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Jauch's 0-Cent-Werbung untersagt

Tele2 erwirkt Verfügung gegen Telekom-Werbung mit Jauch
Von Michael Plura

Das Landgericht Hamburg hat per sofort das Aussenden des TV-Spots der Telekom mit Günther Jauch untersagt, wonach man am Wochenende mit besagter Telekom (Tarif T-Net XXL) für 0 Cent telefonieren könne. Die Hinweise auf die mit 24,94 Euro deutlich höhere Grundgebühr seien nicht ausreichend.

Geklagt hatte Telekom-Konkurrent Tele2, der die Werbung als irreführend empfand. Die Rechtsabteilung der Telekom prüft die Grundlage für die Verfügung.

Der Hinweis auf die höheren Kosten erscheint übrigens in der wohl als mittlerweile üblich zu bezeichnenden, für Normalsterbliche aber eher nicht lesbaren Laufschrift.