!!!!!!!
Hatte bereits im Forum darauf hingewiesen,daß es vor 2 Wochen zu eine grundsätzlichen Lösung bei 01900...Nr. kommen sollte.
Eine Frau Ilka B.... bot mir eine Gutschrift an,allerdings nur mündlich,worauf ich :-)auf eine schriftliche Bestätigung bestand.
Und welch' Wunder!Habe diese jetzt in der Hand.
Nun bin ich ja mal gespannt,ob diese auf meiner nächsten Telekomrechnung wie angekündigt verrechenbar ist.
Halte Euch auf dem Laufenden.......
Ansonsten steht mein Einwand.Hätte nicht gedacht,daß man bei denen telefonisch mehr erreicht als mit ein paar Einschreiben,glauben tue ich das erst,wenn das am Monatsende auf der Telekomrechnung ersichtlich ist.

Schlafe auf jedenfall wieder ruhiger.

Ciao Peti.
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[5] RE: An alle die Probleme mit Talkline haben (Ukw67)
Ukw67 antwortet auf Jacky
22.03.2003 13:49
Hallo zusammen,

bei mir wurden von Takline Forderungen erhoben denen ich wiedersprochen habe. Habe die Telekom rechung vohne die Forderung von Talkline bezahlt. Anfang März habe ich die letzte Mahnsperre verlängern lassen und habe nun prompt ein Schreiben von einem Inkasso Büro erhalten.

Ich habe damals versucht alles zu Beweisen. habe die Dialer gefunden und von der FST prüfen lassen. Diese habe auch Verstöße gegen den Verhaltenkodex gefunden. Aber alles aht nicht geholfen. Von Talkline kammen zwar mehrere Briefe zurück, aber ohne wirklich brauchbaren Inhalt.

Jetzt finde ich leider die Dialer nicht mehr. bei mir waren es zwei. Der eine hat den dateinamen TLK0218.EXE mit einer größe von 78,6 KB.

Meine Fragen: Kennt jemand die Seiten wo die TLK Diler zu finden sind? Die Kosten sind inzwischen um das doppelte angewachsen. Wie soll ich weitermachen?

Brauche Hilfe!!!!

Gruß
Klaus W. Neumann
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[5.1] Quehl antwortet auf Ukw67
22.03.2003 16:17
Benutzer Ukw67 schrieb:
Hallo zusammen,

bei mir wurden von Takline Forderungen erhoben denen ich wiedersprochen habe. Habe die Telekom rechung vohne die Forderung von Talkline bezahlt. Anfang März habe ich die letzte Mahnsperre verlängern lassen und habe nun prompt ein Schreiben von einem Inkasso Büro erhalten.

Ich habe damals versucht alles zu Beweisen. habe die Dialer gefunden und von der FST prüfen lassen. Diese habe auch Verstöße gegen den Verhaltenkodex gefunden. Aber alles aht nicht geholfen. Von Talkline kammen zwar mehrere Briefe zurück, aber ohne wirklich brauchbaren Inhalt.

Jetzt finde ich leider die Dialer nicht mehr. bei mir waren es zwei. Der eine hat den dateinamen TLK0218.EXE mit einer größe von 78,6 KB.

Meine Fragen: Kennt jemand die Seiten wo die TLK Diler zu finden sind? Die Kosten sind inzwischen um das doppelte angewachsen. Wie soll ich weitermachen?

Brauche Hilfe!!!!

Gruß
Klaus W. Neumann

ich hab nur eine Datei TLK226.exe. Ich weiß nicht, ob das dieselbe ist. Aber auf jeden fall vom gleichen Hersteller.
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[5.1.1] Ukw67 antwortet auf Quehl
23.03.2003 11:36
Super. Bitte sende diese mir zu. Du würdest mir einen großen Gefallen tun!!!

Gruß
Klaus W.
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[5.2] comedian antwortet auf Ukw67
22.03.2003 18:26
Hast du ein schriftliches Gutachten von der FST?

Gruß
Comedian
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[5.2.1] Ukw67 antwortet auf comedian
23.03.2003 11:35
Ja, habe ich. Leider konnten bei diesen Dialern nicht festgestellt werden das diese selber wählen. Was definitiv von der FST festgestellt wurde ist: Sie brechen den Wahlvorgang nicht ab und wählen immer weiter.

Was nicht von der FST festgestellt wurde, aber von mir: Der Dialer wählt ohne akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gruß
Klaus W.
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[5.2.1.1] Quehl antwortet auf Ukw67
23.03.2003 17:08
Benutzer Ukw67 schrieb:
Ja, habe ich. Leider konnten bei diesen Dialern nicht festgestellt werden das diese selber wählen. Was definitiv von der FST festgestellt wurde ist: Sie brechen den Wahlvorgang nicht ab und wählen immer weiter.

Was nicht von der FST festgestellt wurde, aber von mir: Der Dialer wählt ohne akzeptieren der allgemeinen
Geschäftsbedingungen.

Gruß Klaus W.

soweit hier schon mal geschrieben, muß zum Akzeptieren der allg. Gesch. die Datei aufgerufen werden. Um dieses zu umgehen, muß die Datei mit dem Parameter -m aufgerufen werden. In der registry im RUN Zweig steht dann der Aufruf mit Parameter -m .
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[] RE: Mail genügt
Realtherion antwortet auf
24.10.2002 18:34
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer Realtherion schrieb:
Tja, wenn ich die Mail noch hätte (Rechner geplättet)... Aber waaaas solls - der Tarif war ja eh ungültig *amstrohhalmklammer*

Vorsicht. Das ist meine Ansicht. Ob ein Richter dieser Ansicht folgt, steht auf einem anderen Blatt. Am AG geben sie sich meist sowieso keine Mühe bzw. haben keine Ahnung, so dass AG-Urteile meist schon deshalb ziemlich unberechenbar sind.

