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Rechtsverstoß


04.06.2009 11:07 - Gestartet von NR
Mobilfunkanbieter Congstar verstößt gegen AGB und geltendes Recht:
Den Prepaid-Kunden, die ein Jahr ohne Umsatz bleiben, wird von Congstar gekündigt – eine unbegrenzte Guthabengültigkeit ist also ein leeres Werbe-Versprechen.
Verbleibendes Startguthaben verfällt, obwohl bis Juni 2008 der AGB-Punkt 13.3 nicht enthalten war, in dem ein „geschenktes“ Guthaben von einer Rückerstattung ausgeschlossen wird.
Von einer AGB-Änderung wurde man aber zu keiner Zeit informiert, also gilt sie für laufende Verträge auch nicht.
Zum Prepaid-Starterkit-Vertrag für 9,99 EUR gehörte auch ein Guthaben von 5 EUR, um das der Kunde jetzt durch die Kündigung und die widerrechtliche Schlechterstellung betrogen wird.
AGB und BGB werden von wenig kompetenten Sachbearbeitern einfach ignoriert, so dass die Empfehlung bleibt, mit solchen Outlaw-Discountern keine Geschäfte abzuschließen und sie bei den Verbraucherzentralen zu melden!
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[1] Danny1 antwortet auf NR
05.06.2009 07:58
Benutzer NR schrieb:
Verbleibendes Startguthaben verfällt, obwohl bis Juni 2008 der AGB-Punkt 13.3 nicht enthalten war, in dem ein „geschenktes“ Guthaben von einer Rückerstattung ausgeschlossen wird.

Die gewerbsmäßige Bereicherung mit dem bezahlten Startguthaben nach der Kündgung wird von den Mitarbeitern eindeutig bestätigt:
http://preview.tinyurl.com/ov5zmo

Neben den Verbraucherzentralen sollte man die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und vielleicht auch die Strafverfolgungsbehörden informieren nach Sammlung weiterer Beweise für das gewerbsmäßige Vorgehen mit Vortäuschung falscher Gegebenheiten.

Danny
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[2] guntherfischer antwortet auf NR
08.06.2009 23:06
Es ist noch viel schlimmer:
Congstar kann laut AGB JEDERZEIT mit Frist von EINEM Monat per SMS (Nicht E-Mail!) kündigen und automatisch die Karte deaktivieren wenn nicht innerhalb des Monats aufgeladen wird!!!
Im "mein Congstar" gibt es dazu keinen Hinweis, also die deaktivierte Karte bleibt im "mein Congstar" aktiv und ungekündigt, obwohl man nicht mehr telefonieren kann.

Die AGB können sie jederzeit ändern und einfach nur nen Hinweis per SMS schicken oder behaupten sie hätten die SMS geschickt - man hat nicht immer Empfang.

Mal ne SMS verpaßt und schon ist die Karte deaktiviert ohne daß man irgendetwas davon mitbekommt....


Benutzer NR schrieb:
Mobilfunkanbieter Congstar verstößt gegen AGB und geltendes Recht:
Den Prepaid-Kunden, die ein Jahr ohne Umsatz bleiben, wird von Congstar gekündigt – eine unbegrenzte Guthabengültigkeit ist also ein leeres Werbe-Versprechen.
Verbleibendes Startguthaben verfällt, obwohl bis Juni 2008 der AGB-Punkt 13.3 nicht enthalten war, in dem ein „geschenktes“ Guthaben von einer Rückerstattung ausgeschlossen wird. Von einer AGB-Änderung wurde man aber zu keiner Zeit informiert, also gilt sie für laufende Verträge auch nicht. Zum Prepaid-Starterkit-Vertrag für 9,99 EUR gehörte auch ein Guthaben von 5 EUR, um das der Kunde jetzt durch die Kündigung und die widerrechtliche Schlechterstellung betrogen wird. AGB und BGB werden von wenig kompetenten Sachbearbeitern einfach ignoriert, so dass die Empfehlung bleibt, mit solchen Outlaw-Discountern keine Geschäfte abzuschließen und sie bei den Verbraucherzentralen zu melden!
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[3] rda-ca antwortet auf NR
15.06.2009 16:31
Benutzer NR schrieb:
Verbleibendes Startguthaben verfällt, obwohl bis Juni 2008 der AGB-Punkt 13.3 nicht enthalten war, in dem ein „geschenktes“ Guthaben von einer Rückerstattung ausgeschlossen wird.

Interessant: Nachdem Congstar auch bei mir zuerst die Auszahlung des von mir bezahlten Startguthabens verweigert hatte, führte nun die Ankündigung einer zivilrechtlichen Klage (ungerechtfertigte Bereicherung, § 812 BGB) und einer Strafanzeige (Untreuue, § 266 StGB) zur Zusage, dass das Guthaben überwiesen würde.

Angenehm, wenn sich das zeitaufwändige Vorgehen auf dem Rechtsweg nun doch durch Auszahlung des Guthabens erübrigen wird.

Allerdings habe ich drei Bekannte, bei denen die Auszahlung derzeit von Congstar noch verweigert wird.
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[3.1] RE: Rechtsverstoß - jetzt reicht es
Schwachmaaat antwortet auf rda-ca
16.06.2009 20:48
Guten Tag,


ein Startguthaben wird nicht verschenkt sondern es wird gekauft bzw. ist im Preis des Startpaketes enthalten.

Ich räume eine letztmalige Frist zur erneuten Überprüfung von 48 Stunden ein, sodann werde ich den Anspruch einklagen sowie den Vorgang der Staatsanwaltschaft Köln vorlegen zur Prüfung ob eine strafbare Handlung vorliegt.

Hochachtungsvoll

xxx


Antwort - 16.06.2009 15:17
Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.Juni 2009.

Eine deaktivierte SIM-Karte kann nicht wieder aktiviert werden.

Eine Auszahlung des Guthabens findet nur statt, wenn es sich um ein von Ihnen aufgeladenes Guthaben handelt.

Da es sich bei Ihnen um ein geschenktes Guthaben handelt, besteht kein Anrecht und findet keine Auszahlung statt.

Wir weisen Sie in Ihrem Fall auf unsere AGB hin.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
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[3.1.1] bartd antwortet auf Schwachmaaat
19.06.2009 08:51
Benutzer Schwachmaaat schrieb:
...
Ich räume eine letztmalige Frist zur erneuten Überprüfung von 48 Stunden ein, sodann werde ich den Anspruch einklagen sowie den Vorgang der Staatsanwaltschaft Köln vorlegen zur Prüfung ob eine strafbare Handlung vorliegt.
...

hat sich die staatsanwaltschaft dazu geäußert???
(bin nämlich auch betroffen!)

wobei m.e. die kündigung via SMS an sich schon nicht wirksam sein kann, da SMS keine hinreichend rechtssichere Zustellung ist
[www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustel­lung_von_W­illenserklaerungen-40.htm]

bye bart
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[3.1.1.1] Schwachmaaat antwortet auf bartd
03.07.2009 19:41
CONGSTAR HAT MIR HEUTE DAS GELD (Startguthaben) von meiner deaktivierten Karten ausbezahlt.