Rasterfahndung

Bericht: Telekom soll an BKA-Rasterfahndung teilgenommen haben (aktualisiert)

Computerexperte: "Abgleich von Mitarbeiterdaten bei vielen Unternehmen üblich"
Von Steffen Herget / Björn Brodersen mit Material von dpa

Die Deutsche Telekom hat dem Bundeskriminalamt (BKA) nach einem Zeitungsbericht ohne ersichtliche Rechtsgrundlage Millionen von Kundendaten für eine Rasterfahndung bereitgestellt. In nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom sei nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 anhand bestimmter Kriterien nach potenziellen "Schläfern" gesucht worden, berichtet die Frankfurter Rundschau [Link entfernt] heute unter Berufung auf Konzernkreise. Die Rasterfahndung habe unter anderem in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden.

Auf unsere Nachfrage, ob die Telekom in Rasterfahndung des BKA nach "Schläfern" involviert gewesen ist, erklärte ein Telekom-Sprecher, dass das Unternehmen nicht befugt sei, "über Auskunftsersuchen staatlicher Stellen, die wir auf Grund unserer Stellung als Telekommunikationsprovider zu beantworten haben, Dritten gegenüber irgendwelche Informationen zu erteilen". Aus diesem Grund wollte die Telekom den Bericht der "Frankfurter Rundschau" nicht kommentieren. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) gab heute dazu zunächst keine Stellung ab.

Grundsätzlich erfolge bei Auskunftsersuchen staatlicher Ermittlungsbehörden zuerst eine juristische Prüfung. Hierbei werde die Rechtsgrundlage des Ersuchens geprüft, erklärte uns der Telekom-Sprecher weiter. Dies könne das G10-Gesetz bzw. die Strafprozessordnung oder das Zollfanhndungsdienstgesetz sein. Erst nach positiver Prüfung der Zulässigkeit werde die Auskunft dann "pflichtgemäß" erteilt.

Ohne die genauen Hintergründe zu kennen, fällt es schwer, das Verhalten der Telekom in diesem Fall zu beurteilen. Zu kritisieren wäre ein vorauseilender Gehorsam des Bonner Konzerns oder eine ungeprüfte Weitergabe sämtlicher Kundendaten. Anders würde dies bei einer Weitergabe ausgewählter Daten, die zu einem vorgegebenen Profil passen, nach Anforderung durch das BKA aussehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings die bundesweite Rasterfahndung in der Zeit nach den Anschlägen vom 11. September 2001 im Mai 2006 für verfassungswidrig erklärt. Die FDP-Fraktion forderte heute von der Bundesregierung in der nächsten Sitzung des Innenausschusses "klare Aussagen zum aktuellen Stand der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes".

Update: BKA dementiert Angaben der "Frankfurter Rundschau"

Das BKA weist Darstellung der "Frankfurter Rundschau" als "nicht den Tatsachen entsprechend" zurück. Dem BKA seien von der Deutschen Telekom im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 und auch in anderem Kontext keine Kundendaten übermittelt worden, die in eine Rasterfahndung eingeflossen sind. Deb vermuteten massenhaften Abgleich vertraulicher Kundendaten habe es im BKA auch nicht gegeben, heißt es in einer Mitteilung.

Bei der Telekom seien seinerzeit weder Bestands- oder Verbindungsdaten noch Kundendaten anderer Art angefragt worden, sondern ausgewählte Daten von Mitarbeitern und innerhalb des Konzerns zugangsberechtigten Dritten. Die Deutsche Telekom sei dabei gebeten worden, nur Daten von Mitarbeitern zu übermitteln, die vom BKA mitgeteilte Kriterien erfüllten. "Die Datenerhebung wurde auf der Grundlage von §7 Abs. 2 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) durchgeführt, teilt das BKA mit. Gemäß § 28 BKAG dürften diese Daten mit bereits vorhandenen Datenbeständen abgeglichen werden. Zu einem entsprechenden Datenabgleich sei es jedoch nicht gekommen, die erhobenen Daten seien im Jahr 2003 vernichtet worden.

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