Ron's enemy


Hmmmm - dann sollte ich mich profilaktisch schon mal mit der Schuldnerberatung zusammensetzen...
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[] RE: Mail genügt / Beweiskraft
hannodies antwortet auf
25.10.2002 00:39
Ron's enemy, Du bist nicht rein zufällig bei Talkline angestellt? Oder Rechtsanwalt, und es ist eben Dein Geschäft, die Leute zu verunsichern? Mit mir nicht. Der Inkasso-Fritze hat sich entschuldigt und zurückgezogen. Das hätte er nicht, wenn die Forderung von Talkline nachweislich berechtigt wäre.

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[] RE: Verhältnismäßigkeit
hannodies antwortet auf
25.10.2002 03:46
Ron's enemy ist Anwalt. Geschäftsinteresse klar.

Es gibt ja Leute, die können weder lesen noch schreiben, haben außer Fernseher und wackliger Koje kaum was in der Wohnung - aber drei Hausratversicherungen abgeschlossen.

Wenn ich mit Talkline um 25 Euro streite, dann gewiß nicht, weil ich im Gelde schwimme. Von diesem Betrag wird die Hälfte letzlich anzuerkennen sein, bleiben 25 DM. Was bitte kostet Einschreiben mit Rückschein? Davon ein Drittel. Ich bin doch nicht blöd. Lieber suche ich mir zum Zustellen gleich einen netten Gerichtsvollzieher, der in der Nähe von Talkline wohnt. Wenn die nicht laufend umziehen würden ...
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[1] e01621 antwortet auf hannodies
25.10.2002 05:01
Nur Leute ohne Kohle schicken einen Gerichtsvollzieher mit einem Brief durch die Gegend...
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[2] MelanieB antwortet auf hannodies
25.10.2002 16:34
Hi,
daß Dich die ganze Sache ärgert kann ich verstehen.
Aber persönlich zuwerden...mit diesem Inhalt - ist bestimmt normalerweise auch unter Deinem Niveau.
Es gibt leider viele, die unterstellen, man arbeite da (Talkline, Telekom usw.) oder dort (Anwalt, Post usw.), nur weil sie nicht die Antworten erhalten haben, die sich lesen wollten.
Lieben Gruß
Melli-nochohneAn­twortvonTalkline


Benutzer hannodies schrieb:
Ron's enemy ist Anwalt. Geschäftsinteresse klar.

Es gibt ja Leute, die können weder lesen noch schreiben, haben außer Fernseher und wackliger Koje kaum was in der Wohnung - aber drei Hausratversicherungen abgeschlossen.

Wenn ich mit Talkline um 25 Euro streite, dann gewiß nicht, weil ich im Gelde schwimme. Von diesem Betrag wird die Hälfte letzlich anzuerkennen sein, bleiben 25 DM. Was bitte kostet Einschreiben mit Rückschein? Davon ein Drittel. Ich bin doch nicht blöd. Lieber suche ich mir zum Zustellen gleich einen netten Gerichtsvollzieher, der in der Nähe von Talkline wohnt.
wohnt. Wenn die nicht laufend umziehen würden ...
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[] RE: Verhältnismäßigkeit
tcsmoers antwortet auf
25.10.2002 16:02
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer hannodies schrieb:
Ron's enemy ist Anwalt.

Nein, bin ich nicht. Habe ich auch schon oft genug gesagt.

Geschäftsinteresse klar.

Ich verdiene mächtig viel daran, wenn ihr Einschreiben mit Rückschein an Talkline schickt...

Es gibt ja Leute, die können weder lesen noch schreiben, haben außer Fernseher und wackliger Koje kaum was in der Wohnung - aber drei Hausratversicherungen abgeschlossen.

Wenn ich mit Talkline um 25 Euro streite, dann gewiß nicht, weil ich im Gelde schwimme. Von diesem Betrag wird die Hälfte letzlich anzuerkennen sein, bleiben 25 DM. Was bitte kostet Einschreiben mit Rückschein? Davon ein Drittel. Ich bin doch nicht blöd. Lieber suche ich mir zum Zustellen gleich einen netten Gerichtsvollzieher, der in der Nähe von Talkline wohnt.
wohnt. Wenn die nicht laufend umziehen würden ...

Dann bezahl die 25 EUR doch gleich, wenn du meinst, dass sich ein Einschreiben nicht lohnt, statt hier irgendwelche falschen Behauptungen über mich zu verbreiten.

Der Gerichtsvollzieher ist noch teurer als Einschreiben mit Rückschein.

Da bellt wieder einer und hat angst zu beissen.

peso
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[] RE: Verhältnismäßigkeit
hannodies antwortet auf
26.10.2002 00:54
Wer sagt denn, daß ich den Gerichtsvollzieher BEZAHLEN will? Hab ich nicht gesagt, ein NETTER G., der bei Talkline um die Ecke wohnt - und das vielleicht für mich aus Freundschaft tut. Eine humorlose Truppe seid ihr ...
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[] Jacky antwortet auf
28.10.2002 16:21
Was Ron da sagt, mag durchaus seine Richtigkeit haben. Ron scheint mir da sehr viel aufgeklärter zu sein als ich z.B., speziell was irgendwelche Paragraphen und Bestimmungen angeht. Ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung mit Talkline plaudern und versuchen Mut zu machen. Das mit den sechs Monaten wurde mir seitens Talkline mehrmals so gesagt und ich habe das auch von anderer Seite so gehört. Wenn es da noch irgendwelche Sonderregelungen gibt, muß ich leider passen. Allerdings habe ich meinen Nachweis auch noch nach 5 1/2 Monaten bekommen, und das obwohl es nach den Aussagen von Talkline technisch gar nicht hätte möglich sein dürfen. Ich würde mich demnach nicht immer auf alles verlassen, was Talkline so von sich gibt.
So long, Jacky
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[] Quehl antwortet auf
29.10.2002 21:03
Normalerweise muss schon eine Verbindungsaufschlüsselung erteilt werden. Talkline verweigert sie ja teilweise mit den Begründungen, die Verbindungsdaten seien nicht gespeichert worden oder die Telekom sei dafür zuständig. So geht's natürlich nicht.

