Es ist noch viel schlimmer:
Congstar kann laut AGB JEDERZEIT mit Frist von EINEM Monat per SMS (Nicht E-Mail!) kündigen und automatisch die Karte deaktivieren wenn nicht innerhalb des Monats aufgeladen wird!!!
Im "mein Congstar" gibt es dazu keinen Hinweis, also die deaktivierte Karte bleibt im "mein Congstar" aktiv und ungekündigt, obwohl man nicht mehr telefonieren kann.
Die AGB können sie jederzeit ändern und einfach nur nen Hinweis per SMS schicken oder behaupten sie hätten die SMS geschickt - man hat nicht immer Empfang.
Mal ne SMS verpaßt und schon ist die Karte deaktiviert ohne daß man irgendetwas davon mitbekommt....
Benutzer NR schrieb:
Mobilfunkanbieter Congstar verstößt gegen AGB und geltendes Recht:
Den Prepaid-Kunden, die ein Jahr ohne Umsatz bleiben, wird von Congstar gekündigt – eine unbegrenzte Guthabengültigkeit ist also ein leeres Werbe-Versprechen.
Verbleibendes Startguthaben verfällt, obwohl bis Juni 2008 der AGB-Punkt 13.3 nicht enthalten war, in dem ein „geschenktes“ Guthaben von einer Rückerstattung ausgeschlossen wird. Von einer AGB-Änderung wurde man aber zu keiner Zeit informiert, also gilt sie für laufende Verträge auch nicht. Zum Prepaid-Starterkit-Vertrag für 9,99 EUR gehörte auch ein Guthaben von 5 EUR, um das der Kunde jetzt durch die Kündigung und die widerrechtliche Schlechterstellung betrogen wird. AGB und BGB werden von wenig kompetenten Sachbearbeitern einfach ignoriert, so dass die Empfehlung bleibt, mit solchen Outlaw-Discountern keine Geschäfte abzuschließen und sie bei den Verbraucherzentralen zu melden!