Urteil

Gebühren für deutsche Telekomlizenzen widersprechen EU-Recht

Erhalten i-21 und Arcor ihre Abgaben zurück?
Von dpa / Björn Brodersen

Die Gebühren für die Zulassung von Telekommunikations-Dienstleistern in Deutschland widersprechen EU-Recht. Das entschied das höchste EU-Gericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), heute in Luxemburg im Rechtsstreit der Unternehmen i-21 und Arcor gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob i-21 seine gezahlte Gebühr von 5,4 Millionen Euro und Arcor seine Abgabe von 67 000 Euro tatsächlich zurückerhalten. Das Gericht urteilte, eine auf einen Verwaltungsaufwand von 30 Jahren bezogene Gebührenerhebung sei problematisch (Az.:C-392/04 und C-422/04).

Früher mussten Telekommunikationsunternehmen eine Lizenz haben und dafür eine Gebühr zahlen. Bereits 2001 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass diese Abgabe unrechtmäßig war. Daraufhin mussten alle Unternehmen, die dagegen geklagt hatten, diese Lizenzgebühr auch nicht zahlen. Es gab jedoch auch viele Unternehmen, darunter i-21 und Arcor, die gezahlt und nicht geklagt hatten. Sie wollten nun auch eine Rückzahlung erreichen; der Streit ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht, das sich dann an den EuGH wandte.

Heutzutage fallen diese Lizenz-Gebühren nicht mehr an, hieß es bei der Bonner Regulierungsbehörde. Das Bundesverwaltungsgericht muss laut EuGH-Urteil nun beurteilen, ob die von Luxemburg beanstandete Regelung in Deutschland "offensichtlich rechtswidrig" war.