Ron's enemy

Talkline sagte mir am Telefon, daß die Verbindungsdaten unmittelbar nach Versendung der Rechnung gelöscht wurden. Ich entnehme daraus, daß Talkline den §16 nicht kannte und meinte, man könnte die Daten ja löschen, weil kein Nachweis (nach §14) erforderlich wäre. Und wenn Talkline denkt, daß kein Nachweis erforderlich ist, dann ist es doch ganz einfach, höhere Rechnungsbeträge zu erstellen. Und darin sehe ich einen Betrug. Nur ist das Telefongespräch nicht nachweisbar und meine Folgerungen daraus natürlich auch nicht.

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[] talkline ole antwortet auf
30.10.2002 06:06
Ich entnehme daraus, daß Talkline den §16 nicht kannte und meinte,
man könnte die Daten ja löschen, weil kein Nachweis (nach §14)
erforderlich wäre. Und wenn Talkline denkt, daß kein Nachweis erforderlich ist, dann ist es doch ganz einfach, höhere Rechnungsbeträge zu erstellen. Und darin sehe ich einen Betrug.

Nur beweisen kann man's nicht.



mir hatte TL auch anfangs sofort mitgeteilt, es sei überhaupt nicht möglich, die einzelnen verbindungen aufzuschlüsseln, weil eine speicherung nicht erfolgt. wenn sie jetzt auf einmal doch einen EVN (o.ä.) aus dem hut zaubern, ist das nicht beweis genug, dass die vorher sagten es sei "technisch unmöglich" ??? wie würde denn vermutlich ein richter darauf reagieren, wenn jemand erst schriftlich mitteilt, man habe die technischen möglichkeiten gar nicht und dann kommt doch nach monaten einer ?!?!?

ansonsten habe ich seit 2-3 wochen nach meinem widerspruch bei INTRUM gar nix mehr gehört (schriftlich/einschreiben). wie war das denn bei euch, wie schnell kam da ne reaktion ??? sonst ist hier wirklich alles auf dem alten stand ? vielleicht warten die ja das urteil von dem einen ab, der die klageschrift und so schon mal verlinkt hatte.

gruß und tüss

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[1] gieri antwortet auf talkline ole
30.10.2002 09:02
Benutzer talkline ole schrieb:
ansonsten habe ich seit 2-3 wochen nach meinem widerspruch bei INTRUM gar nix mehr gehört (schriftlich/einschreiben). wie war das denn bei euch, wie schnell kam da ne reaktion ???

ca. 14 Tage nach meinem 'Widerspruch' (ich nenne es mal so) bei Intrum bekam ich schriftlich die Info, dass sie bei TL nachfragen. Das ist nun über drei Monate her und seit dem habe ich nix mehr gehört...
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[1.1] hamiri antwortet auf gieri
30.10.2002 10:21
Benutzer gieri schrieb:
Benutzer talkline ole schrieb:
ansonsten habe ich seit 2-3 wochen nach meinem widerspruch bei INTRUM gar nix mehr gehört (schriftlich/einschreiben). wie war das denn bei euch, wie schnell kam da ne reaktion ???

ca. 14 Tage nach meinem 'Widerspruch' (ich nenne es mal so) bei Intrum bekam ich schriftlich die Info, dass sie bei TL nachfragen. Das ist nun über drei Monate her und seit dem habe ich nix mehr gehört...


ich bekam nach meinem Widerspruch bei Intrum keine Reaktion bis jetzt - ist auch gut drei Monate her. Schätze mal dass die irgendwann aufgeben, wenn sie einen lang genug genötigt haben und merken man lässt sich nicht einschüchtern.....
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[1.1.1] Franke antwortet auf hamiri
30.10.2002 11:44
so isses...
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[1.1.2] andio35 antwortet auf hamiri
30.10.2002 22:40
Benutzer hamiri schrieb:
Benutzer gieri schrieb:
Benutzer talkline ole schrieb:
ansonsten habe ich seit 2-3 wochen nach meinem widerspruch
bei INTRUM gar nix mehr gehört (schriftlich/einschreiben).
wie
war das denn bei euch, wie schnell kam da ne reaktion ???

ca. 14 Tage nach meinem 'Widerspruch' (ich nenne es mal so) bei Intrum bekam ich schriftlich die Info, dass sie bei TL nachfragen. Das ist nun über drei Monate her und seit dem habe
ich nix mehr gehört...


ich bekam nach meinem Widerspruch bei Intrum keine Reaktion bis jetzt - ist auch gut drei Monate her. Schätze mal dass die irgendwann aufgeben, wenn sie einen lang genug genötigt haben und merken man lässt sich nicht einschüchtern.....

bei mir fragen sie auch gerade (INtrum) bei talkline nach...ist sicher auch schon 4 oder 6 wochen her...aber ich denke da kommt sicher noch was...ich würde mich nicht zu früh "freuen"
andreas
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[1.1.2.1] frenchman antwortet auf andio35
13.11.2002 11:31
Benutzer andio35 schrieb:
Benutzer hamiri schrieb:
Benutzer gieri schrieb:
Benutzer talkline ole schrieb:
ansonsten habe ich seit 2-3 wochen nach meinem widerspruch
bei INTRUM gar nix mehr gehört (schriftlich/einschreiben).
wie
war das denn bei euch, wie schnell kam da ne reaktion ???

ca. 14 Tage nach meinem 'Widerspruch' (ich nenne es mal so) bei Intrum bekam ich schriftlich die Info, dass sie bei TL nachfragen. Das ist nun über drei Monate her und seit dem habe
ich nix mehr gehört...


ich bekam nach meinem Widerspruch bei Intrum keine Reaktion bis jetzt - ist auch gut drei Monate her. Schätze mal dass die irgendwann aufgeben, wenn sie einen lang genug genötigt haben und merken man lässt sich nicht einschüchtern.....

bei mir fragen sie auch gerade (INtrum) bei talkline nach...ist sicher auch schon 4 oder 6 wochen her...aber ich denke da kommt sicher noch was...ich würde mich nicht zu früh 'freuen' andreas

