Schufa

Hindernis für neuen Handy-Vertrag: Ein negativer Schufa-Eintrag

Selbst mehrere Handy-Verträge können neuen Vertragsabschluss verhindern
Von Sebastian Friedrich / Björn Brodersen

Internet- und Mobilfunkverträge oder Online-Einkäufe – viele Rechtsgeschäfte können heutzutage ohne eine Prüfung der Kreditwürdigkeit des Konsumenten überhaupt nicht mehr abgeschlossen werden. Dabei helfen sogenannte Datenauskunfteien den Unternehmen, die Gefahr von Zahlungsausfällen zu minimieren. Zu den bekanntesten Datenauskunfteien zählt sicherlich die Schufa Holding AG mit Sitz in Wiesbaden. Beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags wird allerdings nicht nur bei der Schufa eine Auskunft durch den Anbieter eingeholt: Den wenigsten Konsumenten dürfte bewusst sein, wie viele und vor allem welche Unternehmen personenbezogene Daten über die eigene Bonität gespeichert haben. Ein Blick in das "Kleingedruckte", die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit jedem Vertragsabschluss anerkannt wurden, hilft die Unternehmen ausfindig zu machen.

Dabei findet sich in fast allen AGB der Mobilfunkbetreiber zusätzlich zur Schufa zum Beispiel Bürgel oder Infoscore [Link entfernt] , die beide weitaus weniger geläufig sein dürften als die Schufa Holding AG. Welche Daten allerdings gespeichert sind, steht nochmals auf einem anderen Blatt, was vor allem Verbraucherschützer kritisch sehen. Zwar ist "grundsätzlich das von den Auskunfteien verfolgte Ziel legitim - also Unternehmen vor wirtschaftlichen Risiken zu schützen, die durch zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Kunden entstehen", sagt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. "Problematisch ist jedoch, dass die Verbraucher häufig kaum Einblick haben, welche Daten über sie gespeichert und wie diese Daten bewertet werden."

Auf welchen Fakten beruht der Scorewert?

Zwar ist es gesetzlich im Bundesdatenschutzgesetz geregelt, dass Verbraucher ein Auskunftsanspruch [Link entfernt] gegenüber Unternehmen haben, um zu erfahren, welche personenbezogenen Daten gespeichert wurden. Die Selbstauskunft, die sich jeder von Auskunfteien zuschicken lassen kann, ist allerdings wenig aussagekräftig. Die Bewertung der Daten zielt nämlich vor allem auf ein Scoring ab - also auf das Ermitteln eines Wertes, der die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung von Forderungen des Vertragsnehmer darstellen soll. "Dieser Scorewert ist für den einzelnen Verbraucher völlig undurchsichtig. Es ist überhaupt nicht klar, auf welche Fakten dieser Wert beruht und nach welcher Formel er errechnet wird", sagt Jahn. Besonders problematisch ist auch, dass Informationen über die Lebensverhältnisse Berücksichtigung finden. "Da kann es sein, dass mich ein Versandunternehmen nur bei Zahlung per Vorkasse beliefert, weil ich in einem weniger 'guten' Stadtbezirk lebe", fügt Jahn hinzu.

Unternehmen, die auf die Daten der Auskunfteien zurückgreifen, wissen hingegen ganz genau, wie Sie die übermittelten Informationen zu bewerten haben. Neben der Bonitätsprüfung nutzen nach Aussage von Rena Tangens vom Bielefelder Verein FoeBuD, Unternehmen das Scoring auch zur Klassifizierung von Kundengruppen. Dabei werden etwa "Kunden der Klasse A, B, und C unterschieden. Während Kunden der Gruppe A geradezu hofiert werden, kann es Kunden der Gruppe C passieren, substantiell benachteiligt zu werden", erklärt die Datenschutz-Aktivistin. Nach Erfahrung des Vereins werden etwa Mobilfunk-Kunden schon beim Anruf der Hotline diskriminiert: Durch die beim Anruf übermittelte Telefonnummer können Unternehmen den Konsumenten schon vor Beginn des Gespräches identifizieren und entsprechend auf Warteschlange legen oder direkt zum Kundenbetreuer durchstellen.

Datenschutz-Aktivistin: "Scoring ist ein automatisiertes Vorurteilsverfahren"

Ausschlaggebend hierfür ist nicht die Dringlichkeit des Anliegens sondern der Scorewert. Im Grunde ist das ganze ein "automatisiertes Vorurteilsverfahren", so Tangens. Die Möglichkeit, durch korrektes Verhalten die eigene Kundenklassifizierung zu beeinflussen, besteht nach Aussage der Datenschutz-Aktivistin nicht. Wer beim Scoring aufgrund von Wohngegend oder anderen unbekannten Merkmalen benachteiligt wird, hat Pech gehabt, und "das ist extrem unfair", so Tangens. "Leider ist den wenigsten Verbrauchern bewusst, das derartige Systeme überhaupt bestehen", fügt sie hinzu.

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