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Sonderkündigungsrecht bei 1&1


08.12.2008 21:10 - Gestartet von sausewind
Hallo,
ich habe im Moment sehr großen Ärger mit 1&1, auf Grund eines Umzugs, bei dem ich meine Flatrate mitnehmen wollte.
Ich habe Ende August diesen Jahres einen Umzug mit Mitnahme meiner Flatrate zum 1.12.08 beantragt. Nun gut, die 49 Euro Bereitstellungsgebühren hätte ich mir ja noch gefallen lassen. Allerdings hat 1und1 mich bis heute hingehalten, da sie die Verfügbarkeit der DSL Leitung an der neuen Adresse prüfen wollten. Anfang November wurde mir per Brief mitgeteilt, dass der Umzug kein Problem darstellt und ich von 1und1 noch einmal bescheid bekame. Als ich aber Ende November immer noch keine Nachricht hatte, rief ich die Servicehotline an. Nach mehreren Versuchen und unendlichen Wartezeiten (mindestens 20Minuten) konnte ich doch mit einem Mitarbeiter sprechen. Er versicherte mir, dass der DSL Anschluss an der neuen Adresse möglich ist, es allerdings auf Grund des Telekomanschlusses weitere 3 Wochen ab dem umzugstermin (1.12.) dauern würde, bis die Leitung geschaltet werden könnte. Auf meine Frage, wieso ich dann 3 Wochen bezahle, aber den Anschluss nicht nutzen kann, obwohl an der neuen Adresse bereits eine Telekomleitung freigeschaltet ist, meinte der Mitarbeiter zu mir, es wäre ja nicht Verschulden von 1und1, sondern von mir, da ich umziehe.
Ich wartete also weiter, bis ich heute eine Email von 1und1 bekommen habe, in der sie mir miteilten, dass an der neuen Adresse auf Grund der technischen Rahmenbedingungen, kein DSL zur Verfügung steht. Meine Auftrag würde storniert werden. Also rief ich wieder bei 1und1 an und wurde nach vielen Gesprächen, mit Mitarbeitern zum Managment verbunden. Als ich diesen nun mein Problem schilderte, vor allen, dass 1und1 die Vertragsbedingungen nicht einhalten kann (DSL mitnehmen bei Umzug) fragte ich nach dem Sonderkündigungsrecht. Da wurde mir mitgeteilt, dass ich dies erst schriftlich beantragen muss und auf mich weitere Kosten zukommen werden. Sollte ich diesen Kosten einwilligen, kann mir das Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden. Nun meine Frage: Wie kann es sein, dass ich noch Geld dafür bezahlen muss, wenn 1und1 die Vertragsregeln nicht einhalten kann? Was kann ich dagegen tun? Bin sehr enttäuscht von dieser Firma, vor allem, dass man hingehalten wird über Monate. Kann ich den Vetrag rückwirkend zum 1.12.08 irgendwie kündigen ohne zusätzliche Kosten zahlen zu müssen?
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[1] myselfme antwortet auf sausewind
09.12.2008 00:09
Dumme Situation. Auf der einen Seite wirst du Dir das mit dem Umzug gut überlegt haben, auf der anderen Seite hat 1u1 sicher ein Recht auf Vertragserfüllung.
Für den Umzug kann i.d.R keiner was, und das an der neuen Adresse nicht geschaltet werden kann, kann man wohl auch weder Dir noch 1u1 anlasten.
Ich würde da um Kulanz - heißt in diesem Fall Kostenteilung - bitten. Biete 1u1 eine Schlusszahlung an und bitte im gleichen Zug um vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag wg Umzug.
Bei meinem Arbeitgeber funktioniert es so meist, ist der Kunde sogar länger als 2 Jahre im gleichen Tarif, wird die Schlußrechnung m.W. nach sogar oft auf 0 gesetzt