Ich habe mich auch zu früh gefreut (heimlich natürlich)
Nun kam doch nach Monaten der EVN wie aus dem Hut gezaubert.
Unsortiert mit doppelten Einwahldaten. Ich streite wegen 11 Teuros für angebliche 50000 (In Worten fünfzigtausend) Sekunden Surfen am Stück.
Also da habe ich aber noch was anderes zu tun und getan. Aber wie soll ich das nachweisen?
Schönen Gruß frenchman
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[2] informiert antwortet auf talkline ole
06.11.2002 23:25
nach inkasso-widerspruch meinerseits nix gehört. talkline antwortet jetzt auf mein schreiben von august. bei mir hieß es auch zuerst evn nicht möglich, nun habe ich eine grob übersicht bekommen. das reicht mir nicht zum prüfen.
https://www.teltarif.de/forum/a-talkline/834-...
hat eine/r vorschläge, wie ich am besten weiter vorgehe?
danke,
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[] RE: Mail genügt
andio35 antwortet auf
30.10.2002 22:37
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer hannodies schrieb:
Briefe per Einschreiben sind nicht erforderlich. Es genügt völlig, wenn man fristgemäß per Mail widersprochen hat und auf diese Mail sofort die automatische Empfangsbestätigung bekommt.

Nein, zum zehnten Mal, weil Talkline in seinen AGB schriftliche Einwendungen vorsieht.

Ron's enemy

und mails sind definitiv nicht schriftlich ??
andreas
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[1] Quehl antwortet auf andio35
30.10.2002 22:53
Benutzer andio35 schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer hannodies schrieb:
Briefe per Einschreiben sind nicht erforderlich. Es genügt völlig, wenn man fristgemäß per Mail widersprochen hat und
auf diese Mail sofort die automatische Empfangsbestätigung bekommt.

Nein, zum zehnten Mal, weil Talkline in seinen AGB schriftliche
Einwendungen vorsieht.

Ron's enemy

und mails sind definitiv nicht schriftlich ??
andreas

ich habe einen Richter mal gefragt, ob ich auch Mails an das Gericht schicken kann, das wurde bejaht. Meine pers. Auslegung geht dahin, daß meine Mails im schriftl. Verfahren an das Gericht gehen, d.h. obwohl schriftl. Verfahren vorgeschrieben wird, sind Emails zulässig. Die Auslegung, was schriftl. ist, wird wohl dann von jedem Richter anders gesehen. Da müßte man mal sehen, ob da was im Gesetz steht, was schriftl. ist.
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[1.1] e01621 antwortet auf Quehl
31.10.2002 19:12
Ich empfehle zur Lektüre folgenden Link

http://www.cybercourt.de/online/www34.htm

Kurz das Fazit:

1. Die Abgabe einer digitalen Willenserklärung in digitaler Form ist grundsätzlich möglich.

2. AGB können grundsätzlich auch via Internet in den Vertrag einbezogen werden.

3. Die gesetzlichen Formerfordernisse (Schriftform, Schriftlichkeit) können zur Zeit nicht erfüllt werden. Zwar mangelt es der digitalen Erklärung nicht an der notwendigen Verkörperung. Allerdings ist sie nicht aus sich heraus wahrnehmbar und kann zudem nicht eigenhändig unterschrieben werden.
4. Aufgrund ihrer Verkörperung sind alle digitalen Erklärungen als solche unter Abwesenden anzusehen.

5. Durch die digitale Signatur können aufgrund von Manipulationsgefahr hervorgerufene Beweisprobleme ausgeräumt werden.
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[] RE: Mail genügt
Quehl antwortet auf
31.10.2002 00:14
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer Quehl schrieb:
und mails sind definitiv nicht schriftlich ?? andreas

ich habe einen Richter mal gefragt, ob ich auch Mails an das Gericht schicken kann, das wurde bejaht.

Kannst ja mal versuchen dem Gericht eine Klage per E-Mail zu schicken.

Ron's enemy

schade, daß ich im Augenblick keine Veranlassung habe, aber testen könnte man es ja mal. Wenns nicht angenommen wird, dürfte es ja auch nichts kosten. Da ist man als Kläger besser dran. Als Beklagter könnten dann Fristen ablaufen, da ist das dann nicht so gut.

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[] network antwortet auf
06.11.2002 23:35
Hi ron,

zu den rechtlichen Aspekten bist Du hier der Profi
*schleim* und *gr*
Für mich war es nur wiedermal interessant - habe noch nie einen Dialer (oder kostenlose Chat/Sex/Hackersoftware)gesehen bzw. nachvollzogen, wo nicht irgendwo der Preis und eine Einwilligung genannt/gefordert wird.

Benutzer ron's enemy schrieb:
Der einzige Ansatzpunkt ist dann der, dass sich der Dialer ohne Wissen und Wollen des Nutzers einwählt. Darin ist eine Täuschung des Nutzers zu sehen, wobei ich hier nach wie vor der Meinung bin, dass jeder Nutzer, der seinen Rechner so schlampig
absichert, auch ein Stück weit selbst schuld ist.
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[] Petideluxe antwortet auf
09.11.2002 11:32
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer Petideluxe schrieb:
das mit den Nicht gutschreiben kann so nicht stimmen,habe soeben eine schriftliche Bestätigung für eine Gutschrift von Talkline bekommen!!!!!!!!

Schlafe auf jedenfall wieder ruhiger.

Na dann träum mal weiter.

Ron's enemy
Tja ron,
bei dem Wetter das Beste was man machen kann,wie heißt es so schön:Wer schläft sündigt nicht!und TL kriegt von mir keinen cent:-)

Peti.
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[] e01621 antwortet auf
12.11.2002 17:54
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer network schrieb:
Für mich war es nur wiedermal interessant - habe noch nie einen Dialer (oder kostenlose Chat/Sex/Hackersoftware)gesehen bzw. nachvollzogen, wo nicht irgendwo der Preis und eine Einwilligung genannt/gefordert wird.

