Verbraucher

Telefonverträge: Vorsicht bei Bonus-Geschenken

Lohnt sich die Kaffeemaschine zum Internetanschluss?
Von dpa / Björn Brodersen

Zum Handyvertrag gibt es gratis ein Fahrrad dazu und Neukunden eines DSL-Anbieters können sich über eine Reise freuen. Wie in vielen anderen Branchen auch versuchen Unternehmen im Telekommunikationsbereich, Verbraucher mit Zusatzgeschenken zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Der Gewinn für den Kunden ist allerdings selten üppig.

"Solche Paketangebote sind immer mit extremer Vorsicht zu genießen", sagt Hans Fluhme, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Jedem sollte klar sein, dass man letztlich nichts umsonst bekommt." Anbieter von Handyverträgen beispielweise holten sich die zusätzlichen Kosten für die "geschenkten" Fahrräder, DVD-Player oder Kaffeemaschinen über höhere fixe Monatsgebühren zurück.

Wie schnell das jeweilige Unternehmen die Zusatzinvestition wieder "reinholen" will, hängt von der Art des Vertrages ab. "Bei einem typischen Handyvertrag beispielsweise muss sich der Bonus innerhalb von zwei Jahren gerechnet haben", sagt Udo Koppelmann, Direktor des Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Beschaffung und Produktpolitik der Universität Köln.

Verbundene Geschäfte

Bei den so genannten Verbundenen Geschäften werden Präsente gemacht, die an den eigentlichen Vertragsgegenstand anknüpfen - zum Beispiel ein Handy als Bonus für einen Handyvertrag. Geht in einem solchen Fall das "Präsent" kaputt, hat der Käufer das Recht, den kompletten Vertrag zu kündigen. "Das Recht, einen Handykauf wegen eines Defektes rückgängig zu machen, geht mit dem Recht Hand in Hand, den damit verbundenen Mobilfunkvertrag aufzulösen", erklärt Fluhme.

Nicht ohne weiteres gilt diese Regelung für "vertragsfremde" Präsente wie etwa die Kaffeemaschine zum Internetanschluss. Aus Freude kann deshalb schnell Frust werden, wenn die auf den ersten Blick kostenlosen Gaben schon nach wenigen Tagen ihren Geist aufgeben. "Über die Qualität der angepriesenen Produkte schweigt sich die Werbung ja meist aus. Dementsprechend ist die Freude über das Präsent nicht selten von kurzer Dauer", sagt Fluhme. "Den Vertrag muss man aber trotzdem behalten."

Der Experte rät deshalb dringend, Einkäufe und Vertragsabschlüsse aller Art generell getrennt zu halten - auch wenn man vielleicht gerade sowohl ein Handy benötigt. Ohnehin weisen Kombi-Angebote aus Sicht von Marketing-Experten meist auf eher fragwürdige Anbieter hin. "Je weniger signifikant ein Angebot ist, desto eher wird es mit solchen Zusätzen aufgepeppt", erläutert Wissenschaftler Koppelmann. "Sie sind also eher ein Zeichen für die Schwäche der Marke." Auf das angepriesene Präsent fixiert, achteten Kunden aber oft zu wenig auf die Konditionen und Klauseln der Verträge: "Der Kunde ist da oft bar jeder Rationalität." Denn zu groß sei die Gier danach, vermeintlich etwas umsonst zu bekommen.

Stets misstrauisch bei Bonus-Geschenken sein

Typisch sind Lockangebote Experten zufolge aber nicht nur für "schwache" Anbieter, denen das seriöse Image fehlt, sondern auch für ausländische Unternehmen, die in den deutschen Markt hinein kommen wollen. Generell gilt: Wer vermeiden will, minderwertige Leistungen zu erhalten oder auf Fallstricke in Verträgen hereinzufallen, sollte bei Bonus-Geschenken stets misstrauisch sein, so das Fazit von Verbraucherschützer Fluhme: "Es hat nun mal niemand etwas zu verschenken."