vor Gericht

Ex-mobilcom-Chef muss nicht wegen Untreue vor Gericht

Über eine zweite Anklage gegen Schmid wird noch entschieden
Von dpa / Björn Brodersen

Der frühere Chef des Mobilfunkunternehmens mobilcom, Gerhard Schmid, muss sich nicht wegen Untreue vor Gericht verantworten. Das Kieler Landgericht hat in der vergangenen Woche die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Schmid abgelehnt, bestätigte ein Gerichtssprecher heute in Kiel. Die Kieler Staatsanwaltschaft hatte im Jahr 2003 Anklage gegen Schmid erhoben, weil er als Vorstandsvorsitzender von mobilcom im Herbst 2001 die Firma mit einem überzogenen Motivationsprogramm für die Händler geschädigt habe.

Dazu hatte Schmid mit der Firma Millenium seiner Ehefrau Sybille Schmid-Sindram ein Aktien-Optionsgeschäft über 70 Millionen Euro abgeschlossen, das im Anschluss zum Bruch mit dem damaligen mobilcom-Partner France Télécom und zu einer schweren Krise führte. Im Zuge der eskalierenden Auseinandersetzung verlor Schmid sein Vorstandsamt und später sein Vermögen. France Télécom musste rund sieben Milliarden Euro zahlen und der damalige Vorstandschef ebenfalls seinen Hut nehmen.

In dem Beschluss der 25. Großen Hilfswirtschaftsstrafkammer heißt es nun, die Tat sei nicht ersichtlich oder nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachzuweisen. Das Gericht sehe keine Anhaltspunkte, dass Schmid willkürlich und damit pflichtwidrig das Händlerprogramm überdimensioniert und deshalb für den Konzern wertlose Aktienoptionen gekauft habe. Gegen die Entscheidung der Kammer hat die Kieler Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.

Schmid bemüht sich in seinem eigenen Insolvenzverfahren, von dem früheren Partner France Télécom mehr als sieben Milliarden Euro zu erstreiten. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat ihn zudem auch noch wegen des Verdachts der Vereitelung der Zwangsvollstreckung angeklagt. Über die Zulassung dieser zweiten Anklage hat das Gericht noch nicht entschieden.