Ich kenn's auch nur aus der Presse, anscheinend gibt es diese Dialer aber. Trotzdem bin ich nach wie vor der Ansicht, dass viele Kunden auch ihrerseits betrügerische Absichten hegen, indem sie den Preis wohlweislich ignorieren, um die Schuld später auf den bösen Dialer zu schieben. Zur Zeit schimpft ja jeder darüber, da ist es ein Leichtes, einfach auf den fahrenden Zug aufzuspringen.

Fest steht: Wird der Preis angezeigt und klickt der Kunde freiwillig auf 'Verbinden', kann er sich später praktisch nicht mehr herausreden, auch bei horrenden Verbindungspreisen nicht. Am allerwenigstens mit Wucher, auch wenn e605 hier anderer Meinung sein mag.


P. (E605) ist ein stark giftiges Insektizid, Phosphorsäureester (Pflanzenschutzmittel); Kontakt-, Fraß- und Atemgift, farblose bis gelbliche Flüssigkeit von lauchartigem Geruch; als Spritzmittel besonders gegen saugende Insekten und Spinnmilben eingesetzt (für alle Tierarten schädlich, reduziert Nützlinge, bienengefährlich), im Wein- und Obstbau als Kombination von P.-Ethyl und Demeton-S-methylsulfoxid verwendet.


(Nein, ich arbeite nicht bei oder für Talkline.)

Ron's enemy
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[] e01621 antwortet auf
12.11.2002 19:35
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer network schrieb:
Für mich war es nur wiedermal interessant - habe noch nie einen Dialer (oder kostenlose Chat/Sex/Hackersoftware)gesehen bzw. nachvollzogen, wo nicht irgendwo der Preis und eine Einwilligung genannt/gefordert wird.

Ich kenn's auch nur aus der Presse, anscheinend gibt es diese Dialer aber.

Ich kenns aus der Praxis. Ein Click auf einen falschen Link, wo sie dir irgendwas (kostenlose Mitgliedschaften etc) abieten, reicht, und es lädt sich ein 'Plugin' herunter.

Iü ermittelt die Kipo des öfteren in Sachen Dialer.

Trotzdem bin ich nach wie vor der Ansicht, dass viele Kunden auch ihrerseits betrügerische Absichten hegen, indem sie den Preis wohlweislich ignorieren, um die Schuld später auf den bösen Dialer zu schieben.

Betrügerische Kunden werden kaum Erfolg haben; bei Gericht werden sie krachend unterliegen, denn wenn alles richtig gelaufen ist, dann kann der betrügerische Kunde den Betrug nicht nachweisen.

Zur Zeit schimpft ja jeder darüber, da ist es ein Leichtes, einfach auf den fahrenden Zug aufzuspringen.

Mag sein, daß das modern ist. Anbieter, die sich an die Regeln halten, brauchen sich davon nicht beirren zu lassen.


Fest steht: Wird der Preis angezeigt und klickt der Kunde freiwillig auf 'Verbinden', kann er sich später praktisch nicht mehr herausreden, auch bei horrenden Verbindungspreisen nicht.

Vorsicht: Meistens clickt man nicht freiwillig auf 'Verbinden'. Meist lädt sich der Dialer herunter, startet die Anwahl automatisch, und man muß binnen der kurzen Anwahlzeit von ca ein bis zwei Minuten auf 'Trennen' drücken (wenn es überhaupt eine Möglichkeit gibt, die Verbindung softwaremäßig zu unterbrechen).

Am allerwenigstens mit Wucher, auch wenn e605 hier anderer Meinung sein mag.

Wenn Download und Anwahl freiwillig erfolgen, dann ist gegen den Dialer nichts einzuwenden. Es muß auch der richtige Preis genannt werden, und nicht etwa der Preis im Minutentakt angegeben werden, wenn hinterher in einem ungünstigeren Takt abgrechnet wird.

(Nein, ich arbeite nicht bei oder für Talkline.)

Ron's enemy
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[] e01621 antwortet auf
12.11.2002 22:24
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer e01621 schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
Am allerwenigstens mit Wucher, auch wenn e605 hier anderer Meinung sein mag.


P. (E605) ist ein stark giftiges Insektizid, Phosphorsäureester (Pflanzenschutzmittel); Kontakt-, Fraß- und Atemgift, farblose bis gelbliche Flüssigkeit von lauchartigem Geruch; als Spritzmittel besonders gegen saugende Insekten und Spinnmilben eingesetzt (für alle Tierarten schädlich, reduziert Nützlinge, bienengefährlich), im Wein- und Obstbau als Kombination von P.-Ethyl und Demeton-S-methylsulfoxid verwendet.

Ist mir bekannt :-) Sorry, mir ist die Zahl 01621 nicht eingefallen, deshalb 605. Wie wär's mit e01900? Das wäre einfacher zu merken ;-)

Benutzer e01621 schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
1. Spart euch die Strafanzeigen gegen Talkline, ohne triftige Begründung werden die nämlich allesamt wieder eingestellt und belasten unnötig die Staatskasse.

Franke schildert aber in seinem Schreiben, sein Computer sei von Dritten so verändert worden, daß eine teuere Einwahl ohne sein Wissen stattfinden konnte. Ist meiner Meinung nach eine Tatsachenschilderung, die eine strafbare Datenveränderung (§303a StGB) zumindest als möglich erscheinen läßt. Daher nach meiner Auffassung Anfangsverdacht gegen Unbekannt iSd § 160 I StPO. Für mich durchaus Anlaß, eine Vernehmung von ihm als Zeugen durchzuführen und ihn zu bitten, seine Festplatte für eine kriminaltechnische Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

Dann finde mal einen StA, der deiner Ansicht folgt.

Theoretisch muss eine Anzeige nichts Juristisches enthalten, das muss dann der StA rausfinden. Bei dermaßen vagen Anhaltspunkten wird sich aber kein StA die Arbeit machen, das gebe ich dir schriftlich.

Naja, das hängt sicher vom StA und dessen Meinung dazu ab. Ich halte es aber grundsätzlich nicht für richtig, von einer Anzeige abzuraten. Wenn nix dran ist, dann wird halt eingestellt. Zugegeben - es ist vage, was er schreibt. Er müßte den genauen Hergang schildern.

