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Festnetzflat auch zum Aufloopen


16.04.2007 16:13 - Gestartet von Zwei-Stein
Hallo,
heute wurde vom Landgericht Berlin in erster Instanz entschieden, dass Arcor keine Gespräche nachberechnen darf, die - auch in Massen - zu Genion-Festnetznummern erfolgten und erfolgen.
Bei alten Verträgen bis etwa Ende 2005, die in den Preislisten Gespräche zum generieren von Guthaben noch nicht ausschlossen, dürfen nach Ansicht des Landgerichtes, diese nicht extra berechnet werden. Gleiches entschieden bereits auch schon Amtsgerichte in Hamburg und Frankfurt, wo die Urteile mittlerweile schon rechtskräftig sind.
Jeweils entschieden wurde nur über das Generieren von Guthaben bei Gesprächen zu O2-Festnetznummern, anders kann es sich verhalten bei tagelangen Verbindungen zu sogenannten Werbehotlines.
Die genaue Urteilsbegründung wird erst in den kommenden Tagen erwartet.
Ob Arcor jetzt noch in Berufung geht ist unbekannt. Zu diesem Urteil würde eine Berufung voraussichtlich etwa 2 - 3 Jahre dauern können.
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[1] torky59 antwortet auf Zwei-Stein
27.04.2007 08:10
Benutzer Zwei-Stein schrieb:
Hallo, heute wurde vom Landgericht Berlin in erster Instanz entschieden, dass Arcor keine Gespräche nachberechnen darf, die
- auch in Massen - zu Genion-Festnetznummern erfolgten und erfolgen.
Bei alten Verträgen bis etwa Ende 2005, die in den Preislisten Gespräche zum generieren von Guthaben noch nicht ausschlossen, dürfen nach Ansicht des Landgerichtes, diese nicht extra berechnet werden. Gleiches entschieden bereits auch schon Amtsgerichte in Hamburg und Frankfurt, wo die Urteile mittlerweile schon rechtskräftig sind.
Jeweils entschieden wurde nur über das Generieren von Guthaben bei Gesprächen zu O2-Festnetznummern, anders kann es sich verhalten bei tagelangen Verbindungen zu sogenannten Werbehotlines.
Die genaue Urteilsbegründung wird erst in den kommenden Tagen erwartet.
Ob Arcor jetzt noch in Berufung geht ist unbekannt. Zu diesem Urteil würde eine Berufung voraussichtlich etwa 2 - 3 Jahre dauern können.
Das steht im Einklang mit der neuesten Entscheidung über die AGB. Die Telefongesellschaften müssen nun endlich mal das einhalten, was in den Vertragsbedingungen steht und können ihren Kunden nicht plötzlich etwas neues unterjubeln. Der alte Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten - kommt zu frischen Ehren. Ein HOCH auf die Verbraucherzentralen.