Wie gesagt, ihr könnt es gerne versuchen. Weiter hinten im Forum stehen ein paar deprimierende Beiträge von Nutzern, die es schon mal versucht haben.

Das kann schon deprimieren, wenn man wirklich von einer Straftat gleich welcher Art betroffen ist und erlebt, daß nix passiert.


Der Tatbestand der Datenveränderung trifft, wenn überhaupt (habe jetzt keine Lust das zu überprüfen), allenfalls den Webseiten-Autor oder Dialer-Programmierer, nicht Talkline. Talkline ist lediglich Vertragspartner bezüglich der TK-Dienstleistung (mehrfach bestätigt vom BGH, siehe dort auch Verantwortlichkeit des TK-Dienstleisters laut TDG).

Trifft sicher nur den, der die Veränderung vornimmt, also den Autodownload veranlaßt. Den Dialer-Programmierer trifft es wahrscheinlich nicht. Der veranlaßt den Download ja nicht; ehr den Webmaster der betroffenen Site, der die Page mit dem Downloadcode erstellt hat.


2. Wetten, dass dein Fall eingestellt wird? Liest sich aber sehr amüsant...

Vorsicht: Die Schilderungen von Anzeigeerstattern müssen keinesfalls ein juristisch aufgearbeiteter Sachverhalt sein. Es muß sich nur um eine Tatsachenschilderung handeln, aus der sich die bloße Möglichkeit einer Straftat ergibt. Allerdings hat der Staatsanwalt hier Beurteilungsspielraum.

s.o.

3. Die von dir angestrebten Sammelklagen gibt es, auch wenn es mir niemand glaubt, a) im Ausland nur im Zivilbereich und nicht im Strafbereich und b) in Deutschland überhaupt nicht.

Popularklagen gibt es nicht...es gibt aber die Möglichkeit der Verbindung von Strafsachen, so daß sie letztlich doch an einem Ort verhandelt werden könnten.

Zur zivilrechtlichen Frage, ob bei 0190 Dialern überhaupt ein Vertrag zustandekommt, empfehle ich folgendes Urteil zu studieren: AG Freiburg i. Br. Az.: 11 C 4381/01 v. 11.6.2002

Hat nichts zu sagen, weil es
1. ein AG ist und
2. das LG Mannheim in einem anscheinend noch nicht veröffentlichten Urteil erst kürzlich das Gegenteil entschieden hat, wenn ich mich recht erinnere.

Klar - die Dialergeschichten sind heiß umstritten.

Darüber, dass bei Dialern, die sich ohne Wissen und Wollen des Nutzers einwählen, kein wirksamer Vertrag zustande kommt, brauchen wir nicht zu diskutieren. Aber das will ja erst mal nachgewiesen werden.

Der Nachweis wurde hier über die Zeugenaussage der Ehefrau des Beklagten geführt. Außerdem hat die klagende Telefongesellschaft die aktuelle Website des Anbieters 'Videobabe.com' im Termin vorgelegt.


Und noch was: Es gibt Gefährlicheres wie e605...

Herr Talkline fürchtet nichts.

Ich dachte immer ích ´habs mit dem Chef von Axmann zu tun...


Benutzer e01621 schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer network schrieb:
Für mich war es nur wiedermal interessant - habe noch nie einen Dialer (oder kostenlose Chat/Sex/Hackersoftware)gesehen bzw. nachvollzogen, wo nicht irgendwo der Preis und eine Einwilligung genannt/gefordert wird.

Ich kenn's auch nur aus der Presse, anscheinend gibt es diese Dialer aber.

Ich kenns aus der Praxis. Ein Click auf einen falschen Link, wo sie dir irgendwas (kostenlose Mitgliedschaften etc) abieten, reicht, und es lädt sich ein 'Plugin' herunter.

Sicherheitseinstellungen überprüfen und Updates aufspielen, wenn man sich schon auf diesen Puff-Seiten aufhält - dann bleibt's künftig bei der Theorie.

Haha, der Rechner war gepachet. Mittlerweile mit Firewall nachgerüstet. Kostete fast nix. Ich finde es halt nur unverschämt, wenn die Festplatte zum Selbstbedienungsladen einiger Geschäftemacher wird.


Trotzdem bin ich nach wie vor der Ansicht, dass viele Kunden auch ihrerseits betrügerische Absichten hegen, indem sie den Preis wohlweislich ignorieren, um die Schuld später auf den bösen Dialer zu schieben.

Betrügerische Kunden werden kaum Erfolg haben; bei Gericht werden sie krachend unterliegen, denn wenn alles richtig gelaufen ist, dann kann der betrügerische Kunde den Betrug nicht nachweisen.

In der Tat, deswegen finde ich es auch wichtig, nicht nur betrügenden Anbietern, sondern auch betrügenden Kunden den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Fest steht: Wird der Preis angezeigt und klickt der Kunde freiwillig auf 'Verbinden', kann er sich später praktisch nicht mehr herausreden, auch bei horrenden Verbindungspreisen nicht.

Vorsicht: Meistens clickt man nicht freiwillig auf 'Verbinden'.

War doch nur ein Beispiel.

Meist lädt sich der Dialer herunter, startet die Anwahl automatisch,

Moment, wenn die Einwahl unerwünscht erfolgt, ist das kein wirksamer Vertrag (was ich natürlich nicht meinte). Andererseits ist auch ein bisschen selbst schuld, wer den Download a) überhaupt erst starten lässt,

Naja, wenn die es bös meinen, dann merkst du von dem Download gar nix. Meist wird aber irgendwas angezeigt (Plugin laden oder ähnlicher Käse)


b) die Sicherheitsabfrage wegklickt oder ausgeschaltet hat

Frag mal den Nomalbenutzer, was ne Sicherheitsabfrage ist oder wie man den Browser konfiguriert. Was ich da schon an DAUs erlebt habe...und die werden halt dann etwas geleimt.

und c) den
Download nicht vor Beendigung abbricht. Dabei bleibe ich auch, auch wenn das unpopulär ist.

Der Download dauert aber nicht lange. Die Sache mit www.eingang69.de hab ich auch mal nachgestellt. Abgesehen davon, daß die Site offensichtlich ehrlich ist, der Autodownload dauert bei einer Verbindungsgeschwindigkeit von 56kbps keine Sekunde (Größe des Dialers: 20k). Der Alarm der Firewall kam schon, da waren gerade die AGBs erschienen. Ein betrügerischer Dialer hätte bei einem ungeschützten PC schon jetzt die Verbindung gekappt und die Anwahl begonnen. Der Dialer auf www.eingang69.de hat zunächst auf eine weitere Site verbunden, auf der nochmal was zu bestätigen gewesen wäre.


Besonders das Nicht-Abbrechen des Downloads finde ich verdächtig, denn so klein sind diese Dialer-Downloads vermutlich nicht, und mit einem langsamen ISDN- oder Modem-Anschluss dauert der Download mit Sicherheit einige Sekunden, die man zum Abbruch nutzen kann.

s.o.! So lange dauert es leider nicht!

Warum schaut der
Nutzer hier tatenlos zu? Weil er wie vom Donner gerührt ist ist und unter Schock steht?

Allerdings hat man die Möglichkeit, wenn man das Modem nicht stumm geschalten hat, díe Anwahl zu hören und das Modem abzuschalten. Aber im Forum habe ich schon gelesen, daß manche das nicht wissen.

Iü vertritt das AG Wiesbaden die Auffassung, daß der Kunde den Computer wasserdicht konfigurieren muß.

und man muß binnen der kurzen Anwahlzeit von ca ein bis zwei Minuten auf 'Trennen' drücken (wenn es überhaupt eine Möglichkeit gibt, die Verbindung softwaremäßig zu unterbrechen).

Wenn Download und Anwahl freiwillig erfolgen, dann ist gegen den Dialer nichts einzuwenden. Es muß auch der richtige Preis genannt werden, und nicht etwa der Preis im Minutentakt angegeben werden, wenn hinterher in einem ungünstigeren Takt abgrechnet wird.

In der Tat. Hier bin ich der Meinung, dass allzu frecher Abrechnungstakt (z.B. 30 Min.) überraschend ist und daher auf Grund des § 305c BGB nicht wirksam wird. Wo dort die Grenzen liegen, wird die Rechtsprechung zeigen.

Ron's enemy
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[] Franke antwortet auf
13.11.2002 19:47
Benutzer Chacira schrieb:
Na, so ganz sinnlos sind Anzeigen bei der Kripo wohl nicht. Ich habe selbst Strafanzeige gegen die Tele Team Work gestellt, wegen Computerbetruges gemäß § 263 a StGB und Datenveränderung § 303 a StGB. Ich konnte dadurch in Erfahrung bringen, dass ich es mit einer hochgradigen Betrügerei zu tun habe.

Ich denke, das ist wesentlich. Das Wissen, Kriminellen zum Opfer geworden zu sein. Und nicht den Zweifel zu haben, eventuell irgendetwas falsch gemacht zu haben.

Ich war mir sicher, willentlich keine Dienste eines Dialers in Anspruch genommen zu haben. Deshalb meine Strafanzeige. Aber- das sollte jeder für sich, nach gutem Überlegen, entscheiden.

Chacira
>Hi, da gibt es nichts zu überlegen. Wenn jemand an mein sauer verdientes Geld will gibt es nur ein: Strafanzeige stellen. Es gibt nichts Wichtigeres ega was ein ron`s enemy alias Axmann uns weismachen will.
Gruß
Christian
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[1] e01621 antwortet auf Franke
13.11.2002 21:53
Benutzer Franke schrieb:
Benutzer Chacira schrieb:
Na, so ganz sinnlos sind Anzeigen bei der Kripo wohl nicht. Ich habe selbst Strafanzeige gegen die Tele Team Work gestellt, wegen Computerbetruges gemäß § 263 a StGB und Datenveränderung § 303 a StGB. Ich konnte dadurch in Erfahrung bringen, dass ich es mit einer hochgradigen Betrügerei zu tun habe.

Ich denke, das ist wesentlich. Das Wissen, Kriminellen zum Opfer geworden zu sein. Und nicht den Zweifel zu haben, eventuell irgendetwas falsch gemacht zu haben.

Ich war mir sicher, willentlich keine Dienste eines Dialers in Anspruch genommen zu haben. Deshalb meine Strafanzeige. Aber- das sollte jeder für sich, nach gutem Überlegen, entscheiden.

Chacira
>Hi, da gibt es nichts zu überlegen. Wenn jemand an mein
sauer verdientes Geld will gibt es nur ein: Strafanzeige
stellen. Es gibt nichts Wichtigeres ega was ein ron`s enemy alias Axmann uns weismachen will.
Gruß
Christian

Also, ich hab die www.eingang69.de mal getestet (ist Teleteamwork ...).
Die preisen auf der Startsite zunächst ohne Hinweis auf ein automatisches Dailerdownload 15 Minuten Gratis Sex Videos an (Wie erhält man 15min freie Sexvideos -> hier clicken!).
Tut man das, dann erscheint eine Seite, wo sich dich darauf hinweisen, daß sie den Sex Zugang einrichten. Meine Firewall sprach schon unmittelbar nach Auftauchen der Site an, und meldete, daß der Dialer Kontakt zum Internet sucht. Der Mistdailer hatte sich also über Port 80 binnen weniger Sekunden heruntergeladen, ohne daß ich gefragt wurde und ohne zu fragen, will er Daten ins Internet senden. Das geschieht also hinter dem Rücken des Users, der 15min gratis Sex wollte, und möglicherweise gerade den Hinweis liest, daß es doch sauteuer wird.
Du wirst dann automatisch weitergeleitet auf eine Site, wo dann 'Jetzt geht's los' steht. Immernoch kein Hinweis auf den 0190 Dialer. Lt Firewall versucht der Dailer - ohne Wissen des Kunden - sich als Server zu registrieren, womit er dann eingehende Internetverbindungen akzeptieren kann. Danach versucht er, sich mit der IP 80.63.1.5 zu verbinden (Server mail.wobz.de - Domäne registriert auf Tele Team Work GmbH in Harrislee, Deutschland). Clickt man auf 'Jetzt gehts los', dann wird über Port 6789 versucht, dann wird über Port 6789 versucht, sich irgenwohin zu verbinden. Der Port ist bei mir geblockt, daher Ende des Experiments.

Ich bin der Meinung, § 303 a StGB auf jeden Fall.

Strafanzeige sinnvoll.
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[1.1] network antwortet auf e01621
13.11.2002 23:24
Habs schonmal gepostet

Benutzer e01621 schrieb:

Die preisen auf der Startsite zunächst ohne Hinweis auf ein automatisches Dailerdownload 15 Minuten Gratis Sex Videos an (Wie erhält man 15min freie Sexvideos -> hier clicken!). Tut man das, dann erscheint eine Seite, wo sich dich darauf hinweisen, daß sie den Sex Zugang einrichten. Meine Firewall

man bekommt auf DIESER Seite auch Preis und Anbieter genannt ! Wem der Verstand hier noch nicht in die Hose gerutscht ist, schließt die Seite einfach.

sprach schon unmittelbar nach Auftauchen der Site an, und meldete, daß der Dialer Kontakt zum Internet sucht. Der Mistdailer hatte sich also über Port 80 binnen weniger Sekunden heruntergeladen, ohne daß ich gefragt wurde und ohne zu >fragen, will er Daten ins Internet senden. Das geschieht also hinter dem Rücken des Users, der 15min gratis Sex wollte, und möglicherweise gerade den Hinweis liest, daß es doch sauteuer wird.

Der Dialer installiert sich zwar ohne weitere Rückfrage, aber auf der nächsten Seite, muß man nochmal mal "Hier klicken" erst dann wählt sich der Dialer ein.

Du wirst dann automatisch weitergeleitet auf eine Site, wo >dann 'Jetzt geht's los' steht. Immernoch kein Hinweis auf den 0190 Dialer. Lt Firewall versucht der Dailer - ohne Wissen des Kunden - sich als Server zu registrieren, womit er dann eingehende Internetverbindungen akzeptieren kann. Danach versucht er, sich mit der IP 80.63.1.5 zu verbinden (Server mail.wobz.de - Domäne registriert auf Tele Team Work GmbH in Harrislee, Deutschland). Clickt man auf 'Jetzt gehts los', dann wird über Port 6789 versucht, dann wird über Port 6789 versucht, sich irgenwohin zu verbinden. Der Port ist bei mir geblockt, daher Ende des Experiments.

Ich bin der Meinung, § 303 a StGB auf jeden Fall.

Strafanzeige sinnvoll.

Weiß ich nicht - viel Glück all denen, die wirklich reingelegt wurden, und auch denen die mal aus Neugier weitergeklickt haben (ist meine Erfahrung im Bekanntenkreis). Ver*schung ist´s bestimmt - aber Betrug ?
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[1.1.1] e01621 antwortet auf network
14.11.2002 00:01
Benutzer network schrieb:
Habs schonmal gepostet

Benutzer e01621 schrieb:

Die preisen auf der Startsite zunächst ohne Hinweis auf ein automatisches Dailerdownload 15 Minuten Gratis Sex Videos an (Wie erhält man 15min freie Sexvideos -> hier clicken!). Tut man das, dann erscheint eine Seite, wo sich dich darauf hinweisen, daß sie den Sex Zugang einrichten. Meine Firewall

man bekommt auf DIESER Seite auch Preis und Anbieter genannt ! Wem der Verstand hier noch nicht in die Hose gerutscht ist, schließt die Seite einfach.

Spielt für eine strafbare Datenmanipulation keine Rolle. Auch wenn du die Site sofort schließt, haben die ohne Erlaubnis Software installiert, die ohne dein Wissen Daten ins Internet sendet.

sprach schon unmittelbar nach Auftauchen der Site an, und meldete, daß der Dialer Kontakt zum Internet sucht. Der Mistdailer hatte sich also über Port 80 binnen weniger Sekunden heruntergeladen, ohne daß ich gefragt wurde und ohne zu >fragen,
will er Daten ins Internet senden. Das geschieht also hinter dem Rücken des Users, der 15min gratis Sex wollte, und möglicherweise gerade den Hinweis liest, daß es doch sauteuer wird.

Der Dialer installiert sich zwar ohne weitere Rückfrage, aber auf der nächsten Seite, muß man nochmal mal "Hier klicken" erst dann wählt sich der Dialer ein.

Trortdem haben die schon was installiert. Auf die kostenpflichtige Einwahl kommt es für die Datenveränderung nicht an.

Du wirst dann automatisch weitergeleitet auf eine Site, wo >dann
'Jetzt geht's los' steht. Immernoch kein Hinweis auf den 0190 Dialer. Lt Firewall versucht der Dailer - ohne Wissen des Kunden - sich als Server zu registrieren, womit er dann eingehende Internetverbindungen akzeptieren kann. Danach versucht er, sich mit der IP 80.63.1.5 zu verbinden (Server mail.wobz.de - Domäne registriert auf Tele Team Work GmbH in Harrislee, Deutschland). Clickt man auf 'Jetzt gehts los', dann wird über Port 6789 versucht, dann wird über Port 6789 versucht, sich irgenwohin zu verbinden. Der Port ist bei mir geblockt, daher Ende des Experiments.

Ich bin der Meinung, § 303 a StGB auf jeden Fall.

Strafanzeige sinnvoll.

Weiß ich nicht - viel Glück all denen, die wirklich reingelegt wurden, und auch denen die mal aus Neugier weitergeklickt haben (ist meine Erfahrung im Bekanntenkreis). Ver*schung ist´s bestimmt - aber Betrug ?

Strafbar ist alleine das automatische Download. Ist nämlich ein Spezialfall der Sachbeschädigung.